Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7226
18. 03. 97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Amke Dietert-Scheuer,
Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/7040 —
Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Krisenprävention
durch humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit
Internationale Hilfsoperationen haben in den letzten Dekaden ständig an
Umfang und Bedeutung zugenommen. Der Verfall staatlicher
Ordnungen, die Zunahme von „komplexen Katastrophen", der dramatische
Anstieg ökologischer Schäden in den Entwicklungsländern, aber auch in
den sogenannten MOE-Staaten haben dazu geführt, daß humanitärer
Hilfe immer größere Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung betont
die hohe Verantwortung, die der Bundesrepublik Deutschland in diesem
Bereich aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung auf
europäischer und internationaler Ebene zugewachsen ist.
Trotz steigenden Mitteleinsatzes haben die in den letzten Jahren und in
jüngster Zeit eingetretenen Großkatastrophen gezeigt, daß die
vorhandenen Instrumente zur Krisenbewältigung nicht ausreichen. Als
problematisch erwiesen sich immer wieder die unzureichende Koordination von
internationaler Krisenprävention, humanitären Hilfsprogrammen und
langfristiger Strukturhilfe bzw. Entwicklungszusammenarbeit und das
mangelnde Zusammenwirken der beteiligten Regierungen,
Organisationen und Träger bei der Durchführung dieser Maßnahmen.
I. Konzeptionelle Entwicklung, Zielsetzung und Beschlußlage
1. Gibt es über die „Zwölf Grundregeln der humanitären Hilfe im
Ausland" für die im Koordinierungsausschuß zusammengeschlossenen
Hilfsorganisationen und Bundesministerien hinausgehende
Regelungen oder Konzeptionen der Bundesregierung?
Die „ 12 Grundregeln der humanitären Hilfe im Ausland"
enthalten die wichtigsten Kernaussagen zur Identität der deutschen
humanitären Hilfe, zur Geschäftsgrundlage und den Zielen der
Zusammenarbeit, die sich hier zwischen Hilfsorganisationen und
staatlichen Stellen entwickelt und zu deren Einhaltung sich alle
Teilnehmer in freier Selbstverpflichtung bekannt haben.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. März 1977
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Zur Grundordnung dieser Zusammenarbeit gehören
- die internationalen Grundsätze der humanitären Arbeit, wie
sie sich insbesondere im Rahmen der internationalen
Rotkreuzbewegung herausgebildet haben und wie sie hier auch
heute noch fortentwickelt werden;
- Regeln, die insbesondere von den Hilfsorganisationen selbst
für notwendig gehalten werden, um einem möglichst großen
und vor allem immer auch offenen Kreis von großen und
kleinen Hilfswerken sowie auch von spontan entstandenen -
vielfach besonders bürgernahen - Initiativen eine Mitwirkung zu
ermöglichen, die es erlaubt, die eigene Individualität und
Eigenständigkeit zu wahren und die besonderen eigenen
Kapazitäten und Hilfsmöglichkeiten in ein gemeinsames
humanitäres Anliegen einzubringen;
- Regelungen und Grundsätze, die der praktischen Effizienz der
humanitären Hilfe dienen und die Fähigkeit zu gezielten, die
Opfer einer humanitären Notlage schnellerreichenden und
ihnen auch wirklich helfenden Aktionen sicherstellen sollen.
Als wesentliche Elemente der deutschen humanitären Hilfe
ergeben sich hieraus vor allem
- ein besonders pluraler Charakter unserer Hilfe,
- eine Organisation, in deren Mittelpunkt als die eigentlichen
Träger und Akteure der humanitären Hilfe die
Hilfsorganisationen stehen, die hierbei durch ihre jeweils spezifischen
internationalen Partner unterstützt werden, und
- die Subsidiarität der Rolle des Staates.
Um die notwendige Zusammenarbeit und Abstimmung unter den
Hilfsorganisationen zu ermöglichen und um auch der
Verantwortung der Bundesregierung bei der Unterstützung und
Koordinierung sowie auch bei der Mitgestaltung und finanziellen Förderung
einzelner Maßnahmen gerecht werden zu können, wurde 1992
unter dem Vorsitz des Leiters des Arbeitsstabes Humanitäre Hilfe des
Auswärtigen Amts ein Gesprächskreis humanitäre Hilfe
gegründet, der inzwischen zu einem echten Koordinierungsausschuß
zusammengewachsen ist. Die im Koordinierungsausschuß - aber
auch über ihn hinaus - in einem engen und unmittelbaren
Austausch ermöglichten Kommunikations- und
Entscheidungsmechanismen sind von den Beteiligten bis heute als optimal empfunden
worden. Sie entsprechen der Eigenständigkeit sowohl des
spezifischen Auftrags als auch der besonderen Organisation der
humanitären Hilfe und haben bis in die letzten Tage hinein ein
schnelles, differenziertes und auch effizientes Reagieren auf humanitäre
Notlagen ermöglicht.
Dabei sind sich sowohl die Bundesregierung als auch die
Hilfsorganisationen in allen Einzelfällen bewußt, daß die humanitäre
Hilfe nur ein Instrument der Reaktion auf eine Notlage ist und daß es
in vielen Fällen der Ergänzung durch Maßnahmen der
Entwicklungspolitik oder auch des politischen Konfliktmanagements
bedarf. Die Not- und Flüchtlingshilfe des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist in
dem dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (AWZ)
zugeleiteten Informationsvermerk 2/96 erläutert.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Bereich ggf. auf eine
umfassende gesetzliche Regelung hinzuwirken?
Angesichts der guten Erfahrungen, die Bundesregierung und
Hilfsorganisationen bisher mit der offenen und flexiblen
Organisation der humanitären Hilfe gemacht haben, sieht die
Bundesregierung keinen Bedarf für eine umfassende gesetzliche Regelung.
3. Welche, die Bundesrepublik Deutschland betreffenden bzw.
verpflichtenden, internationalen Vereinbarungen oder Abkommen gibt
es im Bereich der humanitären Hilfe?
Die Bundesrepublik Deutschland ist Partner der Genfer Rotkreuz
Abkommen und der Zusatzprotokolle sowie der Genfer
Flüchtlingskonvention von 1951. Als Mitglied der Vereinten Nationen
und seiner Sonderorganisationen, aber auch als Mitglied der
Europäischen Union trägt die Bundesrepublik Deutschland das
internationale Engagement zur humanitären Hilfe nachdrücklich
mit.
In Katastrophenschutzabkommen hat die Bundesrepublik
Deutschland mit ihren Nachbarn und einigen weiteren Staaten
wichtige Erleichterungen bei der gegenseitigen Unterstützung in
Katastrophenfällen vereinbart.
4. Wie wurde die von der Bundesregierung initiierte Resolution der UN
- Generalversammlung vom 3. Dezember 1986 (41/70) „Inte
rnationale Zusammenarbeit zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme"
seither politisch umgesetzt? Welche Anstrengungen hat die
Bundesregierung unternommen, um den Fortgang dieser Initiative zu
unterstützen?
Die von der Bundesregierung lancierte Initiative betreffend die
„Internationale Zusammenarbeit zur Vermeidung neuer
Flüchtlingsströme" ist unter aktiver deutscher Beteiligung wie folgt
weiterentwickelt worden:
Im Kreis des UNHCR und der UNHCR-Exekutivkomitee-
Mitglieder wurde mit Beginn der 90er Jahre ein sogenannter „breiterer
Ansatz" zur Vermeidung von Flüchtlingssituationen entworfen.
Diese neue Konzeption stellt eine Fortsetzung und Konkretisierung
der Flüchtlingsdiskussion der 80er Jahre dar. Der neue Ansatz des
UNHCR ist ausführlich im Jahresbericht 1996 dokumentiert. In ihm
geht es im wesentlichen um folgende zentrale Punkte:
a) die Formulierung konkreter regionaler Konzepte mit
präventionsorientiertem Ansatz,
b) die institutionelle Definition der Rolle des UNHCR vor dem
Hintergrund einer stärker präventionsbezogenen Arbeit im
Feld sowie der Tatsache, daß sich die Gruppe der ,, persons of
concern to UNHCR" grundlegend gewandelt hat (Rückgang
der Flüchtlingszahlen bei Zunahme der Binnenvertriebenen).
Das 47. UNHCR-Exekutivkomitee im Oktober 1996 beschäftigte
sich im Rahmen der Diskussion zu umfassenden Lösungsansätzen
mit dem Jahresthema „The Pursuit and Implementation of
Durable Solutions" . Als Ergebnis der Beratungen verabschiedete das
Exekutivkomitee hierzu eine ausführliche Resolution unter dem
Titel „Comprehensive and Regional Approaches within a
Protection Framework" .
Hinsichtlich der Bemühungen zur Entwicklung und Stärkung
regionaler Instrumente mit präventivem Charakter wurde im Verlauf
des Jahres 1995/96 mit der Flüchtlings- und Migrationskonferenz
für die GUS-Staaten des UNHCR und der IOM ein erheblicher
Fortschritt erzielt. Die Bundesregierung hat den GUS-
Konferenzprozeß nachhaltig unterstützt. Das in diesem Rahmen
verabschiedete Aktionsprogramm wird Beispielcharakter für andere regionale
Situationen haben.
II. Schwerpunkte der Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der
Krisenprävention durch humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit
5. In welchen Regionen bzw. Ländern wurden in den Jahren 1995 und
1996 die umfangreichsten deutschen Hilfsoperationen durchgeführt?
In beiden Jahren entfielen die größten Ausgaben im Rahmen der
vom Auswärtigen Amt bewirtschafteten humanitären Hilfe (Haus
-
haltstitel 686 12) auf Maßnahmen im ehemaligen Jugoslawien und
in der Region der Großen Seen in Afrika.
Hauptempfängerländer der vom BMZ finanzierten Maßnahmen
der Not- und Flüchtlingshilfe waren 1995 Äthiopien, Bosnien und
Herzegowina, El Salvador, E ritrea, Mosambik, Ruanda und
Vietnam; 1996 Angola, Bosnien und Herzegowina, Eritrea, Mali,
Mosambik, Ruanda und Vietnam.
Die Bundeswehr beteiligte sich vom 3. Juli 1992 bis 9. Januar 1996
an der Luftbrücke für Sarajewo. In diesem Zeitraum wurden in
1 412 Einsätzen 10 782 t Hilfsgüter und 3 875 Passagiere befördert.
Andere humanitäre Einsätze der Bundeswehr fanden 1995 und
1996 nicht statt. Weitere Beiträge der Bundeswehr bestanden in
diesem Zeitraum jedoch
- in der unentgeltlichen Überlassung von überschüssigem
Material an Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke;
- in der Mitnahme von zivilem Hilfspersonal und Hilfsgütern in
das ehemalige Jugoslawien auch außerhalb der Luftbrücke in
ohnehin verkehrenden Luftfahrzeugen gegen
Kostenerstattung.
Darüber hinaus sind in zwölf afrikanischen Staaten Soldaten als
technische Beratungsgruppen eingesetzt, die in einem weiteren
Sinne auch einen Beitrag zur humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit leisten.
6. Worin lagen die sektoralen Schwerpunkte (z. B. Nahrungsmittelhilfe,
Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe, Medizinische Versorgung,
Rehabilitationsmaßnahmen)?
Bei den im Rahmen der Zweckbestimmung des Haushalts des
Auswärtigen Amts (Haushaltstitel 686 12) ausgegebenen Mitteln
handelt es sich aufgrund der angesichts der Bedeutung und Dauer
vieler „komplexer" Krisen und der durch sie ausgelösten Not von
Flüchtlingen und intern Vertriebenen in den letzten Jahren
überwiegend um Ausgaben der „Flüchtlingshilfe im Ausland": Dies
umfaßt die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der
provisorischen Unterbringung (Zelte, Decken, Heizmaterialien im
Winter etc.), der Ernährung (Lebensmittelpakete,
Gemeinschaftsküchen), der Logistik (Beschaffung von Transportmitteln, Betrieb
von Konvoikapazitäten), der Versorgung mit Trinkwasser
(Wasseraufbereitung und -verteilung), der Hygiene (Hygieneartikel für
Sammelunterkünfte, Hygienepakete) sowie der medizinischen
Betreuung (Medikamente, Versorgung von Ambulatorien und
Kliniken).
Die vom BMZ finanzierten Maßnahmen der
Nahrungsmittelnothilfe und der Not- und Flüchtlingshilfe verteilen sich - in Prozent
des jeweiligen Jahres - auf folgende Ausgabenschwerpunkte:
1995 1996*
Nothilfe (überwiegend in Form von
Nahrungsmittelhilfe) 35,40 19,65
Wiedereingliederung in Herkunftsländern 24,06 47,71
Fluchtfolgenbekämpfung in Aufnahmeländern 20,11 11,49
Rehabilitation 17,37 21,14
Katastrophenvorbeugung 1,73 0
sonstige Nahrungsmittelhilfe 1,33 0
Zahlen für 1996 sind vorläufig.
Bei den von der Bundeswehr erbrachten Leistungen lag der
Schwerpunkt bei der logistischen Hilfe durch Lufttransport von
Hilfsgütern für den UNHCR und bei der Abgabe von
Sanitätsmaterial, die 70 % aller Materialabgaben ausmachte.
7. Welche Organisationen haben diese Maßnahmen durchgeführt?
Für diese Maßnahmen wurden aus dem Haushalt des
Auswärtigen Amts (Titel 68612) eine Vielzahl von Organisationen und auch
kleineren Initiativen gefördert. Besonders zu nennen wären:
- im nationalen Bereich: Adventistische Entwicklungs- und
Katastrophenhilfe (ADRA), Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Ami
-
ca, Benevolencija, Brücke im ökumenischen Netzwerk
(Kassel), Brücke der Hoffnung (Bremen), Cap Anamur, CARE
Deutschland, Deutscher Caritasverband (DCV), Deutsches
Rotes Kreuz (DRK), Deutsches Diakonisches Werk (DDW),
Deutsche Welthungerhilfe (DWHH), Freundschaftsbrücke
(Hildesheim), Gesellschaft für Frieden und Hilfe in Bosnien und
Herzegowina, Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ), HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Hilfe für Kinder in Not,
Humedica, Johanniter-Unfallhilfe (JUH), Lazarus Hilfswerk
(LHW), Malteser Hilfsdienst (MHD), Medica mondiale,
Menschen in Not, MSF Deutschland, Stiftung Kinder in Afrika,
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Terra Tech, Verein
für medizinisch-technische Hilfe (VMTH), Voluntary Relief
Doctors (VRD) und Worldvision,
- im internationalen Bereich: IKRK, IOM, UNHCR, UNICEF und
WHO. .
Die vom BMZ finanzierten Maßnahmen verteilen sich auf
folgende Organisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher
Caritasverband (DCV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsches
Diakonisches Werk (DDW), Deutsche Welthungerhilfe (DWHH),
EZE, GTZ, HELP, KFW, KZE, Malteser Hilfsdienst (MHD), Medico
International, OBS, THW, UNFPA, UNHCR, UNRWA, WFP und
WHO.
Die Bundeswehr unterstützte 1995 und 1996 im Rahmen der
humanitären Hilfe der Bundesregierung für das Ausland - nach
Bestätigung des „dńngenden Bundesinteresses" durch das
Auswärtige Amt - über 1 000 zivile Antragsteller durch die unentgeltliche
Überlassung von Material aus Überschußbeständen. Neben dem
Hauptempfänger DRK und den großen Hilfsorganisationen ASB,
JUH und MHD wurden auf diese Weise eine Vielzahl von
Vereinen, Verbänden und kirchlichen sowie individuellen Initiativen
unterstützt.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung 1995 bzw. 1996 in den
Bereichen Konfliktprävention, Friedenssicherung und zivile
Konfliktbeilegung durchgeführt bzw. an welchen war sie direkt oder
indirekt beteiligt?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Anfrage der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Eberhard
Brecht, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der
SPD - Drucksache 13/5055 - und dort insbesondere auf die
Fragen und Antworten des Abschnitts 5 hingewiesen.
9. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Bereich der
Katastrophenvorbeugung gefördert? Wo lagen die sektoralen und
regionalen Schwerpunkte? Wer waren die Empfänger dieser Leistungen?
Wer hat diese Maßnahmen durchgeführt?
Um das internationale Bewußtsein zu stärken, daß auch im
Zusammenhang mit Naturkatastrophen erheblich mehr zur
Vorbeugung und für eine verbesserte Vorbereitung auf die möglichen
Katastrophenszenarien getan werden muß, hat die
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 22. Dezember 1989 die VN
-
Dekade zur Reduzierung von Naturkatastrophen (IDNDR)
ausgerufen. Deutschland hat den Gedanken der Dekade von Anfang an
mitgetragen und in diesem Geist hat auch Bundesaußenminister
Kinkel vor der 48. Generalversammlung im Herbst 1993 eine
internationale Initiative zur Verbesserung der Frühwarnkapazitäten
gestartet. Die Überzeugung, daß neben allen Maßnahmen in
einer Katastrophe auch Zusammenarbeit im Bereich der
Vorbeugung notwendig ist und daß beides zusammengehört, führte dazu,
daß der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts auch
die Federführung für die Maßnahmen der Bundesregierung im
Rahmen von IDNDR übertragen erhielt. Mit der Ermächtigung des
Arbeitsstabes, das Budget des deutschen IDNDR-Komitees und
weitere Projekte zur deutschen Unterstützung von IDNDR aus dem
bisher auf humanitäre Hilfe beschränkten Haushalt zu
finanzieren, macht die Bundesregierung deutlich, daß Katastrophenhilfe
und Vorbeugung zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Eine
Übersicht über alle Projekte, die in diesem Zusammenhang von
1990 bis 1996 gefördert wurden, ist in der Anlage beigefügt.
Im Bereich der Katastrophenvorbeugung hat das BMZ 1995
Zusagen in Höhe von 3 Mio. DM für die Stärkung dezentraler
Strukturen für die Vorbereitung auf den Katastrophenfall in den Ländern
Zentralamerikas (Laufzeit: zunächst 36 Monate) gemacht. 1996
wurden der Mongolei 400 000 DM für die Bekämpfung von
Brandfolgeschäden sowie 141 000 DM für vorbeugende
Brandschutzmaßnahmen zugesagt. Außerdem sind in der 1996 erfolgten
Zusage von 5 Mio. DM für Technische Zusammenarbeit nach einem
Erdbeben für ein Erdbebenprojekt in China auch Mittel für
Präventivmaßnahmen eingeplant. Im übrigen bildet
Katastrophenvorbeugung eine Querschnittsaufgabe; alle Referate im BMZ sind
gehalten, den Gedanken der Katastrophenprävention in ihrer
Projektarbeit zu berücksichtigen.
III. Wirksamkeit der deutschen humanitären Hilfe
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Wirksamkeit humanitärer Hilfsprogramme auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene vor?
Die Bundesregierung verschafft sich - insbesondere in
sogenannten komplexen Katastrophen - laufend ein detailliertes und
umfassendes Bild von den Entwicklungen vor Ort. Hierzu gehören sowohl
die neuesten Informationen über das Ausmaß der humanitären
Notlage und den konkreten Hilfsbedarf als auch die Analyse der
Möglichkeiten zur politischen Konfliktregelung und der Auswirkung
der Katastrophe auf die entwicklungspolitischen Perspektiven des
betroffenen Landes. Humanitäre Hilfsmaßnahmen sind von ihrer
speziellen Zielrichtung her auf unmittelbare Überlebenshilfe
ausgerichtet. Sie sind meist nicht geeignet über ihre humanitäre
Zielsetzung hinaus auch einen unmittelbaren Beitrag zur Bewältigung
des entwicklungspolitischen Schadens, der durch die Katastrophe
angerichtet wurde, zu leisten. Auch die Antwort auf die Frage,
inwieweit humanitäre Hilfe imstande ist, zur politischen Bewältigung
eines Konflikts beizutragen und weiterer Eskalation
entgegenzuwirken, hängt von der spezifischen Situation und dem
Gesamterfolg entsprechender politischer Bemühungen ab. Die
Bundesregierung ist nachdrücklich bemüht, die Wirkung ihrer humanitären
Maßnahmen trotz deren Eigenständigkeit im Rahmen ihrer
Gesamtpolitik durch die notwendigen politischen und
entwicklungspolitischen Maßnahmen zu ergänzen. Das BMZ ist hier durch
seine Arbeit im Bereich der Krisenprävention sowie der Not- und
Flüchtlingshilfe um das notwendige Kontinuum bemüht.
11. Woher stammen diese Erkenntnisse? Wurden von der
Bundesregierung bisher Wirksamkeitsprüfungen oder andere über vorliegende
Verwendungsnachweise hinausgehende Analysen in diesem Bereich
durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben?
Die Erörterung der Wirksamkeit geleisteter und der Zielsetzungen
weiterer deutscher Hilfsmaßnahmen stellt einen Schwerpunkt der
Arbeit im Koordinierungsausschuß und seinen ad-hoc-
Krisenrunden sowie auch in den bilateralen Gesprächen zwischen dem
Arbeitsstab Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt und den
Hilfsorganisationen dar. Von den eigenen Möglichkeiten der
Bundesregierung werden hierbei vor allem auch die Berichte und
Bewertungen der Auslandsvertretungen genutzt. Die Bundesregierung
ist jedoch auch um sinnvolle Fortentwicklung und weitere
Verbesserung ihrer Evaluierungsmöglichkeiten bemüht. Sie ist
gegenwärtig auch nachdrücklich an der Erarbeitung eines
Konzeptes zur Evaluierung europäischer Hilfsmaßnahmen beteiligt. Sie
hat außerdem eine auf dänische Initiative 1994
zustandegekommene und im März 1996 der internationalen Öffentlichkeit
vorgestellte gemeinsame Evaluierung der Hilfe für Ruanda (Joint
Evaluation of Emergency Assistance to Rwanda) unterstützt und an
der Vorbereitung, Finanzierung (BMZ: 125 000 US-$) und
kritischen Begleitung der Evaluierung mitgewirkt. Die
Bundesregierung wird die hier begonnenen Arbeiten fortsetzen.
12. Sieht die Bundesregierung Defizite und
Verbesserungsmöglichkeiten bei humanitären Hilfsmaßnahmen,
insbesondere
- bei der Verknüpfung der Bereiche Konfliktprävention,
humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit,
- bezüglich der beteiligten Resso rts und Organisationen sowie der
zur Verfügung stehenden Instrumente,
- hinsichtlich der Verbesserung der materiellen und personellen
Ressourcen der involvie rten Ministerien und beteiligten
Durchführungsorganisationen,
- bei der Vorbereitung von Maßnahmen (z. B. bei Lagebeurteilung
und Informationsbeschaffung),
- im Hinblick auf wirksamere Koordination von Maßnahmen auf
nationaler, europäischer und internationaler Ebene zwischen
Regierungen, Organisationen, der betroffenen Bevölkerung und
den Trägern,
- hinsichtlich einer verbindlicheren Abstimmung und
Verpflichtung der beteiligten Trägerorganisationen auf geplante
Programme und die daraus abgeleiteten konkreten Maßnahmen (um
z. B. Überschneidungen bei der Durchführung von Maßnahmen
und Konkurrenz zwischen diesen Organisationen am Einsatzort
zu vermeiden)?
Zu Anstrich 1 und 2
Die Bundesregierung hat sich bereits in vielen Notsituationen vor
der Aufgabe gesehen, daß sowohl im Bereich der humanitären
Hilfe als auch in dem der Konfliktprävention sowie dem der
Entwicklungszusammenarbeit gleichzeitiger und dringender
Handlungsbedarf bestand. Die Probleme sind hier oft aufs engste
miteinander verknüpft. Trotzdem können die Erfolgsaussichten und
die Erfolgsnotwendigkeiten in den einzelnen Handlungsbereichen
sehr verschieden sein. So muß humanitäre Hilfe als
Überlebenshilfe sofort erfolgen, während politische Bemühungen zur
Konfliktlösung und zur Verhinderung weiterer Eskalationen oft so
schwierig sind, daß sie sich trotz größten Nachdrucks über Jahre
hinweg erstrecken können, bevor ein Erfolg erreicht werden kann.
Für entwicklungspolitische Maßnahmen kann sich aus
bestimmten Notlagen ergeben, daß sie in diesen rein faktisch weder
eingeleitet noch zu Ende geführt werden können. Humanitäre Hilfe
muß allerdings auch hier möglich sein.
Um die Aussichten politischer und entwicklungspolitischer
Bemühungen zu verbessern, ist die Bundesregierung daher vor
allem innerhalb des politischen und innerhalb des
entwicklungspolitischen Bereichs um die hier notwendigen Veränderungen
bemüht. Im politischen Bereich gehören hierher sowohl die
deutschen Bemühungen um Stärkung und Reform der Vereinten
Nationen als auch unsere Anstrengungen zur Fortentwicklung der
europäischen Abstimmungs- und Handlungsmöglichkeiten. Um
die Möglichkeiten innerhalb .des entwicklungspolitischen
Instrumentariums der Bundesregierung zu verbessern, stehen seit dem
1. Januar 1996 im Haushaltsplan des BMZ besondere Mittel für
Not- und Flüchtlingshilfe zur Verfügung, die jetzt neben der
humanitären Hilfe auch entwicklungsorientierte
Nothilfemaßnahmen zulassen.
Zur Verbesserung der Kommunikation und der Abstimmung
zwischen den einzelnen Handlungsbereichen ist der Arbeitsstab
Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt inzwischen Teil der für
weltweites Krisenmanagement zuständigen Abteilung Vereinte
Nationen, Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Abstimmungen
zwischen AA und BMZ, aber auch mit BMVg, BMI, BMV und BMG
finden im Bereich und im Umfeld der humanitären Hilfe im
Koordinierungsausschuß und im übrigen auch außerhalb dieses
Gremiums im Rahmen der laufenden engen Kommunikation und
Koordination innerhalb der Bundesregierung statt.
Zu Anstrich 3
Die Bundesregierung ist zunächst einmal um Steigerung der
Effizienz der materiellen und personellen Ressourcen der involvierten
Ministerien und beteiligten Durchführungsorganisationen
bemüht. Im Bereich der humanitären Hilfe geschieht dies schon
dadurch, daß die hier tätigen Hilfsorganisationen von vornherein
mehr sind als nur „beteiligte Durchführungsorganisationen" und
daß hier auch der ständige enge und unmittelbare Dialog zwischen
Bundesregierung und Hilfsorganisationen helfen soll,
Reibungsverluste zu vermeiden. Mit der Aufgabe, über Standards für die
Tätigkeit der Hilfsorganisationen nachzudenken, ist Ende letzten
Jahres - zunächst im Bereich der medizinischen Hilfe - eine
Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses eingesetzt worden.
Wieviel Mittel im einzelnen Jahr für Maßnahmen der humanitären
Hilfe der Bundesregierung benötigt werden, ist, da diese Hilfe
immer nur Reaktion auf bereits eingetretene Notlagen sein kann,
schwer voraussehbar. Da die Verwendung der zu Beginn des
Jahres bereitgestellten Haushaltsmittel zunächst nicht festgelegt ist,
sieht sich die Bundesregierung bei der Bewi rtschaftung dieser
Mittel zu besonderer Verantwortung und Sorgfalt aufgerufen. 1996
hat der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe gezeigt, daß es auch Jahre
geben kann, in denen nicht alle verfügbaren Mittel ausgegeben
werden müssen. Im ganzen haben die letzten Jahre jedoch gezeigt,
daß sowohl Naturkatastrophen als auch vom Menschen
ausgelöste Katastrophen in starkem Maße zugenommen haben. Auch
weiterhin ist eher mit einem zunehmenden Bedarf an humanitärer
Hilfe zu rechnen, dem die Bundesregierung allerdings auch durch
verbesserte Möglichkeiten der Vorbeugung entgegenwirken will.
Zu Anstrich 4
Bei der Vorbereitung von humanitären Hilfsmaßnahmen ist die
Bundesregierung bestrebt, eine Vielzahl von
Informationsmöglichkeiten zu nutzen. Die Meldungen der Nachrichtenmedien, die
schnelle Unterrichtung des Auswärtigen Amts durch unsere
Botschaften und Generalkonsulate, die Mitberücksichtigung von
Informationen, die die Hilfsorganisationen aufgrund eigener
Tätigkeit vor Ort, durch Partnerorganisationen und eventuell
internationale Zentralen erhalten und Lagebeurteilungen, die über - auch
von uns geförderte - Möglichkeiten der Vereinten Nationen wie
etwa die Entsendung von Erkundungsteams durch die Abteilung
für humanitäre Angelegenheiten (DHA) des Generalsekretariats
der VN beschafft werden, müssen sich hier ergänzen. Die
deutschen Erfahrungen haben gezeigt, daß neben der Beschaffung der
Vielzahl der neuesten Informationen vor allem auch ihre
Aufbereitung in der Krisenrunde des Koordinierungsausschusses, an der
auch die einsatzbereiten Hilfsorganisationen beteiligt sind,
notwendig ist.
Zu Anstrich 5
Die Optimierung der Koordinierung auf nationaler, europäischer
und internationaler Ebene ist eine Aufgabe, die sich in jeder
einzelnen Notlage neu stellt. Die Bundesregierung ist auf allen drei
Ebenen um eine laufende Verbesserung der vorhandenen
Mechanismen bemüht.
Auf nationaler Ebene hat der Koordinierungsausschuß
Humanitäre Hilfe auch im vergangenen Jahr gute Arbeit geleistet. Mehr noch
als in der Vergangenheit wurde zu Lageanalyse,
Projektvorbereitung und Koordinierung auch zu kleineren ad-hoc-Runden der
Krisenbewältigung eingeladen. Auf einer mehrtägigen
Klausurtagung im November in Lindlar wurden Arbeitsgruppen eingesetzt,
die Vorschläge für Verbesserungsmöglichkeiten in
Einzelbereichen erarbeiten sollen.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen der betroffe
-
nen Bevölkerung und den Trägern der humanitären Hilfe ist ein
gerade auch mit der deutschen Hilfe eng verbundenes Anliegen.
Durch Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen mit ihren
jeweiligen lokalen Partnern soll nicht nur ermöglicht werden, die
Hilfe schnell und direkt an die wirklich Bedürftigen gelangen zu
lassen. Hierdurch soll auch in Situationen, in denen die
gesellschaftlichen Strukturen vor Ort besonders gefährdet sind, zu
deren erneuter Stärkung und Repluralisierung beigetragen werden.
Auf europäischer Ebene hat sich auf der Grundlage der
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die
humanitäre Hilfe der Verwaltungsausschuß Humanitäre Hilfe
konstituiert. Um sich über Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung
des Gesprächs zwischen dem Amt der EU für humanitäre Hilfe
(ECHO) und den europäischen Hilfsorganisationen zu
informieren, hat der stellvertretende Leiter von ECHO im August 1996 an
einer Sitzung des deutschen Koordinierungsausschusses in Bonn
teilgenommen.
Auf internationaler Ebene werden zur Koordinierung der in den
einzelnen Notlagen erforderlichen humanitären Hilfe
sogenannte „Lead Agencies" ernannt, die ein von den großen VN-
Institutionen gemeinsam getragenes Programm zusammenstellen und
dann auch eine koordinierende Rolle bei der Durchführung
übernehmen. Die Bundesregierung ist bemüht, die anstehende VN
-
Reform auch als Chance zur Verbesserung der im Bereich der
humanitären Hilfe notwendigen Entscheidungs- und
Koordinierungsstrukturen zu nutzen. Dies gilt vor allem für die zentrale
Koordinierungsfunktion des Department of Humanitarian Affairs
(DHA) des VN-Sekretariats und das Verhältnis von DHA zu den
großen Sonderprogrammen und -fonds der VN wie UNICEF,
UNHCR, UNDP.
Zu Anstrich 6
Bundesregierung und Hilfsorganisationen erhoffen sich
Fortschritte weniger durch die weitere Stärkung von Mechanismen zu
„einer verbindlichen Abstimmung und Verpflichtung der
beteiligten Trägerorganisationen auf geplante Programme und die daraus
abgeleiteten konkreten Maßnahmen" , als durch die weitere
Verbesserung von flexiblen Abstimmungs- und
Koordinierungsmechanismen unter den Beteiligten auf staatlicher, europäischer und
internationaler Ebene. Dabei sollte auf die Individualität und
Eigenständigkeit des Engagements der einzelnen
Hilfsorganisationen sowie auch der beteiligten Regierungen und auch der
europäischen Ebene Rücksicht genommen und dies auch im Rahmen
der international koordinierten Gesamtaktion zur Geltung
gebracht werden. Die deutschen Hilfsorganisationen wollen ihre
humanitären Hilfeleistungen auch in die langfristigen
Kooperationsprogramme mit ihren jeweiligen Partnern vor Ort einordnen
können und haben daher Probleme, zur Durchführung von
Maßnahmen aufgerufen zu werden, die aus Programmen abgeleitet
werden, an deren Ausgestaltung sie nicht mitgewirkt haben. Die
Koordinierung deutscher Hilfsmaßnahmen im
Koordinierungsausschuß geht von der freiwilligen Selbstbindung der Beteiligten,
von der Eigenständigkeit der Hilfsorganisationen und der
Subsidiarität der Rolle des Staates aus.
13. Welche Fachressorts werden in Maßnahmen der Bundesregierung im
Bereich humanitäre Hilfe einbezogen? Was sind hierbei ihre
speziellen Aufgaben?
Von den Fachressorts der Bundesregierung sind im
Koordinierungsausschuß Humanitäre Hilfe neben dem AA vertreten: BMZ,
BMVg, BMG, BMV und BMI. Ihre Mitwirkung im
Koordinierungssausschuß geht bereits darauf zurück, daß sie schon an den
1991 angelaufenen Großaktionen der humanitären Hilfe der
Bundesregierung für die kurdischen Flüchtlinge und intern
Vertriebenen im Nordirak, in der Türkei und im Iran beteiligt waren.
Spezielle Aufgaben dieser Ressorts im Rahmen oder im engen
Zusammenhang mit Maßnahmen der humanitären Hilfe betreffen
vor allem die Möglichkeiten der Nahrungsmittelhilfe und die
Koordinierung mit weitergehenden Maßnahmen der
Entwicklungskooperation und hier insbesondere der Not- und Flüchtlingshilfe
(BMZ), Lufttransporte (im Rahmen von humanitären Maßnahmen
des AA und auch als eigene Maßnahmen des BMVg) und
unterstützende Abgaben von Material aus Beständen der Bundeswehr
(BMVg), die Organisation ziviler Luft- und Seetransporte (BMV)
oder auch Einsätze des THW (BMI).
IV. Mitteleinsatz/Leistungsumfang
14. Wie hoch waren die Leistungen der Bundesrepublik Deutschland für
humanitäre Hilfsmaßnahmen auf europäischer und internationaler
Ebene in den Jahren 1995 und 1996 bzw. wie hoch werden diese
voraussichtlich 1997 sein?
In Europa sind 1995 aus den Mitteln der vom Auswärtigen Amt
bewirtschafteten humanitären Hilfe der Bundesregierung
Hilfsmaßnahmen in Höhe von 56,0 Mio. DM gefördert worden. 1996
belief sich diese Förderung auf insgesamt 32,75 Mio. DM.
Weltweit wurden aus diesen Mitteln 1995 Aufwendungen in Höhe von
86,4 Mio. DM und 1996 in Höhe 72,67 Mio. DM geleistet. Für 1997
stehen insgesamt 65 Mio. DM zur Verfügung. Der Anteil, der im
ehemaligen Jugoslawien benötigt wird, dürfte weiter
zurückgehen. Im übrigen lassen sich kaum Voraussagen über den in
diesem Jahr zu erwartenden Hilfsbedarf machen.
Von den durch das BMZ bereitgestellten Mitteln für Not-,
Flüchtlings- und Nahrungsmittelnothilfe gingen 1995 rund 94,32
Mio. DM an WFP; 1996 entfielen auf WFP 86,78 Mio. DM und auf
UNHCR 2 Mio. DM. Die Planungen für 1997 sehen folgende
Verteilung vor:
WFP DM 57,10 Mio.
UNHCR DM 2,3 Mio.
IOM DM 0,5 Mio.
UNV DM 0,4 Mio.
Der Umfang der Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr
ist beständig gestiegen: Im Bereich der Materialabgaben
entsprachen 1995 etwa 2 000 bewilligte Einzelanträge einem Abgabewert
von 7,1 Mio. DM; 1996 wurden 2 500 Anträge mit einem
Gesamtwert von 8,4 Mio. DM bewilligt. Davon entfielen 71 % auf
Sanitätsmaterial, regionaler Schwerpunkt waren mit über 7 Mio. DM
die GUS- und MOE-Staaten einschließlich des ehemaligen
Jugoslawiens. Neben deutschen Hilfsorganisationen wurden auch
internationale Organisationen der VN-Familie und Institutionen der
EU unterstützt, wobei hier die Überlassung von Fahrzeugen im
Vordergrund stand. Diese Hilfe war in noch stärkerer Weise auf
das ehemalige Jugoslawien konzentriert. Der Abgabewert des
überlassenen Materials belief sich in den vergangenen drei
Jahren auf 11 Mio. DM.
Künftig wird sich der bisherige Umfang der
Unterstützungsleistungen aller Voraussicht nach nicht aufrechterhalten lassen. Die
angespannte Lage im Verteidigungshaushalt zwingt dazu, die
unentgeltlichen Abgaben - außer bei Sanitätsmaterial - auszusetzen,
um durch vorrangige Veräußerung von ausgesondertem Material
einen Deckungsbeitrag zum Haushalt zu erwirtschaften. Nur in
politisch bedeutsamen Einzelfällen kann noch die Bereitschaft
bestehen, von dieser Regelung abzuweichen.
Zu den nationalen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland
kommt schließlich noch der deutsche Anteil an den Mitteln der EU,
die über ECHO für humanitäre Hilfsmaßnahmen bereitgestellt
werden. Dieser entspricht etwa 30 % der jährlichen Ausgaben, die
1995 691,90 Mio. ECU und 1996 497 Mio. ECU betrugen. 1997 sind
ohne Haushaltsreserve 322 Mio. ECU vorgesehen.
15. Wie hoch war der im Bundeshaushalt veranschlagte Mittelansatz für
humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 und 1996 bei allen beteiligten
Fachministerien für nationale, wie hoch war er für internationale
Maßnahmen?
Über den Haushaltstitel 68612 des Auswärtigen Amts standen
1995 76,5 Mio. DM (zu denen im Verlauf des Haushaltsjahres noch
10 Mio. DM überplanmäßige Mittel hinzukamen) und 1996
80 Mio. DM zur Verfügung. In der Zweckbestimmung dieser
Mittel wird keine bestimmte Aufteilung auf nationale bzw.
internationale Maßnahmen getroffen.
Der im BMZ-Haushalt veranschlagte Mittelansatz für Not-,
Flüchtlings- und Nahrungsmittelnothilfe (Titel 686 24 bzw. 25) betrug
1995 100 Mio. DM (zu denen 20,5 Mio. DM überplanmäßige
Mittel und weitere 15 Mio. DM aus dem neuen Titel 686 25
hinzukamen) und 1996 116 Mio. DM (zusätzlich 45,93 Mio. DM). Die
darin enthaltenen internationalen Maßnahmen sind in der Antwort zu
Frage 14 dargestellt.
Im übrigen bestanden in den Haushalten anderer Ressorts für
Maßnahmen der Humanitären Hilfe der Bundesregierung keine
Mittelansätze.
16. Wie hoch war der tatsächliche Mitteleinsatz für humanitäre Hilfe in
den Jahren 1995 und 1996 bei den jeweiligen Fachressorts
(insbesondere Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern,
Bundesministerium der Verteidigung) für nationale bzw.
internationale Maßnahmen? Aus welchen Titeln welcher Bundesministerien
wurden humanitäre Hilfsmaßnahmen finanziert? Wie hoch wird
dieser Mitteleinsatz im Jahre 1997 voraussichtlich sein?
Aus dem Haushaltstitel 68612 des Auswärtigen Amts für
humanitäre Hilfe im Ausland wurden 1995 86,4 Mio. DM und 1996
72,67 Mio. DM ausgegeben. Davon entfielen auf internationale
Hilfsorganisationen (in bar und „in kind" zusammen)
24,38 Mio. DM (1995) bzw. 21,29 Mio. DM (1996); mit dem jeweils
größeren Teil in Höhe von 62,12 Mio. DM (1995) und
51,38 Mio. DM (1996) wurden Maßnahmen der deutschen
Hilfsorganisationen bzw. der vom Auswärtigen Amt und den
Auslandsvertretungen selbst organisierten Hilfe finanziert. 1997
stehen dem Auswärtigen Amt 65 Min. DM zur Verfügung.
Der tatsächliche Mitteleinsatz (= Ausgaben) des BMZ betrug 1995
120,56 Mio. DM und 1996 161,94 Mio. DM; 1997 sind 135 Mio. DM
vorgesehen. Die Nothilfemaßnahmen werden aus Titel 686 24 (bis
1995) bzw. 686 25 (seit 1996) sowie - in einem weiteren Sinn - aus
anderen Titeln in erheblichem Umfang gefördert.
Zur Situation bei anderen Ressorts wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1995 Umschichtungen
von Finanzmitteln und personellen Ressourcen zugunsten von
Maßnahmen der humanitären Hilfe erfolgt? In welchen Fachressorts gab
es diese Entwicklung? Zu Lasten welcher Aufgabenbereiche
erfolgte diese Umschichtung?
Für den Bereich des Auswärtigen Amts und des
Bundesministeriums der Verteidigung ist die Frage zu verneinen.
Im Haushaltsansatz des BMZ waren angesichts der Zunahme von
komplexen Katastrophen zusätzliche Finanzmittel für den Bereich
der Not-, Flüchtlings- und Nahrungsmittelnothilfe vorgesehen, die
diesbezüglichen Planungen konnten aber nach den
parlamentarischen Kürzungen nicht realisiert werden.
Zur Situation bei anderen Ressorts wird auf die Antwort zu
Frage 14 verwiesen.
18. Wie hoch war der Kofinanzierungs- bzw. Eigenanteil, den Kirchen,
Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen in die von der
Bundesregierung geförderten deutschen Maßnahmen eingebracht haben?
Wie hoch waren die in diese Maßnahmen eingebrachten Spenden-
und Eigenmittel zur Kofinanzierung und welchen Wert hatten die in
diese Maßnahmen eingeflossenen Sachspenden?
Die Bundesregierung achtet grundsätzlich darauf, daß die die
Hilfsmaßnahmen durchführenden Organisationen hierzu auch
einen eigenen Beitrag leisten. Dieser liegt einmal schon darin, daß
die Hilfsorganisationen selbst die Akteure der humanitären Hilfe
sind, die das Personal und das Material unterhalten, das
erforderlich ist, um im Notfall tätig werden zu können. In den
Zuwendungen des Auswärtigen Amts zu konkreten Einzelmaßnahmen ist
eine diese Kosten abdeckende Verwaltungspauschale
grundsätzlich nicht vorgesehen. Aber auch die Zuwendungen selbst sollen
nur ein Beitrag zur Gesamtfinanzierung der Arbeit der
Hilfsorganisationen sein. Ein fester Prozentsatz für das Verhältnis von
Regierungszuschuß und Eigenanteil läßt sich dabei nicht festlegen.
Bei der Entscheidung über die Höhe des Zuschusses können das
öffentliche Interesse an der Einzelmaßnahme, die Finanzkraft der
Hilfsorganisation und möglicherweise auch Eigenleistungen des
Hilfswerkes im Umfeld der Maßnahme berücksichtigt werden.
Gesamtzahlen zum Kofinanzierungs- bzw. Eigenanteil können auf
der Grundlage der verfügbaren Daten auch für die Vergangenheit
nicht ermittelt werden.
19. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie hoch der Wert
der von deutschen Kirchen, Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen in
sonstige internationale Hilfsmaßnahmen eingebrachten Geld- und
Sachmittel war?
Auch diese Frage läßt sich aufgrund der verfügbaren Daten nicht
beantworten.
20. Wie hoch waren die Leistungen der Europäischen Union für
humanitäre Hilfe in den Jahren 1995 bzw. 1996? In welchem Umfang
konnten deutsche Nichtregierungsorganisationen u. a. diese Mittel für die
von ihnen durchgeführten Einsätze in Anspruch nehmen?
Das im-Rahmen der EU für Maßnahmen der Humanitären Hilfe
zuständige Amt der Kommission (European Community
Humanitarian Office = ECHO) stellte 1995 691,9 MECU und 1996 497 MECU
zur Verfügung. Der Anteil deutscher Hilfsorganisationen (NRO,
inkl. GTZ und THW) entsprach 1995 einem Anteil von 6,6 % der
gesamten ECHO-Mittel bzw. 11,9 % der ECHO-Mittel, die an
nationale Hilfsorganisationen der Mitgliedsstaaten vergeben wurden
(dies waren 55,8 % der ECHO-Gesamtmittel). Für das Jahr 1996
erlauben die bislang verfügbaren Daten noch keine genauen
Angaben zur Frage des Anteils deutscher Hilfsorganisationen.
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art und
Umfang der Leistungen der Bundesländer im Bereich der humanitären
Hilfe vor?
Diese Frage läßt sich aufgrund der verfügbaren Daten nicht
beantworten.
22. Hält die Bundesregierung, angesichts regelmäßiger
überplanmäßiger Ausgaben in diesem Bereich, eine Aufstockung der
Haushaltsansätze für erforderlich?
Die Bundesregierung ist trotz der angespannten Haushaltslage
bemüht, die für den deutschen Beitrag zur humanitären Hilfe
erforderlichen Mittel bereitzustellen.
23. Ist angesichts der Haushaltslage die Wirksamkeit und der Umfang
der deutschen humanitären Hilfe gefährdet?
Die angespannte Haushaltslage hat sich auch auf die humanitäre
Hilfe ausgewirkt. Der Verfügungsbetrag für humanitäre Hilfe
mußte zur Erbringung der globalen Minderausgaben 1997 von
77,5 Mio. DM auf 65 Mio. DM reduziert werden. Das Auswärtige
Amt wird sein Möglichstes tun, um bei Verhängung einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre diesen Verfügungsbetrag nicht noch
weiter einschränken zu müssen. Bis jetzt sind die gegenwärtig
notwendigen Projekte noch nicht in Frage gestellt.
Die Not- und Flüchtlingshilfe des BMZ allerdings ist schon jetzt
gefährdet.
24. Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung der am 5.
Dezember 1996 vom Bundesminister der Finanzen verfügte
Haushaltsvorbehalt auf die humanitäre Hilfe auswirken?
Der vom Bundesminister der Finanzen verfügte
Haushaltsvorbehalt ist eine „Vorwarnung" für den Fall, daß im Rahmen des
weiteren Haushaltsvollzugs zusätzliche Haushaltseinschränkungen
erforderlich werden. Welche quantitativen und/oder qualitativen
Auswirkungen solche Einschränkungen möglicherweise mit sich
bringen werden, wird sich erst nach Entscheidung über konkrete
weitere BMF-Vorgaben beurteilen lassen. Bislang ist festzuhalten,
daß es bei den aus den Mitteln des Auswärtigen Amts für
„Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der
Entwicklungshilfe" geförderten Projekten aufgrund ihrer besonderen
Natur - kurze Bewilligungszeiträume und schnell umzusetzende
Hilfsmaßnahmen - bis jetzt noch nicht zu unzumutbaren
Verunsicherungen der Projektträger gekommen ist.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die
Handlungsfähigkeit von Nichtregierungsorganisationen im Bereich der
humanitären Hilfe, der Not-und Katastrophenhilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit erheblich eingeschränkt wird, wenn die von
den zuständigen Ministerien erteilten Bewilligungsbescheide unter
einem Haushaltsvorbehalt stehen, d. h. die bewilligten Mittel unter
Umständen gar nicht oder nur in reduziertem Umfang ausgezahlt
werden?
Hinsichtlich der vom Auswärtigen Amt bewirtschafteten
humanitären Hilfe wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Für den Bereich des BMZ kann der Haushaltsvorbehalt angesichts
des längerfristigen Charakters der hier geförderten Maßnahmen
auch jetzt schon zu einem sehr viel schwerer kalkulierbaren
Risiko für eine effiziente und zuverlässige Arbeit der
Hilfsorganisationen führen. Dies wird vor allem diejenigen Organisationen
treffen, die eventuell ausbleibende Zuwendungen nicht durch hohe
Eigenmittel (Spenden etc.) auffangen können.
V. Reformbedarf
26. Hält die Bundesregierung eine Veränderung ihrer Zielsetzung in der
humanitären Hilfe zugunsten eines Ansatzes, der stärker präventiv,
ressortübergreifend und langfristig ausgerichtet ist, für erforderlich?
Die humanitäre Hilfe sollte im Interesse der Opfer, denen sie
schnelle und rein auf das Überleben ausgerichtete Hilfe bringen soll, nicht
durch zusätzliche Zielsetzungen konditioniert werden. Der Umfang
der im Schadensfall notwendigen Hilfe kann durch rechtzeitige
Vorbeugung reduziert werden. Im übrigen sollten Maßnahmen der
humanitären Hilfe jedoch - um effizient sein zu können - auf ihre
ursprüngliche und enge Zweckbestimmung beschränkt bleiben.
Auch die humanitäre Hilfe bleibt jedoch Teil der
ressortübergreifenden Gesamtpolitik der Bundesregierung, in deren Mittelpunkt
das Ziel der langfristigen internationalen Zusammenarbeit steht
und für die gerade auch Bemühungen um eine wirksamere
Prävention unerläßlich sind. Hier notwendige Veränderungen sollten da
-
bei jedoch nicht durch eine Erweiterung der Aufgabenstellung der
humanitären Hilfe, sondern durch eine Weiterentwicklung des
entwicklungspolitischen Instrumentariums im Bereich der
Krisenprävention und der Not- und Flüchtlingshilfe sowie insbesondere
auch durch politisches Krisenmanagement angestrebt werden.
27. Wie lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung kurzfristig
angelegte humanitäre Hilfsmaßnahmen, Rehabilitation und mittel- und
langfristige Entwicklungszusammenarbeit besser als bisher
aufeinander abstimmen?
Die Erfahrungen der Bundesregierung in den Bereichen der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit haben
gezeigt, daß in vielen Katastrophensituationen längerfristige
Maßnahmen besonders erschwert sind und vielfach rein faktisch nicht
mehr durchgeführt werden können. Um auch in einer
Katastrophensituation, in der das traditionelle entwicklungspolitische
Instrumentarium nicht mehr eingesetzt werden kann, trotzdem auch
entwicklungspolitisch tätig sein zu können, ist in Deutschland die
entwicklungsorientierte Not- und Flüchtlingshilfe des BMZ
geschaffen worden. Sie soll - nach oder auch parallel zur humanitären
Hilfe - notwendige Vorarbeiten leisten, die die Voraussetzungen
für eine (Wieder-)Aufnahme der Entwicklungszusammenarbeit
verbessern. Die innerhalb der Bundesregierung zuständigen
Stellen sorgen für die hier notwendigen engen Abstimmungen.
28. Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für sinnvoll,
in stärkerem Umfang als bisher auf bewäh rte und erprobte
Instrumente und Verfahren aus der Entwicklungszusammenarbeit
zurückzugreifen, wie z. B. Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung,
Anwendung geeigneter Planungsinstrumente, Erfolgskontrolle und
Monitoring zur Identifizierung von Schwachstellen,
Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte, Vermeidung der
Herausbildung einer Empfängermentalität, Vermeidung von „Privilegierung"
von begünstigten gegenüber nichtbegünstigten
Bevölkerungsgruppen im Umfeld von Hilfsmaßnahmen etc.?
Die Instrumente und Verfahren der Entwicklungszusammenarbeit
können nicht automatisch auch in der humanitären Hilfe
Anwendung finden. Schon bei der Planung müssen entscheidende
Unterschiede beachtet werden, die im Wesen der auf strukturelle
Verbesserungen ausgerichteten Entwicklungspolitik einerseits und
der auf schnelle Reaktionen zur Lebensrettung und
Leidensminderung konkreter Schadensopfer ausgerichteten humanitären
Hilfe andererseits begründet sind.
Gesichtspunkte wie die Vermeidung von Umweltschäden, die
Einbeziehung der Bevölkerung und die Vermeidung von langfristig
andauernden Empfängermentalitäten und einer Privilegierung
von begünstigten gegenüber nichtbegünstigten
Bevölkerungsgruppen werden bei der Entscheidung über einzelne Maßnahmen
der humanitären Hilfe berücksichtigt. Die Bundesregierung stellt
auch Überlegungen an, wie die Möglichkeiten einer
Erfolgskontrolle der humanitären Hilfe verbessert werden können. Im
übrigen sollten die Instrumente und Verfahren der
Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe und die mit ihnen
verbundenen besonderen Verantwortlichkeiten aber auch
weiterhin nicht miteinander vermengt, sondern auseinandergehalten
werden.
29. Hält die Bundesregierung die bestehenden haushaltsrechtlichen
Bestimmungen sowie die für Zuwendungen an
Nichtregierungsorganisationen angewendeten Zuwendungsbedingungen für angemessen
und ausreichend, um über kurzfristige Einsätze hinausgehende
Operationen ausreichend zu planen, vorzubereiten und durchzuführen?
Welche Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten sieht die
Bundesregierung in diesem Bereich?
In dem der Bundesregierung zur Verfügung stehenden System von
Handlungsmöglichkeiten ist das Instrument der humanitären
Hilfe dadurch gekennzeichnet, daß hier schnelles Handeln zur Hilfe
für Menschen in extremen Notlagen ermöglicht werden soll. Wenn
eine solche Notlage über einen längeren Zeitraum hinweg
andauert, kann es notwendig sein, Maßnahmen der humanitären
Hilfe zu wiederholen. Zur Erhaltung differenzierter
Handlungsmöglichkeiten und im Interesse der Haushaltssystematik sollte deshalb
aus einem Instrument, das zu schneller Reaktion ermächtigt, aber
noch nicht eines gemacht werden, das auch langfristige
Maßnahmen zuläßt. Im übrigen wird zur Frage der längerfristigen
Wirksamkeit deutscher Hilfsmaßnahmen auf die Antwort zu den
Fragen 26 bis 28 verwiesen.
30. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die nationale und
internationale Koordination von Hilfsmaßnahmen zu verbessern?
Auf die Antwort zum 5. Anstrich der Frage 12 wird verwiesen.
31. Durch welche Schritte ließe sich die Vorplanung und
Vorabinformation der Durchführungsorganisationen vor dem Beginn von
Hilfsoperationen verbessern?
Auf die Antwort zum 4. Anstrich der Frage 12 wird verwiesen.
32. Über welche Möglichkeiten verfügt die Bundesregierung, um die
Nichtregierungsorganisationen und andere beteiligte Institutionen in
höherem Maße als bisher auf verbindliche Koordination bei der
Planung und Durchführung von Maßnahmen zu verpflichten?
Auf die Antwort zum 6. Anstrich der Frage 12 wird verwiesen.
33. Hält die Bundesregierung eine stärkere internationale,
innereuropäische oder nationale Arbeitsteilung bei den Träger- bzw.
Durchführungsorganisationen, gekoppelt mit einer sektoralen
Spezialisierung, für erforderlich?
Bereits heute sind die in der humanitären Hilfe tätigen
Organisationen aufgrund ihrer personellen und materiellen Möglichkeiten
und durch entsprechende Erfahrungen in unterschiedlicher
Weise auf bestimmte Tätigkeitsbereiche besonders spezialisiert. Dies
kann beispielsweise im Wettbewerb um einzelne UNO-Aufträge
eine wichtige Rolle spielen. Eine hierüber hinausgehende
sektorale Aufteilung sollte nach Ansicht der Bundesregierung nicht
erfolgen.
34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hält die Bundesregierung für
geeignet bzw. erforderlich, um erfolgreicher als bisher präventiv bei
„komplexen Katastrophen" tätig zu werden?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Eberhard Brecht, Brigitte Adler, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der SPD - Drucksache 13/5055 - und dort insbesondere
auf die Fragen und Antworten des Abschnitts 5 hingewiesen.
35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einrichtung eines
zivilen Friedensdienstes einen wirksamen Beitrag zur
Konfliktprävention und zur Verbesserung der Wirksamkeit humanitärer
Hilfe leisten kann?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Institutionen wie der
Deutsche Entwicklungsdienst und der Freiwilligendienst der
Vereinten Nationen, kirchliche Einrichtungen und
Nichtregierungsorganisationen, die in den Bereichen der humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, sowie staatliche Organe
wie das Technische Hilfswerk jungen Menschen vielfältige
Möglichkeiten bieten, sich für die Ziele der Friedenssicherung
persönlich einzusetzen. Die bereits vorhandenen Möglichkeiten zu
schneller humanitärer Hilfe und die „traditionelle"
Entwicklungszusammenarbeit, die sich Armutsbekämpfung, den Zugang zu und
die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie den
Abbau gesellschaftlicher Disparitäten zum Ziel setzt, können -
auch ohne daß hierzu weitere Institutionen geschaffen werden -
erheblich zum Abbau langfristiger Konfliktursachen beitragen.
Auch bei der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit in
krisengefährdeten Ländern auf das Ziel der Krisenprävention,
können bestehende Strukturen und Organisationen genutzt werden.
36. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Mißbrauch
humanitärer Hilfe einzuschränken und der Möglichkeit
entgegenzuwirken, daß humanitäre Hilfsmaßnahmen unter bestimmten
Umständen sogar konfliktverschärfend oder konfliktverlängernd wirken
können?
Um einen Mißbrauch deutscher humanitärer Hilfe auszuschließen,
ist die Bundesregierung um eine enge Abstimmung mit jeder
einzelnen Hilfsorganisation vor und während der Durchführung des
jeweiligen Projektes bemüht und berücksichtigt diesen
Gesichtspunkt auch bei der Prüfung abgeschlossener Maßnahmen. Daß
humanitäre Hilfsmaßnahmen konfliktverlängernd und unter
bestimmten Umständen sogar konfliktverschärfend wirken können,
ist eine Erfahrung, die leider im Zusammenhang mit mehreren
Konflikten gemacht wurde. Die Bundesregierung wird auch
weiterhin sorgfältig darauf achten, daß nicht auch noch um die
humanitäre Hilfe selbst neuer Streit entbrennt. Deutsche Hilfe wird
daher niemals auf nur eine Partei beschränkt, sondern soll auch in
Zukunft allen Opfern eines Konflikts zugutekommen können. Der
konfliktverlängernden Wirkung der humanitären Hilfe soll vor
allem durch noch nachdrücklichere Bemühungen um
Konfliktbeendigung begegnet werden.
Anlage zu Frage 9
AZ Projektbeschreibung 1990 Betrag (DM)
385.28/2/3 IDNDR, Haushalt der Geschäftsstelle Bonn 1990 597.000,--
385.28/1/1 Beitrag an das IDNDR-Sekretariat/Genf 210.000,--
385.28/3/15 Dekadeprojekt Informationsreise einer deutschen 11.264,26
Delegation nach Kanada, USA, Australien, Japan
und Thailand; hier Reisekosten
385.28/3/9 Arbeitstagung des THW "Zusammenarbeit der eu- 18.886,65
rop. innerstaatlichen Hilfseinheiten im Bereich
Rettung/Bergung" (28.05.-01.06.1990)
385.28/3/10 UNITAR-Treffen Genf; Erstattung von Fahrtkosten 292,93
H. Göbel
385.28/3/13 Beitrag zum UNDRO-Workshop über Kommuni- 88.099,26
kation per Satellit in Katastrophenfallen und
Reisekosten des THW-Delegierten; Genf 19./20.03.1990
385.28/3/16 UNDRO-Projekt "IDNDR Information Exchange 250.000,--
and Dissemination Project"
385.28/3/17 FEMA-Workshop, 07.-09.02.1990 in San Fransi- 7.236,21
sco; hier: Reisekosten
385.28/3/19 UNDRO-Projekt "Disaster Management Training" 85.000,--
385.28/3/20 "Evaluierung von Dekademaßnahmen und Koope- 14.494,35
rationsformen im skandinavischen Bereich und
Großbritannien" (20.08.-02.09.1990)
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1990: DM 1.282.273,66
AZ Projektbeschreibung 1991 Betrag (DM)
385.28/3/37 Durchführung Int. Arbeitstagung "Einsatzgrundsätze von 92.000,--
Search-and-Rescue (SAR)-Teams und int.
Information/Kooperation" in Lörrach (09.-13.12.1991) in
Zusammenarbeit mit UNDRO
385.28/3/39 UNDRO-Projekt "Disaster Management Training" 100.000,--
(DMTP)
385.28/3/24 12. UNESCO-Trainingskurs "Seismologie und seism. 80.500,--
Gefährdungseinschätzung"
385.28/3/30 Int. Konferenz über Seismologie und Erdbebentechnik in 4.693,50
Teheran (27.-29.05.1991); Reisekostenzuschuß
385.28/3/32 UNDRO-Workshop "Glossary of Disaster-Related 47.503,--
Terms", Prag September 1991
385.28/3/33 PAHO Regionaltagung in Guatemala (09.-13.09.1991) 63.600,--
385.28/3/35 UNDRO-Int. Disaster Communication 60.000,--
385.28/2/2 Gründungssitzung des Scientific and Tech. Commitee 315.000,--
(STC) in Bonn (04.03.-08.03.1991)
385.28/2/3 Geschäftsstelle IDNDR 305.206,--
385.28/3/18 SAR-Workshop in Österreich betr. UNDRO-Projekt 70.000,--
"Bergung von Katastrophenopfern" und Workshop/Genf
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1991: DM 1.138.502,50
AZ Projektbeschreibung 1992 Betrag(DM)
301-385.28/2-1/92 Zuschuß zu den Kosten der Geschäftsstelle des 493.559,03
deutschen IDNDR-Komitees, sowie Projektkosten
der Geschäftsstelle gemäß Wi rtschaftsplan 1992
301-385.28/3-2/92 Beitrag an das IDNDR-Sekretariat im Bereich der 250.000,--
Förderung nationaler IDNDR-Komitees
301-385.28/3-3/92 Beitrag zu der IDNDR/PAHO-Regionaltagung in 64.564,--
Jamaica (26.-29.05.1992)
301-385.28/3-4/92 Beitrag zum Workshop "Use of Military and Civil 15.000,--
- Defence Assets in Disaster Relief' am 14./15.12.
1992 in Brüssel
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1992: DM 823.123,03
AZ
Projektbeschreibung 1993
Betrag (DM)
385.28/2-93 Kosten für Ankauf eines PC für Geschäftsstelle des 9.281,65
Deutschen IDNDR-Komitees
385.28/3-2/93 Beitrag an das IDNDR-Sekretariat im Bereich der För- 306.500,--
derung nationaler IDNDR-Komitees
385.28/3-3/93 Beitrag für Int. Trainingskurs "Seismology and Seismic 86.977,57
Risk Mitigation"; Unterbringung, Flugtickets f.
Teilnehmer und Leiter, Lehrmaterial, Vorlesungsmanuskripte,
tech. Lehrausrüstung, Software
385.28/3-4/93 Koordinierungstreffen des Gesprächskreises Humanitäre 4.411,05
Hilfe am 16./17.06.1993 in der Ev. Sozialakademie
"Schloß Friedewald" zur Verbesserung der
Auslandshilfe; Bewirtungskosten und Personentransportkosten
385.28/3-5/93 FU Berlin: Int. Seminar "Erdbebenprognostik" 1993 in 50.000,--
Teheran; Finanzierung der Teilnahme v.
Delegationsmitgliedern aus Entwicklungsländern
385.28/3-6/93 Beitrag zu den Kosten des deutschen IDNDR-Komitees, 599.945,25
sowie Projektkosten der Geschäftsstelle gem. Wi
rtschaftsplan 1993
385.28/5 Beitrag zum UNDP/DHA Disaster Management Trai- 185.000,--
ning Programme (DMTP), Konferenz im Rahmen
IDNDR
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1993: DM 1.192.115,52
AZ Projektbeschreibung 1994 Betrag (DM)
385.28/3-2/94 Haushalt 1994 der Geschäftsstelle des deutschen 600.000,--
IDNDR-Komitees
385.28/3-3/94 Beitrag an IDNDR/Genf für die Weltkonferenz 1994 150.000,--
in Yokohama; Reisekosten für Vertreter aus
Entwicklungsländern zur Teilnahme
385.28/3-4/94 Beitrag an das IDNDR-Sekretariat für die Pan Ameri- 100.000,--
can Health Organization (PAHO) im Zusammenhang
mit der Weltkonferenz 1994 in Yokohama;
Finanzierung der Teilnahme von Delegationsmitgliedern aus
lateinamerik. Ländern
385.28/3-5 94 Kurierkosten für IDNDR-Material im Zusammenhang 3.480,--
mit der Konferenz in Yokohama
385.28/3-6/94 Beitrag zur Übersetzung des Films "Das Feuerexperi- 10.000,--
ment" anlässl. der Weltkonferenz/
Yokohama; Arbeitsgruppe Feuerökologie/Uni Freiburg
385.28/3-7/94 Carl Duisberg Gesellschaft Trainingskurs "Seismology 29.023,37
and Seismic Hazard Assessment"/Potsdam; Software-
. ankauf, IASPEI-Langzeitkurven für alle Stipendiaten,
Reisekosten fir Teilnehmer aus Entwicklungsländern
385.28/3-8/94 FU Berlin, Beitrag zum Int. Seminar 50.000,--
"Erdbebendiagnostik" in Costa Rica; Finanzierung der
Teilnahme von Delegationsteilnehmern aus
Entwicklungsländern
385.28/3-9/94 Beitrag zum DHA-Projekt "Operational Coordination 150.000,--
Systems-Search and Rescue (SAR)", Finanzierung der
Teilnahme von Vertretern aus EL, Ausstattung fir
Bereich Koordinierung vor Ort, Aus- und Fortbildung
des UNDAC-Standby-Teams, Zentr. Leitstelle des
"Operat. Coord. Prgr." beim DHA/Genf .
385.28/3-10/94 Klausurtagung des Geprächskreises für Humanitäre 4.025,--
Hilfe am 23./24.06.1994 in Niederweisel/Butzbach
385.28/3-11/94 Beitrag für Projekt des IDNDR-Sekretariats zur Um- 400.000,--
setzung der Ergebnisse der Weltkonferenz fir
Katastrophenvorbeugung in Yokohama
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1994: DM 1.496.528,37
AZ
Projektbeschreibung 1995
Betrag (DM)
385.28/3-1/95 Haushalt 1995 der Geschäftsstelle des deutschen 626.465,69
IDNDR-Komitees
385.28/3-2/95 Klausurtagung "Koordinierungsausschuß 8.151,50
Humanitäre Hilfe" am 26./27.1.1995, Maria Laach
385.28/3-3/95 Pilotprojekt mit der GTZ in Königswinter zum 23.000,--
Thema "Ausbildung von Führungskräften in der
Humanitären Hilfe im Ausland"
385.28/3-4/95 Leistungen zur Umsetzung der Resolution zur 230.000,--
Verbesserung der Frühwarnkapazitäten bei
Umweltkatastrophen (49. GV der VN)
385.28/3-5/95 Seminar des Ozeanforschungszentrums Potsdam für 52.940,--
internationale Wissenschaftler über "Seismology and
Seismic Hazard Assessment" in Nicaragua vom
22.10. - 03.12.95
385.28/3-6/95 Workshop für vom Auslandseinsatz zurückgekehrte 18.700,--
Führungskräfte.
385.28/3-7/95 Seminar "Katastrophenmanagement in Tunesien - 52.925,63
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zw. tunesischen
deutschen/europ. Organisationen der
Katastrophenvorsorge, Katastrophenschutzschule des
Bundes, 05.06.-15.06.95
20.08.96
Gesamtföderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1995: 1.012.182,82 DM
AZ
Projektbeschreibung 1996 Betrag (DM)
385.28/3-1/96 Internationale Erdbebenkonferenz zur Förderung 50.000,--
des vorbeugenden Katastrophenschutzes in Kairo,
5.-9.1.96
385.28/3-2/96 Haushalt 1996 der Geschäftsstelle des deutschen 650.000,--
IDNDR-Komitees
385.28/3-3/96 Kinderleukämiesymposium in Zusammenarbeit 10.000,--
mit der deutschen Botschaft in Moskau vom 17.-
19.2.96
385.28/3-4/96 Aktivitäten des IDNDR-Sekretariats in Genf zur 280.000,--
Verbesserung der Frühwarnkapazitäten bei
Umweltkatastrophen 1996
385.28/3-5/96 Beitrag an das IDNDR-Sekretariat für die von 50.000,--
PAHO veranstaltete Internationale
Erdbebenkonferenz vom 26.2.-1.3.96 in Mexiko
385.28/3-6/96 Beitrag zu einem Informationsseminar des BMI 70.000,--
auf dem Gebiet des Zivil- und
Katastrophenschutzes für Vertreter von MOE-Staaten
385.28/3-7/96 Deutscher Beitrag zur Umsetzung der Ergebnisse 400.000,--
der Weltkonferenz für Katastrophenvorbeugung
in Yokohama durch das IDNDR-Sekretariat Genf
385.28/3-8/96 Internationales Seminar des Geoforschungszen- 109.440,--
trums "Seismology and Seismic Hazard
Assessment", in Podsdam
385.28/3-9/96 Beitrag für Teilnehmer aus MOE-Staaten an ei- 38.900,--
nem Interntaionalen Seminar zur
Erdbebendiagnostik in Kasachstan
385.28/3-10/96 Zuwendung an das IDNDR-Sekretariat in Genf 58.000,--
zur Erarbeitung von Konzepten der
Katastrophenvorbeugung im Bereich der
Trinkwasserversorgungssysteme in Lateinamerika und der
Karibik durch PAHO.
Gesamtförderung des IDNDR-Prozesses im Jahr 1996: (bis Okt. 96) DM 1.716.340,--]