Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7321
24. 03. 97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich),
Michaele Hustedt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksachen 13/6684, 13/6685, 13/6686 —
Internationaler Tourismus (Teile 1 bis 3)
Internationaler Tourismus (Teil 1)
— Drucksache 13/6684 —
Der Ferntourismus, insbesondere in die sogenannten
Entwicklungsländer wächst. Dies ist mit erheblichen
ökologischen und sozio-kulturellen Belastungen
verbunden. Durch die Zunahme des Flugverkehrs
nehmen auch der Energieverbrauch und die
klimaschädlichen Emissionen zu. In den Zielländern werden
unberührte, intakte Naturräume zerstört und übernutzt,
Gewässer verschmutzt und Abfallberge produziert. In
sozio-kultureller Hinsicht kommt es durch den
Tourismus zu erheblichen negativen Folgeerscheinungen:
gewachsene Sozialstrukturen werden durch die
Touristenströme beeinträchtigt und zerstört. Kinder
werden durch sogenannte Sextouristen mißbraucht und
ausgebeutet. Bei der Herstellung und dem Verkauf
touristischer Souvenirs ist Kinderarbeit an der
Tagesordnung.
Deutschland ist laut Statistik der World Tou rism
Organization „Reiseweltmeister". Nicht zuletzt deshalb
stehen die Bundesregierung und die deutschen
Reiseveranstalter hier in einer besonderen Verantwortung.
Die Politik kann durch entsprechende Maßnahmen auf
eine sozial- und umweltverträgliche
Tourismusentwicklung hinwirken. Die Reiseveranstalter können
durch eine entsprechende Ausgestaltung der Angebote
für eine sozial- und umweltverträgliche
Tourismusentwicklung sorgen.
Um adäquate politische Maßnahmen einleiten zu
können, ist es jedoch notwendig, die Entwicklung des
internationalen Tourismus, wie auch seine
Auswirkungen verläßlich abschätzen zu können.
Bedeutung des Ferntourismus
1. Wie hat sich die Zahl der Auslandsreisen
deutscher Touristinnen und Touristen nach Kenntnis
der Bundesregierung zwischen 1985 und 1995
entwickelt (Angaben bezogen auf Afrika, Asien/
Südostasien, Nord-, Süd- und Mittelamerika,
Australien und Europa),
Der Bundesregierung liegt keine amtliche Statistik zur
Zahl der Auslandsreisen deutscher Touristinnen und
Touristen vor. Aus den Angaben der
Welttourismusorganisation (WTO), die nur bis 1994 Meldungen aus
einzelnen Zielländern veröffentlicht hat, ergibt sich
folgende Entwicklung:
Zahl der Ankünfte deutscher Touristen 1985/1994
(in ausgewählten Zielländern)
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
21. März 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Touristenankünfte % Anteil
(in 1 000)
Destination 1985 1994 1985 1994
Afrika, mittlerer Osten 877 1 848 2,0 2,5
(Tunesien, Marokko,
Kenia, Südafrika,
Mauritius, Ägypten,
Dubai (VAE), Syrien,
Jordanien,
Libanon)
Asien 654 1815 1,5 2,5
(Thailand, Hongkong,
Singapur, Indonesien,
China, Sri Lanka, Indien,
Malediven, Nepal,
Pakistan, Iran)
Destination Touristenankünfte % Anteil
(in 1 000)
1985 1994 1985 1994
Amerika 899 2 614 2,0 3,6
(USA, Kanada, Brasilien,
Argentinien, Kuba)
Australien 37 123 0,1 0,2
Europa 42 486 66 906 94,5 91,3
(Frankreich, Österreich,
Spanien, Polen, Italien,
Ungarn, Schweiz,
Großbritannien, Griechenland,
Niederlande, Türkei,
Portugall
Quelle: Welttourismusorganisation (WTO)
2. Welche sind die 15 bedeutendsten
außereuropäischen Zielländer der deutschen Touristinnen und
Touristen, gemessen an der Zahl der Ankünfte, im
Vergleich zwischen 1985 und 1995?
Laut Tourismusstatistik der WTO waren die 15
bedeutendsten außereuropäischen Zielländer der
deutschen Touristinnen und Touristen im Jahr 1994:
Vereinigte Staaten, Tunesien, Kanada, Thailand,
Ägypten, Hongkong, Marokko, Singapur, Israel, Indo
-
nesien, China, Kenia, Australien, Südafrika, Sri Lanka.
Ein Vergleich zwischen 1985 und 1995 läßt sich aus
dem vorliegenden Datenmaterial nicht ermitteln.
3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die
Bundesrepublik Deutschland als das stärkste
Entsenderland für Touristen („Reiseweltmeister"),
eine besondere politische Verantwortung für die
ökonomischen, sozio-kulturellen und ökologischen
Folgen in den Zielländern trägt?
Statistische Angaben darüber, daß die Bundesrepublik
Deutschland das stärkste Entsenderland für Touristen
in die unter Frage 2 genannten Zielländer ist, liegen
der Bundesregierung nicht vor. Gleichwohl ist der
Tourismus in den vielseitigen Wi rtschaftsbeziehungen
mit den außereuropäischen Ländern, insbesondere den
Entwicklungsländern, ein wichtiger Aspekt. Die
Entwicklungspolitik der Bundesregierung trägt mit ihren
Schwerpunkten der Armutsbekämpfung, des Umwelt-
und Ressourcenschutzes sowie der Bildung auch dazu
bei, etwaige negative Auswirkungen des Tourismus zu
vermindern. Unabhängig davon liegt die
Verantwortung für die Gestaltung des Tourismus vor Ort in
erster Linie bei den Zielländern selbst.
4. Welchen Anteil an den Beschäftigten, an den
Deviseneinnahmen und am Sozialprodukt hat in diesen
Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung die
Tourismusbranche (bezogen auf 1995)?
Aus den Angaben der WTO und des Statistischen
Bundesamtes lassen sich mit Stand 1994 nachfolgende
Angaben zu den Grenzankünften, Einnahmen aus dem
internationalen Tourismus und dem Anteil des
Tourismus am Bruttosozialprodukt ermitteln. Die Angaben
basieren auf den Meldungen der entsprechenden
Länder an die WTO. Insofern ist die Vergleichbarkeit der
Zahlen untereinander sehr eingeschränkt.
Zum Anteil der Tourismusbranche an den
Beschäftigten konnten über die deutschen Botschaften nur zu
einigen Ländern Angaben ermittelt werden.
Zielland
(T = Touristen, -
B = Besucher)
Grenz
ankünfte
von
Deut
schen
1994 1)
Anzahl
Einnahmen aus
dem
internat.
Tourismus
1994 2)
Mio. US-$
BSP
1994 3)
Mio. US-$
An
teil
B
und
C
%
Anteil
Tourismus
an
Beschaftigten4)
in %
A B C D E
1. Vereinigte keine
Staaten (T) 1 798 851 60 406 6 737 367 0,9 Angaben
keine
2. Tunesien (T) 852 591 1 302 15 873 8,2 Angaben
3. Kanada (T) 367 200 6 290 569 949 1,1 -
4. Thailand (T) 353 237 5 762 129 864 4,4 2,9
5. Ägypten (B) 242 109 1 384 40 950 3,4 0,9
6. Hongkong (B) 236 384 8 239 126 286 6,5 18,2
7. Marokko (T) 214 195 1 265 30 330 4,2 -
8. Singapur (B) 195 992 7 089 65 842 10,8 -
9. Israel (T) 194 588 2 300 78 113 2,9 -
10. Indonesien (T) 160 325 4 785 167 632 2,9 1,4
11. China (T) 148 832 7 323 630 202 1,2 -
12. Kenia (T) 132 300
keine 6 643
keine 10,0
Angabe Angabe
13. Australien (B) 122 700 5 955 320 705 1,9 -
14. Südafrika (T) 105 109 1 424 125 225 1,1 -
15. Sri Lanka (T) 93 528
keine 11 634
keine 1,5
Angabe Angabe
16. Indien (T) 853 512 2 265 278 739 0,8 2,4
17. Brasilien (T) 77 022 1 924 536 309 0,4 -
18. Malaysia (T) 70 164 3 189 68 674 4,6 1,32
19. Argentinien
(T) 70 078 3 970 275 657 1,4 -
1) Quelle: World Tourism Organization, Yearbook of Tourism
Statistics, vol. 2,48 ed.
2) Quelle: World Tourism Organization, Yearbook of Tourism
Statistics, vol. 1,48 ed.
3) Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 1996 für
das Ausland
4) Angaben der deutschen Botschaften
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, welche Anteile der touristischen Ausgaben in
diesen Ländern den verschiedenen touristischen
Leistungsträgern (Verkehrsmittel inkl. An- und
Abreise, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und
Restaurants, kulturelle Einrichtungen und
Unterhaltungsbetriebe, Souvenirverkauf etc.) zufließen?
Der Bundesregierung liegen nur zu einigen Ländern
Erkenntnisse darüber vor, welche Anteile der
touristischen Ausgaben verschiedenen Leistungsträgern
zufließen:
Leistungsträger Land
China Marokko Thailand
Angaben in %
Verkehrsmittel 23,10 10,0 10,4
Beherbergungsbetriebe 20,98 35,0 28,5
Gaststätten/Restaurants 18,99 10,0 16,0
Kultur und Unterhaltung 6,72 6,0 11,7
Shopping 18.79 22.0 29.4
Quelle: Angaben der deutschen Botschaften
6. Welche Untersuchungen liegen der
Bundesregierung vor, wie sich die Einnahmen aus dem
Tourismus auf die sozialen Schichten in
Entwicklungsländern verteilen?
Kommen diese Untersuchungen zu dem Ergebnis,
daß die unteren sozialen Schichten in den
bereisten Regionen deutlich geringer oder gar nicht
an den Einnahmen partizipieren im Gegensatz zu
den oberen Schichten?
Der Bundesregierung liegen keine speziellen
Untersuchungen vor. Grundsätzlich dürften die
Verteilungseffekte der Einnahmen aus dem Tourismus von einer
Reihe unterschiedlicher Faktoren abhängig sein (z. B.
direkte und indirekte Beschäftigungseffekte, Grad der
Vernetzung mit anderen Wirtschaftssektoren) und
daher nicht länderübergreifend zu verallgemeinern sein.
7. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der
Bundesregierung nötig und möglich, um zu einer
gerechteren Verteilung des Wohlfahrtszuwachses
aus den touristischen Einnahmen in den bereisten
Regionen zu kommen,
a) im Bereich der Politik der Bundesregierung,
b) im Bereich der Politik der bereisten Länder,
c) im Bereich der Tourismuswirtschaft?
a) Die Entwicklungspolitik der Bundesregierung ist
grundsätzlich darauf ausgerichtet, die produktiven
Fähigkeiten breiter Bevölkerungsschichten,
insbesondere armer Gruppen, zu verbessern. Durch eine
Vielzahl von Maßnahmen, z. B. im Bereich der
Armutsbekämpfung, der Förderung der
Unternehmensentwicklung, einschließlich der kleinen und
mittleren Unternehmen, der allgemeinen und
beruflichen Bildung etc., wirkt sie auf eine gerechtere
und breitenwirksame Verteilung gesellschaftlichen
Wohlfahrtszuwachses hin. Für spezifische
Interventionen zur Erhöhung der Verteilungsgerechtigkeit
im Tourismussektor sieht die Bundesregierung
keine Möglichkeit.
b) Die Bundesregierung hält die Schaffung von
angemessenen marktwirtschaftlichen, politischen und
rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen sowie
Möglichkeiten für die Partizipation der betroffenen
Bevölkerung in den bereisten Ländern für
erstrebenswert. Sie ist der Auffassung, daß staatliches
Handeln darauf ausgerichtet sein sollte, die mit dem
Tourismus verbundenen Einnahmen
entwicklungsorientiert zu verwenden. Auch die Förderung der
Diversifikation und der heimischen
Wirtschaftsstruktur und die Unterstützung selbständiger
Aktivitäten kann dazu beitragen, Möglichkeiten der
lokalen Bevölkerung zur Einkommenserzielung zu
verbessern.
c) Die deutsche Tourismuswirtschaft kann
insbesondere durch Zusammenarbeit mit lokalen
Veranstaltern - joint ventures - den Einsatz und die
Fortbildung einheimischen Personals sowie den Bezug
einheimischer Produkte entsprechende Beiträge
leisten. Hierzu müssen jedoch auch im Gastland
entsprechende Voraussetzungen und Anreize
bestehen.
8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie
sich verschiedene Urlaubsformen (z. B.
Cluburlaub, All-inclusive-Angebote, Pauschalurlaub in
Großhotels, Individualreisen, Urlaub in Projekten
des sog. Ökotourismus) auf die
Einkommenserzielung der verschiedenen sozialen Schichten in
den bereisten Regionen auswirken?
Hält die Bundesregierung Maßnahmen für
erforderlich, um diejenigen Urlaubsformen zu
verringern, bei denen der Wohlfahrtszuwachs für
Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen
besonders gering ist?
Wenn ja, welche Instrumente setzt die
Bundesregierung dafür ein?
Wenn nein, warum nicht?
Spezifische Erkenntnisse zu den
Einkommenswirkungen verschiedener Urlaubsformen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Sie geht davon aus, daß
Tourismusentwicklung - ähnlich wie die Förderung anderer
Wirtschaftssektoren - breitenwirksame
Wohlfahrtseffekte bewirken kann, die auch Bevölkerungsschichten
mit geringem Einkommen nützen. Staatlich geregelte
Urlaubsformen hält die Bundesregierung allerdings für
nicht akzeptabel.
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung
von Prof. Bach (ehemaliges Mitglied der Klima-
Enquete-Kommission), daß es primäres Ziel der
Tourismusentwicklung in Entwicklungsländern sein
müsse, die Urlauberzahlen in Verbindung mit einer
Hochpreispolitik zu vermindern (Prof. Bach in:
Spektrum der Wissenschaft, August 1996, S. 106)?
Die Preisgestaltung liegt ausschließlich in der
Verantwortung der Zielländer. Auf deren Entscheidung hat
die Bundesregierung keinen Einfluß.
Eine Hochpreispolitik in Entwicklungslände rn würde
sicherlich zur Verminderung der Urlauberzahl in
einzelnen Ländern führen. Weltweit betrachtet hätte nach
Ansicht der Bundesregierung eine Regulierung der
Urlauberzahlen über den Preis zur Folge, daß
— touristische Destinationen in den Zielländern, deren
Angebote weniger exklusiv sind, eine wichtige
Einnahmequelle verlieren und
— die Einnahmen aus dem Tourismus in den bereisten
Ländern erheblich verringert werden, da der Markt
für Hochpreistouristen begrenzt ist.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache,
daß bei der Planung und Durchführung von
Tourismusprojekten in Entwicklungsländern vermehrt
Proteste und Widerstand der einheimischen
Bevölkerung zu verzeichnen sind?
Proteste der einheimischen Bevölkerung gegenüber
Tourismusprojekten unterstreichen die Notwendigkeit
der Beteiligung der Bevölkerung an der Planung und
Durchführung von Maßnahmen der wi rtschaftlichen
Entwicklung.
11. Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in
denen die einheimische Bevölkerung aufgrund
touristischer Projekte umgesiedelt wurde?
Im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sind der Bundesregierung solche Fälle nicht
bekannt.
Flugverkehr und Klimaschädigung
12. Wie schätzt die Bundesregierung Prognosen ein,
wonach sich die Flugverkehrsleistung der
Deutschen zwischen 1993 und 2010 von 101 auf 202
Mrd. Personenkilometer erhöhen, also verdoppeln
werde?
Nach einer vom Umweltbundesamt 1996
veröffentlichten Studie des Instituts für Energie- und
Umweltforschung (IFEU) betrug die Verkehrsleistung des
gewerblichen Personenflugverkehrs nach dem
Inländerprinzip für Deutschland 1993 145 Mrd. Pkm. Sie wurde
für das Jahr 2010 auf 273 Mrd. Pkm geschätzt. Auch
Prognosen der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und anderer Quellen gehen von ähnlichen
Steigerungsraten (von mehr als 5 % pro Jahr) aus. Die
Vermutung einer Verdopplung der
Flugverkehrsleistung im Zeitraum 1993 bis 2010 kann somit bestätigt
werden.
13. Warum gibt die vom Bundesministerium für
Verkehr herausgegebene Statistik „Verkehr in
Zahlen" auch in ihrer neuesten Fassung vom
September 1996 immer noch die Personenverkehrsleistung
des (gesamten) Flugverkehrs mit verschwindend
geringen 2,8 % an, obwohl mehrere Gutachten in
den letzten zwei Jahren übereinstimmend
festgestellt haben, daß die Deutschen im statistischen
Schnitt ein Sechstel ihrer Verkehrsleistung mit dem
Flugzeug zurücklegen?
Die in der Tabelle auf den Seiten 220 f. des
Taschenbuches „Verkehr in Zahlen" (Ausgabe 1996)
angegebenen Anteilszahlen beziehen sich auf die
Verkehrsleistungen der Verkehrsträger auf bzw. über dem
Bundesgebiet. Sie enthalten Nah- und Fernverkehr. In der
so gegebenen Abgrenzung sind die Zahlenangaben
korrekt ermittelt.
14. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der
verschiedenen Verkehrsträger, mit denen deutsche
Urlauberinnen und Urlauber die Reisen in die 20
bedeutendsten außereuropäischen Zielländer
unternommen haben (Angaben für die letzten fünf
Jahre)?
Seit dem Wegfall der Erhebungen zum Tourismus im
Rahmen der amtlichen Statistik (Mikrozensus) im Jahre
1990 liegen der Bundesregierung keine Angaben über
das Reiseverhalten der Deutschen vor.
15. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
an dem von ihr formulierten Ziel einer Reduktion
des CO 2 -Ausstoßes bis zum Jahr 2005 um 25 %
gegenüber 1990 fest?
Ja. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 19 (Teil 1)
verwiesen.
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das von
ihr formulierte CO 2 -Reduktiionsziel nur bei einer
Reduzierung der Flugreisen erreicht werden kann?
Nein. Bei der Formulierung des Reduktionszieles der
CO2-Emissionen erfolgte keine Aufschlüsselung nach
Energieverbrauchssektoren. Das Reduktionsziel wird
durch die Entwicklung im Luftverkehr nicht in Frage
gestellt.
17. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung
zahlreicher Gemeinden im Alpenraum, daß eine durch
den Flug- und durch den Kfz-Verkehr
mitverursachte Klimaerwärmung den Wintertourismus in
den Alpen massiv beeinträchtigen werde?
Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen
Kenntnisstand, der im 2. Sachstandsbericht des
Internationalen Sachverständigengremiums Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC) von 1996
zusammengefaßt ist, wird, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen
werden, ein Anstieg der mittleren globalen
Lufttemperatur von 2 C bis zum Jahr 2100 erwartet. Die
infolge eines wärmeren Klimas projizierte Reduktion
der Ausdehnung von Gebirgsgletschern und
Schneedecken wird neben Auswirkungen u. a. auf die
Vegetation auch Auswirkungen auf sozio-ökonomische
Systeme, wie den Tourismus, haben.
Die Bundesregierung setzt sich daher national wie
international für eine wirksame Klimaschutzstrategie ein,
die sich auf alle Verursacher klimaschädlicher
Emissionen bezieht. Dies erfolgt u. a. auch im Rahmen der
Alpenkonvention. Die Bundesregierung tritt bei der
Erarbeitung der Durchführungsprotokolle,
insbesondere zu „Verkehr", „Tourismus" und „Bodenschutz"
für die völkerrechtlich verbindliche Festlegung von
Maßnahmen zum Schutz der Alpen ein.
18. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, die durch
Vertreter von Inselstaaten unter anderem auf der
Klimakonferenz in Berlin geäußert wurde, daß die
Zunahme der Klimaerwärmung zu einer
existentiellen Bedrohung ganzer Inselgruppen (z. B.
den Malediven) führen wird?
Eine Klimaerwärmung wird sich auch nachteilig auf
Küstengebiete und kleine Inseln auswirken.
Modellrechnungen des IPCC mit unterschiedlichen
Emissionsszenarien sagen einen Anstieg des mittleren
Meeresspiegels zwischen 15 und 95 cm bis zum Jahr
2100 voraus. Ein Anstieg bis zur oberen Grenze der
Schätzung würde zwangsläufig den Bestand kleiner
Inseln bedrohen. Deshalb ist es ein wichtiges Anliegen
der Bundesregierung, neben dem Erreichen des
nationalen- Klimaschutzzieles auch international
verbindliche Festlegungen von Zielen zur Minderung von
Treibhausgas-Emissionen sowie von
Klimaschutzmaßnahmen zu erreichen.
Maßnahmen zur Verringerung von Flugreisen
19. Wie bewertet die Bundesregierung die
Auswirkungen einer Einführung der Kerosinsteuer im
Hinblick auf die Verringerung von Fernflugreisen
und den Klimaschutz?
Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung könnte über
den Preis ein verstärkter Anreiz geschaffen werden, um
zu einer Verbrauchsminderung und damit
einhergehend zu einer Senkung der CO 2-Emissionen zu
gelangen.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu
berücksichtigen, daß nach jüngsten Erkenntnissen der
Atmosphärenforschung und auf der Basis der heute
verfügbaren Daten die Auswirkungen des Luftverkehrs
auf das Klima und die Ozonverteilung als äußerst
gering eingeschätzt werden. Der Luftverkehr verursacht
derzeit global weniger als 2 % der energierelevanten
Kohlendioxidemissionen. Eine mögliche Verringerung
von touristisch bedingten Fernflugreisen kann deshalb,
wenn überhaupt, nur marginale Wirkungen haben.
20. Wie hoch sollte nach Ansicht der Bundesregierung
und im Hinblick auf die besondere Klimarelevanz
des Flugverkehrs eine Kerosinsteuer sein, um zu
spürbaren Auswirkungen zu führen?
Bei einer vollen Aufhebung der Steuerbefreiung würde
der Steuersatz für Dieselkraftstoff für Kerosin gelten.
Untersuchungen über eine angemessene Höhe der
Kerosinsteuer im Hinblick auf spürbare Auswirkungen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung
gegenwärtig, bzw. welche Schritte plant sie für die
nächsten Monate, um die Einführung einer
Kerosinsteuer zumindest auf EU-Ebene zu
ermöglichen?
Die Bundesregierung wird sich im Zuge der bis
31. Dezember 1997 vorgesehenen Überprüfung der
Steuerbefreiungen des Artikels 8 der EU-Richtlinie 92/
81 /EWG zur Harmonisierung der Verbrauchssteuern
und bei den diesbezüglichen Beratungen im EU-Rat
und im Europäischen Parlament für die Abschaffung
der Steuerbefreiung des Luftfahrtbetriebsstoffes für die
gewerbliche Luftfahrt einsetzen. Sie setzt sich
weiterhin in der EU und international dafür ein, eine breitere
Basis für die umweltpolitisch gebotene Besteuerung
des Flugtreibstoffes zu erreichen. So haben sich auf
Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) die
europäischen Minister auf der Ministerkonferenz
„Umwelt für Europa" in Sofia im Oktober 1995 mit Beschluß
für die Einführung einer Steuer für den Flugtreibstoff
auf internationaler Ebene ausgesprochen und dies in
ihr Umweltprogramm für Europa aufgenommen.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die
Erfolgschancen zugunsten der Einführung einer
Kerosinsteuer?
Der Bundesregierung ist eine zuverlässige Prognose
hinsichtlich der Erfolgschancen für die Einführung
einer Kerosinsteuer nicht möglich, da für eine solche
Maßnahme Einstimmigkeit im Rat der EU erforderlich
wäre. Die Haltung der Mitgliedsstaaten zur
Besteuerung der Luftfahrtbetriebsstoffe ist derzeit noch nicht
einheitlich.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die
Erfolgschancen für die Einführung einer Kerosinsteuer,
wenn diese zu einer „internationalen Steuer"
erklärt würde und den VN mit ihren
angeschlossenen Organisationen zur Erfüllung ihrer
Aufgaben zur Verfügung stünde?
Wie bewertet die Bundesregierung selbst diesen
Vorschlag?
Die Einführung einer Kerosinsteuer als eine
„internationale Steuer" mit der Maßgabe, daß das
Aufkommen einer derartigen Steuer den Vereinten
Nationen zufließt, hält die Bundesregierung verfassungs-
und steuerhoheitsrechtlich für problematisch.
Eine weitere Schwierigkeit zur Einführung einer inter
-
nationalen Steuer besteht darin, daß die derzeitigen
Regelungen des Chicagoer Abkommens über die zivile
Luftfahrt eine Besteuerungs- und Abgabenfreiheit für
Kraftstoffe und Öle im grenzüberschreitenden Verkehr
vorsehen. Darüber hinaus bestehen 120 bilaterale
Luftverkehrsabkommen, die Gleiches vorsehen und
nicht einseitig gekündigt werden können. Da eine
globale Lösung auf internationaler Ebene vorerst schwer
erreichbar ist, setzt sich die Bundesregierung verstärkt
für eine EU-weite Abschaffung der
Mineralölsteuerbefreiung für den Luftfahrtbetriebsstoff ein.
24. Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund
zahlreicher negativer sozialer und ökologischer
Auswirkungen des Tourismus der Ansicht, daß
eine Reduktion oder eine Stabilisierung der Zahl
der Fernreisen anzustreben ist?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um ein weiteres Anwachsen des
touristischen Flugverkehrs zu verhindern?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine
Veranlassung, Maßnahmen gegen ein weiteres Anwachsen
des touristischen Flugverkehrs zu ergreifen (vgl. dazu
auch Antwort zu Fragen 19, 25 und 26 - Teil 1).
Gleichwohl appelliert sie in Zusammenarbeit mit den
Regierungen der touristischen Zielländer an
Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Fluggäste, durch ein
umweltbewußtes Verhalten sowie durch Beachtung
der Rechtsordnung, der Kultur und sozialen Strukturen
negative Auswirkungen des Ferntourismus möglichst
zu vermeiden.
25. Durch welche anderen Maßnahmen kann nach
Ansicht der Bundesregierung die Zunahme der
schädlichen Auswirkungen des touristisch
bedingten Flugverkehrs begrenzt werden (z. B.
Verringerung der Reisegeschwindigkeit)?
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen von
Maßnahmepaketen technischer, betrieblicher,
ökonomischer und verkehrlicher Art eine weitere Herabsetzung
der Schadstoffemissionen unabhängig von der
Nutzungsart des Flugzeuges. Diese Maßnahmen betreffen
die Fortschreibung der Schadstoffanforderungen für
Flugtriebwerke entsprechend dem Stand der Technik,
die Verbesserung der Umweltverträglichkeit von
Flugkraftstoffen, die weitere Optimierung der
Flugstrekken, die Ausweitung des Anreizsystems zum Einsatz
umweltfreundlicher Flugzeuge, die Prüfung der
Einbeziehung der Schadstoffemissionen in die
Gebührentatbestände und die Einbindung des Luftverkehrs in
ein umweltgerechtes Gesamtverkehrssystem durch
bessere Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern.
Dabei ist vor allem dem schienengebundenen Verkehr auf
Kurzstrecken - soweit möglich und sinnvoll - Vorrang
zu geben.
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß
aufgrund der quantitativen Zunahme des
Flugverkehrs Maßnahmen zur Reduzierung der Emissio
-
nen (z. B. durch technische Veränderungen an
Flugzeugen) nicht ausreichen werden, die
angestrebten CO 2-Reduzierungspotentiale zu
erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung hinsichtlich
der globalen Zunahme des Luftverkehrs auf absehbare
Zeit. Diese wird jedoch mit einer verminderten
Zunahme der Abgasemissionen einhergehen. Nach dem
Zweiten Bericht der Enquete-Kommission „Schutz der
Erdatmosphäre" ist aufgrund neuerer
Triebwerkstechnologien zu erwarten, daß die NO X -Emissionen etwa ab
dem Jahre 2005 stark und die CO 2-Emissionen etwa ab
dem Jahr 2015 leicht abnehmen bei unverändertem
Wachstum des Luftverkehrsaufkommens.
Neben technischen Maßnahmen zur Verbesserung der
Energieeffizienz und der Emissionswerte von
Flugzeugen sind deshalb auch weitere Maßnahmen - wie in
der Antwort zu Frage 25 (Teil 1) ausgeführt -
notwendig.
27. Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den
Aspekten
— Humanisierung der Arbeitswelt,
— Aufwertung des Lebensumfeldes in den
Städten (z. B. Verkehrsberuhigung),
— Erhaltung und Wiederherstellung einer
wohnnahen Kultur- und Naturlandschaft zu
Erholungszwecken,
— Verbesserung des Images von Urlaubsreisen in
wohnortnähere Regionen
als Faktoren zur Dämpfung der Nachfrage nach
Fernreisen bei, und welche dementsprechenden
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung (z. B.
Image- und Akzeptanzsteigerungskampagne für
Urlaub in Deutschland)?
Die Bundesregierung mißt der Stärkung des
Tourismusstandortes Deutschland besondere Bedeutung
bei. Sie unterstützt alle Bemühungen, die eine
Erhöhung des Reiseverkehrs in und nach Deutschland
zum Inhalt haben. Demzufolge begrüßt die
Bundesregierung die von der Deutschland Tourismus-Marketing
GmbH mbH (DTM) geplante Marketingkampagne für
Urlaub und Reisen in Deutschland und hat finanzielle
Beteiligung beschlossen. Sie hofft, daß zugleich die
Qualität des touristischen Angebotes gesteigert und
Anreize zur Verbesserung der Infrastruktur gegeben
werden können. Natur und Landschaft und die
kulturellen Potentiale des eigenen Landes sollen für die
deutschen Urlauber und Erholungssuchenden im
Rahmen umwelt- und sozialverträglicher touristischer
Angebote besser erlebbar werden. Die
Qualitätssteigerung der inländischen Leistungsträger wird sich
auch positiv auf Deutschland als Gastland für
ausländische Touristen auswirken.
28. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung
gegenüber Ferienzentren der sogenannten zweiten
Generation (z. B. Center Parcs) ein?
Liegen der Bundesregierung Informationen
darüber vor, ob das Angebot solcher Ferienzentren
mittel- und langfristig zu einer Ausweitung oder
Eingrenzung der Nachfrage nach Kurzflugreisen
in südliche Länder führt?
Zu einem attraktiven touristischen Angebot gehört
nach Ansicht der Bundesregierung auch der Urlaub in
größeren Ferienzentren der 2. Generation (z. B. Center-
Parks). Diese Ferienzentren bieten die Möglichkeit,
Freizeitaktivitäten zu bündeln und zu kanalisieren, so
daß die touristische Beanspruchung der freien
Landschaft vermindert werden kann. Der mögliche
Umweltnutzen von Ferienzentren ist in hohem Maße
abhängig von der Standortauswahl in Verbindung mit der
jeweiligen Betriebsform des Ferienzentrums. Nach
vorliegenden Erfahrungen werden solche
Ferienzentren von einem großen Teil der Bevölkerung
nachgefragt - insbesondere von Familien mit Kindern. Bei
einem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis könnten
diese Ferienzentren mittel- und langfristig eine
Alternative für Kurzreisen in südliche Länder darstellen.
Einfluß der Tourismuswerbung und
Öffentlichkeitsarbeit
29. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die
Tourismuswerbung für Urlaubsreisen in entfernte
Gebiete dazu beiträgt, Fernreisen als „Statussymbol"
auf- und auszubauen?
Die Bundesregierung hält die Werbung für
Urlaubsreisen für ein wichtiges Marketinginstrument der
Tourismuswirtschaft. Werbung für Fernreisen zielt nach
Ansicht der Bundesregierung nicht auf den Aufbau von
„Statussymbolen", sondern auf die Erhöhung des
Reiseverkehrs und damit auf die Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage touristischer Unternehmen in
Deutschland wie in den Zielländern.
30. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem
Umfang deutsche Reiseunternehmen jährlich
Werbemittel einsetzen, um für Reisen ins
außereuropäische Ausland zu werben?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor.
31. Welche Maßnahmen sind nach Meinung der
Bundesregierung möglich und nötig, um diesem
verstärkenden Einfluß der Tourismuswerbung auf die
Häufigkeit und Entfernung von Reisen
entgegenzuwirken?
Welche Position bezieht die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang zu einer Besteuerung oder
Einschränkung der Werbetätigkeit?
Die Bundesregierung plant keine Einschränkung der
Werbetätigkeit der deutschen Reiseveranstalter. Wie in
den Antworten zu Fragen 27 und 29 (Teil 1) ausgeführt,
unterstützt sie die Verstärkung des
Deutschlandangebotes in den Reisebüros und die Verbesserung des
Marketings und der Werbung für deutsche touristische
Regionen durch eine deutschlandweite Kampagne.
32. Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß durch
entsprechende Maßnahmen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung die
Akzeptanz für einen „Urlaub der kurzen Wege "
gesteigert werden könnte und dadurch dem
steigenden Trend zu häufigem, schnellem und weitem
Reisen entgegengewirkt werden könnte?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Maßnahmen in diese Richtung
plant die Bundesregierung?
Mittels einer Marketingkampagne für Urlaub und
Reisen in Deutschland und des Aufbaus eines
flächendekkenden touristischen Informations- und
Reservierungssystems beabsichtigt die Bundesregierung,
gemeinsam mit den Ländern,
Landesfremdenverkehrsverbänden und der Wirtschaft, die Akzeptanz für
den Urlaub im eigenen Land zu erhöhen. Inwieweit
damit dem Trend nach Fernreisen entgegengewirkt
werden kann, ist derzeit nicht abzuschätzen.
33. Mit welchem finanziellen Einsatz hat sich die
Bundesregierung (in den vergangenen zehn Jahren) an
der Erstellung und Verbreitung der „Sympathie
-
Magazine" des Studienkreises für Tourismus und
Entwicklung beteiligt?
In den letzten 10 Jahren (1987 bis 1996) wurden
insgesamt 32 Sympathie-Magazine herausgegeben. Die
Bundesregierung hat die Erstellung und Verteilung der
Magazine mit durchschnittlich 49,6 TDM pro Jahr
unterstützt.
1997 wird sich die Bundesregierung an der Erstellung
und Finanzierung eines neuen Sympathie-Magazins
zum Thema „Umwelt verstehen" mit 30 TDM
beteiligen.
34. Wie viele „Sympathie-Magazine" wurden in den
vergangenen drei Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung erstellt und verteilt (aufgeschlüsselt
nach Ländergruppen)?
In den Jahren 1994, 1995 und 1996 wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung vom Studienkreis für
Tourismus und Entwicklung in Ammerland folgende
Sympathie-Magazine erstellt und verteilt:
Mexiko verstehen, S ri Lanka verstehen, Hongkong
verstehen, Südafrika verstehen, Jordanien verstehen,
Simbabwe verstehen, Italien verstehen, Frankreich
verstehen, Polen verstehen, Fremdes verstehen.
35. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
damit sich die Reiseveranstalter stärker an der
Finanzierung und Verbreitung der „Sympathie-
Magazine" beteiligen?
Eine direkte Einwirkung der Bundesregierung auf die
Reiseveranstalter zur Mitfinanzierung und Verbreitung
der „Sympathie-Magazine" erfolgt nicht. An die
finanzielle Unterstützung des Studienkreises für
Tourismus und Entwicklung ist gleichermaßen die Auflage
gebunden, für die wirkungsvolle Verbreitung der
Produkte Sorge zu tragen.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß viele
Reiseveranstalter neben den Sympathie-Magazinen auch
eigene Reiseinformationen für Fernreisen über das
Verhalten in Zielländern an die Urlauber verteilen.
36. Warum wurde die Produktion der „Blickwechsel"
-
Filme 1986 eingestellt?
Ist eine Wiederaufnahme der Produktion
zwischenzeitlich erfolgt oder geplant?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Die „Blickwechsel"-Filme wurden von einer
Projektträgergemeinschaft, bestehend aus dem Institut für
Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) als
Lizenzhalter, dem damaligen Studienkreis für
Tourismus e. V. in Starnberg und dem Zentrum für
entwicklungsbezogene Bildungsarbeit, hergestellt. Dabei hat
die Bundesregierung den Studienkreis für Tourismus
e. V. finanziell unterstützt. Über die Gründe zur
Einstellung der „Blickwechsel" -Filme 1986 bzw. eine
geplante Wiederaufnahme der Produktion ist der
Bundesregierung nichts bekannt.
37. Gibt es freiwillige Vereinbarungen mit
Fluggesellschaften über die Ausstrahlung von
„Blickwechsel" -Filmen bei internationalen Flügen, und
in welcher Häufigkeit werden diese Filme gezeigt?
Freiwillige Vereinbarungen mit Fluggesellschaften
über die Ausstrahlung von „Blickwechsel"-Filmen bei
internationalen Flügen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
Angebotsgestaltung der Reiseveranstalter
38. In welchem Maße ist das Angebot der als „umwelt-
und sozialverträglich" bezeichneten Fernreisen in
den vergangenen Jahren gestiegen, und welchen
Marktanteil haben diese Reisen inzwischen?
Eine Quantifizierung der als „umweit- und
sozialverträglich" bezeichneten Fernreisen ist nach Umfrage bei
den Reiseveranstaltern nicht möglich. Grundsätzlich
gilt, daß sich die Reiseveranstalter bei der Produktpla
nung immer stärker auf umwelt- und sozialverträgliche
Angebote orientieren. Dazu haben die von der
Bundesregierung unterstützten Aktivitäten der Verbände
gegenüber den Reiseveranstaltern und in den
jeweiligen Zielländern entscheidend beigetragen.
39. Hält die Bundesregierung Vereinbarungen mit
konkreten Zielgrößen in den Bereichen
— soziale Mindeststandards (z. B.
gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit, Verbot von
Kinderarbeit),
— Umweltverträglichkeit beim Bau und Ausbau
von Ferienanlagen,
— Wasser- und Energieverbrauch,
— Müllvermeidung und -entsorgung
auf freiwilliger Basis für erreichbar?
Wenn ja, welche Vereinbarungen dieser Art
existieren bereits oder werden derzeit verhandelt?
Wenn nein, welche anderen Maßnahmen
präferiert die Bundesregierung, um die Bereitschaft der
Reiseveranstalter zu umwelt- und
sozialverträglichen Angeboten zu erhöhen?
Die Bundesregierung nutzt insbesondere Instrumente
der Information und Beratung, um die Bereitschaft der
Reiseveranstalter zu mehr umwelt- und
sozialverträglichen Angeboten und zur Einhaltung sozialer
Mindeststandards zu fördern.
So wurde 1996 ein Projekt „Der umweltorientierte
Reiseveranstalter" des Vereins „Ökologischer Tourismus
in Europa (Ö.T.E.)" gefördert. Auch einschlägige
Messen (wie z. B. der „Reisepavillon") werden
projektbezogen unterstützt. Darüber hinaus arbeitet das BMU
mit den Verbänden der Tourismuswirtschaft
zusammen, um auf eine Verbesserung der Umweltstandards
auch in ausländischen Zielgebieten auf freiwilliger
Basis hinzuwirken. So wurde 1995/96 ein Projekt des
Deutschen Reisebüro-Verbandes e. V.
„Umweltempfehlungen für touristische Zielgebiete" unterstützt, in
dessen Rahmen Empfehlungen für eine nachhaltige,
umweltgerechte Tourismusentwicklung für
Bergregionen, den Mittelmeerraum und Fernreiseziele
gegeben wurden.
Umweltempfehlungen, die mit den jeweiligen
Verbänden gemeinsam erarbeitet wurden, liegen darüber
hinaus vor für Campingplätze (DFV), Ferienstätten,
Ferienparks und Ferienzentren (ADAC), Hotel- und
Gaststättenbetriebe (DEHOGA).
Hervorzuheben sind auch die Aktivitäten zum Abbau
der Kinderprostitution. Hier gibt es seit einigen Jahren
Vereinbarungen zwischen Terre des hommes und
mehreren großen Reiseveranstaltern, wonach diese
Hotels und Produkte, die der Kinderprostitution
dienlich sein könnten, aus ihren Programmen nehmen. Die
Reiseleiter werden auf dera rtige Fragen sensibilisiert.
Auch die Reiseunterlagen enthalten Hinweise zur
Problematik.
Integrative Planung in touristischen Zielgebieten
40. Unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen auf
politisch-administrativer Ebene, z. B. im Rahmen
des Politik-Dialogs, die einen Beitrag zu einer
integrativen Tourismuspolitik in
Entwicklungsländern leisten (z. B. Stärkung der administrativen
Kompetenz in den Zielländern, Stärkung/
Unterstützung von Planungsprozessen für
Tourismusvorhaben)?
Da Tourismus kein besonderer Förderschwerpunkt im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
ist, spielt er im Politikdialog und in Projekten zur
Stärkung der administrativen Kompetenz keine
wesentliche Rolle. Allerdings vermittelt das Centrum für
Internationale Migration und Entwicklung (CIM)
vereinzelt „Integrierte Fachkräfte" an staatliche und private
Einrichtungen in Partnerländern zur Stärkung von
deren administrativer Kompetenz. Des weiteren wird auf
die Antwort zu Frage 41 (Teil 1) verwiesen.
41. Wenn ja, welche Projekte wurden mit
Unterstützung der Bundesregierung in den letzten
Jahren durchgeführt, die eine Stärkung der politisch
-
administrativen Strukturen zum Ziel hatten und mit
denen erreicht werden sollte, daß sozio-kulturelle
und ökologische Aspekte in den Planungsprozeß
für touristische Vorhaben und/oder in die Stärkung
regionaler Wirtschaftsstrukturen einfließen?
Im Rahmen des Programms „Integrierte Fachkräfte"
wurden bzw. werden folgende Institutionen im Bereich
der Stärkung der administrativen Kompetenzen durch
CIM unterstützt:
— GIFTUN Hotel Village, Hurghada/Ägypten:
Beratung in Fragen der Tourismusplanung und des
Umweltschutzes,
— Tourismus-Agentur YATA/Jemen: Beratung beim
Aufbau administrativer Strukturen im
Tourismusbereich,
— CHICOP, Sansibar/Tansania: Unterstützung beim
Aufbau von infrastrukturellen Einrichtungen für
den Öko-Tourismus.
42. In welcher Art und Weise wirkt die
Bundesregierung darauf hin, daß diese Maßnahmen so
ausgestaltet werden, daß sozio-kulturelle und
ökologische Aspekte bereits „institutionell" im
Planungsprozeß verankert sind?
Mit der Vermittlung von „Integrie rten Fachkräften"
werden personelle Beratungsleistungen erbracht. Die
„institutionelle" Verankerung sozio-kultureller und
ökologischer Aspekte obliegt der Trägereinrichtung
des jeweiligen Landes.
43. Sind der Bundesregierung Evaluationen bekannt,
die den Erfolg solcher Maßnahmen geprüft haben?
Welche Erkenntnisse liegen hier vor?
Nein.
44. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß
„Philippine Tourism Master Plan" von 1991 unter
dem Aspekt der Förderung von nachhaltigem
Tourismus, den Zielsetzungen einer integrierten
Tourismusplanung und der Berücksichtigung
sozio-kultureller und ökologischer Aspekte in den
touristischen Planungsprozeß positiv zu beurteilen
ist?
Setzt sich die Bundesregierung im Politik-Dialog
mit anderen Staaten, in denen der Tourismus eine
bedeutende Rolle spielt, dafür ein, daß der
Tourismus nach vergleichbaren Rahmenbedingungen
entwickelt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Der „Philippine Tourism Master Plan" ist in seinen
Zielsetzungen beispielhaft; die praktische Umsetzung
steht jedoch noch am Anfang.
Die Bundesregierung setzt sich im Politikdialog mit den
Partnern generell dafür ein, daß angemessene
Rahmenbedingungen für eine nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung geschaffen werden. Sie setzt sich darüber
hinaus sowohl auf europäischer (EU, Europarat) als
auch auf internationaler Ebene (Rio-Folgeprozeß) für
eine am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte
Tourismusentwicklung ein.
Internationaler Tourismus (Teil 2):
Tourismusförderung — Drucksache 13/6685 —
Die Entwicklung des internationalen Tourismus wird
von der Bundesregierung, regierungsnahen und
multilateralen Institutionen mit finanzieller, technischer und
personeller Hilfe teilweise massiv gefördert. Die
Bundesrepublik Deutschland ist an verschiedensten
Institutionen beteiligt (z. B. Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft, Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit), die auf internationaler Ebene
touristische Projekte finanziell unterstützen. Dadurch hat
die Bundesregierung erhebliche Einflußmöglichkeiten
auf die Projektgestaltung und trägt eine besondere
Verantwortung für die Auswirkungen, die diese
Projekte auf Umwelt und Gesellschaft in den jeweiligen
Ländern haben.
Es werden hier häufig Entwicklungen gefordert, die zu
schwersten Umweltzerstörungen und zu massiver
Beeinträchtigung soziokultureller Strukturen führen,
ohne daß sie den Menschen vor Ort ökonomischen
Nutzen bringen. Durch eine entsprechende
Ausgestaltung der Förderrichtlinien, die sich an den
Kriterien einer umweit- und sozialverträglichen
Tourismusentwicklung orientiert, könnten diese Entwicklungen
verhindert werden und die Entwicklung des Tourismus
- insbesondere in Entwicklungsländern und in den
Ländern Mittel- und Osteuropas - im Sinne einer
Zukunftsverträglichkeit gefördert werden.
Zur Vorbemerkung
Der Behauptung, daß die Bundesregierung sowie
regierungsnahe Institutionen die Entwicklung des
internationalen Tourismus „teilweise massiv" fördern, wird
nicht zugestimmt. Vielmehr bildet der internationale
Tourismus keinen besonderen Schwerpunkt in der
Tätigkeit der angesprochenen Institutionen. Öffentliche
Mittel wurden für diesen Bereich - wenn überhaupt -
nur für eng begrenzte, flankierende Einzelmaßnahmen
eingesetzt. Es wird auf die Antworten zu den
Einzelfragen verwiesen.
Dies relativiert auch die in der Vorbemerkung
dargestellten „erheblichen Einflußmöglichkeiten" und die
Verantwortung der Bundesregierung für
Projektgestaltung und Auswirkungen der
Tourismusentwicklung in Ländern der Dritten Welt.
Bilaterale Zusammenarbeit
1. In welchem Umfang flossen in den vergangenen
fünf Jahren finanzielle Mittel im Rahmen
bilateraler öffentlicher Entwicklungszusammenarbeit in
tourismusrelevante Projekte (Aufgliederung nach
Sektoren - OECD/DAC-Systematik - und
Zielländer)?
Internationaler Tourismus bildet keinen besonderen
Schwerpunkt der Tätigkeit der angesprochenen
Institutionen. Öffentliche Mittel für diesen Bereich
wurden nur begrenzt für flankierende Einzelmaßnahmen
eingesetzt. Zu Einzelheiten wird auf die Antworten zu
den nachfolgenden Fragen verwiesen.
2. Welche tourismusrelevanten Projekte
(Infrastrukturentwicklung ebenso wie einzelbetriebliche
Förderung im Produktivsektor) wurden in diesem
Rahmen gefördert (Aufgliederung nach den
Bereichen: Finanzielle Zusammenarbeit, technische
Zusammenarbeit, technische Zusammenarbeit im
weiteren Sinne, multilaterale Zusammenarbeit,
entwicklungspolitische Bildungsarbeit,
entwicklungspolitische Forschung)?
Eigenständige Tourismusprojekte in Partnerländern
wurden im Rahmen der bilateralen finanziellen und
technischen Zusammenarbeit im engeren Sinne in den
letzten fünf Jahren nicht durchgeführt. Als
flankierende Maßnahmen wurden finanziert:
Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne:
Vermittlung von insgesamt 13 Integrierten Fachkräften
im Bereich der Tourismusförderung durch das Centrum
für Internationale Migration und Entwicklung (CIM) in
folgende Länder:
Ägypten (4), Costa Rica (1), Ghana (1), Jemen (1),
Kirgisistan (1), Marokko (1), Polen (1), Sy rien (1), Tansania
(1) und Uruguay (1) .
Kosten insgesamt: 2 286 000 DM in den letzten fünf
Jahren.
Personelle Zusammenarbeit:
Über Existenzgründungsförderungsprogramme für
rückkehrende Fachkräfte aus Entwicklungsländern
wurden durch die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) im
Auftrag des BMZ in den letzten fünf Jahren
ausgereicht:
— Existenzgründungsdarlehen in Höhe von insgesamt
25,7 Mio. DM zur Errichtung von
Tourismusunternehmen (Hotels/Pensionen, Restaurant/Bistro,
Reisebüros, Souvenirgeschäfte etc.) an 190
rückkehrende Fachkräfte aus Eritrea, Vietnam,
Albanien, Chile, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und
der Türkei.
— Nichtrückzahlbare Existenzgründungszuschüsse
zur Gründung von Tourismusbetrieben in Höhe von
224 700 DM an 24 Rückkehrer aus 13
Entwicklungsländern.
Entwicklungspolitische Forschung:
Forschungsbericht „Ökotourismus als Instrument des
Naturschutzes? Möglichkeiten zur Erhöhung der
Attraktivität von Naturschutzvorhaben" .
1995 fertiggestellt. Kosten: 259 000 DM.
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit:
Förderung von Seminaren, Tagungen,
Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Aktionen in Schulen u.
Herstellung und Verbreitung von Informationsmateria
-
lien und audiovisuellen Medien. Ebenso ist die
Durchführung des Filmwettbewerbs „Tours d'Or" -
Internationaler Tourismusfilm - finanziert worden.
Gesamte jährliche Förderungssummen:
1992 250 000 DM
1993 210 000 DM
1994 190 000 DM
1995 210 000 DM
1996 180 000 DM
3. In welcher Höhe wurden diese Projekte durch die
Bundesregierung bzw. die einzelnen Resso rts
jeweils gefördert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 (Teil 2) verwiesen.
4. In welchem Umfang wurden tourismusrelevante
Projekte in Ländern Mittel- und Osteuropas und
anderen Nichtentwicklungsländern im Rahmen
bilateraler Beziehungen durch die
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren unterstützt?
Das Bundesministerium für Wi rtschaft (BMWi)
finanzierte seit Mitte 1993 im Rahmen des TRANSFORM
Programms insgesamt 19 tourismusrelevante Projekte
in den Reformstaaten Osteuropas mit einer
Fördersumme von rd. 6,3 Mio. DM. Die Projekte wurden in
Estland, Polen, Rußland, der Slowakei, der
Tschechischen Republik, der Ukraine und in Ungarn
durchgeführt. Einzelheiten und Umfang der Projekte
ergeben sich aus der beigefügten Übersicht (vgl. dazu
Anlage 1).
Zur Erweiterung und Vertiefung außenwirtschaftlicher
Beziehungen wurden darüber hinaus nachfolgende
Tourismusförderseminare durchgeführt, zum Teil in
Verbindung mit Unternehmertreffen zu angrenzenden
Branchen:
1993 Kaunas/Litauen; Pärno/Estland
1994 Riga/Lettland
1995 Saaremaa/Estland; Skopje/Mazedonien (in
Verbindung mit Nahrungsgüterwirtschaft,
Weinwirtschaft) .
1996 Podgorica/Montenegro (in Verbindung mit
See- und Hafenwirtschaft); Koper/
Slowenien (in Verbindung mit See- und
Hafenwirtschaft).
5. Durch welche Bundesministerien und im Rahmen
welcher Haushaltstitel wurden diese Projekte
jeweils gefördert?
Alle in Anlage 1 genannten Projekte wurden aus dem
Titel „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie
und Marktwirtschaft in den Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion und den Staaten Mittel- und
Osteuropas" (Titel 0902-686 88) des BMWi finanziert.
Im Rahmen des Titels „Pflege der
Wirtschaftsbeziehung mit dem Ausland" unterstützt das BMWi u. a.
Seminarveranstaltungen zur Förderung ausgewählter
Wirtschaftszweige in Ländern Mittel- und Osteuropas.
6. In welcher Weise und mit welchem Ziel hat sich das
Bundesministerium für Wi rtschaft in den letzten
fünf Jahren für die Förderung des Tourismus
weltweit eingesetzt?
In Wirtschaftskonsultationen, Gemischten
Kommissionen, Arbeitskreisen und Kooperationsräten wurden
und werden vom BMWi relevante Themen, Projekte
der Tourismusentwicklung behandelt. Z. B. bestehen
im Rahmen der Kooperationsräte Deutschland/
Rumänien und Deutschland/Bulgarien spezielle
Arbeitsgruppen Tourismus, die von Vertretern des Deutschen
Reisebüro-Verbandes e. V. geleitet werden. Ziel ist, auf
die Rahmenbedingungen des Tourismus Einfluß zu
nehmen, insbesondere einen umweltgerechten
Tourismus zu fördern und die Privatisierung zu unterstützen.
Für Bosnien und Herzegowina, die BR Jugoslawien
und die Republik Kroatien wurden bisher wegen der
kriegerischen Auseinandersetzungen .keine
Fördermaßnahmen durchgeführt. Mit Kroatien und
Mazedonien sind jedoch Tourismuskonsultationen vorgesehen.
In Montenegro wurde bereits ein Unternehmertreffen
im Bereich Tourismus gefördert.
Im Rahmen des TRANSFORM-Programms erfolgt die
Förderung durch Beratungsleistungen. Ziel der
Projekte ist der Aufbau und die Stärkung mittelständischer
Strukturen im Tourismussektor u. a. durch die
Qualifizierung von Fachkräften aus den beratenen Staaten.
7. In welcher Weise und mit welchem Ziel wurden
Mittel des Bundesministeriums für Wi rtschaft für
tourismusrelevante Projekte (insbesondere in
Vietnam und Korea) eingesetzt?
1995 und 1996 wurden in Vietnam und in Berlin je eine
mehrtägige Veranstaltung im Rahmen eines
Exportförderseminars durch das BMWi durchgeführt. Ziel war
die Erleichterung des Marktzutritts für kleine und
mittelständische Unternehmen. Im Rahmen der
Exportförderseminare wurden Kontakte zwischen
kooperationsbereiten Reiseveranstaltern und den zuständigen
offiziellen Stellen hergestellt.
In Korea wurden keine tourismusrelevanten Projekte
durchgeführt.
8. Nach welchen politischen Grundsätzen und
Leitlinien werden die Mittel für tourismusrelevante
Projekte in Entwicklungsländern wie auch in
Nichtentwicklungsländern vergeben?
Alle von der Bundesregierung geförderten Vorhaben
der Entwicklungszusammenarbeit müssen sich im
Einklang mit der Entwicklungspolitischen Konzeption des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ) sowie den einschlägigen sektoralen und
übersektoralen Konzepten befinden. Spezifische
Leitlinien für den Tourismussektor gibt es nicht, da
Tourismusförderung kein sektoraler Schwerpunkt der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist.
9. Liegen der Tourismusförderung in
Entwicklungsländern nach wie vor die „Leitlinien zur
Tourismusförderung" von 1974 zugrunde oder wurden
diese Leitlinien mittlerweile aktualisiert?
Die „Leitlinien zur Tourismusförderung" von 1974
wurden nicht aktualisiert. Sie werden bei der
Förderung tourismusbezogener Projekte auch nicht mehr
berücksichtigt. Es wird auf die Antwort zu Frage 8
(Teil 2) verwiesen.
10. Werden Tourismusprojekte, die mit Unterstützung
der Bundesregierung durchgeführt werden, vorab
auf ihre Umwelt- bzw. ihre Sozialverträglichkeit
hin überprüft?
Wenn ja, gibt es für die Projektbeurteilung einen
Prüfkatalog bzw. Leitlinien, in denen Kriterien der
Umweltverträglichkeit aufgeführt und
beschrieben sind?
Sind in diesen Prüfunterlagen Kriterien
aufgeführt, die speziell auf den Tourismussektor
zugeschnitten sind?
Wenn ja, welche?
Wie werden diese Kriterien bei der Förderung von
tourismusrelevanten Projekten berücksichtigt?
Projekte, die Tourismuskomponenten enthalten,
werden wie alle Projekte der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit der Umweltverträglichkeitsprüfung
unterzogen. Das vom BMZ in diesem Zusammenhang
herausgegebene Umwelthandbuch, das
Arbeitsmaterialien zur Erfassung und Bewe rtung von
Umweltwirkungen enthält, befaßt sich in einem Kapitel speziell
mit den für den Tourismussektor typischen
Aktivitätenfeldern und deren möglichen Wirkungen auf die
natürliche und soziale Umwelt. Eine weitere
Arbeitshilfe für die Planung und Prüfung tourismusrelevanter
Projekte oder Komponenten von Naturschutzvorhaben
bietet das im Auftrag des BMZ erstellte
Forschungsgutachten „Ökotourismus als Instrument des
Naturschutzes".
Im übrigen unterstützt die Bundesregierung die
Entwicklung von Kriterien für einen umweltverträglichen
Tourismus in Zusammenarbeit mit den
Dachverbänden der verschiedenen touristischen
Leistungsträger (Beispiel: „40-Punkte-Katalog" des DEHOGA)
und fördert den Informationsaustausch über
Umweltkriterien und -auszeichnungen im Tourismus
(Veröffentlichung „Das Buch der Sieben Siegel -
Umweltauszeichnungen im Tourismus").
11. Hat die Bundesregierung praktische
Konsequenzen aus den in der Agenda 21 formulierten
Zielen in bezug auf die Tourismusförderung
gezogen?
Wenn ja, welche?
Wurden von der Bundesregierung Schritte
unternommen, die in der Agenda 21 formulierten
tourismusbezogenen Forderungen in Form eines Ziel-
und Maßnahmenkatalogs zu formulieren und in die
Tourismusförderung auf internationaler Ebene?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat praktische Konsequenzen
aus den in der Agenda 21 formulierten Zielen in bezug
auf die Tourismusförderung gezogen. Hinsichtlich der
Maßnahmen im nationalen Rahmen wird auf die
Antwort zu Frage 4 (Teil 3) verwiesen.
Auch auf europäischer und internationaler Ebene setzt
sie sich dafür ein, daß die Ziele der Agenda 21 auch im
Tourismussektor verstärkt Berücksichtigung finden. So
werden z. B. im Ergebnis der auf Initiative des
Bundesumweltministeriums vom 6. bis 8. März 1997 in Berlin
veranstalteten internationalen Konferenz globale
Absprachen für eine nachhaltige Tourismusentwicklung
im Rahmen des „Übereinkommens über die
biologische Vielfalt" angestrebt.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür
ein, daß das Thema „nachhaltiger Tourismus"
(entsprechend der in Kapitel 4 der Agenda 21 formulierten
Forderung nach einer Veränderung der
Konsumgewohnheiten und der Entwicklung nachhaltiger
Verbrauchs- und Produktionsmuster) auch auf der UN
-
Sondergeneralversammlung (SGV) 1997 zur
Überprüfung der Umsetzung der Agenda 21 behandelt
wird.
12. Werden nach Abschluß der Projekte Evaluationen
durchgeführt, ob die Ziele der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit bei der Durchführung der
Projekte erreicht wurden?
Wenn ja, welche Evaluationen wurden in den
letzten fünf Jahren durchgeführt?
Bei Evaluierung laufender oder abgeschlossener
Vorhaben des BMZ werden grundsätzlich auch die
Umweltverträglichkeit und sozio-kulturelle Wirkungen
untersucht. Evaluierungen von Tourismusvorhaben
fanden nicht statt, da in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit in den letzten fünf Jahren - wie in der
Antwort zu Frage 2 (teil 2) ausgeführt - keine
eigenständigen .Tourismusprojekte durchgeführt worden
sind.
13. Welche Projekte zur Entwicklung und Umsetzung
alternativer, sozial- und umweltverträglicher
Tourismusformen wurden von der Bundesregierung in
den letzten fünf Jahren im Rahmen öffentlicher
Maßnahmen zur Tourismusentwicklung in
Entwicklungs- und Nichtentwicklungländern
durchgeführt?
In welchem Umfang und mit welchen Zielen
wurden diese Projekte durchgeführt?
Wie bereits ausgeführt, ist die Tourismusförderung in
der Entwicklungszusammenarbeit kein eigenständiger
sektoraler Schwerpunkt. Vom BMZ werden keine
Projekte gefördert, die ausschließlich
Tourismusentwicklung zum Ziel haben. Dagegen wird im Rahmen von
Naturschutzvorhaben in Uganda, Tansania, Côte
d'Ivoire und Kamerun Ökotourismus als Möglichkeit
alternativer Einkommenserzielung flankierend zur
Absicherung von Naturschutz genutzt.
Bei den vom BMWi im Rahmen des TRANSFORM-
Programms durchgeführten Beratungsmaßnahmen
werden die Grundsätze einer sozial- und
umweltverträglichen Tourismusentwicklung berücksichtigt.
14. In welchem Umfang und in welcher Weise werden
Nichtregierungsorganisationen bei der Förderung
von umweit- und sozialverträglichen
Tourismusangeboten in den Entwicklungsländern und den
Staaten Mittel- und Osteuropas von der
Bundesregierung unterstützt?
Einschlägige Förderanträge von
Nichtregierungsorganisationen wurden bisher nicht vorgelegt. Im Rahmen
des TRANSFORM-Programms sind Projektträger in
den Förderländern überwiegend private
Unternehmen, Stadt- und Kreisverwaltungen, regionale
Entwicklungsagenturen und Fremdenverkehrsverbände.
Nationale Organisationen
15. Welche tourismusrelevanten Projekte
(Infrastrukturprojekte ebenso wie einzelbetriebliche
Förderung im Produktivsektor) wurden mit finanzieller
Unterstützung der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) in den letzten
fünf Jahren im Ausland durchgeführt (Anzahl der
Projekte, Projekttitel, Projektpartner,
Gesamtprojektumfang, Zielländer, finanzieller Anteil der
DEG)?
Welche politischen und ökonomischen Ziele
verfolgt die DEG mit diesen Projekten?
Die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) hat in den letzten fünf Jahren an der
Finanzierung von 14 tourismusrelevanten Projekten (von
299 insgesamt geförderten Projekten) mit einem
Zusagevolumen von 177,5 Mio. DM (von insgesamt ca. 2,25
Mrd. DM) mitgewirkt, die in der beigefügten
Aufstellung (vgl. dazu Anlage 2) im einzelnen aufgeführt
werden. Die Ziele bei der Unterstützung dieser Projekte
waren: Steigerung des Bruttoinlandsprodukts des
Partnerlandes, Erhöhung des Steueraufkommens des
Staates, Verbesserung der jeweiligen Zahlungsbilanzen
durch Deviseneinnahmen, Erzielung direkter und
indirekter Beschäftigungseffekte, Berücksichtigung
ökologischer und sozio-kultureller Gesichtspunkte,
Stärkung lokaler Beteiligung an Besitz und Management
von Tourismusinvestitionen durch Kooperation mit
lokalen Partnern.
16. Ist es richtig, daß die DEG in jüngster Zeit
insbesondere Stadthotelprojekte aus ihren Mitteln
unterstützt?
In welchen Ländern werden diese Projekte
durchgeführt?
Welche Ziele werden mit der Förderung dieser
Projekte verfolgt?
Nach welchen Kriterien wurden bzw. werden
diese Projekte ausgewählt?
Welchen finanziellen Gesamtumfang haben diese
Projekte?
Wie hoch ist jeweils der Anteil der DEG, mit dem
die DEG an der Finanzierung beteiligt ist?
Wer ist Projektpartner bei diesen Projekten?
Wie hoch ist die Renditeerwartung aus den
jeweiligen Projekten?
Anzahl und regionale Verteilung der
Stadthotelvorhaben ergeben sich ebenso aus der Anlage 2 wie die
Höhe der jeweiligen Gesamtinvestitionssumme und
der Anteil der DEG an der Finanzierung.
Projektpartner sind in der Regel lokale oder international
tätige Eigner und Betreiber. Die DEG betrachtet
Stadthotels vor allem als wirtschaftsinfrastrukturnahe
Investitionen, da sie relativ unabhängig von kurzfristigen
Trends und Entwicklungen im Urlaubstourismus sind.
Daher sind die mittel- und langfristigen
wirtschaftlichen Perspektiven des jeweiligen Landes ein
wichtiger Indikator für die Investitionsentscheidung. Die
Renditeaussichten sind sehr unterschiedlich. In der
Regel läßt sich feststellen, daß die Rendite in den
einfachen Kategorien deutlich besser ist als in den
höheren. Beim Wertzuwachs der Investitionen ist der
umgekehrte Trend zu verzeichnen.
17. In welcher Art und Weise, mit welcher Häufigkeit
und durch wen werden Evaluationen über die
tourismusrelevanten Projekte der DEG durchgeführt?
Die DEG überwacht und bewertet laufend ihre
Projekte unter Einbeziehung nicht nur der
wirtschaftlichen, sondern auch der entwicklungspolitischen
Gesichtspunkte. Die letzte, speziell auf
tourismusrelevante Projekte und deren entwicklungspolitische
Einschätzung bezogene Evaluierung, fand 1992 statt.
18. Wie nutzt die Bundesregierung ihren Einfluß auf
die DEG (dadurch, daß sie Einlagen in das
Stammkapital der DEG getätigt hat und in den
Aufsichtsgremien der DEG vertreten ist), damit ökologische
und soziale Standards bei Projekten zur
Tourismusentwicklung durch die DEG eingehalten
werden?
Vorhaben zur Gewährung von
Finanzierungsleistungen über 3 Mio. DM bedürfen der Zustimmung
des Aufsichtsrates der DEG. Bei der Entscheidung des
Aufsichtsrates über die Zustimmung zu
Tourismusprojekten wird - entsprechend den Richtlinien für die
Geschäftstätigkeit der DEG - auf entwicklungspolitische
Effekte, einschließlich der sozio-kulturellen und
ökologischen Folgewirkungen, geachtet. Die
Bundesregierung stellt fünf Mitglieder des Aufsichtsrates. Ihr
Votum im Aufsichtsrat wird durch abgestimmte
fachliche Stellungnahmen der jeweiligen Ressorts zu den
Vorhaben der DEG vorbereitet. Die Stellungnahme des
BMZ bewertet die entwicklungspolitischen und
sozialen Effekte und geht auf Umweltwirkungen ein.
19. Wurden durch den Bundesrechnungshof bei der
Überprüfung der DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung auch tourismusrelevante Projekte
überprüft?
Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?
Der Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 88
Abs. 2 BHO über das Geschäftsgebaren der DEG
hinsichtlich der Förderung von Afrikaprojekten enthält
einen Hinweis auf ein - nicht namentlich genanntes -
Hotelprojekt auf Mau ritius. Insoweit stellt der
Bundesrechnungshof fest, daß dieses Hotelvorhaben noch
besteht.
20. Welche tourismusrelevanten Projekte (z. B.
Infrastrukturprojekte, einzelbetriebliche Förderung im
Produktivsektor, Forschung/Gutachten) wurden
mit finanzieller Unterstützung der Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit (GTZ) im Ausland in
den vergangenen fünf Jahren durchgeführt
(Anzahl der Projekte, Projekttitel, Projektpartner,
Zielländer, Gesamtprojektumfang, finanzieller Anteil
der GTZ)?
Es wurden keine tourismusrelevanten Projekte mit
finanzieller Unterstützung der Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit (GTZ) im Ausland in den
vergangenen fünf Jahren durchgeführt.
21. Wie nutzt die Bundesregierung ihre
Einflußmöglichkeiten auf die GTZ (dadurch, daß das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Haushaltsmittel für die GTZ zur
Verfügung stellt und im Aufsichtsgremium der
GTZ vertreten ist), damit ökologische und soziale
Standards bei Maßnahmen zur
Tourismusentwicklung durch die GTZ eingehalten werden?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, daß die Ziele der nachhaltigen
Entwicklung, wie sie in der Agenda 21 festgelegt wurden,
in der GTZ bei der Projektmittelvergabe im
touristischen Bereich befolgt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 (Teil 2) verwiesen.
22. Welche tourismusrelevanten Projekte wurden vom
Centrum für internationale Migration und
Entwicklung (CIM), das von der GTZ mitgegründet
wurde, in den letzten fünf Jahren durchgeführt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 (Teil
2) verwiesen.
23. Wie viele Anfragen nach Unterstützung in
touristischen Belangen gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung beim CIM pro Jahr ein?
Reicht die finanzielle und personelle Ausstattung
von CIM aus, um den Anfragen nach
Unterstützung in touristischen Belangen gerecht zu
werden?
Pro Jahr gehen durchschnittlich fünf Anträge auf
Unterstützung in touristischen Belangen beim CIM ein.
Da der Bereich Tourismus keinen
Programmschwerpunkt darstellt, werden Mittel in diesem Bereich nur
eingesetzt, wenn ein Zusammenhang mit einem
Schwerpunktsektor (z. B. Umweltschutz) besteht.
24. Wurden durch andere nationale Organisationen
(z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW -,
Deutsche Ausgleichsbank) an denen die
Bundesrepublik Deutschland finanziell beteiligt ist,
tourismusrelevante Projekte in anderen Staaten
gefördert (Anzahl der Projekte, Projekttitel,
Projektpartner, Zielländer, Gesamtprojektumfang,
finanzieller Anteil, Angaben für die letzten fünf
Jahre)?
Die Aktivitäten der Deutschen Ausgleichsbank (DtA)
gehen u. a. aus der Antwort zu Frage 2 (Teil 2) hervor.
Alle in der Anlage 1 aufgeführten Projekte wurden im
Auftrage des BMWi gleichfalls von der DtA
abgewikkelt.
Einschlägige Aktivitäten der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit gab es in den letzten fünf Jahren nicht.
25. Welche Leitlinien liegen der Unterstützung der
Tourismusentwicklung durch die oben genannten
Organisationen (DEG, GTZ, KfW, CIM u. a.)
zugrunde?
Welche Kriterien sind für die Projektauswahl
durch diese Organisationen ausschlaggebend,
und wie werden die Ziele der Sozial- und
Umweltverträglichkeit bzw. der Nachhaltigkeit
(Agenda 21) bei der Entscheidung in den
Organisationen, sich an der Unterstützung zu beteiligen,
berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 (Teil 2) verwiesen.
Daneben gilt: Zur Prüfung der Durchführbarkeit ihrer
Vorhaben sind der DtA von den Existenzgründern
Gutachten einer fachlich kompetenten und
unabhängigen Stelle ihres Heimatlandes vorzulegen, in
denen auch die Umweltverträglichkeit bewertet wird.
Weiterhin müssen die Unternehmer eine
Betriebserlaubnis der örtlichen Behörden vorlegen. Darüber
hinaus sind die Partnerbanken angehalten, bei der
Kreditvergabe die Umweltverträglichkeit aller Vorhaben -
nicht nur im Tourismusbereich - zu berücksichtigen.
Entsprechend den Regeln für die Geschäftstätigkeit
der DEG werden hier ebenfalls entwicklungspolitische
Kriterien sowie die Ziele der Sozial- und
Umweltverträglichkeit angemessen berücksichtigt. Des
weiteren wird auf die Antwort zu Frage 18 (Teil 2) verwiesen.
Multilaterale Institutionen
26. Haben Institutionen
a) innerhalb der Weltbankgruppe,
b) innerhalb der regionalen
Entwicklungsbanken,
c) innerhalb der Eüropäischen Union (z. B.
Europäischer Entwicklungsfonds),
d) innerhalb der Vereinten Nationen
in den letzten fünf Jahren tourismusrelevante Projekte
(z. B. Infrastrukturprojekte, direkte einzelbetriebliche
Förderung, Technische Zusammenarbeit) in
Entwicklungsländern wie auch in Nichtentwicklungsländern
im Rahmen privater und/oder öffentlicher
Entwicklungszusammenarbeit gefördert bzw. unterstützt?
Wenn ja, welche Projekte wurden in den letzten fünf
Jahren unterstützt?
Die von der Weltbankgruppe und den Regionalen Ent
-
wicklungsbanken in den letzten fünf Jahren
unterstützten Tourismusprojekte sind in den Anlagen 3 und
4 aufgelistet.
Bei der Entwicklungszusammenarbeit der
Europäischen Union spielen Maßnahmen zur Unterstützung
des Tourismussektors in den Regionen Mittelmeer,
Asien und Lateinamerika eine untergeordnete Rolle.
Im Bereich AKP-Länder (Afrika, Karibik, Pazifik) gibt
es eine Vielzahl von Maßnahmen. Eine Auflistung
tourismusrelevanter Maßnahmen der Direktförderung
befindet sich in der Anlage 5. Aufgrund der sehr
aufwendigen Recherchen und der geringen Aussagekraft
wurde hier auf eine Auflistung weiterer von der
Europäischen Kommission und von der Europäischen
Investitionsbank (EIB) geförderten tourismusrelevanten
Projekte im Infrastrukturbereich in den 70 AKP-
Ländern bzw. in den sieben Regionalbereichen verzichtet.
Aktuelle Informationen über den Anteil
tourismusrelevanter Vorhaben bei Darlehen, die die AKP-Länder aus
Globaldarlehen der EIB gewähren, sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Das Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen hat in diesem Zeitraum keine
Tourismusprojekte durchgeführt und beabsichtigt auch
nicht, sich in absehbarer Zukunft mit diesem Bereich
gezielt zu befassen.
27. In welchen Ländern werden diese Projekte
durchgeführt (Anzahl der Projekte, Projekttitel,
Projektumfang, Projektpartner)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 (Teil 2) verwiesen.
28. Liegen bei der Auswahl und Beurteilung
tourismusrelevanter Projekte in den in Frage 26
genannten Institutionen allgemein geltende
Richtlinien zugrunde?
Wenn ja, welche Kriterien der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit sind in diesen Richtlinien
enthalten?
Wie ist sichergestellt, daß die in der Agenda 21
formulierten Ziele der Nachhaltigkeit in diesen
Richtlinien berücksichtigt werden und bei der
Projektauswahl zur Anwendung kommen?
Alle Projekte, für die die Weltbank und die Regionalen
Entwicklungsbanken eine Finanzierung erwägen,
werden hinsichtlich umweltbezogener und sozialer
Risiken auf der Grundlage verbindlicher, eigener
Richtlinien der Institutionen überprüft. Sofern beträchtliche
Umweltwirkungen zu erwarten sind, werden
Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Dabei
beziehen Weltbank und Regionale Entwicklungsbanken
auch die von den Vereinten Nationen gewonnenen
Methoden, Erkenntnisse und Ziele in ihre Arbeit mit
ein. Ferner werden die Regierungen der
Entwicklungsländer ermutigt, Umweltaktionspläne zu
erarbeiten und deren Umsetzung zu unterstützen.
Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten
Armutsstudien der Weltbank, deren Ergebnisse in die
Erarbeitung von Länderstrategien einfließen, wird die
Sozialverträglichkeit von Projekten untersucht. Falls
erforderlich, werden spezielle Sozialverträglichkeitsstudien
unter Einbeziehung lokaler Interessengruppen
durchgeführt. Auch bei den Regionalen Entwicklungsbanken
sind die Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie die
Nachhaltigkeit wichtige Kriterien, die vom jeweiligen
Bankmanagement und Exekutivdirektorium in ihren
Entscheidungen über Strategiepapiere und
Finanzierungs- bzw. Förderungszusagen berücksichtigt
werden.
Im Falle der EU sind die Ziele der Unterstützung des
Tourismus in AKP-Ländern in den Artikeln 121 und 122
des Lomé-Abkommens dargestellt. Artikel 229 benennt
den Tourismus als prioritären Sektor bei der
Entwicklungsfinanzierung. Gemäß Artikel 236 soll die EIB ihre
Mittel zur Finanzierung von Projekten auch im
Fremdenverkehrsbereich einsetzen. Darüber hinaus hat die
Kommission ein Sektorkonzept Tourismus erarbeitet,
das mehrfach mit den Mitgliedsstaaten diskutiert
wurde. Dieses Sektorkonzept berücksichtigt Aspekte
der Nachhaltigkeit in dem gebotenen Ausmaß.
• 29. Sind aus Sicht der Bundesregierung die „World
Bank Environment, Health and Safety Guidelines,
Hotels and Resorts", die die Weltbank zur
Bewertungsgrundlage für die von ihr geförderten
Projekte macht, ausreichend, um eine nachhaltige
Entwicklung zu gewährleisten?
Wenn nein, wirkt die Bundesregierung darauf hin,
daß diese guidelines verbessert werden?
Die „World Bank Environment Health and Safety
Guidelines, Hotels and Resorts " wirken in Richtung
nachhaltige Entwicklung. Zur Zeit findet auf der Basis der
bisherigen Erfahrungen eine Überarbeitung und
Weiterentwicklung dieser Richtlinien statt. Die
Bundesregierung unterstützt diesen Prozeß.
30. Welche Einflußmöglichkeiten hat die
Bundesregierung auf die in Frage 26 genannten
Institutionen, und wie nutzt die Bundesregierung
diese Einflußmöglichkeiten, damit ökologische
und soziale Standards bei Maßnahmen zur
Tourismusentwicklung durch diese Institutionen
berücksichtigt bzw. eingehalten werden?
In welcher Form und mit welchem Erfolg setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, daß die Ziele der
nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Agenda
21 festgelegt wurden, in die allgemein geltenden
Richtlinien der genannten Institutionen Eingang
finden und bei der Projektmittelvergabe im
touristischen Bereich berücksichtigt werden?
Die in Frage 26 genannten Institutionen haben ihre
eigenen Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung
ihrer Vorhaben, die sich an den Zielen der Agenda 21
orientieren. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht über
diese Institutionen achtet das BMZ in den zuständigen
Gremien (Direktorien, Verwaltungsräten,
Projektausschüssen) auf deren Anwendung.
Bei Weltbank und Regionalen Entwicklungsbanken
wirkt die Bundesregierung über die Deutschland
vertretenden Exekutivdirektoren und deren deutsche
Mitarbeiter sowie über vielfältige Arbeitskontakte bei
der Politikformulierung und -umsetzung mit. Leitlinien
hierfür sind entwicklungspolitische Ziele und
Grundsätze der Bundesregierung.
In der Europäischen Union ist die Bundesregierung
durch ihre Mitarbeit in den Projektausschüssen in der
Lage, auf die Entscheidungsfindung durch
Kommission und EIB Einfluß zu nehmen. In der Praxis hat sich
insbesondere die Mitwirkung bei der Erarbeitung von
Sektorkonzepten als wirkungsvoll erwiesen. Die
Kornmission hat hier eine Reihe von Anregungen der
Bundesregierung hinsichtlich Nachhaltigkeit und
Umweltverträglichkeit übernommen.
Die Bundesregierung begrüßt, daß sich das
Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP-IE (Industry
and Environment), Paris, verstärkt mit Fragen einer
nachhaltigen Tourismusentwicklung befaßt. Mit dieser
Organisation besteht ein reger Informationsaustausch
im Hinblick auf die Entwicklung von
Umweltkriterienkatalogen und ökologischer „Code of Conduct"
für die Tourismusindustrie.
31. Werden im Rahmen spezieller Umweltmaßnahmen
(z. B. Globale Umweltfazilität - GEF - oder
„Commission for Sustainable Development" -
CSD) durch multilaterale Institutionen (z. B.
Unterorganisationen der VN) tourismusrelevante
Projekte durchgeführt?
Wenn ja, nach welchen Richtlinien werden diese
Projekte durchgeführt, und wie ist sichergestellt,
daß die Ziele der Agenda 21 ausreichend
Berücksichtigung finden?
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen
(UNEP) kooperiert mit weltweit tätigen
Tourismusverbänden (z. B. International Hotel & Restaurant
Association - IHRA) im Hinblick auf die Entwicklung
branchenspezifischer Handbücher und Leitfäden für
eine umweltbewußte Betriebsführung (Projekt „Green
Hotelier" u. a.).
Die Commission for Sustainable Development (CSD)
hat keine operativen Aufgaben und führt somit keine
tourismusrelevanten Projekte durch.
Spezifische Tourismusförderung gehört nicht zu den
vier Tätigkeitsfeldern der GEF. Lediglich im
Interventionsbereich „Biodiversität" führen UNDP und
Weltbank GEF-finanzierte Projekte durch, die
Tourismuskomponenten enthalten, wie z. B. in Mexiko,
Rußland, Simbabwe und Costa Rica. Die
Projektplanung erfolgt anhand der operationellen Richtlinien, die
aufgrund der politischen Vorgaben der
Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention
entwikkelt wurden. In diesen Richtlinien wird auch das
Thema Tourismus als eine Form der nachhaltigen
Nutzung der Biodiversität behandelt.
32. Welche Einflußmöglichkeiten hat die
Bundesregierung auf diese Institutionen, und wie nutzt die
Bundesregierung diese Einflußmöglichkeiten,
damit hohe ökologische und soziale Standards bei
Maßnahmen zur Tourismusentwicklung durch
diese Institutionen berücksichtigt bzw. eingehalten
werden?
Die Bundesregierung nutzt insbesondere auch die
Möglichkeiten der Kontaktpflege und des
Informationsaustausches, u. a. im Rahmen einschlägiger
internationaler Workshops und Konferenzen. Im übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 30 und 31 (Teil 2)
verwiesen.
World Tourism Organization
33. In welcher Form ist die Bundesrepublik
Deutschland an der World Tourism Organization beteiligt?
Wie hoch ist der jährliche finanzielle Beitrag der
Bundesregierung zur World Tourism
Organization?
Die Bundesrepublik Deutschland ist Vollmitglied der
World Tourism Organization (WTO). Der jährliche
finanzielle Beitrag beträgt rd. 300 000 DM und wird in
US-$ und spanischen PTS entrichtet.
34. Wurden in den letzten Jahren von der World
Tourism Organization Tourismusprojekte unterstützt
oder gefördert?
Wenn ja, welche, wie und in welcher Form?
Liegen bei der Auswahl und Beurteilung
tourismusrelevanter Projekte durch die World Tourism
Organization allgemein geltende Richtlinien
zugrunde?
Wenn ja, welche Kriterien der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit sind in diesen Richtlinien
enthalten?
Wie ist sichergestellt, daß die in der Agenda 21
formulierten Ziele der Nachhaltigkeit in diesen
Richtlinien berücksichtigt werden und bei der
Durchführung der Projekte zur Anwendung
kommen?
Entsprechend ihrer Satzung ist der Hauptzweck der
WTO „die Förderung und Entwicklung des Tourismus
mit dem Ziel, zur internationalen Verständigung, zum
Frieden, zum Wohlstand und zur allgemeinen Achtung
der Wahrung der Menschenrechte ... beizutragen".
Weitere, z. B. umweltpolitische Ziele werden im
Arbeitsprogramm der WTO festgelegt, das alle 2 Jahre
von der Generalversammlung beschlossen wird. Im
Arbeitsprogramm 1996 bis 1997 ist die Förderung eines
nachhaltigen Tourismus ausdrücklich erwähnt, ebenso
die Umsetzung der Agenda 21.
Im Rahmen des genehmigten Arbeitsprogramms
entscheidet die Organisation allein, in welchen Projekten
sie sich engagiert.
35. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die
World Tourism Organization ein geeignetes
Instrument darstellt, um einer
Tourismusentwicklung, die sich weltweit stärker an den Kriterien der
Umwelt- und Sozialverträglichkeit orientiert, zur
Umsetzung zu verhelfen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie nutzt die Bundesregierung ihren
Einfluß auf die World Tourism Organization, um
die Berücksichtigung hoher sozialer und
ökologischer Standards bei der Tourismusentwicklung
sicherzustellen?
Obwohl die WTO primär andere politische Ziele hat,
bemüht sie sich bei ihren Aktivitäten um Umwelt- und
Sozialverträglichkeit. Bei internationalen Initiativen,
die auf eine nachhaltige Tourismusentwicklung
gerichtet sind (z. B. Lanzarote-Konferenz 1995,
Umweltministerkonferenz „Biodiversität und Tourismus" März
1997 in Berlin) hat die WTO konstruktiv mitgewirkt.
Die Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung auf
Ziele und Ausführung des Arbeitsprogramms der WTO
sind allerdings eingeschränkt, da Deutschland nur
eines von derzeit 130 Mitgliedern ist.
Nichtregierungsorganisationen (NRO)
36. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß
Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Funktion
haben, wenn es um die Umsetzung der
tourismusbezogenen Ziele der Agenda 21 geht?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Darüber hinaus achtet die Bundesregierung darauf,
daß bei von ihr geförderten Projekten, die z. B. in
Zusammenarbeit mit den touristischen Verbänden
durchgeführt werden, auch die Umwelt- und
Naturschutzverbände einbezogen werden.
37. Unterstützt bzw. fördert die Bundesregierung
Nichtregierungsorganisationen, die auf dem
Gebiet „Tourismus in Entwicklungsländern" tätig
sind (z. B. Ecumenical Coalition on Third World
Tourism, Zentrum für entwicklungsbezogene
Bildung)?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Zur Kofinanzierung von NRO-Vorhaben wird auf die
Antwort zu Frage 14 (Teil 2) verwiesen. Allerdings
unterstützt das BMZ Nichtregierungsorganisationen, die
im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildung auf
dem Gebiet „Tourismus in Entwicklungsländern" tätig
sind (vgl. auch Antwort zu Frage 2 - Teil 3). Hierbei
arbeitet das BMZ eng mit dem Zentrum für
entwicklungsbezogene Bildung (ZEB) zusammen.
38. Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher
Weise Nichtregierungsorganisationen, die sich mit
den Auswirkungen des internationalen Tourismus
bzw. der Förderung einer umwelt- und
sozialverträglichen Tourismusentwicklung beschäftigen,
von internationalen Organisationen (z. B. VN, EU,
OECD, World Tourism Organization) unterstützt
werden?
Wenn ja, wie werden diese Organisationen
unterstützt?
Nein, nur in Einzelfällen. Z. B. fördert die EU zahlreiche
tourismusbezogene Projekte von Umwelt- und
Naturschutzorganisationen (z. B. von CIPRA, Euronatur).
Auch die Initiative „Blaue Europa-Flagge" für
ökologisch vorbildliche Badestrände und Sporthäfen der
„Stiftung europäische Umwelterziehung" (F.E.E.E.)
Kopenhagen, wird von der EU-Kommission unterstützt.
39. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen
internationaler Organisationen (EU, VN, OECD, World
Tourism Organization etc.) dafür ein, daß
Nichtregierungsorganisationen, die sich mit den
Auswirkungen des Tourismus bzw. einer umwelt- und
sozialverträglichen Entwicklung des Tourismus
beschäftigen, von multilateralen Organisationen
institutionelle und finanzielle Unterstützung
bekommen sowie bei tourismusrelevanten
Planungsprozessen einbezogen werden?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen
internationaler Organisationen generell für eine
angemessene Unterstützung und Beteiligung von
Nichtregierungsorganisationen ein. Dies gilt auch für NROs, die
sich mit den Auswirkungen des Tourismus bzw. einer
umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung des
Tourismus beschäftigen.
Internationaler Tourismus (Teil 3): Internationale
Vereinbarungen — Drucksache 13/6686 —
Der internationale Tourismus verzeichnet seit Jahren
massive Wachstumsraten. Für die nächsten beiden
Jahrzehnte wird von einer weiteren Zunahme des
internationalen Tourismus ausgegangen.
Die Folgen der Entwicklungen der letzten beiden
Jahrzehnte sind evident: Die Erhöhung der Mobilität
führt zu einer drastischen Zunahme der Emissionen,
der Ausbau touristischer Infrastruktur zu weiterer
Umweltzerstörung und die Verteilung der Einnahmen aus
dem Tourismus verschärft die sozio-ökonomische
Schieflage zuungunsten der Menschen in den
touristischen Zielgebieten. Der Ausbau des Tourismus geht
häufig nicht einher mit einer Verbesserung der
Lebensbedingungen der Menschen in den Zielorten. Im
Gegenteil: Die Lebensbedingungen für die
einheimische Bevölkerung verschlechtert sich in vielen
Fällen.
Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
(GATS), zu denen auch der Tourismus zählt, ist nicht
geeignet, die Entwicklungsperspektiven der
Entwicklungsländer als bedeutende Zielgebiete des
internationalen Tourismus zu verbessern. Die
Internationalisierung des Tourismus bedarf einer
Internationalisierung des ordnungspolitischen Rahmens, sowohl
auf der institutionellen Ebene wie auch auf der Ebene
völkerrechtlich verbindlicher Abkommen.
Internationale Vereinbarungen
1. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß
angesichts der Zunahme des internationalen
Tourismus, völkerrechtlich bindende Vereinbarungen
immer höhere Bedeutung zur Erreichung
bedeutender tourismuspolitischer Ziele, wie z. B.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit, erlangen?
Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung
dieses Anliegen?
Wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des globalen Charakters des Tourismus hält
die Bundesregierung es für erforderlich, auf
internationaler Ebene Absprachen und Regelungen zu
treffen, um auf eine nachhaltige, umweltgerechte
Tourismusentwicklung hinzuwirken. Die Bundesregierung
unterstützt dieses Anliegen im Rahmen internationaler
Abkommen und Verträge, wie aus den Antworten zu
den Fragen 2 und 3 (Teil 3) hervorgeht.
2. Gibt es internationale Abkommen, in denen
konkrete Regelungen zum Tourismus getroffen
wurden?
Wenn ja, welchen rechtlichen Status haben diese
Abkommen?
Sind sie für die Unterzeichnerstaaten
völkerrechtlich verbindlich?
Welche dieser Abkommen wurden von der
Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet?
Welche internationalen Institutionen sind Träger/
Initiatoren dieser Abkommen?
Aus vielen internationalen Umwelt- und
Naturschutzabkommen ergeben sich allgemeine Verpflichtungen,
die auch für den Tourismus gelten.
Im Übereinkommen vom 7. November 1991 zum
Schutz der Alpen (Alpenkonvention) haben die
Unterzeichnerstaaten vereinbart, zur Erhaltung und zum
Schutz der Alpen geeignete Maßnahmen im Bereich
Tourismus zu ergreifen. Die Alpenkonvention ist ein
völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, den die
Bundesrepublik Deutschland am 7. November 1991
unterzeichnet und am 5. Dezember 1994 ratifiziert hat.
Träger der Alpenkonvention sind neben Deutschland
die Vertragsstaaten Österreich, Frankreich, Italien, die
Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Slowenien sowie die
EG. Einzelheiten zum Tourismus sind in einem
gesonderten Durchführungsprotokoll geregelt, das
inzwischen ausgehandelt ist, jedoch noch der Zeichnung
und Ratifizierung bedarf. Auch das Tourismusprotokoll
ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag.
Im Rahmen des Antarktisvertrages von 1959 wurde
1991 ein Protokoll über den Umweltschutz
abgeschlossen mit dem Ziel, die hochempfindlichen
Ökosysteme der Antarktis umfassend zu schützen. Nach dem
deutschen Ausführungsgesetz zum Protokoll besteht
für alle touristischen Aktivitäten in der Antarktis eine
Genehmigungspflicht.
3. Hält die Bundesregierung die derzeit
existierenden völkerrechtlich verbindlichen
Vereinbarungen über Tourismus für ausreichend, um den
Zielen, wie sie aus der Agenda 21 hervorgehen,
gerecht zu werden?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
diese Einschätzung?
Nein. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, im
Rahmen internationaler Abkommen die Interessen der
Naturerhaltung und des Tourismus stärker miteinander
in Einklang zu bringen. Das gilt z. B. für das
„Übereinkommen über die biologische Vielfalt" von 1992,
das die Aspekte des Schutzes und der nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt miteinander
verbindet. Die Bundesregierung hat sowohl im Rahmen
der Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen
über die biologische Vielfalt als auch in der
„Kommission für nachhaltige Entwicklung" (CFD) auf die
Notwendigkeit einer nachhaltigen
Tourismusentwicklung hingewiesen. Sie hatte deshalb interessierte
Staaten zu einer Konferenz „Biodiversität und Tourismus"
im März 1997 nach Berlin eingeladen, um Grundlagen
für entsprechende internationale Absprachen zu
erarbeiten und die weiteren Schritte ihrer Umsetzung zu
erörtern.
4. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen, zu
denen sich die Bundesregierung mit der
Unterzeichnung der Agenda 21 verpflichtet hat, wurden
auf seiten der Bundesregierung seit 1992 auf
nationaler Ebene eingeleitet, um den in den Kapiteln 11,
17 und 36 der Agenda 21 formulierten
tourismusbezogenen Zielen Folge zu leisten?
Im nationalen Rahmen nutzt die Bundesregierung
insbesondere marktwirtschaftliche Instrumente, wie
Information und Beratung, die Durchführung von
Wettbewerben und die Entwicklung ökologischer Kriterien
und Auszeichnungen, um auf eine nachhaltige
Entwicklung im Sinne der Ziele der Agenda 21
hinzuwirken.
Als Beispiele sind zu nennen:
— der „40-Punkte-Katalog" für eine umweltbewußte
Betriebsführung des Hotel- und Gast
-
stättenverbandes e. V., der seit 1993 erfolgreich
umgesetzt wird und inzwischen in aktualisierter
Fassung vorliegt;
— der „Bundesumweltwettbewerb
Umweltfreundliche Fremdenverkehrsorte", der 1996 vom
Deutschen Fremdenverkehrsverband e. V. durchgeführt
wurde;
— die „Umweltempfehlungen für touristische
Zielgebiete" des Deutschen Reisebüro-Verbands e. V.
(siehe auch Antwort zu Frage 39/Teil 1);
— zahlreiche sonstige Maßnahmen, die sich u. a. auf
Fragen einer umweltgerechten Herstellung und
Entsorgung von Reisekatalogen sowie die
Aufklärung der Touristen über den Umwelt- und
Naturschutz (auch Artenschutz) im Urlaub beziehen.
Kapitel 11 der Agenda 21 bezieht sich auf die ,,
Bekämpfung der Entwaldung"; Kapitel 17 auf den
„Schutz der Ozeane sowie aller Arten von Meeren";
Kapitel 36 auf die „Förderung der Schulbildung, des
öffentlichen Bewußtseins und der beruflichen Aus- und
Fortbildung". Spezifische tourismusbezogene Ziele
werden in der Agenda 21 nicht formuliert. In den
genannten Kapiteln wird nur in sehr allgemeiner Form die
Förderung des „Ökotourismus", eine Prüfung des
Ausbaus von „auf lebenden Meeresressourcen
beruhenden Erholungs- und
Fremdenverkehrsaktivitäten' sowie die Förderung „gegebenenfalls
umweltverträglicher Freizeit- und
Fremdenverkehrsaktivitäten" befürwortet.
Allerdings ergeben sich aus der Agenda 21 insgesamt
z. B. aus dem Kapitel 4 („Veränderung der
Konsumgewohnheiten"), zahlreiche Forderungen, die auch für
eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus von
Bedeutung sind.
5. Zählt der Tourismus zu den sechs
Schwerpunktbereichen, zu denen das Bundesministerium
für Umwelt Arbeitsgruppen eingerichtet hat, in
denen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden,
um die Verpflichtungen aus der Agenda 21
umzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ziele und Maßnahmen wurden
bereits festgelegt?
Der Bereich Tourismus wird im Rahmen der BMU-
Initiative „Schritte zu einer nachhaltigen,
umweltgerechten Entwicklung" als ein thematischer
Schwerpunkt des Arbeitskreises „Schutz des
Naturhaushaltes" erörtert. Das Ziel dieses Arbeitskreises ist es
insbesondere, wichtige Anstöße für die Präzisierung
einer nachhaltigen Entwicklung auf der Fläche zu
liefern. Aus diesem Grund werden alle relevanten
Flächennutzungsarten - so auch der Tourismus,
einschließlich Sport und Freizeit - in diesem Arbeitskreis
behandelt.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises „Schutz des
Naturhaushaltes" werden voraussichtlich bis Sommer 1997
vorliegen.
6. Welche konkreten Initiativen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung von der
Tourismuswirtschaft in Deutschland seit 1992 eingeleitet, um den
in den Kapiteln 11, 17 und 36 der Agenda 21
formulierten Zielen Folge zu leisten?
Die Tourismuswirtschaft hat - zum Teil in
Zusammenarbeit mit der Bundesregierung - zahlreiche Initiativen
im Sinne der in den oben angeführten Kapiteln
tourismusrelevanten Aussagen der Agenda 21 ergriffen.
Die deutschen Reiseveranstalter setzen sich - wie in
der Antwort zur Frage 38 (Teil 1) ausgeführt wird - für
eine nachhaltige Tourismusentwicklung in den
Zielländern ein. Einige große Reiseveranstalter führen in
den Zielländern Umweltschutzmaßnahmen durch und
unterstützen Projekte des Natur- und Artenschutzes.
Auch durch Maßnahmen des Umwelt-Sponsorings
werden Beiträge zur Naturerhaltung in den Zielländern
geleistet. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
(Teil 3) verwiesen.
7. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung
bei ihren Branchengesprächen mit der deutschen
Tourismuswirtschaft dafür ein, daß die
Tourismuswirtschaft ihre Aufgabe, die sich aus der
Umsetzung der Agenda 21 ableitet, wahrnimmt,
um eine nachhaltige, umweltgerechte
Entwicklung zu erreichen?
Die Bundesregierung steht mit der Tourismuswirtschaft
im Dialog im Hinblick auf die Erarbeitung einer
gemeinsamen Umwelterklärung der Spitzenverbände
des deutschen Tourismus, die Grundlage für das
künftige, am Nachhaltigkeitsgrundsatz ausgerichtete
Umwelthandeln der Verbände sein wird.
8. Setzt sich die Bundesregierung auf internationaler
Ebene dafür ein, daß völkerrechtlich verbindliche
Vereinbarungen über eine umwelt- und
sozialverträgliche Entwicklung des Tourismus, wie sie in
der Agenda 21 formuliert wurde, erarbeitet und
verabschiedet werden?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3
(Teil 3) verwiesen.
9. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung
des Europäischen Parlaments nach der Gründung
eines „Weltforums für Tourismus"?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß
tourismusrelevante Fragen auf internationaler Ebene in
den entsprechenden Vereinbarungen und Abkommen
geregelt werden können. Zudem ist die
Welttourismusorganisation (WTO) nach Meinung der
Bundesregierung das geeignete Gremium auf
internationaler Ebene, um Fragen der Entwicklung des
Welttourismus zu erörtern.
10. Unternimmt die Bundesregierung derzeit An
-
strengungen auf internationaler Ebene (z. B. in
nerhalb der World Tourism Organization), damit
die „Charta für nachhaltigen Tourismus" von
Lanzarote den Status einer völkerrechtlich bindenden
Verpflichtung erlangt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wo und wie tut sie dies?
Die auf der „Weltkonferenz für nachhaltigen
Tourismus" auf Lanzarote/Spanien im Ap ril 1995
verabschiedete „Charta für nachhaltigen Tourismus" hat
appellativen Charakter. Es war nicht die Absicht der
Organisatoren dieser Konferenz (u. a. UNESCO, UNEP,
WTO, Spanische Regierung), ein völkerrechtlich
verbindliches Vertragswerk zu erarbeiten.
Die Bundesregierung betrachtet ihre Initiativen und
Maßnahmen für eine nachhaltige
Tourismusentwicklung auch als Beitrag zur Umsetzung der Forderungen
der Lanzarote-Charta.
Bilaterale Vereinbarungen
11. Gibt es bilaterale Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten, in
denen unter anderem die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Tourismus geregelt sind?
Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?
Es gibt ein bilaterales Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Türkei vom 3. März
1980 über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Tourismus, das am 3. Juli 1980 in Kraft getreten ist
(Bundesgesetzblatt II, 1980, S. 1433). Im Rahmen des
deutsch-türkischen Kooperationsrates besteht eine
Arbeitsgruppe Tourismus unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi).
Im Rahmen der bilateralen Kommission
„Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Indien" besteht eine
Arbeitsgruppe Tourismus. Auch hier liegt die
Federführung im BMWi.
Darüber hinaus bestehen - wie in der Antwort zu Frage
6 (Teil 2) ausgeführt - im Rahmen der Kooperationsräte
Deutschland/Rumänien und Deutschland/Bulgarien
spezielle Arbeitsgruppen Tourismus, die von Vertretern
des Deutschen Reisebüro-Verbandes e. V. geleitet
werden. Auf Wunsch der japanischen Regierung werden
im Frühjahr 1997 erstmals bilaterale
Tourismuskonsultationen zwischen Japan und Deutschland stattfinden.
Ziel aller bilateralen Arbeitsgruppen ist es, auf die
Rahmenbedingungen des Tourismus Einfluß zu
nehmen und bilaterale Fragen und Probleme zwischen den
Tourismuswirtschaften der jeweiligen Länder zu
erörtern.
12. Sieht die Bundesregierung in bilateralen
Abkommen mit Ländern, die bedeutende
Tourismusdestinationen darstellen, eine geeignete
Möglichkeit, um im Dialog und in Kooperation mit
diesen Ländern eine umweit- und
sozialverträgliche Entwicklung des Tourismus in diesen
Ländern zu unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Falls ja, plant die Bundesregierung derzeit den
Abschluß bilateraler Abkommen mit Staaten, in
denen der Tourismus hohe ökonomische,
ökologische und soziale Bedeutung hat?
Die Bundesregierung prüft auf Wunsch der jeweiligen
Länder die Einrichtung weiterer Arbeitsgruppen bzw.
Konsultationen zum Thema Tourismus im Rahmen
bereits existierender bilateraler Wirtschafts- bzw.
Umweltabkommen. So sieht ein mit Südafrika geplantes
bilaterales Umweltabkommen erstmals eine
Zusammenarbeit sowie einen Informationsaustausch zum
Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von
Ökosystemen einschließlich eines naturverträglichen
Tourismus vor. Gesonderte Tourismusabkommen mit
einzelnen Ländern strebt die Bundesregierung nicht
an.
Welthandelsorganisation (WTO) / General Agreement
on Trade and Services (GATS)
13. In welcher Form und mit welchem Inhalt wurden
im GATS Regelungen getroffen, die den
Wirtschaftssektor Tourismus betreffen?
Der Tourismus fällt, wie alle kommerziell handelbaren
Dienstleistungen, unter die am 1. Januar 1995 in Kraft
getretenen Regelungen des Allgemeinen
Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen
(GATS). Die meisten der an der GATT-Uruguay-Runde
beteiligten über 100 Länder haben spezifische
Liberalisierungsverpflichtungen für diesen Sektor und
seine Subsektoren (Hotels, Restaurants, Reisebüros
und -veranstalter, Fremdenführer u. a.) übernommen.
Fast alle beteiligten Entwicklungsländer sind derartige
Verpflichtungen eingegangen. Sie haben damit ihr
großes Interesse an der multilateralen Liberalisierung
dieses Dienstleistungssektors bewiesen, der für über 60
Entwicklungsländer einen erheblichen Teil ihrer
gesamten Exporteinnahmen bringt.
Die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten zum GATS-
Abkommen eingegangenen spezifischen Liberalisie
-
rungsverpflichtungen betreffen den Tourismusbereich
in unterschiedlicher Weise.
Die sogenannten „horizontalen Verpflichtungen"
umfassen insgesamt auch die Möglichkeit,
Dienstleistungen durch Gründung einer „kommerziellen
Präsenz" zu erbringen. Im Rahmen dieser
„horizontalen Verpflichtungen" hat eine Reihe von EU
Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, auch
Liberalisierungszusagen für den „grenzüberschreitenden
Personenverkehr von Dienstleistungserbringern"
übernommen. Die Dienstleistungserbringungs-
Möglichkeiten derartiger natürlicher Personen sind
allerdings durch etliche Einschränkungen begrenzt (z. B.
maximal dreimonatiger Aufenthalt im Drittland pro
Jahr). Für den Tourismusbereich sind sie darüber
hinaus auf „Tour Manager" (Reiseleiter für mindestens
10 Personen) begrenzt, die außerdem über eine
Fachausbildung und dreijährige Berufserfahrung verfügen
müssen. Die sektorspezifischen
Liberalisierungszusagen sehen für die Bereiche „Reisebüros/
Reiseveranstalter" und „Fremdenverkehrsführer" bezüglich
der „grenzüberschreitenden Erbringung, Nutzung im
Ausland" im wesentlichen keine Beschränkung des
Marktzugangs und der Inländerbehandlung für
ausländische Dienstleistungserbringer vor.
14. Schließt sich die Bundesregierung der Meinung
des Europäischen Parlaments an, daß das GATS zu
Problemen der Wettbewerbsfähigkeit der
gemeinschaftlichen Tourismuswirtschaft geführt habe und
insbesondere klein- und mittelständische Betriebe
hiervon betroffen seien?
Welche Auswirkungen haben die QATS-
Regelungen auf die klein- und mittelständischen
Betriebe der Tourismuswirtschaft in Deutschland?
Verstärkung des Wettbewerbs gehört zu den
übergeordneten Zielsetzungen der weltweiten
Handelsliberalisierung, auch im Dienstleistungsbereich.
Erkenntnisse über belastende Auswirkungen auf die
kleinen- und mittelständischen Betriebe der deutschen
Tourismuswirtschaft liegen der Bundesregierung nicht
vor.
15. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß durch
die Bestimmungen von GATS die Einhaltung
hoher ökologischer und sozialer Schutzniveaus im
Bereich der Tourismusentwicklung, wie sie auch in
der Agenda 21 formuliert wurden, erschwert wird
bzw. unmöglich gemacht wird?
Wenn nein, warum nicht?
Das Ziel der Bestimmungen von GATS, das im April
1994 von 125 Ländern unterzeichnet worden ist, ist es
u. a., ausländischen Dienstleistungsanbietern vollen
Zugang zu ihren Märkten zu gewähren und sie wie
inländische Anbieter zu behandeln. Nach Meinung der
Bundesregierung stehen diese Bestimmungen in
keinem Widerspruch zu einer nachhaltigen
Tourismusentwicklung der Länder.
16. Wird das „Allgemeine Abkommen über den
Handel mit Dienstleistungen derzeit überarbeitet?
Wenn ja, welche für den Tourismus relevanten
Bestimmungen werden voraussichtlich revidiert
werden?
Welche Bestimmungen sollten aus Sicht der
Bundesregierung überarbeitet werden?
Die im GATS-Übereinkommen vorgesehene
Erarbeitung zusätzlicher multilateraler Disziplinen
(Schutzklauseln, Dienstleistungs-Subventionen, öffentliches
Auftragswesen) betreffen den Tourismusbereich nicht
erkennbar. Aussagen, inwieweit der Tourismus von der
nächsten globalen GATS-Behandlungsrunde, die
voraussichtlich ab 1. Januar 2000 beginnen wird, tangiert
werden könnte, sind derzeit nicht möglich.
17. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, daß ökologische Standards, wie sie
insbesondere in der Agenda 21 und in verschiedenen
multilateralen Umweltabkommen formuliert sind,
Vorrang gegenüber dem WTO-Abkommen und
seinen Anhängen bekommen und damit eine
umweltverträgliche Tourismusentwicklung auf
internationaler Ebene unterstützen?
Die Bundesregierung verfolgt nachdrücklich die
Zielsetzung, daß Handels- und Umweltpolitik sich
gegenseitig unterstützen und eine nachhaltige Entwicklung
gemäß Agenda 21 fördern. Dies schließt den Handel
mit Dienstleistungen ein. Die Bundesregierung
begrüßt deshalb, daß unter ihrer maßgeblichen
Mitwirkung beim Abschluß der Uruguay-Runde erreicht
wurde, die Bedeutung von Umweltbelangen in der
neuen Welthandelsorganisation (WTO) zu stärken und
einen eigenen „Ausschuß für Handel und Umwelt"
einzurichten. Dieser hat bereits dem ersten WTO-
Ministerrat Ende 1996 Bericht erstattet.
In den Arbeiten dieses WTO-Ausschusses kommt der
Frage der Kompatibilität von Handelsmaßnahmen
aufgrund multilateraler Umweltabkommen (MEAs) mit
den bestehenden Handelsregeln besondere
Bedeutung zu. Die Bundesregierung setzt sich dabei (im
Rahmen der EU) dafür ein, daß unter bestimmten
Voraussetzungen Handelsmaßnahmen auf der Grundlage
von MEAs eine gewisse präferentielle
handelspolitische Behandlung erfahren. Dabei ist jedoch
sicherzustellen, daß derartige umweltpolitisch bedingte
Maßnahmen nicht leichtfertig ergriffen und nicht für
protektionistische Zwecke mißbraucht werden.
18. In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, daß soziale Mindeststandards (z. B.
gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit, Recht auf
Kollektivverhandlungen, Verbot der Kinderarbeit,
Verbot von Zwangsarbeit) bei der
Weiterentwicklung der WTO Eingang finden und damit
soziale Standards auch für den Wirtschaftsbereich
des Tourismus Geltung erlangen?
Für die Bundesregierung steht außer Frage, daß die im
Rahmen der Vereinten Nationen getroffenen
Konventionen über fundamentale Menschen- und
Arbeitnehmerrechte einzuhalten sind. Über die Einhaltung
der Konventionen zu wachen, obliegt allerdings in
erster Linie den VN-Spezialorganisationen, insbesondere
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Die
Bundesregierung vertritt ihre Haltung sowohl auf EU
-
Ebene als auch in anderen internationalen Gremien.
Negative handelspolitische Maßnahmen zur
Durchsetzung von Sozialstandards, vor allem solche, die auf
Importverbote hinauslaufen, hält die Bundesregierung
grundsätzlich für ungeeignet. Sie tritt für eine Politik
ein, die im Dialog mit den betroffenen Ländern auf eine
breit angelegte Verbesserung der
Rahmenbedingungen abzielt und die Umsetzung und Einhaltung von
Normen, die soziale Mindeststandards festlegen,
gewährleistet.
Die Bundesregierung begrüßt die Schlußerklärung der
1. WTO-Ministerkonferenz Mitte Dezember 1996 in
Singapur. Darin bekannten sich die Handelsminister
aller WTO-Mitgliedstaaten zur Einhaltung
international anerkannter Arbeitsnormen und hoben die
Kompetenz der IAO für die Schaffung und die
Befassung mit solchen Normen hervor. Sie sicherten ihre
Unterstützung für die Tätigkeiten der IAO in diesem
Bereich zu. Ferner drückten sie ihre Überzeugung aus,
daß Wirtschaftswachstum und Entwicklung, gestärkt
durch weitere Handelsliberalisierung und eine
dadurch bewegte Zunahme des Handels zur Förderung
der sozialen Normen beitragen.
19. Setzt sich die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zur Weiterentwicklung der WTO dafür
ein, positive Anreize für die Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards zu entwickeln sowie die
Idee des Öko-Labellings zu fördern, welches auch
für touristische Produkte als marktkonformes
Instrument anwendbar wäre?
Der erste WTO-Ministerrat hat den „Ausschuß für
Handel und Umwelt" bestätigt und beauftragt, die
Arbeit zu allen Punkten seines bestehenden
Arbeitsprogramms fortzusetzen. D as Arbeitsprogramm
schließt das Öko-Labelling ein, eine Thematik, der die
Bundesregierung besondere Bedeutung und aktuelle
Relevanz beimißt.
Mit dem Fortbestand des Ausschusses ist die zentrale
deutsche Zielsetzung erreicht worden, die Arbeiten in
der WTO zum Bereich Handel und Umwelt konstruktiv
und zielgerichtet fortzuführen. Es geht darum,
ökologische Aspekte weiter in das multilaterale
Handelssystem zu integrieren, ohne die handelspolitischen
Grundprinzipien des GATT zu untergraben (Offenheit,
Nichtdiskriminierung, Unterlassung verdeckter
Handelsbeschränkungen, geringstmöglicher
handelspolitischer Eingriff, Propo rtionalität, Transparenz).
Im übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 18 (Teil
3) verwiesen.
Tourismus und Naturschutz
20. Gibt es multilaterale Umweltschutzabkommen, die
Bestimmungen enthalten, die den Bereich
„Tourismus und Natur/Umweltschutz " tangieren?
Wenn ja, welche?
Welche Inhalte wurden hier jeweils festgelegt?
Welchen rechtlichen Status haben diese
Abkommen jeweils?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 (Teil 3) verwiesen.
Darüber hinaus enthält auch das „Übereinkommen
über die biologische Vielfalt" Bestimmungen zum
Schutz und der nachhaltigen Nutzung von Tier- und
Pflanzenarten und deren Lebensräumen. Es tangiert
somit die Auswirkungen des Tourismus auf die
biologische Vielfalt.
Die Ministerkonferenz „Umwelt für Europa" hat zur
beschleunigten Umsetzung des „Übereinkommens
über die biologische Vielfalt" in der ECE-Region 1995
in Sofia die „Gesamteuropäische Strategie über
biologische und landschaftliche Vielfalt" verabschiedet.
Federführend für die Umsetzung sind Europarat und
UNEP. Die Strategie befaßt sich auch mit dem Thema
Tourismus und Erholung. Durch Integration von Natur-
und Landschaftsschutzzielen in die Tourismus- und
Erholungspolitik der Staaten soll auf eine nachhaltige,
ökologisch verträgliche Entwicklung dieses Bereiches
hingewirkt werden.
21. Welche Verpflichtungen ergeben sich für die
Unterzeichnerstaaten aus diesen Abkommen, und wie
und durch wen wird die Einhaltung dieser
Verpflichtungen jeweils überprüft?
Die Verpflichtungen aus den internationalen
Naturschutzabkommen betreffen in erster Linie die
Rücksichtnahme auf die Schutzgebiete sowie die
schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Die
Vertragsparteien haben sicherzustellen, daß die Schutzrechte
erreicht werden, z. B. durch eine geeignete Steuerung
von Touristenströmen.
Die Maßnahmen, die die Vertragsparteien zur
Umsetzung der Abkommen ergreifen, werden
international durch die Organe dieser Konventionen
sichergestellt, insbesondere durch die Konferenz der
Vertragsparteien. Ein wichtiges Mittel zur
internationalen Überprüfung der Umsetzungsmaßnahmen
sind die Berichtspflichten, die die Vertragsparteien
übernommen haben. Im übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 24 und 25 (Teil 3) verwiesen.
22. Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung
vertritt jeweils die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland in den Gremien, die die Abkommen/
Vereinbarungen aushandeln und unterzeichnen?
Das BMU vertritt die Interessen der Bundesrepublik bei
internationalen Umwelt- und Naturschutzabkommen.
Bei den unter Frage 11 (Teil 3) aufgeführten
Abkommen hat das BMWi die Zuständigkeit.
23. Gibt es Initiativen auf internationaler Ebene,
weitere Abkommen im Bereich Umwelt- und
Naturschutz mit direktem oder indirektem Bezug zu
Tourismus zu unterzeichnen?
Wenn ja, über welche neuen Abkommen wird
derzeit verhandelt?
In welchem institutionellen Rahmen (EU; VN;
OECD etc.) finden diese Verhandlungen statt?
Wann ist gegebenenfalls mit einem Abschluß der
Verhandlungen zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 (Teil 3) verwiesen.
24. Welche konkreten Verpflichtungen für den
touristischen Bereich ergeben sich aus
— dem Ramsarübereinkommen von 1971,
— dem UNESCO-Übereinkommen über die
Erhaltung des Kultur- und Naturerbes der Welt
(World Heritage Convention)?
Artikel 3 (1) der Ramsar-Konvention verpflichtet die
Vertragsparteien zur Erhaltung der in der Liste
aufgeführten Feuchtgebiete sowie zum Schutz und zu einer
wohl ausgewogenen Nutzung dieser Gebiete und der
übrigen Feuchtgebiete. Von dieser Verpflichtung ist
auch der Bereich Tourismus erfaßt.
Die Vertragsstaaten des „Übereinkommens zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" sollen in
der Lage sein, geeignete Vorkehrungen für die
Verwaltung des Kulturgutes, seine Erhaltung und seine
Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit nachzuweisen,
um die Unversehrtheit von Welterbestätten,
insbesondere solcher, die einer großen Zahl von Besuchern
zugänglich sind, zu wahren. Das Welterbekomitee
führt neben der Welterbeliste auch eine Rote Liste des
gefährdeten Welterbes. In der Roten Liste werden
Welterbestätten geführt, die durch Verfall oder durch
Einwirkung von Krieg, Naturkatastrophen oder durch
Bauprojekte besonders bedroht sind.
25. In welcher Form wird die Einhaltung der
Verpflichtungen, die sich aus diesen Abkommen für
den Tourismus ergeben, insbesondere in der
Bundesrepublik Deutschland, überprüft?
Die Ramsar-Konvention sieht in Artikel 3 (2) eine
Verpflichtung zur Unterrichtung des Ramsar-Sekretariats
vor, wenn die ökologischen Verhältnisse eines in der
Liste aufgenommenen Feuchtgebietes sich infolge
technologischer Entwicklung, Umweltverschmutzung
oder anderer menschlicher Eingriffe geändert haben,
ändern oder wahrscheinlich ändern werden. Zuständig
für die Benennung und den Schutz der Feuchtgebiete
internationaler Bedeutung sowie aller anderen
Feuchtgebiete sind die Länder, die im Rahmen der nationalen
gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtungen der
Ramsar-Konvention verwirklichen.
26. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
„Selbstverpflichtungen" von p rivaten oder
„öffentlichen" internationalen Organisationen, die
Umweltschutz im Tourismus zum Ziel haben?
Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt?
Einen Überblick über solche „Selbstverpflichtungen"
bzw. Umwelterklärungen vermittelt die von UNEP-IE,
Paris, 1995 veröffentlichte Studie „Environmental
Codes of Conduct for Tourism" . Ziele und Inhalte dieser
Umwelterklärungen variieren je nach Auf
gabenstellung und Strukturen der verschiedenen
touristischen Institutionen und Unternehmen.
27. Welche Programme zum Thema „Tourismus" und
„Tourismus und Umwelt" wichtiger internationaler
Organisationen (VN, OECD, World Tourism
Organization, EU, World Travel and Tourism Council)
gibt es?
Auf EU-Ebene ist der Entscheidungsprozeß
hinsichtlich des von der Kommission vorgelegten Vorschlages
für ein Mehrjahresprogramm zur Förderung des
europäischen Tourismus „Philoxenia" zwischenzeitlich
abgeschlossen. Die Bundesregierung hat sich
insbesondere aus Subsidiaritätsgründen gegen den
Vorschlag ausgesprochen. Weitere tourismusspezifische
Programme gibt es auf EU-Ebene derzeit nicht.
Die OECD bereitet auf der Grundlage eines
Beschlusses der OECD-Umweltminister vom Februar
1996 in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten
einen Bericht über „Nachhaltigen Konsum und
Produktion" für die OECD-Regierungen, die UN-Kommission
für nachhaltige Entwicklung (CSD) sowie die UN
Sondergeneralversammlung vor. Dieser Bericht wird einen
Abschnitt über „Individuelles Reiseverhalten" und
Nachhaltigkeit enthalten. Ziel des Berichtes ist es, auf
der Grundlage einer Analyse des Ist-Zustandes
Empfehlungen für weiterführende Forschungen und
Untersuchungen sowie für politisches Handeln zu geben.
Im Hinblick auf UNEP wird auf die Antworten zu
Fragen 30 und 31 (Teil 2) verwiesen.
28. Wann ist mit der Unterzeichnung der Protokolle
zum Tourismus, zum Verkehr und zum
Bodenschutz im Rahmen der Alpenkonvention zu
rechnen?
Die Verhandlungen zum Protokoll „Tourismus" sind
abgeschlossen; derzeit erfolgt die sprachliche
Harmonisierung. Die Unterzeichnung des
Tourismusprotokolls ist während der nächsten Alpenkonferenz
(spätestens im Frühjahr 1998) vorgesehen.
Zum Protokoll „Bodenschutz" werden die
Verhandlungen zügig fortgeführt, mit dem Ziel, das
Protokoll für die nächste Alpenkonferenz zur Annahme
fertigzustellen.
Ein Termin für die Unterzeichnung des Protokolls
„Verkehr" läßt sich beim gegenwärtigen Stand der
Verhandlungen noch nicht abschätzen.
29. Wer ist innerhalb der Bundesregierung jeweils
lederführend für die Verhandlungen über die acht
Protokolle der Alpenkonvention?
Ist es richtig, daß für die Aushandlung des
Tourismusprotokolls das Bundesministerium für
Wirtschaft die Federführung hat?
Warum wurde die Federführung für das
Tourismusprotokoll nicht dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
übertragen, da Ziel der Alpenkonvention der Schutz
und die nachhaltige Entwicklung des
Alpenraumes ist?
In der Bundesregierung liegt die Federführung für die
Verhandlungen der Protokolle beim jeweils fachlich
zuständigen Resso rt .
Protokolle der Alpenkonvention Federführendes Resso rt
Naturschutz und
Landschaftspflege BMU
Raumplanung und nachhaltige
Entwicklung BMBau
Berglandwirtschaft BML
Tourismus BMWi
Verkehr BMV
Bergwald BML
Bodenschutz BMU
Energie BMWi
Es ist richtig, daß das Bundesministerium für Wi rtschaft
die Federführung für das Protokoll Tourismus hat. Die
Alpenkonvention und ihre Protokolle enthalten sowohl
Schutz- als auch Nutzungsziele. Sie verpflichten die
Vertragsparteien, eine ganzheitliche Politik zur
Erhaltung und zum Schutz der Alpen sicherzustellen. Für
die Umsetzung dieses politischen Ziels in den o. g.
Wirtschaftsbereichen sind deshalb die jeweils fachlich
federführenden Ressorts zuständig.
Anlage 1
TRANSFORM-Programm
Förderprogramm zum Aufbau mittelständischer Strukturen in Mittel- und Osteuropa
hier: Tourismusprojekte
Projektname Land Projektpartner Ziel Förd. Ant. Laufzeit
(in TDM)
Ausbau eines Gästehaussy- Estland Estonian Tourist Entwicklung des ländlichen Tourismus 175 10/93 - 03/95
stems in Viljandi und Jögeva Board in den Kreisen Viljandi und Jögeva
Aufbau regionaler und Estland Estonian Tourist Förderung einer effizienten Tourismus- 153 10/94 - 12/95
lokaler Tourismusorganisa- Board politik und Umsetzung eines
tionen Marketingkonzepts
Förderung des Tourismus in Estland Landkreis Viljandi Entwicklungskonzept; Unterstützung 310 12/95 - 08/97
Viljandi und Jögeva Landkreis Jögeva beim Aufbau von Informationsbüros;
Förderung von Existenzgründungen
Beratung des Kurortes Estland Kurort Narva- Anpassung des kurörtlichen Angebots 300 11/96 - 01/98
Narva-Jöesuu Jöesuu und auf veränderte Nachfrage; Verbesse-
Sanatorien rung der Rentabilität
Studie über das Kur- und Polen Polnisches Staats- Potentialanalyse des Kur- und Bäder- 218 11/93 - 12/94
Bäderwesen in Polen amt für Sport und wesens und Entwicklungskonzept
Touristik
Tourismusmaßnahmen an Polen Regionalentwick- Förderung des touristischen Angebots 724 08/96 - 07/98
der polnischen Ostseeküste lungsagentur und der Nachfrage in der Region
Koszalin
Analyse der Tourismusstruk- Russische Magistrat der Aufbau einer Tourismusorganisation; 276 06/93 - 12/93
turen in St. Petersburg Föderation Stadt St. Peters- Qualifizierungsprogramm für
Mitarbeiburg ter; Marketingstrategie
Umstrukturierung der Touris- Russische Magistrat der Projektierung eines Tourist Information 294 06/94 - 03/95
musverwaltung in St. Peters- Föderation Stadt St. Peters- Centers; Schaffung tour.
Beratungskaburg burg pazitäten; Initiierung einer
Verbandsgründung
Entwicklung mittelstän- Russische Magistrat der Unterstützung von KMU im Tourismus 636 11/95 - 04/97
discher Tourismusstrukturen Föderation Stadt St. Peters- durch Schaffung geeigneter
Rahmenin St. Petersburg burg bedingungen
Beratung von Tourismusfach- Slowakische Institut für Handel Schulung von Multiplikatoren im 45 10/93 - 12/94
kräften in Nitra Republik und Tourismus Tourismus
Nitra
Beratung des Kurortes Slowakische Slowakisches Anpassung des kurörtlichen Angebots 285 08/95 - 07/96
Trencianske Teplice Republik Heilbad auf veränderte Nachfrage; Verbesse-
Trencianske rung der Rentabilität
Teplice
Förderung des Tourismus in Slowakische Stadt Spisská Schaffung der Voraussetzungen für 571 12/95 - 11/97
der Ostslowakei Republik Nová Ves eine dynamische Tourismusentwick-
Stadt Roznava lung; Einführung eines modernen
Tourismusmanagements
Förderung des Tourismus in Tschechische Euroregion Verbesserung des Angebots und der 364 12/95 - 11/96
der Euroregion Elbe/Labe Republik Elbe/Labe grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit im umweltverträglichen Tourismus
Förderung des Tourismus in Tschechische Euroregion Verbesserung der Informations- und 389 12/95 - 11/96
der Euroregion Böhmerwald/ Republik Sumava Anbieterleistung im Sumavagebiet
Sumava
Touristisches Informationssy- Tschechische Stadtamt Karlovy Unterstützung beim Aufbau regionaler 180 12/95 -11/96
stem Bäderdreieck Republik Vary und lokaler Informationseinrichtungen
in der westböhmischen Bäderregion
Tourismuskonzept für die Ukraine Magistrat der Analyse des Entwicklungspotentials 333 09/93 - 12/93
Stadt Kertsch Stadt Kertsch und Umsetzung kurzfristiger
Maßnahmen
Aufbau mittelständischer Ukraine Magistrat der Gründung einer Interessengemein- 411 09/94 - 09/95
Tourismusstrukturen in Stadt Kertsch schaft von Tourismusbetrieben;
Kertsch Vorschläge zur Verbesserung der
Infrastruktur
Beratung von ungarischen Ungarn KITV Ungarn Ausbildung von Tourismusfachkräften 113 12/93 - 02/95
Tourismusfachkräften für Reisebüros und im Kur- und
Bäderwesen
Seminar und Workshops Länderüber- Vertreter osteuro- Thema: „Ökologisches Wirtschaften in 289 12/93 - 02/95
Tourismus/Umwelt greifend päischer Touris- der Tourismusindustrie in Mittel- und
musorgani- Osteuropa"
sationen
diverse Prüf- und Evaluie- Vor- und Nachbereitung der aufgeführ- 274
rungsmissionen ten Tourismusprojekte
Summe: 6 340
Anlage 2
DEG-Finanzierungen im Bereich Tourismus/Gastgewerbe 1992-1996
Jahr Projekt Land Projekttyp Ges.Investition DEG-Anteil
1992 Balaclava Mauritius Hotel 36 Mio. DM 5,5 %
Polat Türkei Stadthotel 108 Mio. DM 9,3 %
Posadas Mexiko Stadthotels s. u. 1995 s. u. 1995
1993 Kartal Türkei Ferienclub 43,6 Mio. DM 27,5 %
PSL Pakistan Stadthotel 77,2 Mio. DM 15,5 %
1994 Suki Thailand Restaurant 13,6 Mio. DM 2,9 %
1995 Tahi Tansania Hotels 26,2 Mio. DM 5,3 %
Santika Indonesien Stadthotel 40 Mio. USD 12,5 %
Posadas Mexiko Stadthotels 551 Mio. DM 6,0 %
Ayala Philippinen Stadthotel 56,0 Mio. DM 18,3 %
1996 Opera Vietnam Stadthotel 98,6 Mio. DM 10,1 %
Phoenicia Libanon Stadthotel 136 Mio. DM 11,0 %
SSL Kenia Hotel 7 Mio. DM 11,4 %
Inatursa Peru Stadthotel 4,389 Mio. US-$ 27,3 %
Der Bereich Tourismus/Gastgewerbe umfaßt: Hotels/Stadthotels, Ferienzentren
(Ferienclubs, Feriendörfer), Restaurants.
Anlage 3
Tourismusprojekte der Weltbankgruppe 1992-1996
(Stand 31. 12. 1996)
Teil der Welt
-bankgruppe
Land Projekttitel/
Projektpartner
Projektumfang
(in Mio. US-$) 1)
IFC Ägypten Serena Beach 8,70
IFC Ägypten Club Ras Abu Soma 8,51
IFC Ägypten Abu Soma Development 1,00
IFC Barbados Almond Beach Village 7,00
IFC Brasilien Inter-Continental Sao Paulo 20,50
IFC Costa Rica Comino Real 7,00
IFC Zypern Coral Beach Hotel 8,35**
IFC Dom. Republik Mella Bavaro 10,00
IFC Dom. Republik Flamenco Playa 6,75
IFC Ghana Labadi Beach Hotel 4,20
IFC Ghana Palm Royale 1,00
IFC Ghana Shangri-La 0,30
IFC Guinea Grand Hotel 4,46
IFC Indonesien Shangri-La Jakarta 86,00**
IFC Indonesien Shangri-La Surabaya 35,60
IFC Indonesien Sanilka Hotel 14,00
IFC Kenia Finch Hatton Safari 0,46
IFC Kenia Nairobi Hilton 6,00
IFC Kenia Waterfront Hospitality 1,00
IFC Kenia Jacaranda Hotel 0,50
IFC Madagaskar Karibotel 0,40
IFC Malediven Sun Island Resort 13,00**
IFC Mali Grand Hotel de Bamako 1,03
IFC Mauritius Dinarobin/Beachcomber 6,62
IFC Mexiko Grupo Pasadas 70,00**
IFC Mosambik Polana Hotel 3,50
IFC Nepal Soaliee Hotel 3,90
IFC Nigeria Federal Palace 17,50
IFC Philippinen Macian Shangri-La Hotel 24,00**
IFC St. Lucia Anse Chastaner 6,24
IFC Seychellen Paradise Sion Hotel 6,30**
IFC Seychellen Coral Strand Hotel 3,17
IFC Seychellen Acajoux Hotel 1,00
IFC Tansania TPS Serena Lodges 9,00
IFC Tansania Nomad Safaris 0,15
IFC Tansania Pemba Reef Diving 0,70
IFC Thailand Central Plaza Hotel Company 13,95
IFC Thailand Central Plaza Sanui Beach 8,00
IFC Thailand Central Plaza Sukhontha 7,00
IFC Türkei Conrad 57,00**
IFC
Uganda Sky Blue Apart-Hotel 0,51
IFC Vanuatu Meridien Royal Palms 5,50
IFC Vietnam Hanoi Metropole 26,00**
IFC Vietnam Novotel Tourane Danang 14,30**
IFC Vietnam Ibis Haiphong 6,20**
IFC Samoa Ufi Resort 0,20**'
IFC Sambia Kalia Lodge 0,19
IFC Simbabwe Meikles Hotel 8,32
IFC Simbabwe Victoria Falls Safari Lodge 2,90
IFC Simbabwe Abercrombie & Kent Safaris 0,50
IFC Simbabwe Zambezi Safari Lodges 0,25
Noch Anlage 3
Seite 2
Teil der
Weltbankgruppe
Land Projekttitel/
Projektpartner
Projektumfang
(in Mio. US-$) 1)
IBRD/IDA Ägypten Tourism Development Authority 130,00
MIGA Costa Rica Mariott International 4,302)
MIGA Costa Rica Bank of Nova Scotia 17,20
MIGA Costa Rica Conservation Tourism Ltd. 0,10
MIGA Costa Rica Bank of Nova Scotia 0,60
MIGA Costa Rica Radisson Hotels International 1,90
MIGA Costa Rica Caribbean Mercantile Bank 7,70
1) Bei den mit ** gekennzeichneten Beträgen bezüglich des Projektumfangs der
IFC-Projekte ist auch das Kapital privater Banken einkalkuliert, die gemeinsam mit IFC
die jeweiligen Projekte finanziert haben.
2) Zahlen bez. MIGA geben die Höhe der jeweiligen Garantiesumme an.
Anlage 4
Seite 1
Tourismusprojekte der Regionalen Entwicklungsbanken (1992-1996)
(Stand 31. 12. 1996)
Regionalbank- Land Projekttitel/ Projektumfang
gruppe Projektpartner (in Mio. US-$)
AfDB Tunesien 4. Kreditlinie an Banque Nationale 165,0
De Developpement Touristique
AfDB Marokko Kreditlinie an Soci ét G nérale Marocaine 27,5
de Commerce Exterieur
AfDB Marokko Kreditlinie an Banque Nationale pour 96,1
le Développement Economique
AfDB Mauritius Darlehn an Oberoi Balaclava Ltd. 5,0
AfDB Seychellen Darlehn an Dolphin Bay Hotel Ltd. 1,5
AfDB Tunesien 5. Kreditlinie an Banque Nationale De Développement 237,8
Touristique
AfDF Gabun Studie für Erstellung eines Master Plan für 1,0
Tourismusentwicklung
AfDF Ghana Rehabilitierung Sheraton Ambassador Hotel 9,7
AsDF Nepal Tourism Infrastructure Development Project 8,9
AsDF Nepal Second Tourism Infrastructure Development Project 17,2
AsDB Greater Mekong Tourismus-Entwicklung/Tourism Technische Hilfe (in
Subregion Sector Working Group Vorbereitung)
(Kambodscha, Laos, Myanmar, Thailand, Vietnam und
Provinz Yunnan der VR China)
AsDB Marshall Islands Tourism Development Project 0,4
AsDB Federated States of Tourism Development Program 0,6
Micronesia In Vorbereitung
AsDB Marshall Islands Tourism Development Strategy Study 0,6
In Vorbereitung
IDB Bolivien Program of Cooperation for Tourism Development mit 4,8
Secretaria Nacional de Turismo
IDB Brasilien Northeast Tourism Development Program mit 0,4
Departamento de Proyectos Integrados e Infrastructura
IDB/ Dominikanische Support for the Organizational 0,3
Portuguese Republik Plan for Tourist Areas mit
Trust Fund Secretaria de Estado de Turismo
IDB Ecuador Quito Historic Center 41,0
Rehabilitation Project mit Asesoria
de Relaciones Internacionales
IDB Mexico Infrastructure Program for Tourism Development mit 150,0
Fondo Nacional de Turismo
IDB Trinidad & Tobago Short-term Support Program for Tourist Development 5,0
mit Tourism and Industrial Development Company
IIC Costa Rica Hotel Playa Conchal 8,0
IIC Guatemala Clarion Suites Hotel 4,2
CDB Dominica Upgrading of Ecotourism Sites 3,06
CDB Grenada Liberty Club Hotel 4,00
CDB Cayman Islands Pedro St. James Heritage Project 5,79
CDB St. Lucia Upgrading of Cruise Ship Facilities 5,30
CDB Jamaica Runaway Bay Hotel 6,0
CDB St. Vincent and the Canouan Airport Redevelopment 7,11
Grenadines
CDB Dominica, St. Vin- Tourismus-Studie 0,10
cent and the Grena- Technische
dines and Barbados Hilfe
Anlage 5a)
Tourismusprojekte, die die Europäische Kommission in den letzten fünf Jahren
gefördert hat
Land Projektbezeichnung Förderbetrag
in ECU
Äthiopien National Parks Rehabilitation in Southern
Ethiopia 2 000 000
Antigua und Verbesserung und Erweiterung Antigua Hotel-
Barbuda Ausbildungszentrum 2 200 000
Barbados Hotelfachschule 2 750 000
Belize Maya Archaeological Site Development
Programme 750 000
Botsuana Botsuana Tourism Development Programme 1 910 000
Dominica Eco-Tourism Site Development 500 000
Gambia Promotion of Tourism 960 000
Grenada Tourism Development Programme 812 000
Kenia Establishing of a sustainable tourism
development base in Kenya 1 970 000
Madagaskar Project de formation décentralisée en faveur
des opérateurs tou ristiques régionaux 1 910 000
Mosambik Support to the development of an
environmentally friendly tourism sector 1 500 000
Namibia Namibia Tourism Development Programme
(foundation phase) 1 882 000
Sambia Zambia Tourism Development Programme
(foundation phase) 1 500 000
Senegal Promotion des mouvements touristiques 1 960 000
Suriname Suriname Tourism Development 849 000
Trinidad und Programm zur Förderung des Fremden-
Tobago verkehrs 1 000 000
Afrika regional Regionalprogramm zur Entwicklung des
Tourismus in den Ländern der Comission
de l'Océan Indien 6 239 000
Karibik regional Entwicklung des Fremdenverkehrs im
karibischen Raum 9 000 000
Karibisches Regionalprogramm zur Förderung
des Tourismus 12 800 000
Niederländische Extension of Caribbean Regional Tourism
Antillen und Aruba Development Programme 400 000
Südasiatische Ausbildung von Fachpersonal
Länder Hotelgewerbe 8 255 000
Anlage 5 b)
Tourismusprojekte, die die Europäische Investitionsbank (EIB) in den letzten fünf
Jahren gefördert hat
Land Projektbezeichnung Förderbetrag
in ECU
Grenada Projekt resort Hotel 1 500 000
Komoren GALAWA Hotel Extension 3 500 000
sowie etwa 40 Globaldarlehen an Regierungen oder Banken in
Entwicklungsländern, aus denen Einzeldarlehen auch an Darlehensnehmer im Tourismusbereich
gewährt wurden/werden.]