„Schulen ans Netz"
der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Matthias Berninger, Antje Hermenau, Dr. Manuel Kiper, Dr. Angelika Köster-Loßack , Simone Probst, Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
„Die deutschen Schulen sind noch nicht fit für die Anforderungen der Zukunft, " resümierte jüngst der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Dr. Jürgen Rüttgers, die Ergebnisse einer von seinem Haus in Auftrag gegebenen Repräsentativumfrage unter Deutschlands Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern. Festgemacht wird diese Erkenntnis unter anderem daran, daß von ihnen bisher lediglich 5 % regelmäßig einen Computer im Unterricht nutzen könnten. Nach einer Studie des Europäischen Medieninstituts, die Ende letzten Jahres von der Bertelsmann-Stiftung vorgestellt wurde, müssen sich in der Tat 63 Schülerinnen und Schüler in Deutschland einen PC teilen. Aus diesem Manko leitet der Minister seine Legitimation ab, sich bei der Einführung der Informations- und Kommunikationstechniken an Deutschlands Schulen beteiligen zu dürfen, wiewohl der Bund hierfür gar keine Zuständigkeit besitzt. Wenn der Bund aber schon der Auffassung ist, daß schwerwiegende Probleme einen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder rechtfertigten, dann sollte man jedoch auch „nationale Anstrengungen" zur Bewältigung der vom Bund identifizierten Misere erwarten können. Die Behebung der von Bundesminister Dr. Rüttgers materiell mit Recht beklagten Defizite läßt sich die Bundesregierung aber ganze 23 Mio. DM in drei Jahren kosten. Unter diesen Vorzeichen droht die Aktion „Schulen ans Netz " auch in der jetzt startenden zweiten Ausschreibungsrunde zu einer symbolischen Geste zu verkommen, zu einer PR-Aktion des „Zukunftsministers", die vom good will der beteiligten Sponsoren abhängt, deren Folgekosten aber jedenfalls andere (vor allem die Schulträger selbst) jetzt oder später tragen müssen.
In Japan sind demgegenüber bereits heute alle Schulen vernetzt, in den USA soll dieses Ziel im Jahre 2000 erreicht sein. Der internationale Vergleich macht deutlich: Der Rückstand der deutschen Bildungspolitik auf dem Weg in die Informationsgesellschaft wird zu einem Risiko für den „Standort Deutschland" , das auch individuell von heute nicht oder nicht ausreichend multimedial ausgebildeten Schülerinnen und Schülern als Wettbewerbsnachteil auf dem sich globalisierenden Arbeitsmarkt erfahren werden wird. Es ist mithin ein gravierender Fehler der Bundesregierung gewesen, im Rahmen der Telekommunikationsgesetzgebung keinen weiterreichenden Universaldienst etabliert zu haben, mit dessen Hilfe die Vernetzung der Schulen (sowie Bibliotheken und Begegnungsstätten), ähnlich wie in den USA, von denen hätte finanziert werden können, die die Profiteure des boomenden Telekommunikationsmarktes sind und sein werden. Wären diese Mittel den Kommunen zugeflossen, bräuchten wir uns heute einerseits keine Sorgen um die IuK-Infrastruktur an den Schulen zu machen und wäre andererseits eine Klage verschiedener Städte gegen den Bund vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verweigerung des Wegeentgelts im Telekommunikationsgesetz ausgeblieben.
Und es ist so natürlich auch falsch, wenn die von der Bundesregierung für dieses Jahr veranschlagten Mittel in Höhe von 1,8 Mrd. DM, die für die Erlangung von Telekommunikationslizenzen gezahlt werden müssen, nicht für den sachnächsten Zweck „Schulen, andere Bildungseinrichtungen und Bibliotheken ans Netz" verwendet werden, sondern ausschließlich zum Stopfen Waigelscher Haushaltslöcher dienen sollen.
Bei aller Multimedia-Euphorie darf aber dennoch nicht vergessen werden, daß der Erwerb von Medienkompetenz zwar ein unverzichtbarer Bestandteil der Erziehung werden muß, damit aber gleichermaßen drängende Probleme - wie beispielsweise die Gewalt an den Schulen oder der Drogenmißbrauch - kaum oder gar nicht gelöst werden können. Bei einer Verengung der Ansprüche an das heutige Schulwesen auf technische oder gar technokratische Momente besteht die Gefahr, daß dies sogar als Ablenkung von mindestens ähnlich gravierenden Zielen des Bildungssystems ausgelegt werden könnte. Schon der Begriff der Medienkompetenz selbst darf nicht auf reine Computerschulungen reduziert werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist im übrigen nicht nur Aufgabe des klassischen Bildungsträgers „Schule"; Multiplikatoren wie beispielsweise Medienwerkstätten und Freie Radios besitzen hier heute schon wichtige Funktionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Auf welche Grundgesetzbestimmungen gründet die Bundesregierung ihr Engagement in der Initiative „Schulen ans Netz"?
Wie viele Schülerinnen und Schüler in Deutschlands Schulen hatten zu Beginn der Initiative „Schulen ans Netz" einen funktionsfähigen Computerarbeitsplatz nach dem Stand der Technik, wie viele sind es heute, wie wird sich die Zahl voraussichtlich bis zum Ende des Projektes weiterentwickeln, und wie viele der neugeschaffenen Computerarbeitsplätze sind direkt auf die Unterstützung der Initiative zurückzuführen (bitte alle Antworten mit absoluten und relativen Zahlen)?
Was würde es kosten, alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland mit einem Computerarbeitsplatz ausstatten zu können?
Wie viele deutsche Schulen hatten zu Beginn der Initiative „Schulen ans Netz" einen ISDN-Anschluß, Zugang zu Online-Diensten und zum Internet, wie viele sind es heute, wie wird sich die Zahl voraussichtlich bis zum Ende des Projektes weiterentwickeln, und wie viele Anschlüsse resp. Zugänge sind direkt auf die Unterstützung der Initiative zurückzuführen (bitte alle Antworten mit absoluten und relativen Zahlen)?
Was würde es kosten, alle Schulen in Deutschland mit einem ISDN-Anschluß, Zugang zu Online-Diensten und zum Internet auszustatten?
Wie hoch ist die Summe, die einer deutschen Schule durch die Initiative „Schulen ans Netz" durchschnittlich zufließen wird? Wie hoch ist die Summe, die einer Schülerin/einem Schüler durch die Initiative „Schulen ans Netz" durchschnittlich zufließen wird?
Wie lassen sich die in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 angegebenen Zahlen nach den 16 Bundesländern aufschlüsseln?
Welche Erfahrungen konnten in der Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Rahmen der Initiative „Schulen ans Netz" im einzelnen gewonnen werden? Welche Beiträge leisten die 16 Bundesländer jeweils mit gemeinsamen und/oder getrennten Programmen zur Etablierung der IuK-Techniken in den Schulen?
Welche Erfahrungen konnten in der Zusammenarbeit mit den Kommunen im Rahmen der Initiative „Schulen ans Netz" im einzelnen gewonnen werden? In welcher Weise beteiligen sich einzelne Kommunen an der Unterstützung der Bundes- und Länderprogramme?
Wie bettet sich die Initiative „Schulen ans Netz" in den Aktionsplan „Lernen in der Informationsgesellschaft" (eine europäische Initiative in der Schulbildung) ein? Welche sonstigen einschlägigen Formen der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des Einsatzes der IuK-Techniken in den Schulen existieren darüber hinaus? Inwiefern ist die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?
Worin liegt der Vorsprung Japans, der USA und anderer Länder bei der Ausstattung von Schulen mit Hard- und Software sowie deren Vernetzung aus Sicht der Bundesregierung begründet?
Gibt es Kooperationen auf internationaler - über die EU-Ebene hinausgehender - Ebene zur Förderung des Einsatzes der IuK-Techniken in den Schulen? Inwiefern ist die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?
Wie viele im Rahmen der Initiative „Schulen ans Netz" beantragte Maßnahmen an Schulen konnten bisher aus welchen Gründen nicht gefördert werden? Wie soll verhindert werden, daß die Diskrepanz zwischen den von „Schulen ans Netz " geförderten Schulen und Schülerin- nen und solchen, die nicht gefördert werden, weiter anwächst? Welche Konsequenzen für Schulen und Schülerinnen und Schüler hätte es, wenn das Anwachsen dieser Diskrepanz nicht verhindert werden kann?
Was passiert mit den geförderten Schulen aus heutiger Sicht nach Ende des Projektes? Welche finanziellen Lasten, die die Initiative jetzt (noch) trägt, werden dann wem aufgebürdet? Was geschieht, wenn niemand die finanziellen Lasten tragen will oder kann?
Welche medienpädagogische Konzeption liegt der Initiative „Schulen ans Netz" zugrunde, und wie kann eine einseitige Technikorientierung des Projekts verhindert werden?
Wie wird der Gefahr begegnet, daß die Sponsoren der Initiative „Schulen ans Netz" die pädagogischen Inhalte der Projekte in ihrem Interesse dominieren?
Welche Erfahrungen hat die Initiative „Schulen ans Netz" aus früheren Versuchen mit dem Einsatz neuer Medien in Schulen gezogen (z. B. aus der gescheiterten Einrichtung von Sprachlabors)?
Welche Rolle spielt die Versorgung mit anderen Medien (angeboten) wie Video-Geräten, Aufnahmegeräten, Desktop-Publishing-Programmen, Kameras im Rahmen der Vermittlung von Medienkompetenz durch die Initiative „Schulen ans Netz"?
Welche Erfahrungen sind zwischenzeitlich im Projekt COMENIUS gewonnen worden, und wie werden die dort gewonnenen Erfahrungen von der Initiative „Schulen ans Netz" fruchtbar gemacht?
Welche Bemühungen in der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung, die über den „Teach-the-teacher"-Ansatz hinausgehen, unternimmt die Initiative „Schulen ans Netz", um „the generation gap" zwischen Lehrenden und Lernenden zu schließen?
Wie werden außerschulische Bildungsträger durch die Initiative „Schulen ans Netz" erreicht und ggf. ausgestattet?