Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren
der Abgeordneten Monika Knoche, Rita Grießhaber, Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit einigen Wochen wird in der Presse vermehrt darüber berichtet, daß Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren einen starken Rückgang zu verzeichnen haben. Krankenkassen würden die Kuren nicht mehr voll finanzieren und verlangten höhere Zuzahlungen als gesetzlich vorgesehen. Obwohl die Mütter- und Mutter-Kind-Kuren ausdrücklich von den Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen ausgenommen wurden, wird der Rückgang auf diese Gesetzesänderungen zurückgeführt.
Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren sind ein qualitätsorientiertes Vorsorge- und Rehabilitationskurenangebot für Frauen und Kinder. Es handelt sich um medizinische Rehabilitation und Prävention für Mütter, verbunden mit einer frauen- und kindgerechten Sozialtherapie. Mit besonderen psychosozialen, psychotherapeutischen und ärztlich-medizinischen Therapiekonzepten für Frauen mit Kindern werden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus sind frauenspezifische Kuren und geschlechtsspezifische Rehabilitationsangebote entwickelt worden und werden erfolgreich durchgeführt.
Frauen mit Kindern sind aufgrund des mangelhaften Angebotes von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen und der immer größer werdenden Anforderungen an die Kindererziehung extrem belastet. Kuren bieten Müttern wenigstens eine kleine Verschnaufpause, um diese Belastungen aushalten und ihren beruflichen und familiären Alltag bewältigen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie beurteilt die Bundesregierung die frauen- und familienpolitische Bedeutung der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren? Welche Modelle und Konzepte sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung a) Mütterkuren b) Mutter-Kind-Kuren?
Welche frauenspezifische Kuren und geschlechtsspezifische Rehabilitationsangebote sind der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitspolitische und -fördernde Bedeutung von Mütter- und Mutter-Kind-Kuren?
Wer übernimmt die Kosten für die Kuren? Wie hoch sind diese durchschnittlich pro Kur, und wie hoch beziffern sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt für diese Kuren? Wie hoch sind die Ausgaben der privaten Krankenversicherung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Krankenkassen die Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nicht mehr vollständig finanzieren und darüber hinaus auch noch die gesetzlichen Zuzahlungen in der Höhe von momentan 25 DM von den Versicherten verlangen? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Krankenkassen diesbezüglich Satzungsänderungen vornehmen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Mütter- und Mutter-Kind-Kuren als vollfinanzierte Pflichtleistungen zu erhalten? Sind der Bundesregierung Zahlen über den Rückgang von Anträgen für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren bekannt, und welche Gründe werden hierfür angeführt?
Wie viele Frauen nehmen jährlich an Mütterkuren teil? Wie viele Frauen und Kinder nehmen an den Mutter-Kind-Kuren teil? Wie alt sind die Frauen und Kinder? Aus welcher sozialen Schicht kommen die Frauen? Wie viele Frauen sind berufstätig, wie viele sind arbeitslos, wie viele Hausfrauen?
Was sind die medizinischen und psychosozialen Indikationen (z. B. Krankheiten in den Familien, materielle Probleme, Situation von Alleinerziehenden, hohe Gesundheitsbelastung der Kinder u. ä.) für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren?
Wie viele anerkannte Kliniken für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren gibt es in der Bundesrepublik Deutschland? Wie viele Personen sind dort beschäftigt, welche Qualifikationen haben diese Personen, und wie viele davon sind Frauen?
Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, daß der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz - 2. NOG) " Auswirkungen insbesondere durch die §§ 23 und 40 auf die Mütter- und Mutter-Kind-Kuren hat? Wie beabsichtigt sie dies zu verhindern?
Welche Auswirkungen hat die Begutachtung auf die Bewilligungspraxis durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren? Seit wann wird dies durchgeführt, und was waren die Gründe für die Änderung der Bewilligungspraxis?
Welche Maßnahmen zur Vor- und Nachsorge bei Mütter- und Mutter-Kind-Kuren gibt es? Welche Konzepte und Modellversuche sind der Bundesregierung bekannt? Von wem werden diese finanziert, und wie schätzt die Bundesregierung deren Bedeutung ein?