Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7765
27. 05.97
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich Graf von Einsiedel, Gerhard
Zwerenz und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/7632 —
. Zivildienst im Jahr 1996
1. Wieviel Prozent der anerkannten Wehrdienstverweigerer wurden
1996 zum Zivildienst herangezogen?
Wieviel Prozent der tauglichen Nichtverweigerer wurden 1996 zur
Bundeswehr eingezogen?
Im Jahr 1996 wurden 135 784 Wehrpflichtige als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Im gleichen Zeitraum haben 127 331
anerkannte Kriegsdienstverweigerer den Zivildienst angetreten.
Eine prozentuale Relation zwischen diesen Zahlen hat für das Jahr
1996 keinen Aussagewert, weil die Dienstantritte
Kriegsdienstverweigerer betreffen, die nicht nur im Jahre 1996, sondern auch
in den Vorjahren anerkannt worden sind.
Im gleichen Zeitraum sind 182 287 Wehrpflichtige als Grund
-
wehrdienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende oder als
Soldat auf Zeit zum Wehrdienst herangezogen worden. Eine
prozentuale Relation kann ebenfalls nicht angegeben werden, weil auch
diese Einstellungen Wehrpflichtige betreffen, die nicht nur im
Jahr 1996, sondern auch in den Vorjahren gemustert worden sind.
2. Wie hoch lagen 1996 die Kosten des Bundeshaushalts für den
Zivildienst?
Die tatsächlichen Ausgaben des Kapitels 17 04 des
Bundeshaushalts (Bundesamt für den Zivildienst) lagen bei gerundet
2 508 000 000 DM.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 22. Mai 1997 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
3. Welchen volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen hat der Zivildienst
1996 erwirtschaftet?
Zahlen zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung
nicht vor.
4. Kann ausgeschlossen werden, daß die Trägereinrichtungen des
Zivildienstes mit den Zivildienstleistenden Vollzeitarbeitskräfte
ersetzen?
Zivildienstplätze dürfen vom Bundesamt für den Zivildienst nur
anerkannt werden, wenn sie arbeitsmarktneutral sind, d. h. sie
dürfen nicht einen bisherigen Arbeitsplatz ersetzen oder die
Einrichtung eines neuen verhindern.
Ein nachgewiesener Verstoß gegen diese Vorgabe hat den
Widerruf der Anerkennung der betroffenen Einrichtung als
Beschäftigungsstelle des Zivildienstes zur Folge.
5. Wie überprüft das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) die
Angaben der Träger über Einsatzbereiche, Dienstaufgaben,
Ausbildung und Wochenarbeitszeiten der Zivildienstleistenden?
Im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung von Einrichtungen
als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes werden die Angaben
der Antragsteller hinsichtlich der für die Zivildienstleistenden
vorgesehenen Aufgaben auf Zulässigkeit und auf Plausibilität
geprüft. In Zweifelsfällen werden die Regionalbetreuer mit einer
Prüfung vor Ort beauftragt. Die Einhaltung der
Tätigkeitsbeschreibung wird den Antragstellern mit dem
Anerkennungsbescheid zur Auflage gemacht. In einigen Fällen wird dem
Antragsteller zusätzlich zur Auflage gemacht, durch seine
Zivildienstleistenden Tagebücher über die ausgeübten Tätigkeiten
führen zu lassen. Die Regionalbetreuer oder andere Mitarbeiter
des Bundesamtes überprüfen im Rahmen ihrer Aufgaben die
Einhaltung der Bestimmungen.
6. Welche Altersverteilung und welchen Bildungsstand hatten die
Zivildienstleistenden 1996?
Zum Stichtag 15. Dezember 1996 gehörten die im Dienst
befindlichen Zivildienstleistenden folgenden Geburtsjahrgängen an:
Jahrgang Anteil an der Gesamtzahl der ZDL
1968 und älter 0,54
1969 0,80 %
1970 1,19 %
1971 4,20 %
1972 5,26 %
1973 7,24 %
1974 14,61 %
1975 21,63 %
1976 28,14 %
1977 14,78 %
1978 1,61 %
Die nachstehenden Angaben zum Bildungsstand beruhen auf den
Statistiken des Bundesamtes für Wehrverwaltung und beziehen
sich daher auf die KDV-Antragsteller im Jahre 1996.
Schulbildung Prozentualer Anteil
Sonderschule 0,5 %
Hauptschule ohne Abschluß 2,0 %
Hauptschule mit Abschluß 17,4 %
Realschule i) 38,2 %
Fachoberschule 3,4 %
Abitur 1) 35,5 %
Höhere Fachschule 0,2 %
Fachhochschule 0,4 %
Hochschule 0,1 %
ohne Angaben 2,4 %
1) Schüler an Gymnasien usw. werden mit der zum Zeitpunkt der Antragstellung häufig erst
erreichten Realschulbildung ausgewiesen.
7. Wurden seit 1990 vom BAZ oder von Trägerverbänden Daten über
Arbeitszufriedenheit, physische und psychische Belastungen sowie
deren Folgen bei Zivildienstleistenden erhoben?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Vom Bundesamt für den Zivildienst oder den Verbänden der
Freien Wohlfahrtspflege wurden Daten über Arbeitszufriedenheit,
physische und psychische Belastungen sowie deren Folgen bei
den Zivildienstleistenden nicht erhoben.
8. Wieviel Prozent der Zivildienstleistenden waren 1996 in welchen
Aufgabenfeldern eingesetzt?
Die Verteilung der Zivildienstleistenden auf die verschiedenen
Tätigkeitsbereiche zum Stichtag 15. Dezember 1996 stellt sich wie
folgt dar:
Tätigkeitsbereiche ZDL in %
01 Pflegehilfe und Betreuungsdienste 51,6
02 Handwerkliche Tätigkeiten 14,6
03 Gärtnerische und landwirt- 2,4
schaftliche Tätigkeiten
04 Kaufmännische und 0,9
Verwaltungstätigkeiten
05 Versorgungstätigkeiten 5,6
06 Tätigkeiten im Umweltschutz 4,0
07 Kraftfahrdienste 1,9
08 Tätigkeiten im Krankentrans- 5,6
port und Rettungswesen
11 Mobile Soziale Hilfsdienste 9,5
19 Individuelle Schwerstbehinderten- 3,1
Betreuung
45 ISB von Kindern in integr. Kinder- 0,7
und Jugendeinrichtungen
98 Spitzensportler 0,1
Gesamt 100
9. Wie viele Zivildienstleistende nahmen 1996 an Einführungsdiensten
teil, und wie lange dauerten diese?
Im Jahr 1996 nahmen insgesamt 61 262 Zivildienstleistende an
Einführungsdiensten teil, davon an
fünfwöchigen Lehrgängen (Rettungsdienst und
zivildienstspezifischer Teil) 336 ZDL,
vierwöchigen Lehrgängen (Rettungsdienst) 6 572 ZDL,
vier- oder dreiwöchigen Lehrgängen (fachlicher und
zivildienstspezifischer Teil) 12 681 ZDL,
ein- oder zweiwöchigen Lehrgängen (zivildienstspezifischer Teil)
24 550 ZDL,
zweiwöchigen Lehrgängen (fachlicher Teil) 17 123 ZDL.
10. Wie hoch sind die Kosten eines Lehrgangsplatzes in den staatlichen
Zivildienstschulen?
Die Kosten pro Teilnehmertag an den Zivildienstschulen, die der
Bund mit Vertragspartnern betreibt, betragen ca. 78 DM (Stand:
1996). In diesem Betrag sind die Ausgaben für das staatliche
Personal wie - Schulleiter und Dozenten - noch nicht enthalten.
11. Wie hoch sind die Mittel, die Trägerverbände für selbständig
durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen vom BAZ erhalten?
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten auf der
Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu den
angefallenen Lehrgangskosten einen Zuschuß des Bundes in
Höhe von 67 DM pro Unterrichtstag und Lehrgangsteilnehmer.
12. Wie kontrolliert das BAZ Dauer und Intensität der
Einweisungsdienste in den Trägereinrichtungen, und welche Ergebnisse
liegen für das Jahr 1996 vor?
Die Zivildienststellen haben die bei ihnen eingesetzten
Dienstleistenden zu Beginn ihres Dienstes in die für sie vorgesehenen
Tätigkeiten einzuweisen und führen für jeden Dienstleistenden
einen Nachweis nach Muster über Inhalt und Dauer des
durchgeführten Einweisungsdienstes. Dieser Nachweis ist
grundsätzlich zur Personalakte des Dienstleistenden in der Einrichtung zu
nehmen.
Im Jahr 1996 wurden im Rahmen der regelmäßigen
Überprüfungen durch die Regionalbetreuer 10 798 Zivildienstplätze bei 3 015
Zivildienststellen hinsichtlich der ordnungsgemäßen
Durchführung des Einweisungsdienstes überprüft. Dabei sind wegen
Nicht- oder nichtordnungsgemäßer Durchführung des
Einweisungsdienstes 611 Zivildienststellen mit 2 075 Zivildienstplätzen
abgemahnt worden.
13. Liegen der Bundesregierung Berechnungen vor, wie hoch die
Kosten einer vollständigen Ersetzung der Zivildienstleistenden durch
tariflich bezahlte Arbeitskräfte wären?
Wenn ja, wie sehen diese Berechnungen aus?
Der Bundesregierung liegen keine dera rtigen Berechnungen vor.]