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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen der aktuellen Arbeitsmarktzahlen sowie der Neufassung des Entwurfs eines Arbeitsförderungs-Reformgesetzes auf den Bundeshaushalt 1997 und den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (G-SIG: 13012223)

Finanzbedarf für die Arbeitslosenhilfe 1997, sonstige finanzielle Auswirkungen des AFRG, Defizite bei der Bundesanstalt für Arbeit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

29.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/675514. 01.97

Auswirkungen der aktuellen Arbeitsmarktzahlen sowie der Neufassung des Entwurfs eines Arbeitsförderungs-Reformgesetzes auf den Bundeshaushalt 1997 und den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit

der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auf der Grundlage der Haushaltsplanungen des Bundes geht der Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für 1997 von einer durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 3,95 Millionen aus.

Diese Zahl ist inzwischen überholt. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) als erstes der Forschungsinstitute seine Wachstumsprognose 1997 nach unten korrigiert und kalkuliert inzwischen eine jahresdurchschnittliche Erwerbslosenquote von 4,15 Millionen. Die Arbeitslosenzahlen für Dezember 1996, die diese Marke fast erreichen, bestätigen diese Prognose und haben dazu geführt, daß u. a. nun auch die Bundesanstalt für Arbeit von anderen Zahlen ausgeht und in diesem Jahr mit Spitzenwerten von bis zu 4,5 Millionen Arbeitslosen rechnet. Und auch die Wirtschaftsverbände unterstellen - trotz zum Teil durchaus optimistischer Konjunkturannahmen - in fast allen Branchen einen weiteren Stellenabbau.

Da die Annahmen von Bund und Bundesanstalt zu den Erwerbslosenzahlen somit wesentlich zu niedrig liegen, ist mit entsprechend höheren Ausgaben bei den Lohnersatzleistungen zu rechnen als in den jeweiligen Etatplanungen vorgesehen.

Im Zuge des Haushaltsgenehmigungsverfahrens wurden der Bundesanstalt für Arbeit Kürzungen in einzelnen Bereichen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Milliardenhöhe verordnet. Darüber hinaus wurde der Bundeszuschuß erstmalig auf einem fixen Niveau eingefroren und der Haushalt der Bundesanstalt an die Auflage gebunden, Mehrausgaben im Jahresverlauf intern durch Einsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Dies bedeutet in der Konsequenz, daß die Bundesanstalt Mehrausgaben bei den gesetzlichen Leistungen durch Minderausgaben bei den disponiblen Leistungen auszugleichen hat. Damit werden die diversen Haushaltsrisiken (Entwicklung der Arbeitslosenzahlen, Änderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, Entwicklung der Beitragssätze in den anderen Sozialversicherungen etc.), für die an sich der Bund durch seine Defizithaftung einzustehen hat, der Bundesanstalt für Arbeit angelastet.

Nachdem der Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (AFRG) gescheitert ist, ist nun eine zweite Fassung (Gesetzentwurf der Bundesregierung) im parlamentarischen Verfahren (Drucksache 13/5676 sowie die in den Ausschuss für Arbeit- und Sozialordnung eingebrachten Änderungsanträge), die bis Ende Januar 1997 abgeschlossen werden soll. Diese Neufassung hat finanzielle Auswirkungen sowohl auf den Bundeshaushalt 1997 als auch auf die bisherige Haushaltsplanung der Bundesanstalt für Arbeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Von welchem zusätzlichen Finanzbedarf für die Arbeitslosenhilfe geht die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktzahlen und der revidierten Beschäftigungsprognosen für 1997 aus?

2

Wie hoch wird der zusätzliche Mittelbedarf für die Arbeitslosenhilfe aufgrund der Neufassung des Entwurfs für ein AFRG (in der Fassung der Drucksache 13/5676 sowie der eingebrachten Änderungsanträge) und insbesondere der Beibehaltung der originären Arbeitslosenhilfe veranschlagt, und wie soll die Gegenfinanzierung dieses zusätzlichen Bedarfs aussehen?

3

Welche sonstigen finanziellen Auswirkungen hat die Neufassung des AFRG-Entwurfs auf Bund, Länder, Kommunen, Bundesanstalt für Arbeit und sonstige Sozialversicherungsträger (detaillierte Aufstellung Minderausgaben/Mehrausgaben nach vorgesehenen Änderungen im Vergleich zum Entwurf der Koalitionsfraktionen und im Vergleich zu den im Haushaltsgenehmigungsverfahren beschlossenen Ansätzen)?

4

Wie wirkt sich die Tatsache, daß das AFRG - anders als in den ursprünglichen Haushaltsplanungen unterstellt - voraussichtlich erst zum 1. April 1997 in Kraft treten wird, auf die Finanzplanungen des Bundes aus und wie auf die Etatplanung der Bundesanstalt für Arbeit?

5

Wie verändert sich - aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktzahlen und der revidierten Prognosen für 1997 - der Mittelbedarf der Bundesanstalt für Arbeit bei den Aufwendungen für Arbeitslosengeld und sonstige gesetzliche Pflichtleistungen?

6

Welche Finanzspielräume verbleiben der Bundesanstalt für Arbeit vor dem Hintergrund - der im Haushaltsgenehmigungsverfahren gemachten Auflage des internen Ausgleichs von Mehrausgaben, - der veränderten Mittelbedarfe aufgrund der absehbaren Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und - der veränderten Mittelbedarfe aufgrund der geänderten Vorgaben durch die Neufassung des AFRG für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und sonstige disponierte Ausgaben (Verwaltungskosten, Investitionen etc.)?

7

Wie sehen die revidierten Planungszahlen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik 1997 aus (Zahl der Maßnahmen, Teilnehmerzahlen, differenziert nach alten und neuen Bundesländern), und welche Veränderungen bedeutet dies hinsichtlich der jahresdurchschnittlichen Entlastungseffekte für den Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vorjahr?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Planungs- und Handlungssicherheit der Arbeitsverwaltung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, und wie stellt sie sich die praktische Umsetzung des internen Ausgleichs von Mehrausgaben vor?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, daß - vor dem Hintergrund der veränderten Bedingungen - in 1997 über die eingestellten 4,1 Mrd. DM hinaus überplanmäßige Ausgaben zur Deckung des Defizits der Bundesanstalt für Arbeit anfallen werden?

Bonn, den 14. Januar 1997

Marieluise Beck (Bremen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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