Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Krisenprävention durch humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Amke Dietert-Scheuer, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Internationale Hilfsoperationen haben in den letzten Dekaden ständig an Umfang und Bedeutung zugenommen. Der Verfall staatlicher Ordnungen, die Zunahme von „komplexen Katastrophen", der dramatische Anstieg ökologischer Schäden in den Entwicklungsländern, aber auch in den sogenannten MOE-Staaten haben dazu geführt, daß humanitärer Hilfe immer größere Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung betont die hohe Verantwortung, die der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung auf europäischer und internationaler Ebene zugewachsen ist.
Trotz steigenden Mitteleinsatzes haben die in den letzten Jahren und in jüngster Zeit eingetretenen Großkatastrophen gezeigt, daß die vorhandenen Instrumente zur Krisenbewältigung nicht ausreichen. Als problematisch erwiesen sich immer wieder die unzureichende Koordination von internationaler Krisenprävention, humanitären Hilfsprogrammen und langfristiger Strukturhilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit und das mangelnde Zusammenwirken der beteiligten Regierungen, Organisationen und Träger bei der Durchführung dieser Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
I. Konzeptionelle Entwicklung, Zielsetzung und Beschlußlage
1. Gibt es über die „Zwölf Grundregeln der humanitären Hilfe im Ausland" für die im Koordinierungsausschuß zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen und Bundesministerien hinausgehende Regelungen oder Konzeptionen der Bundesregierung?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Bereich ggf. auf eine umfassende gesetzliche Regelung hinzuwirken?
3. Welche, die Bundesrepublik Deutschland betreffenden bzw. verpflichtenden, internationalen Vereinbarungen oder Abkommen gibt es im Bereich der humanitären Hilfe?
4. Wie wurde die von der Bundesregierung initiierte Resolution der UN - Generalversammlung vom 3. Dezember 1986 (41/70) „Internationale Zusammenarbeit zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme" seither politisch umgesetzt? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um den Fortgang dieser Initiative zu unterstützen?
II. Schwerpunkte der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Krisenprävention durch humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
5. In welchen Regionen bzw. Ländern wurden in den Jahren 1995 und 1996 die umfangreichsten deutschen Hilfsoperationen durchgeführt?
6. Worin lagen die sektoralen Schwerpunkte (z. B. Nahrungsmittelhilfe, Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe, Medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen)?
7. Welche Organisationen haben diese Maßnahmen durchgeführt?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung 1995 bzw. 1996 in den Bereichen Konfliktprävention, Friedenssicherung und zivile Konfliktbeilegung durchgeführt bzw. an welchen war sie direkt oder indirekt beteiligt?
9. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Bereich der Katastrophenvorbeugung gefördert? Wo lagen die sektoralen und regionalen Schwerpunkte? Wer waren die Empfänger dieser Leistungen? Wer hat diese Maßnahmen durchgeführt?
III. Wirksamkeit der deutschen humanitären Hilfe
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit humanitärer Hilfsprogramme auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vor?
11. Woher stammen diese Erkenntnisse? Wurden von der Bundesregierung bisher Wirksamkeitsprüfungen oder andere über vorliegende Verwendungsnachweise hinausgehende Analysen in diesem Bereich durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
12. Sieht die Bundesregierung Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten bei humanitären Hilfsmaßnahmen, insbesondere
- bei der Verknüpfung der Bereiche Konfliktprävention, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit,
- bezüglich der beteiligten Ressor ts und Organisationen sowie der zur Verfügung stehenden Instrumente,
- hinsichtlich der Verbesserung der materiellen und personellen Ressourcen der involvierten Ministe rien und beteiligten Durchführungsorganisationen,
- bei der Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. bei Lagebeurteilung und Informationsbeschaffung),
- im Hinblick auf wirksamere Koordination von Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zwischen Regierungen, Organisationen, der betroffenen Bevölkerung und den Trägern,
- hinsichtlich einer verbindlicheren Abstimmung und Verpflichtung der beteiligten Trägerorganisationen auf geplante Programme und die daraus abgeleiteten konkreten Maßnahmen (um z. B. Überschneidungen bei der Durchführung von Maßnahmen und Konkurrenz zwischen diesen Organisationen am Einsatzort zu vermeiden)?
13. Welche Fachressorts werden in Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich humanitäre Hilfe einbezogen? Was sind hierbei ihre speziellen Aufgaben?
IV. Mitteleinsatz/Leistungsumfang
14. Wie hoch waren die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland für humanitäre Hilfsmaßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene in den Jahren 1995 und 1996 bzw. wie hoch werden diese voraussichtlich 1997 sein?
15. Wie hoch war der im Bundeshaushalt veranschlagte Mittelansatz für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 und 1996 bei allen beteiligten Fachministerien für nationale, wie hoch war er für internationale Maßnahmen?
16. Wie hoch war der tatsächliche Mitteleinsatz für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 und 1996 bei den jeweiligen Fachressorts (insbesondere Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung) für nationale bzw. internationale Maßnahmen? Aus welchen Titeln welcher Bundesministerien wurden humanitäre Hilfsmaßnahmen finanziert? Wie hoch wird dieser Mitteleinsatz im Jahre 1997 voraussichtlich sein?
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 Umschichtungen von Finanzmitteln und personellen Ressourcen zugunsten von Maßnahmen der humanitären Hilfe erfolgt? In welchen Fachressorts gab es diese Entwicklung? Zu Lasten welcher Aufgabenbereiche erfolgte diese Umschichtung?
18. Wie hoch war der Kofinanzierungs- bzw. Eigenanteil, den Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen in die von der Bundesregierung geförderten deutschen Maßnahmen eingebracht haben? Wie hoch waren die in diese Maßnahmen eingebrachten Spenden- und Eigenmittel zur Kofinanzierung und welchen Wert hatten die in diese Maßnahmen eingeflossenen Sachspenden?
19. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie hoch der Wert der von deutschen Kirchen, Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen in sonstige internationale Hilfsmaßnahmen eingebrachten Geld- und Sachmittel war?
20. Wie hoch waren die Leistungen der Europäischen Union für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 bzw. 1996? In welchem Umfang konnten deutsche Nichtregierungsorganisationen u. a. diese Mittel für die von ihnen durchgeführten Einsätze in Anspruch nehmen?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang der Leistungen der Bundesländer im Bereich der humanitären Hilfe vor?
22. Hält die Bundesregierung, angesichts regelmäßiger überplanmäßiger Ausgaben in diesem Bereich, eine Aufstockung der Haushaltsansätze für erforderlich?
23. Ist angesichts der Haushaltslage die Wirksamkeit und der Umfang der deutschen humanitären Hilfe gefährdet?
24. Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung der am 5. Dezember 1996 vom Bundesminister der Finanzen verfügte Haushaltsvorbehalt auf die humanitäre Hilfe auswirken?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die Handlungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen im Bereich der humanitären Hilfe, der Not-und Katastrophenhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit erheblich eingeschränkt wird, wenn die von den zuständigen Ministerien erteilten Bewilligungsbescheide unter einem Haushaltsvorbehalt stehen, d. h. die bewilligten Mittel unter Umständen gar nicht oder nur in reduziertem Umfang ausgezahlt werden?
V. Reformbedarf
26. Hält die Bundesregierung eine Veränderung ihrer Zielsetzung in der humanitären Hilfe zugunsten eines Ansatzes, der stärker präventiv, ressortübergreifend und langfristig ausgerichtet ist, für erforderlich?
27. Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung kurzfristig angelegte humanitäre Hilfsmaßnahmen, Rehabilitation und mittel- und langfristige Entwicklungszusammenarbeit besser als bisher aufeinander abstimmen?
28. Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, in stärkerem Umfang als bisher auf bewährte und erprobte Instrumente und Verfahren aus der Entwicklungszusammenarbeit zurückzugreifen, wie z. B. Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung, Anwendung geeigneter Planungsinstrumente, Erfolgskontrolle und Monitoring zur Identifizierung von Schwachstellen, Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte, Vermeidung der Herausbildung einer Empfängermentalität, Vermeidung von „Privilegierung" von begünstigten gegenüber nichtbegünstigten Bevölkerungsgruppen im Umfeld von Hilfsmaßnahmen etc.?
29. Hält die Bundesregierung die bestehenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie die für Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen angewendeten Zuwendungsbedingungen für angemessen und ausreichend, um über kurzfristige Einsätze hinausgehende Operationen ausreichend zu planen, vorzubereiten und durchzuführen? Welche Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Bereich?
30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nationale und internationale Koordination von Hilfsmaßnahmen zu verbessern?
31. Durch welche Schritte ließe sich die Vorplanung und Vorabinformation der Durchführungsorganisationen vor dem Beginn von Hilfsoperationen verbessern?
32. Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die Nichtregierungsorganisationen und andere beteiligte Institutionen in höherem Maße als bisher auf verbindliche Koordination bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu verpflichten?
33. Hält die Bundesregierung eine stärkere internationale, innereuropäische oder nationale Arbeitsteilung bei den Träger- bzw. Durchführungsorganisationen, gekoppelt mit einer sektoralen Spezialisierung, für erforderlich?
34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet bzw. erforderlich, um erfolgreicher als bisher präventiv bei „komplexen Katastrophen" tätig zu werden?
35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einrichtung eines zivilen Friedensdienstes einen wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention und zur Verbesserung der Wirksamkeit humanitärer Hilfe leisten kann?
36. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Mißbrauch humanitärer Hilfe einzuschränken und der Möglichkeit entgegenzuwirken, daß humanitäre Hilfsmaßnahmen unter bestimmten Umständen sogar konfliktverschärfend oder konfliktverlängernd wirken können?
Fragen36
Gibt es über die „Zwölf Grundregeln der humanitären Hilfe im Ausland" für die im Koordinierungsausschuß zusammengeschlossenen Hilfsorganisationen und Bundesministerien hinausgehende Regelungen oder Konzeptionen der Bundesregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Bereich ggf. auf eine umfassende gesetzliche Regelung hinzuwirken?
Welche, die Bundesrepublik Deutschland betreffenden bzw. verpflichtenden, internationalen Vereinbarungen oder Abkommen gibt es im Bereich der humanitären Hilfe?
Wie wurde die von der Bundesregierung initiierte Resolution der UN - Generalversammlung vom 3. Dezember 1986 (41/70) „Internationale Zusammenarbeit zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme" seither politisch umgesetzt? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um den Fortgang dieser Initiative zu unterstützen?
In welchen Regionen bzw. Ländern wurden in den Jahren 1995 und 1996 die umfangreichsten deutschen Hilfsoperationen durchgeführt?
Worin lagen die sektoralen Schwerpunkte (z. B. Nahrungsmittelhilfe, Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe, Medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen)?
Welche Organisationen haben diese Maßnahmen durchgeführt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung 1995 bzw. 1996 in den Bereichen Konfliktprävention, Friedenssicherung und zivile Konfliktbeilegung durchgeführt bzw. an welchen war sie direkt oder indirekt beteiligt?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Bereich der Katastrophenvorbeugung gefördert? Wo lagen die sektoralen und regionalen Schwerpunkte? Wer waren die Empfänger dieser Leistungen? Wer hat diese Maßnahmen durchgeführt?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit humanitärer Hilfsprogramme auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vor?
Woher stammen diese Erkenntnisse? Wurden von der Bundesregierung bisher Wirksamkeitsprüfungen oder andere über vorliegende Verwendungsnachweise hinausgehende Analysen in diesem Bereich durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Sieht die Bundesregierung Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten bei humanitären Hilfsmaßnahmen, insbesondere
bei der Verknüpfung der Bereiche Konfliktprävention, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit,
bezüglich der beteiligten Ressor ts und Organisationen sowie der zur Verfügung stehenden Instrumente,
hinsichtlich der Verbesserung der materiellen und personellen Ressourcen der involvierten Ministe rien und beteiligten Durchführungsorganisationen,
bei der Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. bei Lagebeurteilung und Informationsbeschaffung),
im Hinblick auf wirksamere Koordination von Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zwischen Regierungen, Organisationen, der betroffenen Bevölkerung und den Trägern,
hinsichtlich einer verbindlicheren Abstimmung und Verpflichtung der beteiligten Trägerorganisationen auf geplante Programme und die daraus abgeleiteten konkreten Maßnahmen (um z. B. Überschneidungen bei der Durchführung von Maßnahmen und Konkurrenz zwischen diesen Organisationen am Einsatzort zu vermeiden)?
Welche Fachressorts werden in Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich humanitäre Hilfe einbezogen? Was sind hierbei ihre speziellen Aufgaben?
Wie hoch waren die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland für humanitäre Hilfsmaßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene in den Jahren 1995 und 1996 bzw. wie hoch werden diese voraussichtlich 1997 sein?
Wie hoch war der im Bundeshaushalt veranschlagte Mittelansatz für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 und 1996 bei allen beteiligten Fachministerien für nationale, wie hoch war er für internationale Maßnahmen?
Wie hoch war der tatsächliche Mitteleinsatz für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 und 1996 bei den jeweiligen Fachressorts (insbesondere Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung) für nationale bzw. internationale Maßnahmen? Aus welchen Titeln welcher Bundesministerien wurden humanitäre Hilfsmaßnahmen finanziert? Wie hoch wird dieser Mitteleinsatz im Jahre 1997 voraussichtlich sein?
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 Umschichtungen von Finanzmitteln und personellen Ressourcen zugunsten von Maßnahmen der humanitären Hilfe erfolgt? In welchen Fachressorts gab es diese Entwicklung? Zu Lasten welcher Aufgabenbereiche erfolgte diese Umschichtung?
Wie hoch war der Kofinanzierungs- bzw. Eigenanteil, den Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen in die von der Bundesregierung geförderten deutschen Maßnahmen eingebracht haben? Wie hoch waren die in diese Maßnahmen eingebrachten Spenden- und Eigenmittel zur Kofinanzierung und welchen Wert hatten die in diese Maßnahmen eingeflossenen Sachspenden?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie hoch der Wert der von deutschen Kirchen, Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen in sonstige internationale Hilfsmaßnahmen eingebrachten Geld- und Sachmittel war?
Wie hoch waren die Leistungen der Europäischen Union für humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 bzw. 1996? In welchem Umfang konnten deutsche Nichtregierungsorganisationen u. a. diese Mittel für die von ihnen durchgeführten Einsätze in Anspruch nehmen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und Umfang der Leistungen der Bundesländer im Bereich der humanitären Hilfe vor?
Hält die Bundesregierung, angesichts regelmäßiger überplanmäßiger Ausgaben in diesem Bereich, eine Aufstockung der Haushaltsansätze für erforderlich?
Ist angesichts der Haushaltslage die Wirksamkeit und der Umfang der deutschen humanitären Hilfe gefährdet?
Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung der am 5. Dezember 1996 vom Bundesminister der Finanzen verfügte Haushaltsvorbehalt auf die humanitäre Hilfe auswirken?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die Handlungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen im Bereich der humanitären Hilfe, der Not-und Katastrophenhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit erheblich eingeschränkt wird, wenn die von den zuständigen Ministerien erteilten Bewilligungsbescheide unter einem Haushaltsvorbehalt stehen, d. h. die bewilligten Mittel unter Umständen gar nicht oder nur in reduziertem Umfang ausgezahlt werden?
Hält die Bundesregierung eine Veränderung ihrer Zielsetzung in der humanitären Hilfe zugunsten eines Ansatzes, der stärker präventiv, ressortübergreifend und langfristig ausgerichtet ist, für erforderlich?
Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung kurzfristig angelegte humanitäre Hilfsmaßnahmen, Rehabilitation und mittel- und langfristige Entwicklungszusammenarbeit besser als bisher aufeinander abstimmen?
Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll, in stärkerem Umfang als bisher auf bewährte und erprobte Instrumente und Verfahren aus der Entwicklungszusammenarbeit zurückzugreifen, wie z. B. Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung, Anwendung geeigneter Planungsinstrumente, Erfolgskontrolle und Monitoring zur Identifizierung von Schwachstellen, Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte, Vermeidung der Herausbildung einer Empfängermentalität, Vermeidung von „Privilegierung" von begünstigten gegenüber nichtbegünstigten Bevölkerungsgruppen im Umfeld von Hilfsmaßnahmen etc.?
Hält die Bundesregierung die bestehenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie die für Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen angewendeten Zuwendungsbedingungen für angemessen und ausreichend, um über kurzfristige Einsätze hinausgehende Operationen ausreichend zu planen, vorzubereiten und durchzuführen? Welche Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Bereich?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nationale und internationale Koordination von Hilfsmaßnahmen zu verbessern?
Durch welche Schritte ließe sich die Vorplanung und Vorabinformation der Durchführungsorganisationen vor dem Beginn von Hilfsoperationen verbessern?
Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die Nichtregierungsorganisationen und andere beteiligte Institutionen in höherem Maße als bisher auf verbindliche Koordination bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zu verpflichten?
Hält die Bundesregierung eine stärkere internationale, innereuropäische oder nationale Arbeitsteilung bei den Träger- bzw. Durchführungsorganisationen, gekoppelt mit einer sektoralen Spezialisierung, für erforderlich?
Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet bzw. erforderlich, um erfolgreicher als bisher präventiv bei „komplexen Katastrophen" tätig zu werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einrichtung eines zivilen Friedensdienstes einen wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention und zur Verbesserung der Wirksamkeit humanitärer Hilfe leisten kann?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Mißbrauch humanitärer Hilfe einzuschränken und der Möglichkeit entgegenzuwirken, daß humanitäre Hilfsmaßnahmen unter bestimmten Umständen sogar konfliktverschärfend oder konfliktverlängernd wirken können?