Visavergabepraxis gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, mit denen kein visafreier Reiseverkehr besteht
der Abgeordneten Cern Özdemir, Gerd Poppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zahlreiche Anfragen bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei einzelnen Abgeordneten lassen darauf schließen, daß in den deutschen Konsulaten und Botschaften in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, mit denen kein visafreier Verkehr vereinbart wurde, die Erteilung von Visa bei privaten und anderen Einladungen aus Deutschland sehr restriktiv gehandhabt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Visumsanträge sind bei den Konsulaten und Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, mit denen kein visumsfreier Reiseverkehr besteht, in den Jahren 1991 bis 1994 gestellt worden (aufgeschlüsselt nach Staaten, Botschaften und Konsulaten)?
Wie viele Anträge gingen jeweils auf private Einladungen, wie viele auf Einladungen von Firmen, wie viele auf Einladungen von Institutionen zurück?
Wie viele dieser Anträge wurden — ebenfalls aufgeschlüsselt nach Staaten und Art der Einladung — für welchen Zeitraum genehmigt, wie viele zurückgewiesen?
Welche Rückweisungsgründe lagen in welcher Zahl jeweils vor?
Wie viele Anträge muß eine zuständige Fachkraft in den deutschen Konsulaten und Botschaften in den angesprochenen Ländern pro Tag bearbeiten?
Sind der Bundesregierung Mißbrauchsfälle mit erteilten Visa bekannt, und wenn ja, welcher Art und in welchem Ausmaß?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor deutschen Konsulaten und Botschaften in den angesprochenen Ländern zum Teil ein schwunghafter Handel mit Visa betrieben wird bzw. private Antragstellende ohne die vorherige Zahlung einer bestimmten Summe gar nicht zur Antragstellung durchgelassen werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?