Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration – Sachstand 2007
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Monika Lazar, Jerzy Montag und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai 2006 hatte das Bundesministerium des Innern das so genannte Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) eingerichtet. In dem GASIM arbeiteten Ende 2006 insgesamt 33 Personen:
- jeweils 13 Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundespolizei (BPOL);
- drei Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und
- jeweils eine Beamtin/Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Zolls sowie der so genannten Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Einem Artikel des Leiters der Bundespolizei im GASIM, Herrn Thomas Spang, in der Zeitschrift „Kriminalistik“ (2/2007) zufolge, soll das GASIM Folgendes ermöglichen
- eine Zusammenführung und Verdichtung vorliegender Informationen im Phänomenbereich illegale Migration;
- eine Intensivierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit;
- die gegenseitige Unterstützung in operativen und strategischen Fragen sowie
- die Abstimmung strategischer Positionen im internationalen Kontext.
Das GASIM sei – so der dortige Leiter der Bundespolizei weiter – in sieben Foren aufgeteilt:
- Forum 1: „Tägliche Lagebesprechung“ (Geschäftsführung: BKA);
- Forum 2: „Lagebild Migrationsströme“ (Geschäftsführung: BPOL und BAMF; Aufgaben: Untersuchung aktueller Phänomene (mit Deutschlandbezug); Erstellung von Handlungsempfehlungen; Frühwarnfunktion);
- Forum 3: „Werkvertragsverfahren“ (Geschäftsführung: BPOL und FKS; Aufgaben: Abschluss der vom ehemaligen „Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Schleusungskriminalität“ initiierten Ermittlungsverfahren sowie Erstellung eines Lagebilds über die Missbrauchsanfälligkeit des Werkvertragsverfahrens);
- Forum 4: „Nachrichtendienstlich-taktische und -strategische Lage“ (Geschäftsführung: BND);
- Forum 5: „Strategische Konzepte im Phänomenbereich illegale Migration“;
- Forum 6: „Migration – Aufenthalt – Kooperation – Infopool“ (Geschäftsführung: BAMF; Aufgabe: Verbesserung der Behördenkooperation und Aufbau eines Informationspools zur Zusammenfassung und Analyse relevanter migrations- und aufenthaltsspezifischer Informationen – mit Zugang für Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden);
- Forum 7: „Operative Maßnahmen im Zusammenhang mit illegaler Migration“ (Geschäftsführung: BPOL; Aufgaben: Umsetzung von Informationen in Erkenntnismitteilungen und Fahndungshinweise, Initiierung gezielter überörtlicher bzw. behördenübergreifender Einsätze/operativer (Sofort-)Maßnahmen, Initiierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren sowie Durchführung von Prüfverfahren für das BAMF (Aufenthalt), FKS (illegale Arbeitsaufnahme) und Auswärtigem Amt (Visaerteilung).
Bis Ende 2006 hatte das GASIM folgende Berichte erstellt:
- Lagebild Migrationsströme (Lageinschätzungen „Libanon“ und „Schleusung von Irakern“, Lagebild „Seeweg Schleusungen“ für Südeuropa incl. der Kanarischen Inseln);
- Zwischenbericht „Werkvertragsverfahren“;
- Bericht über mögliche Auswirkungen des EU-Beitritts von Rumänien und Bulgarien;
- Verfahrensinitiierende Auswertungsberichte.
Das GASIM solle – so kündigte der dortige Leiter der Bundespolizei an – „sukzessive ausgebaut“ werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Inwiefern soll das GASIM „sukzessive ausgebaut“ werden?
Wie viele Personen arbeiteten im Jahr 2007 im GASIM?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des BKA, der BPOL, des BAMF, des BfV, des BND, des Zolls bzw. der FKS arbeiten mittlerweile beim GASIM?
Inwiefern arbeiten inzwischen auch Vertreterinnen/Vertreter des Auswärtigen Amtes und gegebenenfalls welcher anderen Bundesbehörden beim GASIM?
Haben in den Jahren 2006 und 2007 beim GASIM dauerhaft, zeitlich befristet bzw. anlassbezogen auch Personen aus den Mitgliedstaaten, von EU-Behörden bzw. aus Drittstaaten gearbeitet?
Wenn ja, für welche Behörden welcher Länder bzw. welcher EU-Institutionen arbeiteten diese Personen mit welcher Aufgabenstellung beim GASIM?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden hierbei eventuell (gegebenenfalls auch noch personenbezogene) Informationen zwischen den Datenbeständen des Gastlandes und des GASIM bzw. der beim GASIM tätigen deutschen Behörden abgeglichen, ausgetauscht, angereichert bzw. weitergesteuert?
Über welche Foren/Arbeitsgruppen verfügte das GASIM im Jahr 2007 (bitte unter Angabe der jeweiligen Geschäftsführung, der teilnehmenden Behörden sowie der konkreten Aufgabenstellung und Arbeitsorganisation aufschlüsseln)?
In welcher Form ist das GASIM seinem Auftrag der „politischen Beratung“ (so der dortige Leiter der Bundespolizei) nachgekommen?
Welche Lagebilder, Berichte, Zwischen- bzw. Auswertungsberichte hat das GASIM im Jahr 2007 erstellt?
Hat das GASIM von ihm erstellte Lagebilder bzw. Berichte jemals den (Fach-)Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Inwiefern werden beim GASIM durch das Zusammenführen von (ggf. personenbezogenen) Informationen aus verschiedenen Behörden neue Daten bzw. – so der Leiter der Bundespolizei beim GASIM – eine „neue Qualität [dieser] Informationen“ generiert?
Sind beim GASIM Analysedateien eingerichtet worden, und wenn ja, wann wurden welche Analysedateien eingerichtet, und werden darin auch personenbezogene Informationen erfasst?
Bedarf es für die Generierung neuer Daten, für die Einrichtung von Analysedateien bzw. für das – vom Leiter der Bundespolizei beim GASIM erwähnte – „Abgleichen“, „Anreichern“ bzw. das „Weitersteuern“ von Informationen zwischen den dort vertretenen Behörden einer spezifischen Rechtsgrundlage (wie z. B. bei der Anti-Terror-Datei des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums)?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt beim GASIM dann
die Generierung neuer Daten bzw. einer neuen Datenqualität;
werden dort Analysedateien eingerichtet bzw.
werden im GASIM zwischen den dort tätigen Behörden Daten „abgeglichen“, „angereichert“ bzw. „weitergesteuert“?
Wenn – wie vom Leiter der Bundespolizei beim GASIM erwähnt – durch das „Abgleichen“, „Anreichern“ bzw. das „Weitersteuern“ von polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Daten beim GASIM eine „neue Qualität“ dieser Informationen geschaffen wird, welche Implikationen hat dies für das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten?
Hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz mit der Tätigkeit des GASIM beschäftigt, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Inwiefern handelt es sich bei der – vom Leiter der BPOL beim GASIM erwähnten –
Umsetzung von Informationen in Erkenntnismitteilungen und Fahndungshinweise;
Initiierung gezielter überörtlicher bzw. behördenübergreifender Einsätze/operativer (Sofort-)Maßnahmen;
Initiierung und Unterstützung von Ermittlungsverfahren sowie der
Durchführung von Prüfverfahren für das BAMF, die FKS bzw. für das Auswärtige Amt
um operative Tätigkeiten (zumal ja das Forum 7 den Titel „Operative Maßnahmen im Zusammenhang mit illegaler Migration“ trägt)?
Wie ist vor diesem Hintergrund die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu bewerten, in der die Bundesregierung behauptet hat, das GASIM führe „keine operativen Maßnahmen durch“ (Bundestagsdrucksache 16/2420)?
Welche rechtlichen Implikationen ergeben sich im Hinblick auf die Durchführung operativer Tätigkeiten im GASIM auf das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten?
Zu welchen Anlässen haben das GASIM und das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (wie in der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erwähnt) bislang zusammengearbeitet?
In welchen Bundesländern bestehen vergleichbare Einrichtungen wie das GASIM (wie z. B. die „Auswertungsstelle Schleusungskriminalität/Menschenhandel/illegale Beschäftigung Schleswig-Holstein“; vgl.: Polizei Schleswig Holstein 1/2006, S. 7)?
Arbeiten inzwischen auch Vertreterinnen/Vertreter von Landesbehörden beim GASIM?
Wenn ja, welche Behörden aus welchen Ländern arbeiten im GASIM in welchem Arbeitszusammenhang/Forum?
Wenn nein, wie gestaltet/wie entwickelt sich die Zusammenarbeit des GASIM mit den Bundesländern bzw. mit ihren entsprechenden Analysezentren?
In welchen Mitgliedstaaten existieren ähnliche Einrichtungen wie das deutsche GASIM?
Mit welchen Behörden bzw. Analysezentren anderer EU-Staaten kooperiert das GASIM bereits bzw. soll das GASIM in Zukunft zusammenarbeiten?
Inwiefern kooperieren/synchronisieren das GASIM auf der einen und FRONTEX bzw. EUROPOL auf der anderen Seite ihre jeweilige Strategiebildung bzw. ihre Analyse- und operative Ermittlungstätigkeit?
In welcher Form kooperiert das GASIM mit den entsprechenden im Ausland tätigen Verbindungsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei?
In welcher Form kooperiert das GASIM mit dem EU-Netzwerk „Immigration Liason Officers“?
Welchen praktischen Nutzen hat diesbezüglich die neue geschützte Intranetplattform der grenzpolizeilichen EU-Verbindungsbeamtinnen und -beamten der EU (ICoNet) für das GASIM?
Inwiefern werden beim GASIM auch Fluchtrouten von Asylsuchenden ausgewertet?
Inwiefern wird beim GASIM die Befragung von Asylsuchenden durch das BAMF bzw. durch die Nachrichtendienste ausgewertet?