Grünbuch Erneuerbare Energien der Europäischen .Kommission
der Abgeordneten Michaele Hustedt, Simone Probst, Albert Schmidt (Hitzhofen), Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Vorschlag des Energie-Kommissars hat die Europäische Kommission auf ihrer Sitzung am 20. November 1996 ein „Grünbuch für eine Gemeinschaftsstrategie zu Erneuerbaren Energiequellen" verabschiedet. Das Dokument verfolgt die Zielsetzung, eine breite Diskussion um die Zukunft der Erneuerbaren Energien in Gang zu setzen und damit die für Mitte 1997 vorgesehene Erarbeitung einer in Form eines Weißbuches vorzulegenden Gemeinschaftsstrategie vorzubereiten. Dafür sollen bis Ende März alle interessierten Personen, Parteien und Verbände bei der Europäischen Kommission ihre Stellungnahme abgeben.
Die Europäische-Kommission stellt im Grünbuch u. a. fest, daß Erneuerbare Energien - deren Anteil sich bis zum Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands auf knapp 4 % belief - auch derzeit lediglich einen Beitrag von 6 % zur gesamten Energieversorgung der EU leisten. Dies entspricht weniger als einem Sechstel ihres technischen Potentials. In Anbetracht des prognostizierten Energieverbrauchswachstums in der EU und der von verschiedenen Mitgliedstaaten bereits formulierten nationalen Zielsetzungen für Erneuerbare Energien betrachtet die Kommission demgegenüber die Verdoppelung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 12 % bis zum Jahr 2010 als ehrgeiziges, aber dennoch realistisches Ziel.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist aus Sicht der Kommission aus mehreren Gründen wünschenswert und erforderlich: Dazu zählen deren umweltentlastender Effekt, besonders für die Emissionssenkung von Treibhausgasen und Schadstoffen wie Schwefel- und Stickstoff-Verbindungen; die Reduzierung der (wachsenden) Energieimportabhängigkeit der EU; die Verbesse rung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch den Einsatz innovativer und hochentwickelter Technologien; erhebliche Beschäftigungseffekte bei kleineren und mittleren Unternehmen; die Möglichkeit positiver Regionalentwicklung und der Aufbau dezentraler Energiesysteme; die Verbesserung der Exportchancen der europäischen Industrie sowie der Beitrag Erneuerbarer Energien bei der Lösung globaler Umweltprobleme im Rahmen der Entwicklungshilfe.
Die EU-Kommission geht in ihrem Grünbuch davon aus, daß die Schaffung des Energiebinnenmarktes prinzipiell die Voraussetzungen für Erneuerbare Energien verbessern dürfte. Erfahrungen in anderen Ländern - wie etwa den USA - legen jedoch die Überlegung nahe, daß die Schaffung angemessener marktwirtschaftlicher Instrumente sowie Vorkehrungen zur Vermeidung von Diskriminierung Erneuerbarer Energien im liberalisierten Binnenmarkt erforderlich seien, um das Entwicklungspotential im offenen Markt ausschöpfen zu können.
Zu den einzelnen Instrumenten, deren Einsatz die Europäische Kommission zur verstärkten Förderung Erneuerbarer Energien für sinnvoll hält, gehört neben dem seit längerem vorliegenden Richtlinienvorschlag für rationelle Planungstechniken die Schaffung eines Instruments von Gutschriften für Erneuerbare Energien. Den Mitgliedstaaten würde dadurch die Verpflichtung auferlegt, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen.
Die Kommission betont im Grünbuch zudem erneut die Notwendigkeit einer besseren Harmonisierung des Steuersystems und der Internalisierung externer Kosten durch eine CO 2-/Energiesteuer, um die Benachteiligung Erneuerbarer Energien auf den Energiemärkten schrittweise auszugleichen. Verstärkte Anstrengungen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen seien schließlich auch in den Bereichen von Forschung und Entwicklung, Regionalpolitik, Land- und Forstwirtschaft sowie den Außenbeziehungen der Union erforderlich.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die Grundannahme der Europäischen Kommission, daß erneuerbare Energiequellen vor allem aufgrund ihrer Potentiale für den Umwelt- und Klimaschutz, die Verminderung der Energieimportabhängigkeit der EU, die Regionalentwicklung, die Arbeitsplatzschaffung und die Verbesserung der Exportchancen der europäischen Industrie besonderer Unterstützung bedürfen?
Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß der Anteil Erneuerbarer Energien an der Primärenergieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland viel zu gering ist, um die von der Kommission beschriebenen positiven Wirkungen der Wind- und Wasserkraft-, Sonnenenergie-, Erdwärme- und Biomasse-Nutzung tatsächlich wirksam werden zu lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland mit einem regenerativen Primärenergieanteil von weniger als 2 % in der EU nur den 11. Platz einnimmt?
Wie erklärt sie sich die signifikante Zunahme der Nutzung der Erneuerbaren Energien in Österreich und Dänemark in den vergangenen Jahren?
Wie hat sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland seit der Ratsentscheidung vom 13. September 1993 für das ALTENER-Programm gestaltet, als für die EU mit zwölf Mitgliedstaaten die Verdoppelung des regenerativen (Primär-)Energieanteils auf 8 % bis 2005 beschlossen wurde?
Unterstützt die Bundesregierung die Zielsetzung der Europäischen Kommission, den Anteil Erneuerbarer Energien in der EU bis 2010 auf 12 % zu verdoppeln?
Sieht sie dieses Ziel als verbindlich an, und welchen Anteil Erneuerbarer Energien möchte sie bis 2005/2010 in Deutschland realisiert sehen?
Teilt die Bundesregierung die Forderung der Europäischen Kommission, daß die Schaffung eines langfristig stabilen politischen und wirtschaftlichen Rahmens die höchste Priorität für die Förderung der Erneuerbaren Energien hat und der Schlüssel zu deren breiterer Markteinführung die Überwindung von Marktblockaden und -versagen ist?
Welche Schlüsse zieht sie aus diesen Zielsetzungen für ihre Politik?
Hält sie tatsächlich das Stromeinspeisungsgesetz und - wie einzig im Grünbuch erwähnt - das 1995 ausgelaufene 250-MW-Wind-Programm für ausreichend, um weiterhin einen substantiellen Zuwachs bei der Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland zu erzielen?
Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Gemeinschaftszieles zugunsten Erneuerbarer Energien wird die Bundesregierung der Kommission als national und europaweit verbindlich vorschlagen, und wird sie sich mit der im Grünbuch zum Ausdruck gebrachten Zielrichtung für die Entwicklung des Weißbuches Erneuerbare Energien an der Diskussion der nächsten Monate beteiligen?
Welche europäischen Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ambitionierte und festgelegte Ziele zur verstärkten Nutzung Erneuerbarer Energien festgelegt, und welche wirtschaftlichen und politischen Maßnahmen wurden und werden dafür eingesetzt?
Gab es Überlegungen für ein „burden sharing “ in der EU innerhalb der Kommission und des Energie-Rates angesichts der sehr unterschiedlichen Anteile der Nutzung der Erneuerbaren Energie innerhalb der Mitgliedstaaten?
Welche Länder sollen in welcher Höhe die nicht von Deutschland erbrachten Anteile an der Nutzung der Erneuerbaren Energien in der EU erbringen?
In welcher Form kann sich die Bundesregierung die von der Kommission angeregte verstärkte Kooperation innerhalb der Mitgliedstaaten vorstellen?
Wird die Bundesregierung ihren Widerstand gegen die Beibehaltung, respektive Ausweitung der - angesichts der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen - dramatisch unterfinanzierten EU-Förderprogramme ALTENER, JOULE-THERMIE und SAVE II aufgeben?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Kommission, daß es gerade angesichts des prognostizierten Energieverbrauchzuwachses in der EU „zunehmend schwieriger wird, international eingegangene Verpflichtungen zum Umweltschutz zu erfüllen, wenn der Anteil Erneuerbarer Energie an der Energieversorgung nicht signifikant gesteigert wird"?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt sie insbesondere die Feststellung der Kommission, daß eine verstärkte Anwendung der Atomenergie nur einen begrenzten Beitrag zur Lösung der Energie- und Umweltprobleme leisten könne und der derzeitige Energiemix mit den mittel- und langfristigen Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung nicht vereinbar ist?
Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen im europäischen und weltweiten Wettbewerb, wenn die von der Kommission gesetzten Ziele für Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsländern entschiedener umgesetzt werden als in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Feststellung der Kommission, daß nur der eine führende Rolle im Weltmarkt, dessen Umfang von der Kommission auf 1,7 Billionen ECU im Jahr 2020 geschätzt wird, spielen könne, der die Erneuerbaren Energie-Technologien in signifikantem und wachsendem Ausmaß auf dem heimischen Markt einsetzt?
Sind der Bundesregierung die kalifornischen Programme zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energienquellen in einem liberalisierten Strommarkt bekannt, und wie beurteilt sie insbesondere das dafür gewählte Preiszuschlagssystem?
Welche Überlegungen hinsichtlich der Anpassung des Stromeinspeisungsgesetzes an einen liberalisierten Binnenmarkt gibt es innerhalb der Bundesregierung?
Teilt sie die Position der Europäischen Kommission, daß die mangelnde Internalisierung der externen Kosten der herkömmlichen Energien das wesentliche Hindernis zur breiten Markteinführung Emeuerbarer Energien darstellt?
Wird sie die Debatte um das Grün- und Weißbuch Erneuerbare Energien zum Anlaß nehmen, die Diskussion über die von der Kommission vorgeschlagene Rahmenregelung zur CO 2-/ Energiesteuer aufzunehmen und endlich zu einem erfolgreichen Abschluß zu führen?
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, daß die Abnahme und kostengerechte Vergütung regenerativ erzeugten Stroms europaweit einheitlich geregelt wird, und wird sie die Initiative für eine EU-Stromeinspeisungs-Richtlinie ergreifen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, daß der Richtlinienvorschlag für rationelle Planungstechniken im Energiebereich ein wichtiges Instrument zur Förderung der Erneuerbaren Energien darstellt, mit dem vor allem die großen Energieversorger in einen Förderungsmechanismus miteinbezogen werden, und wird sie im Lichte dieser Diskussion in absehbarer Zeit ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Richtlinienvorschlag korrigieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung das von der Kommission vorgeschlagene, aber noch nicht konkret ausgearbeitete System von „Gutschriften für Erneuerbare Energien", mit dem den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt würde, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen sicherzustellen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß diese - auf einzelne Elektrizitätsversorger umzurechnenden Anteile - ähnlich den derzeit in der Diskussion befindlichen Modellen von Treibhausgaskontingenten EU-weit frei gehandelt werden könnten?
Wie wäre ein solcher Vorschlag mit dem CO 2-/Energiesteuer-Vorschlag der Kommission und den in vielen EU-Mitgliedstaaten existierenden CO 2-/Energiesteuern kompatibel?
Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die im Grünbuch angeführten technischen und nichttechnischen Barrieren zur breiten Markteinführung Erneuerbarer Energien überwinden, z. B. durch
a) die verbesserte Information für potentielle Anwender und Darlehensgeber,
b) stärkere Dezentralisierung der Energieversorgung,
c) Regelung von Netzanschluß und -benutzung sowie der dabei entstehenden Kosten,
d) den Ausgleich des schwankenden Energieangebots,
e) den Aufbau der für die Bio-Treibstoffnutzung notwendigen Infrastruktur,
f) Bauvorschriften?