Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/8010
23. 06. 97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Halo Saibold und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 13/7631 -
Fördermittel des Bundes für Bayern
1. Welche Entwicklung verzeichnete nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung seit 1988 die mittelständische Wi rtschaft in Bayern
im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet?
Wie partizipierte insbesondere die Wi rtschaft Bayerns an der
Existenzgründungsförderung des Bundes, und worauf sind evtl.
Abweichungen im übrigen Bundesgebiet zurückzuführen?
Die Entwicklung der mittelständischen Wi rtschaft in Bayern seit
1988 ist ausführlich dargestellt in den „Berichten der Bayerischen
Staatsregierung über die Lage der mittelständischen Wirtschaft
und der Freien Berufe in Bayern" der Jahre 1992 und 1996. Auf
diese Berichte wird insoweit verwiesen.
Im Eigenkapitalhilfe-Programm, dem zentralen Förderinstrument
des Bundes zur Stärkung der Haftkapitalbasis neu gegründeter
Unternehmen gab es seit 1988 folgende Entwicklung:
Bewilligungen im Eigenkapitalhilfe-Programm Land Bayern
Jahr alte Bundesländer davon Bayern
Anzahl Betrag TDM Anzahl % Betrag TDM %
1988 9 162 519 358,3 2 006 21,9 115 168,6 22,2
1989 8 714 496 649,0 2 099 24,1 118 761,6 23,9
1990 8 655 431 776,3 2 022 23,4 101 704,2 23,6
1991 9 919 507 359,0 2 409 24,3 126 560,4 24,9
1992 4 521 296 982,3 1 134 25,1 78 061,4 26,3
1993 - - - - - -
1994 4 929 320 035,5 1 171 23,8 78 363,4 24,5
1995 9 679 664 775,6 1 915 19,8 131 760,3 19,8
1996 9 173 667 596,4 1 759 19,2 130 286,4 19,5
Insgesamt 64 752 3 904 532,4 14 515 22,4 880 666,3 22,6
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
20. Juni 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Bezogen auf den Anteil Bayerns an der Bevölkerung der alten
Bundesländer, der bei ca. 18,7 % liegt, war Bayern an der EKH-
Förderung überproportional beteiligt.
Im ERP-Existenzgründungsprogramm, dem zentralen
Förderprogramm des Bundes, mit dem Gründern Kredite zu günstigen
Konditionen bereitgestellt werden, gab es seit 1988 folgendes Bild:
Bewilligungen im ERP-Existenzgründungsprogramm Land Bayern
Jahr alte Bundesländer davon Bayern
Anzahl Betrag TDM Anzahl % Betrag TDM %
1988 11 294 715 598,1 2 303 20,4 96 032,7 13,4
1989 13 157 906 128,0 3 032 23,0 136 700,9 15,1
1990 14 117 853 888,6 3 010 21,3 125 936,6 14,7
1991 14 238 929 085,2 3 123 21,9 134 027,8 14,4
1992 12 381 903 555,1 2 555 20,6 144 231,1 16,0
1993 8 957 768 450,9 1 646 18,4 102 902,7 13,4
1994 13 276 1 291 859,0 2 140 16,1 171 452,7 13,3
1995 12 994 1 303 139,3 1 571 12,1 130 737,0 10,0
1996 13 685 1 564 220,5 1 788 13,1 176 194,7 11,3
Insgesamt 114 099 9 235 924,7 21 168 18,6 1 218 216,2 13,2
Bezogen auf den Anteil Bayerns an der Bevölkerung der alten
Bundesländer, der bei ca. 18 % liegt, war Bayern am ERP-
Existenzgründungsprogramm bezüglich des Kreditvolumens
unterproportional beteiligt.
Ein Grund für diese unterproportionale Beteiligung und den
Rückgang vor allem bei der Anzahl der Förderfälle besteht darin,
daß die Regierung des Freistaates Bayern eine Reihe eigener
Kreditförderprogramme hat, die auch von Gründern besonders bei
kleinen Vorhaben genutzt werden. Beim EKH-Programm gibt es
dagegen kein vergleichbares Landesprogramm.
2. Mit welchen Hilfen und welchem finanziellen Umfang hat der Bund
seit 1988 Bayern insgesamt unterstützt?
Wie verteilen sich die Fördermittel pro Kopf der Bevölkerung in
einzelnen Bezirken, Kreisen und kreisfreien Städten?
Der Haushalt des Bundes wird grundsätzlich nicht nach regionalen
Gesichtspunkten aufgestellt und ausgeführt. Der
Bundesregierung liegen daher keine Übersichten vor, die die vollständige
regionale Verteilung des Abflusses der Bundesmittel darstellen.
Lediglich die Ausgaben für die Gemeinschaftsaufgaben von Bund
und Ländern, für die Finanzhilfen an die Länder, für die
Geldleistungsgesetze und für einige wesentliche Bundeszuständigkeiten
werden in der jährlich erstellten Liste „Wesentliche Leistungen aus
dem Bundeshaushalt an die Länder" , der sog. Länderliste,
aufgeführt. Die aus den Länderlisten für Bayern zusammengestellte
Übersicht (Anlage 1) zeigt die Ist-Ergebnisse von 1988 bis 1996 und
das Soll für 1997. Die Bundesregierung verfügt nicht über Daten,
die eine Untergliederung dieser Länderliste nach
Regierungsbezirken, Kreisen oder kreisfreien Städten ermöglichen würde.
3. Wie entwickelten sich die Bundeshilfen an Bayern im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" seit 1988?
Welche regional- und strukturpolitischen Effekte konnten damit
erzielt werden?
Bayern erhielt von 1988 bis 1996 Bundesmittel im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" (GA) in Höhe von insgesamt rd. 535 Mio. DM (davon
32 Mio. DM aus GA-Sonderprogramm). Diese Bundesmittel
entwickelten sich seit 1988 wie folgt (in Mio. DM):
1988: 73,2 1993: 46,1
1989: 75,3 1994: 39,8
1990: 75,3 1995: 40,4
1991: 72,2 1996: 40,5
1992: 72,2
Die Ergebnisse der GA-Förderung in Bayern von 1988 bis 1996
(hinsichtlich der Ergebnisse auf Kreisebene seit 1989) sind aus den
nachstehenden Tabellen (siehe Anlage 2) ersichtlich.
4. Wie entwickelten sich die Bundeshilfen an Bayern im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" seit 1988?
Welche regional- und strukturpolitischen Effekte konnten damit
erzielt werden?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) entwickelten sich die
Ausgaben des Bundes für den Freistaat Bayern wie folgt:
1998: 409,918 Mio. DM, 1993: 488,520 Mio. DM,
1989: 446,047 Mio. DM, 1994: 434,529 Mio. DM,
1990: 464,305 Mio. DM, 1995: 425,972 Mio. DM,
1991: 488,327 Mio. DM, 1996: 383,705 Mio. DM.
1992: 495,069 Mio. DM,
1997 stehen 306,646 Mio. DM im Ansatz zur Verfügung.
Die Förderschwerpunkte des Freistaates Bayern im Rahmen der
GAK liegen bei der Gewährung der Ausgleichszulage für Betriebe
in benachteiligten Gebieten, den einzelbetrieblichen
Investitionsmaßnahmen und der Flurbereinigung. Auf diese Maßnahmen
entfielen im Durchschnitt der Jahre rd. 76 % der eingesetzten
Mittel.
Mit den Bundes- und Landesmitteln für einzel- und
überbetriebliche Maßnahmen konnte ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und
zur Entwicklung der ländlichen Räume in Bayern geleistet
werden.
Insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung hat
durch ihre Anreizwirkungen für Wirtschaftswachstum im
ländlichen Raum dazu beigetragen, Beschäftigung zu sichern,
Einkommenskombinationen zu fördern sowie Arbeits- und
Lebensbedingungen zu verbessern. Nach dem Einzelbetrieblichen
Investitionsförderungsprogramm (EFP) bzw. dem
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wurden jährlich in Bayern zwischen
330 und 955 Betriebe gefördert. Im Zeitraum 1988 bis 1995 wurden
dadurch Bruttoinlandsinvestitionen von insgesamt rd. 2,2 Mrd.
DM angestoßen.
Die Gewährung der Ausgleichszulage dient dem Ausgleich
naturbedingter Bewirtschaftungsnachteile und hat wesentlich zur
Erhaltung der Landbewirtschaftung in benachteiligten Gebieten
beigetragen. Jährlich wurden in Bayern zwischen 96 000 und
110 000 Betriebe mit durchschnittlich 2 600 bis 3 000 DM
gefördert.
5. Wie entwickelten sich die investiven und konsumtiven
Finanzströme von Einrichtungen des Bundes, insbesondere von
Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zivil- und Katastrophenschutz bzw.
privatisierten ehemaligen Bundeseinrichtungen (z. B. Post, Bahn) in
Bayern seit 1988?
Wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundenen struktur-
und arbeitsmarktpolitischen Effekte?
Bundeswehr:
Die Entwicklung der Ausgaben der Bundeswehr (Streitkräfte und
Wehrverwaltung) in Bayern in den Jahren 1990 bis 1997 ergibt
sich aus der nachfolgenden Tabelle:
auf der Basis der Ist-Ergebnisse in Mio. DM Soll
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997
FEE 1384,9 1326,3 1313,7 1308,1 569,8 632,7 545,6 549,5
mil.Besch. 3 109,0 2 735,7 2 175,7 1 610,0 1 460,9 1 069,0 1 116,2 1 100,2
mil. Anl. 539,3 317,8 285,8 246,5 237,5 288,5 311,3 277,0
FEE = Forschung, Entwicklung und Erprobung
mil. Besch. = militärische Beschaffungen
mil. Anl. = militärische Anlagen/Infrastruktur
Die Daten wurden erstmals 1990 nach regionalen
Gesichtspunkten erfaßt, so daß für davor liegende Zeiträume keine
Angaben gemacht werden können. Die Datenerfassung deckt die für
die Bundesländer besonders wichtigen verteidigungsinvestiven
Ausgabenbereiche ab. Zu den Personal- und Betriebsausgaben
gibt es kein länderbezogenes Erfassungssystem. Angesichts des
länderüberschreitenden Personaleinsatzes sowie der ebenso
strukturierten Betriebskosten würden solche Daten auch kein
aussagefähiges Bild ergeben.
Bundesgrenzschutz:
Statistische Auswertungen, die Aussagen zur Wirkung von
Einrichtungen des Bundes auf die wi rtschaftliche und finanzielle
Entwicklung in einzelnen Bundesländern erlauben, sind nicht
verfügbar. Es können lediglich die im Rahmen der
Aufgabenstellung der in Bayern gelegenen Einrichtungen des
Bundesgrenzschutzes sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes
geleisteten Ausgaben angegeben werden, unabhängig davon, ob
damit verbundene Aufträge der bayerischen Wi rtschaft zufließen
und somit Einkommen und Beschäftigung in Bayern beeinflussen.
Die konsumtiven Ausgaben umfassen auch die
Personalausgaben. Bei zentralen Beschaffungen (z. B. Fahrzeuge) wurde der
Wert der für Einrichtungen in Bayern beschafften Güter zugrunde
gelegt.
Für den Bereich des Bundesgrenzschutzes konnten die Angaben
für die Jahre 1988 bis 1995 nur näherungsweise unter
Zuhilfenahme eines Personalschlüssels ermittelt werden. Danach haben
sich die Ausgaben für den Bundesgrenzschutz in Bayern wie folgt
entwickelt:
Jahr konsumtive Ausgaben
einschließlich Personal
investive Ausgaben
1988 215 436 TDM 12 160 TDM
1989 223 306 TDM 10 435 TDM
1990 233 630 TDM 9 148 TDM
1991 271 084 TDM 12 526 TDM
1992 341 123 TDM 8 051 TDM
1993 333 675 TDM 5 839 TDM
1994 377426TDM 8010TDM
1995 398 254 TDM 4 839 TDM
1996 481 411 TDM 9 263 TDM
Durch
— die Übernahme von Luftsicherheitsaufgaben,
— die Übernahme der Bahnpolizei,
— die Einrichtung neuer Grenzschutzämter und
Grenzschutzstellen
— sind die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Zivil- und Katastrophenschutz:
Die Ausgaben des Bundes für die in Bayern gelegenen
Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes beruhen zu
einem Teil auf Schätzungen. Sie umfassen auch die Ausgaben
für das Technische Hilfswerk sowie den bisherigen
Bundesverband für den Selbstschutz.
Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Jahr konsumtive Ausgaben investive Ausgaben
einschließlich Personal
1988 44 912 TDM 56 411 TDM
1992 53 396 TDM 58 765 TDM
1996 27 348 TDM 20 126 TDM
Durch Schließung von Dienststellen und Einrichtungen im Zuge
der Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutzes
(Katastrophenschutzschule, Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten
und BVS-Dienststellen) sind zwar bis Ende 1996 213 Arbeitsplätze
in Bayern entfallen. Dem Abbau des Personals der
Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten steht jedoch eine Vergabe der
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an gewerbliche Betriebe und
damit die Sicherung entsprechender Arbeitsplätze gegenüber.
Das betroffene Personal ist bei Bundes-, Landes- und
Kommunaldienststellen sozialverträglich weiterbeschäftigt worden; ein Teil
ist in den Vorruhestand eingetreten.
Post:
Den drei Postaktiengesellschaften ist eine regionalisierte
Darstellung der investiven und konsumtiven Finanzströme seit 1988
in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Auch bei erheblich
verlängerter Frist wäre eine Zusammenstellung der erbetenen Daten
durch die drei Unternehmen, die ihr Rechnungswesen nicht auf
eine Differenzierung nach Bundesländern ausgerichtet haben,
nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand durchführbar.
Bahn:
Der Bundesregierung stehen Angaben zu den investiven
Finanzströmen der ehemaligen Deutschen Bundesbahn sowie der
Deutschen Bahn AG in Bayern seit 1988 hinsichtlich der
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung (vgl. Antwort zu
Frage 7). Weitergehende Angaben stehen der Bundesregierung
nicht zur Verfügung; schon vor der Bahnreform hatten die
ehemaligen Sondervermögen des Bundes, Deutsche Bundesbahn und
Deutsche Reichsbahn, konsumtive Aufträge in eigener
unternehmerischer Verantwortung und ohne eine regionale Zuordnung der
dabei verausgabten Mittel vergeben.
6. Welche Einrichtungen des Bundes im weitesten Sinne sind seit 1988
aus Bayern in andere Bundesländer verlagert worden?
Wie viele Arbeitsplätze des Bundes gingen dabei in Bayern
verloren?
Einrichtungen des Bundes sind seit 1988 aus Bayern nicht in
andere Bundesländer verlagert worden.
7. Wie entwickelten sich die Investitionen und Investitionshilfen des
Bundes im Bereich des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur in Bayern
seit 1988, insbesondere im Bereich des Fernstraßenbaus, des
öffentlichen Personennahverkehrs und des Gemeindefinanzierungsgesetzes
(GVFG)?
Welchen Anteil hat Bayern am Gesamtvolumen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundenen
regionalen und strukturpolitischen Impulse?
Das Land Bayern erhielt für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen im
Zeitraum 1988 bis 1996 folgende Bundesmittel:
(Angaben in Mio. DM sowie gerundeter Anteil in % Deutschland):
Schiene Straße Wasserstraße GVFG gesamt
1988 540 14 % 694 19 % 180 26 % 536 19 % 2 220 17 %
1989 718 18 % 1 019 20 % 182 26 % 519 19 % 2 438 19 %
1990 890 18 % 1 137 20 % 187 23 % 40 14 % 2 754 17 %
1991 685 9 % 1 150 16 % 184 20 % 532 12 % 2 551 12 %
1992 695 7 % 1 357 14 % 183 23 % 725 11 % 2 960 11 %
1993 320 4 % 1 291 15 % 203 20 % 854 14 % 2 670 11 %
1994 511 7 % 1 301 15 % 157 16 % 839 14 % 2 810 12 %
1995 597 7 % 1 280 15 % 97 9 % 908 15 % 2 884 12 %
1996 476 5 % 1 285 16 % 112 9 % 959 16 % 2 832 12 %
Mit diesen Investitionen trägt der Bund wesentlich dazu bei, den
Standort Bayern zu stärken und bestehende regionale Defizite
abzubauen.
8. Wie entwickelten sich die Leistungen des Bundes zur Verbesserung
der Umweltsituation in Bayern seit 1988?
Welche Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit flossen seit 1988 im
Vergleich zu den anderen Bundesländern nach Bayern?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit fördert im Rahmen des Investitionsprogramms zur
Verminderung von Umweltbelastungen Demonstrationsprojekte in
großtechnischem Maßstab, die aufzeigen, in welcher Weise
— Anlagen einem fortschrittlichen Stand der Technik zur
Verminderung von Umweltbelastungen angepaßt,
— fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur
Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
eingesetzt und
— umweltverträgliche Produkte und umweltschonende
Subsitutionsstoffe hergestellt und angewandt werden können.
In der Zeit vom 1. Januar 1988 bis 31. Mai 1997 wurden für
insgesamt 301 Projekte 868,1 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Davon
entfallen auf Bayern 40 Projekte mit einem Fördervolumen von
38,3 Mio. DM.
9. Wie entwickelten sich die Hilfen des Bundes und der Bundesanstalt
für Arbeit für eine aktive Arbeitsmarktpolitik seit 1988 (u. a. für
berufliche Fortbildung und Umschulung,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Kurzarbeitergeld, Rehabilitation, Vorruhestandsgeld)?
Welche beschäftigungspolitischen Wirkungen gingen von diesen
Hilfen aus?
Die Antworten auf diese Fragen sind nachfolgenden Tabellen zu
entnehmen. Berechnungen zu den beschäftigungspolitischen
Wirkungen der durchgeführten Maßnahmen liegen nicht vor. Die
vorliegenden Teilnehmerzahlen machen jedoch den Umfang der
aktiven Arbeitsmarktpolitik in Bayern deutlich.
Daten über die Zahl der Empfänger von Vorruhestandsgeld, für
die Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz und zur Zahl der
Teilnehmer der aus dem Haushalt des Bundesministeriums für
Arbeit und Sozialordnung finanzierten „Aktion
Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" sowie der Empfänger
der ebenfalls aus dem BMA-Haushalt finanzierten Leistungen zur
Förderung der Eingliederung von schwervermittelbaren
arbeitslosen Arbeitnehmern konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt
werden.
Ausgaben für und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen
Fortbildung und Umschulung l) in Bayern
Jahr Ausgaben Teilnehmer
in Tsd. DM im Jahresdurchschnitt
1988 819 546 56 145
1989 779 058 55 447
1990 866 377 58 957
1991 896 511 59 421
1992 966 880 59 813
1993 973 454 56 107
1994 946 232 48 976
1995 1 153 102 48 005
1996 1 348 762 49 004
1) einschließlich Einarbeitungszuschuß.
Ausgaben für und Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs
-
maßnahmen in Bayern
Jahr Ausgaben Teilnehmer
in Tsd. DM im Jahresdurchschnitt
1988 387 941 14 211
1989 265 744 9 923
1990 191 167 8 482
1991 221 021 8 650
1992 198 840 7 748
1993 157 430 3 497
1994 191 082 5 486
1995 246 545 8 000
1996 250 452 8 504
Ausgaben für und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen
Rehabilitation in Baye rn
Jahr Ausgaben Teilnehmer
in Tsd. DM am Jahresende
1988 523 567 18 521
1989 576 778 19 176
1990 648 336 19 337
1991 698 177 19 856
1992 790 936 21 449
1993 824 504 18 938
1994 762 007 18 089
1995 740 806 17 883
1996 712 970 17 979
Kurzarbeitergeld und Kurzarbeiter
in Bayern
Jahr Ausgaben Kurzarbeiter
in Tsd, DM im Jahresdurchschnitt
1988 164 144 31 171
1989 63 154 14 591
1990 42 325 9 870
1991 103 507 32 604
1992 205 758 62 646
1993 604 646 140 776
1994 251 537 52 160
1995 101327 26 546
1996 151 978 34 302
Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose und
Förderung der Eingliederung von schwervermittelbaren
arbeitslosen Arbeitnehmern
in Tsd. DM
1988 _1)
1989 5 539
1990 43 306
1991 38 443
1992 34 028
1993 29 932
1994 16 412
1995 37 786
1996 55 871
1) Die „Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" der Bundesregierung
startete erst 1989.
Ausgaben für Leistungen nach dem Vorruhestandsgesetz
und dem Altersteilzeitgesetz
in Tsd. DM
1988 98 473
1989 115 112
1990 84 834
1991 58 227
1992 35 054
1993 15 388
1994 4 254
1995 1486
1996 328 1)
1) ohne Ausgaben für Altersteilzeitgesetz in Südbayern.
10. Wie entwickelten sich die Bundeshilfen in den heutigen
Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie
des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung seit 1988?
Welche Verbesserungen der sozialen Situation, insbesondere der
Familien, konnten dadurch in Bayern erzielt werden?
Die Entwicklung der Bundeshilfen im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle.
Entwicklung der Bundeshilfen in den (heutigen) Zuständigkeitsbereichen des BMFSFJ (in Mio. DM)
Jahr Stiftung Leistungen nach dem Kindergeld nach Erziehungsgeld
„Mutter und Kind - Unterhaltsvorschußgesetz dem Bundeskinder-
Schutz des ungebo- geldgesetz2)
Brutto-
Nettoreuen Lebens" ausgaben ausgaben1)
1988 19,82 11,05 7,17 2 422 615,32
1989 23,29 12,57 8,36 2 400 740,44
1990 24,80 14,01 9,33 2 514 857,19
1991 24,80 14,93 9,90 2 823 1 047,62
1992 24,90 16,28 11,23 2 967 1 193,34
1993 25,74 42,03 35,48 2 939 1 127,27
1994 25,90 59,99 50,32 2 868 1 071,41
1995 28,48 71,76 59,24 2 892 1 160,76
1996 28,65 76,50 62,60 117 1 098,30
1) Nettoausgaben nach Abzug der Einnahmen.
2) Aufgrund fehlender statistischer Daten auf der Basis von Prozentangaben bezogen auf die Gesamtausgaben des Bundes
ermittelt.
Ab 1996 wird das Kindergeld für rd. 99,7 % aller Berechtigten nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes gezahlt.
Bundesfinanzhilfen für das Land Bayern werden vom
Bundesministerium für Gesundheit nicht gewährt. Bundesfinanzhilfen im
Zuständigkeitsbereich dieses Bundesministeriums werden
ausschließlich zur Durchführung des
Krankenhausinvestitionsprogramms für d as in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte
Gebiet nach Artikel 14 des Gesetzes zur Sicherung und
Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (vom
21. Dezember 1992 [BGBl. I S. 22661) in Verbindung mit § 2 des
Gesetzes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und
zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den neuen
Ländern (Investitionsförderungsgesetz Aufbau-Ost) vom 23. Juni
1993 (BGBl. S. 944, 982) in den Jahren 1995 bis 2004 jährlich in
Höhe von 700 Mio. DM zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung finanziert
aus seinem Haushalt das Programm „Aktion Beschäftigungshilfen
für Langzeitarbeitslose" . Außerdem stellt es Mittel zur Förderung
der Eingliederung schwervermittelbarer arbeitsloser
Arbeitnehmer bereit. Die hierfür aufgewendeten Finanzmittel sind der
Antwort auf Frage 9 zu entnehmen. Durch diese Bundeshilfen
verbessert sich die soziale Situation derjenigen schwervermittelbaren
Arbeitslosen, die durch diese Finanzmittel wieder Arbeit erhalten.
11. Mit welchen Mitteln fördert der Bund den Konversionsprozeß in
Bayern?
Welche Vergünstigungen gewährt der Bund den einzelnen
bayerischen Kommunen zur zivilen Nutzung ehemaliger
Bundeswehrgrundstücke?
Seit 1991 hilft der Bund durch ein umfangreiches
Verbilligungsprogramm beim Erwerb bundeseigener
Konversionsliegenschaften. Die Verbilligungen kommen Ländern und Kommunen, aber
auch privaten Investoren zugute.
Das breitgefächerte, zeitlich befristete Verbilligungsprogramm
umfaßt vor allem den Wohnungsbau, aber auch eine Vielzahl von
sozialen Zwecken wie Krankenhäuser, Altenheime,
Behinderteneinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Frauenhäuser und
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie den Hochschul- und
Schulbereich, Sportstätten bis hin zu Abwasser- und
Abfallbeseitigungsanlagen. Der Preisnachlaß beträgt in der Regel 50 v. H. vom
vollen Wert eines Grundstückes. Gebietskörperschaften und somit
auch Kommunen erleichtert der Bund bei Verkäufen über 3 Mio. DM
den Erwerb durch eine günstige Stundungsmöglichkeit.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Steueränderungsgesetzes
1992 der Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen ab 1993 um
2 % (von 35 % auf 37 %) erhöht. Im Vermittlungsausschuß einigte
man sich damals auf eine Empfehlung, wonach die Senkung des
Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen insbesondere zur
finanziellen Flankierung der Folgen des Truppenabbaus dienen
sollte. Daneben erfahren die Länder ab 1995 eine zusätzliche
Entlastung durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 14 %
auf 15 % im Jahr 1993.
Diese Mittel waren bis 1994 zur Finanzierung der Aufstockung des
Fonds „Deutsche Einheit" bestimmt und können seit 1995 auch
zum Ausgleich der Konversionslasten der betroffenen Länder
verwendet werden. Insgesamt erhielt das Land Bayern in diesem
Zusammenhang Umsatzsteuermittel in folgender Höhe (in Mio. DM):
1993 1994 1995
602 652 1 353
Außerdem beteiligt sich der Bund mit Finanzhilfen nach
Artikel 104 a Abs. 4 GG an der Städtebauförderung der Länder. Allein
für Bayern steht im Bundeshaushalt 1997 hierfür ein
Verpflichtungsrahmen von rund 14 Mio. DM zur Verfügung.
Eine Reihe von Regionen in Bayern, die vom Truppenabbau
betroffen sind, sind zugleich Fördergebiete der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA).
Dieses Finanzierungsinstrument ist zwar nicht unmittelbar für die
Konversion vorgesehen, bietet aber gleichwohl die Möglichkeit,
für Konversionszwecke genutzt zu werden. In den Fördergebieten
können Mittel der GA zur Förderung von gewerblichen
Investitionen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt
werden und damit die Standortqualität der Region erhöhen sowie
Arbeitsplätze sichern oder neue Arbeitsplätze schaffen. Die GA
trägt in diesen Regionen mit dazu bei, die strukturellen
Anpassungsprobleme der Konversion zu bewältigen.
Schließlich fördert die Europäische Union im Rahmen der
Gemeinschaftsinitiative KONVER die wirtschaftliche
Diversifizierung in Regionen, die von der rückläufigen Nachfrage in der
Rüstungsindustrie sowie vom Truppenabbau besonders betroffen
sind. Im Zeitraum 1994 bis 1999 sind für Fördergebiete in Bayern
Mittel der EU in Höhe von rund 17 Mio. ECU (ca. 32,4 Mio. DM)
vorgesehen. Förderprioritäten liegen in der Standortkonversion,
Existenzgründung von KMU sowie Beschäftigungsprogrammen
für ehemalige Zivilbedienstete der Streitkräfte.
Anlage1
Wesentliche Leistungen aus dem Bundeshaushalt
Land: Bayern
Art der Leistung Ist 1988 Ist 1989 Ist 1990 Ist 1991 Ist 1992
1. Im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgaben nach Art . 91 a GG:
- Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes 409,9 446,1 464,3 491,8 495,1
- Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur 84,6 74,6 76,4 71,7 72,4
- Ausbau und Neubau von
Hochschulen einschl. der
Hochschulkliniken 220,0 194,0 256,0 324,0 324,0
2. Zusammenwirken von Bund und
Land aufgrund von Vereinbarungen
nach Art . 91 b GG:
- Bildungsplanung 4,1 3,6 3,0 4,1 4,0
- Wissenschaftliche Forschung 298,5 347,6 370,7 409,5 316,9
- Förderung der Großforschung 189,5 202,5 223,7 231,1 293,3
- Hochschulsonderprogramm/
Erneuerungsprogramm - - - 34,7 40,2
3. Finanzhilfen nach A rt . 104 a
Abs. 4 GG:
- Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden - - - 426,9 725,5
• kommunaler Straßenbau 243,5 234,1 234,9 - -
• Verkehrswege des öffentlichen
Personennahverkehrs einschl.
Busse (ohne DB) 224,2 223,9 204,4 - -
- Stadtsanierung und -entwicklung 152,3 101,1 - - -
- Städtebau - - 83,6 87,6 87,0
- Sozialer Wohnungsbau 209,2 157,4 225,9 203,1 237,4
- Modernisierungs- und
Energieeinsparungsmaßnahmen an
Wohngebäuden 9,2 6,7 4,3 2,8 1,6
- Studentenwohnraumförderung - - 3,6 27,3 31,8
- Übergangswohnheime für
Aussiedler - - 14,7 15,0 33,4
- Kohleheizkraftwerks- und
Fernwärmeausbau 19,7 10,0 - - -
- Strukturhilfegesetz - 157,6 158,0 158,0 96,7
4. Ausgaben aufgrund von
Geldleistungsgetzen nach A rt . 104 a
Abs. 3 GG:
- Kindergeld für Bedienstete des
Landes, landesunmittelbarer
Körperschaften, Anstalten sowie
Stiftungen des öffentlichen
Rechts und Gemeinden (GV) 356,8 355,0 373,2 395,2 450,0
- Ausbildungsförderung (BAföG) 243,9 247,6 261,0 320,9 342,3
- Wohnungsbauprämien 206,7 215,2 134,7 109,3 103,3
- Wohngeld 218,1 215,9 212,4 216,7 218,6
- Erziehungsgeld 615,3 1112,9 857,2 1047,6 1209,4
- Gasölverbilligung Landwirtschaft 194,9 196,0 193,0 190,1 184,7
- Ausgleichsmaßnahmen
Landwirtschaft - - - - -
- Sozialversicherung Behinderter 68,4 76,5 84,4 91,7 90,3
- Soziostruktureller
Einkommensausgleich - - 195,0 40,3 510,8
Art der Leistung Ist 1988 Ist 1989 Ist 1990 Ist 1991 Ist 1992
- Entschädigung für Opfer von
Gewalttaten 1,2 1,2 - - -
- Sicherung des Unterhalts von
Kindern 11,1 12,6 14,0 15,0 16,3
- Unrechtsbereinigungsgesetze - - - - -
- Bundesentschädigungsgesetz - - - - 129,7
5. Sonstige Bundeszuständigkeiten:
- Bundesfernstraßen 964,0 1018,6 1136,9 1149,8 1357,2
- Bundeswasserstraßen 179,2 187,0 186,6 186,4 185,5
- Mittelstand - - .69,3 71,0 81,4
darunter:
• Eigenkapitalhilfeprogramm - - 26,1 26,2 31,9
- Werfthilfen
davon:
• Zinszuschüsse - - 0,2 0,2 0,1
• Wettbewerbshilfen - - 0,6 1,5 1,4
- Seeschiffahrtshilfen - - 4,6 3,2 1,9
- Verteidigungsausgaben
darunter:
• Infrastrukturmaßnahmen
(ohne NATO-Infrastruktur) - - 539,3 317,8 238,4
• Beschaffung - - 3 109,0 2 735,7 2 175,7
• Forschung und Entwicklung - - 1 384,9 1 326,3 1 313,7
- Wohnungsfürsorge - - 10,5 13,8 10,2
- Soziale und kulturelle
Zonenrandförderung - - 34,4 39,9 38,0
- Regionalisierungsgesetz - - - - -
Art der Leistung Ist 1993 Ist 1994 Ist 1995 Ist 1996 Soll 1997
1. Im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgaben nach Art . 91 a GG:
- Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes 488,5 434,5 426,0 383,7 299,8
- Verbesserungderregionalen 46,5 39,8 34,8 42,1 40,0
Wirtschaftsstruktur
- Ausbau und Neubau von
Hochschulen einschl. der
Hochschulkliniken 314,0 241,0 196,0 211,0 181,0
2. Zusammenwirken von Bund und
Land aufgrund von Vereinbarungen
nach Art . 91 b GG:
3,9 3,2 2,1 2,3 1,7
- Bildungsplanung
- Wissenschaftliche Forschung 286,2 302,5 394,4 403,1 395,6
- Förderung der Großforschung 321,0 310,4 290,0 315,9 338,1
- Hochschulsonderprogramm/
Erneuerungsprogramm 43,9 44,0 70,1 50,0 35,2
3. Finanzhilfen nach Art . 104 a
Abs. 4 GG:
- Verbesserung der Verkehrs-
821,6 824,9 879,7 911,4 430,2
verhältnisseder Gemeinden
• kommunaler Straßenbau - - - - -
• Verkehrswege des öffentlichen
Personennahverkehrs einschl.
Busse (ohne DB) - - - - -
- Stadtsanierung und -entwicklung - - - - -
- Städtebau 63,2 37,7 23,8 23,2 11,6
- Sozialer Wohnungsbau 272,5 341,1 366,3 385,7 386,1
Art der Leistung Ist 1993 Ist 1994 Ist 1995 Ist 1996 Soll 1997
- Modernisierungs- und
Energieeinsparungsmaßnahmen an
Wohngebäuden 0,6 - - - -
- Studentenwohnraumförderung 30,4 8,5 - - -
- Übergangswohnheime für
Aussiedler 3,0 - - - -
- Kohleheizkraftwerks- und - - - - -
Fernwärmeausbau
- Strukturhilfegesetz - - - - -
4. Ausgaben aufgrund von
Geldleistungsgesetzen nach Art . 104 a
Abs. 3 GG:
- Kindergeld für Bedienstete des
Landes, landesunmittelbarer
Körperschaften, Anstalten sowie
Stiftungen des öffentlichen
Rechts und Gemeinden (GV) 449,3 432,3 414,3 8,4 0,2
- Ausbildungsförderung (BAföG) 261,6 262,3 240,3 230,9 201,6
- Wohnungsbauprämien 92,5 82,8 70,5 58,3 51,8
- Wohngeld 215,3 227,8 249,6 264,3 257,4
- Erziehungsgeld 1127,3 1071,4 1160,8 1098,3 1106,2
- Gasölverbilligung Landwirtschaft 181,5 184,9 178,7 180,2 180,2
- Ausgleichsmaßnahmen
Landwirtschaft 298,7 204,3 100,6 - -
- Sozialversicherung Behinderter 117,0 136,8 169,1 169,0 169,0
- Soziostruktureller
Einkommensausgleich - - - - -
- Entschädigung für Opfer von
Gewalttaten - - - - -
- Sicherung des Unterhalts von
Kindern 42,0 60,0 71,8 76,5 81,6
- Unrechtsbereinigungsgesetze 3,7 4,1 1,8 0,8 2,6
- Bundesentschädigungsgesetz 131,4 131,5 133,4 133,1 136,0
5. Sonstige Bundeszuständigkeiten:
- Bundesfernstraßen 1 290,7 1 301,1 1 280,4 1 285,0 1 085,5
- Bundeswasserstraßen 208,7 156,5 107,5 104,0 88,4
- Mittelstand 82,0 73,4 79,5 82,6 87,7
darunter:
• Eigenkapitalhilfeprogramm 26,8 19,5 23,7 26,9 25,2
- Werfthilfen 1,0 0,6 0,6 0,2 0,2
davon:
• Zinszuschüsse 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
• Wettbewerbshilfen 0,8 0,4 0,4 - -
- Seeschiffahrtshilfen - - 8,4 11,8 5,0
- Verteidigungsausgaben
darunter:
• Infrastrukturmaßnahmen
(ohne NATO-Infrastruktur) 246,5 237,5 288,5 311,3 277,0
• Beschaffung 1 804,9 1 460,9 1 069,0 1 116,2 1 100,2
• Forschung und Entwicklung 1 308,1 569,8 632,7 545,6 549,5
- Wohnungsfürsorge 14,6 6,3 16,0 8,6 5,0
- Soziale und kulturelle Zonen- 7,3 7,9 - - -
randförderung
- Regionalisierungsgesetz - - - 1401,6 1892,1
Anlage 2
(zu Frage 3)
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wi rtschaftsstruktur"
Berichtszeitraum vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1996
Ergebnisse der GA-Förderung in Bayern (GA-Bewilligungsstatistik) *
Jahr Gewerbliche Wirtschaft Infrastruktur
Investitions- Anzahl der Zusätzliche Gesicherte Bewilligte Gesamt- Anzahl der Bewilligte
volumen Fälle Dauer- Dauer- GA-Mittel ausgaben Fälle GA-Mittel
in TDM arbeitsplätze arbeitsplätze in TDM in TDM in TDM
1988 1 051 660 70 4 990 985 107 820 152 840 123 83 270
1989 721 514 68 3 464 657 54 602 120 924 120 65 251
1990 1 765 209 112 5 135 981 118 297 149 910 82 56 112
1991 985 370 63 2 011 560 87 243 104 632 59 34 481
1992 828 824 42 1 443 1 564 61 787 137 552 49 24 402
1993 339 229 45 620 374 32 771 147 659 38 38 652
1994 435 945 49 780 770 47 582 32 681 36 13 276
1995 449 956 57 649 6 518 33 011 99 293 44 27 391
1996 419 674 45 679 5 047 56 477 56 761 20 21 439
1988-96 7 015 381 551 19 771 17 456 599 590 1 002 252 571 364 274
Stand: 2. Juni 1997
einschließlich Kombifälle (Kumulative Förderung durch GA und Investitionszulage gemäß § 2 I-Zulagengesetz, 1989
ausgelaufen).
Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wi rtschaftsstruktur"
Berichtszeitraum vom 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1996
Ergebnisse der GA-Förderung in Bayern (GA-Bewilligungsstatistik) *
Stadt-/Landkreis Gewerbliche Wirtschaft Infrastruktur
Investition- Anzahl Zusätzliche Gesicherte Bewilligte Gesamt- Anzahl Bewilligte
volumen der Dauer- Dauer- GA-Mittel ausgaben der GA-Mittel
in TDM Fälle arbeitsplätze arbeitsplätze in TDM in TDM Fälle in TDM
Amberg 95 970 11 248 589 11 261 48 538 9 8 282
Amberg-Sulzbach 74 408 11 218 96 10 544 18 968 6 10 967
Ansbach, Kreisfreie Stadt 6 600 3 59 0 520 284 1 185
Ansbach, Landkreis 27 408 3 121 0 2 350 3 086 4 1 266
Bad Kissingen 11 853 2 18 213 1 550 21 731 8 6 796
Bad Tölz-Wolfratshausen 9 799 5 2 748
Bamberg, Kreisfreie Stadt 7 363 2 23 0 530 4 434 5 2 484
Bamberg, Landkreis 8 418 2 109 0 760 4 604 3 2 140
Bayreuth, Kreisfreie Stadt 28 565 2 35 0 2 900 7 435 5 2 771
Bayreuth, Landkreis 53 885 3 237 0 2 583 14 648 9 5 628
Berchtesgadener Land 5 575 2 10 0 400 33 419 2 4 749
Cham 177 703 35 664 1 148 16 388 37 737 51 13 596
Coburg, Kreisfreie Stadt 154 925 2 295 0 5 200
Coburg, Landkreis 64 569 8 554 0 3 750 9 807 14 6 038
Deggendorf 623 214 30 1 704 213 49 998 6 069 11 2 994
Dingolfing-Land 5 761 1 40 0 500 6 386 2 1 915
Donau-Ries 104 187 11 266 99 4 145 5 761 5 1 887
Eichstätt 33 000 1 10 62 2 060 6 638 5 2 392
Forchheim 44 312 3 57 0 690 3 778 4 2 226
Freyung-Grafenau 215 907 23 347 1 294 26 043 9 796 9 5 928
Garmisch-Partenkirchen 7 119 3 5 1 504 6 200 3 318
Hassberge 691 257 23 927 193 59 992 8 501 8 4 179
Hof, Kreisfreie Stadt 39 524 4 50 319 5 781 34 331 6 8 378
Hof, Landkreis 156 345 19 311 1 010 15 934 45 761 23 14 403
Kelheim 33 589 3 187 0 2 000 101 411 7 25 325
Kronach 150 060 18 352 607 12 547 19 268 15 8 538
Kulmbach 37 389 4 62 425 3 850 3 843 3 1 923
Landshut, Kreisfreie Stadt 2 651 1 449
Lichtenfels 3 679 1 15 0 50 3 496 5 2 402
Miesbach 3 588 1 1 300
Neumarkt i. d. Oberpfalz 30 206 3 50 235 2 552 8 777 8 2 478
Stadt-/Landkreis Gewerbliche Wirtschaft Infrastruktur
Investition- Anzahl Zusätzliche Gesicherte Bewilligte Gesamt- Anzahl Bewilligte
volumen der Dauer- Dauer- GA-Mittel ausgaben der GA-Mittel
in TDM Fälle arbeitsplätze arbeitsplätze in TDM in TDM Fälle in TDM
Neustadt a. d. Waldnaab 91 609 23 339 354 7 584 9 034 14 4 796
Neustadt Aisch 119 635 13 237 0 9 741 12 637 13 6 204
Nürnberg, Kreisfreie Stadt 40 000 1 52 0 3 100
Passau, Kreisfreie Stadt 132 592 9 132 131 13 730 47 934 22 8 528
Passau, Landkreis 453 031 35 985 1 095 36 055 43 099 17 14 214
Regen 129 237 25 329 1 417 14 280 4 065 6 2 733
Regensburg, Kreisfreie Stadt 61 702 4 244 0 3 435 30 872 17 13 902
Regensburg, Landkreis 76 834 6 718 0 4 290 3 941 3 1 386
Rhön-Grabfeld 93 363 10 160 289 8 695 6 788 8 3 239
Roth 7 517 2 34 0 280 1 298 1 779
Rottal-Inn 175 644 13 295 177 13 183 13 376 12 3 021
Schwandorf 452 638 33 1 587 810 37 683 30 483 24 8 552
Schweinfurt , Kreisfreie Stadt 321 573 9 581 4 300 18 748 3 071 2 2 013
Schweinfurt , Landkreis 9 093 2 9 24 848 5 074 1 1 500
Straubing 112 909 6 280 78 10 851 2 143 7 1 069
Straubing-Bogen 146 001 13 342 114 13 130 8 515 6 3 028
Tirschenreuth 177 426 18 605 776 12 967 15 603 13 9 215
Weiden i. d. Oberpf. 219 920 8 363 0 17 956 72 212 11 20 829
Weißenburg-Gunzenhausen 180 200 8 374 371 13 890 23 151 13 8 222
Wunsiedel i. Fichtelgebirge 48 028 8 62 31 3 974 25 370 20 13 086
Würzburg, Landkreis 21 980 2 79 0 1 968
Gesamt 5 963 722 481 14 781 16 471 491 769 849 411 448 281 002
Stand: 2. Juni 1997
Differenzen in den Summen sind rundungsbedingt.]