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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rechtliche, ökologische und ökonomische Grundlagen der Strombaumaßnahmen an der Elbe (G-SIG: 13012312)

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausbau der Elbe, Aktualität der Planfeststellung, Nutzen-Kosten-Untersuchung, Elbe-Seitenkanal als Alternative

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.03.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/704319. 02. 97

Rechtliche, ökologische und ökonomische Grundlagen der Strombaumaßnahmen an der Elbe

der Abgeordneten Steffi Lemke, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesamtes für Naturschutz nach Aussetzung der Strombaumaßnahmen an der Elbe und nach der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, um Schäden und Risiken für den Wasserhaushalt der Auen und für den Bestand der Auenwälder zu vermeiden und wenn nein, warum nicht?

2

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Ergebnisse des vom Bundesamt für Naturschutz in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Frage der Einordnung der an der Elbe durchgeführten und geplanten Strombaumaßnahmen als Flußausbau?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem Beschluß des Deutschen Bundestages zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zu den Strombaumaßnahmen Elbe einerseits, daß „bei sorgfältiger Abstimmung auf den nachfolgenden Planungsstufen (Umweltverträglichkeitsuntersuchung/ landschaftspflegerischer Begleitplan/Planfeststellung) ein ökologisch tragbarer und relativ konfliktarmer Ausbau mit Ausgleich von Beeinträchtigungen erwartet werden" kann (BVWP 1992, Projekt W 6) und der Tatsache andererseits, daß diese Strombaumaßnahmen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt werden?

4

Wie wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt, daß Fluß, Ufer und Aue eine untrennbare Einheit bilden und Eingriffe in die Flußdynamik auch Folgen auf den Lebens- und Wirtschaftsraum Aue haben können?

5

Wie werden die berechtigten Belange der Nutzer der Flußlandschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Tourismus, Kommunen, Naturschutz) bei den laufenden Strombaumaßnahmen berücksichtigt, wenn es - wie bisher geschehen - keine Beteiligungsverfahren gibt?

6

Ist es richtig, daß die bereits angelaufenen Strombaumaßnahmen auf der Grundlage von 60 bis 100 Jahre alten Planfeststellungsbeschlüssen durchgeführt werden und hält es die Bundesregierung heute noch für verantwortbar, die neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse der Flußökologie und Strömungsdynamik zu ignorieren?

7

Welche Planfeststellungsbeschlüsse gelten für die Strombaumaßnahmen bei Dessau (Elbe-km 253-258), wie heißt die Planfeststellungsbehörde und wie lautet der Beschlußdatum?

8

Wie wird bei Strombaumaßnahmen verfahren, wenn die Planfeststellungsbeschlüsse nicht mehr auffindbar sind?

9

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, daß die 500 Mio. DM teure Gesamtmaßnahme „Strombaumaßnahmen an der Elbe" als hochwirtschaftlich bezeichnet und mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von 9,3 ausgewiesen werden, andererseits 360 Mio. DM nicht in diese Kostenrechnung einbezogen wurden (siehe Drucksache 13/5805; Antwort auf die Große Anfrage „Wasserstraßenausbau an Elbe und Saale im Zusammenhang mit der Güterverkehrspolitik" der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)?

10

Wie läge der Nutzen-Kosten-Faktor, wenn nicht nur 140 Mio. DM, sondern die wahren Gesamtkosten in Höhe von 500 Mio. DM in Rechnung gestellt würden?

11

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der jüngst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgelegte Studie mit dem Ergebnis, daß der Ausbau der vielerorts veralteten Wasserstraßen unter verkehrswirtschaftlichen Aspekten nicht für sinnvoll erachtet wird?

12

In welchem Umfang sollen nach der „Gemeinsamen Erklärung zur weiteren Entwicklung der Elbe und des Elbe-Seitenkanals" (Gemeinsame Erklärung) zur Elbe vom 5. September 1996 mit dem Bekenntnis zum Elbe-Seitenkanal als der besseren Alternative für die Schiffahrt Investitionsmittel von der Elbe zum Elbe-Seitenkanal umgeleitet werden?

13

Inwieweit erfordert die Gemeinsame Erklärung zur Elbe nach Auffassung der Bundesregierung eine komplette Neubewertung der Baumaßnahmen an der Elbe?

14

Inwieweit ziehen nach Einschätzung der Bundesregierung die sich aus der Gemeinsamen Elbeerklärung ergebenden geringeren Kosten einen neuen Nutzen-Kosten-Faktor nach sich?

Bonn, den 19. Februar 1997

Steffi Lemke Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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