BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Fischerei und Schutz von Kleinwalen in Nord- und Ostsee (G-SIG: 13012512)

Beifänge von Schweinswalen in Nord- und Ostsee, Zusammenhang mit Fischereimethoden, Möglichkeiten zur Reduzierung des Beifangs, Verbot der Industriefischerei, Einrichtung von Schutzzonen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

04.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/773920. 05. 97

Fischerei und Schutz von Kleinwalen in Nord- und Ostsee

der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Lage der Fischerei in Nord- und Ostsee ist nicht nur aufgrund der dramatisch sinkenden Erträge bei den wichtigsten Speisefischen unbefriedigend. Die „Nebenwirkungen" der industrialisierten Küsten- und Hochseefischerei sind auch ökologisch verheerend. Unverständlich bleibt vor allem, warum trotz intensiver Weiterentwicklung der Fischereitechniken die Zielarten meist sehr unselektiv gefangen werden. Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Greenpeace beträgt der Beifang von Nicht-Zielarten allein in der Nordsee mindestens 600 000 t Fisch pro Jahr. Kleinere Bodenlebewesen, wie Muscheln und Krebse sowie die zur Gruppe der Kleinwale gehörenden Schweinswale, sind in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt. Der Beifang wird nach Aussonderung meist tot oder schwerverletzt wieder ins Meer gekippt. Hierzu zählen auch juvenile Speisefische, die für eine Vermarktung zu klein sind. Die vorherrschende Fischereipraxis beschleunigt so nicht nur den Zusammenbruch der wirtschaftlich genutzten Fischbestände und damit ihrer eigenen wirtschaftlichen Grundlage, sondern sie richtet auch großen ökologischen Schaden an.

In einem Gutachten für die EU-Kommission von 1995 hat das dänische Institut für Fischereiforschung in Charlottenlund einen jährlichen Beifang an Schweinswalen allein in der dänischen Steinbutt- und Kabeljau-Fischerei von 4 500 Tieren ermittelt. Insgesamt verenden in dänischen Grundstellnetzen jährlich 7 000 Schweinswale. Greenpeace beziffert die Zahl der jährlich in der Nordsee als Beifang getöteten Schweinswale auf über 10 000 Tiere. Der wissenschaftliche Ausschuß der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) bestätigt diese Zahlen auf der Basis detaillierter Untersuchungen in den Jahren 1995/96. Danach betragen die Beifänge von Schweinswalen im gesamten Nord-Atlantik mehr als 2 % des Populationsumfangs. Alleine die durch Beifang verursachte Sterberate übersteigt damit die natürliche Reproduktionsrate und gefährdet den Fortbestand. Die Europäische Gesellschaft für Walforschung (ECS) forderte anläßlich ihrer elften internationalen Tagung im März 1997 in Stralsund die zeitgleich im norwegischen Bergen tagenden Umwelt- und Fischereiminister der Nordsee-Anrainerstaaten auf, sofortige Maßnahmen zur Reduzierung des Beifangs von Schweinswalen zu beschließen und das Vorsorgeprinzip in der Fischerei anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Beifangzahlen von Schweinswalen in der Nord- und Ostsee liegen der Bundesregierung vor?

2

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen einzelner Fischereien auf die Schweinswale, und wie sehen die Beifangzahlen nach Fischereimethoden und Regionen differenziert aus bei

a) der intensiven Befischung kleiner Schwarmfische durch die Gammelfischerei,

b) der Heringsfischerei und der Fischerei auf Plattfische,

c) der Baumkurrenfischerei vor der deutschen Nordseeküste,

d) der Treibnetzfischerei in der östlichen Ostsee?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Beifang von Schweinswalen und anderen Meeressäugern in der Nord- und Ostsee hinsichtlich

a) der Auswirkungen auf deren Populationsentwicklung,

b) der ökologischen Folgen durch Rückwurf des Beifangs,

c) der ökonomischen Einbußen für die Fischer durch zerstörte Netze und vermehrten Aufwand zur Aussonderung des Beifangs?

4

Bei welcher Größe von Fischereifahrzeugen und -geräten sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Beifangprobleme für Schweinswale am größten?

5

Wie groß ist der von der Bundesregierung als unvermeidlich angesehene Beifang in Prozent der Gesamtfangmenge bei den Hauptfischereiarten in Nord- und Ostsee

a) bei der Stellnetzfischerei,

b) bei Treibnetzfischerei,

c) bei den pelagischen Schleppnetzen,

d) bei Grundschleppnetzen mit Scheuchketten bzw. Rollen,

e) bei Reusen,

f) bei Schiffen unter 21 m Länge,

g) bei Schiffen zwischen 21 und 70 m Länge,

h) bei Schiffen über 70 m Länge?

6

Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Schweinswale und andere Meeressäuger vor den Folgen der Fischerei, wie der Beifangproblematik, der Lebensraumzerstörung und der Überfischung, zu schützen

a) in nationalen Gewässern,

b) in den Gewässern der Nord- und Ostsee?

7

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um die Entwicklung selektiverer Fangmethoden zu fördern und in der Praxis einzuführen, insbesondere in bezug auf den Beifang von Schweinswalen sowie die Zerstörung des Meeresbodens durch Grundschleppnetze?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß es in den vergangenen 20 Jahren enorme technische Entwicklungen gegeben hat, um die Fischerei-Effizienz zu steigern und neue Fischbestände wirtschaftlich zu erschließen, daß aber nur wenige Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Selektivität und dem Schutz der biologischen Vielfalt des Meeresbodens erfolgt sind?

9

Wie viele Forschungsgelder sowie direkte und indirekte Subventionen sind seit 1980 von deutscher Seite sowie von seiten der EU geflossen in

a) die Effizienzsteigerung in der Fischerei durch technische Entwicklungen,

b) den Neubau effizienterer Fischereifahrzeuge und die Umrüstung der vorhandenen Fischereifahrzeuge,

c) die wirtschaftliche Erschließung neuer Fischbestände (durch Zugang zu Seegebieten, Aufbau von Tiefsee-Fischereien, Einsatz von größerem Fischereigerät etc.),

d) die Entwicklung selektiverer Fischereimethoden,

e) die Entwicklung von Methoden zur Minimierung des Bei-fangs?

10

Auf welche Weise will die Bundesregierung sich in Zukunft für einen besseren Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee einsetzen, und welche konkreten Maßnahmen wird sie hierzu in Angriff nehmen

a) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU,

b) in Hinsicht auf die nationalen Schutzmöglichkeiten Deutschlands?

11

Welche variablen Parameter - außer der Veränderung der Maschenweite - stehen nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der Selektivität und zur Verminderung des Beifangs zur Verfügung?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Beifangs von Kleinwalen, insbesondere durch akustische Warngeräte?

Wird die Bundesregierung die Weiterentwicklung dieser Geräte zur Praxistauglichkeit sowie deren allgemeine Einführung in der Fischerei fördern bzw. rechtsverbindlich vorschreiben?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die technischen und rechtlichen Möglichkeiten, den ökologisch und ökonomisch nachteiligen Beifang weiterer Arten zu minimieren?

Sind die vom EU-Fischereirat im Dezember 1996 diskutierten „technischen Erhaltungsmaßnahmen" hierfür ausreichend oder wird die Bundesregierung weitergehende Vorschläge unterbreiten?

14

Welche weiteren Präventivmaßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, den Beifang von Kleinwalen zu verhindern bzw. zu minimieren?

15

Sieht die Bundesregierung eine Chance, Fangmethoden selektiver zu gestalten, indem arbeitsintensivere Fischereimethoden gefördert werden oder glaubt sie, lediglich durch technische Maßnahmen dieses Ziel erreichen zu können?

16

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß umgehende Maßnahmen zum Schutz der Kleinwale in Nord- und Ostsee aufgrund der bestehenden Rechtslage - Gesetz vom 21. Juli 1993 zum Abkommen vom 31. März 1992 zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee (ASCOBANS), Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), Konvention über die Biologische Vielfalt (Rio 1992) und Deklaration der vierten internationalen Konferenz zum Schutz der Nordsee (Esbjerg 1995) - unabdingbar sind, und wie sehen die Konsequenzen aus, die sie daraus konkret ableitet?

17

Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein umgehendes Verbot der Industriefischerei in ökologisch besonders sensiblen Gebieten und einen Stufenplan bis zur kompletten Einstellung einsetzen?

Hält sie es für einen gangbaren Weg, der von einer solchen Regelung besonders betroffenen dänischen Fischereiindustrie finanzielle Umstrukturierungshilfen anzubieten?

18

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem im Expertenbrief des Forschungs- und Technologiezentrums Westküste der Universität Kiel vom 16. Oktober 1996 unterbreiteten Vorschlag, vor den deutschen Nordseeinseln Sylt und Amrum ein Walschutzgebiet auszuweisen?

Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorschlags hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen?

19

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wal-Experten der Universität Kiel, daß die deutschen, küstennahen Gewässer vor Sylt und Amrum in besonderer Weise geschützt werden müssen, da sich hier die Aufwuchsgebiete von Schweinswalen befinden?

Wie sehen die Konsequenzen aus, die sich aus diesem Sachverhalt ergeben für

a) die Fischerei in diesem Seegebiet,

b) die Wassersportaktivitäten in diesem Seegebiet,

c) die touristische Attraktivität dieser Region?

20

Inwieweit hat sich die Bundesregierung mit dem Land Schleswig-Holstein ins Benehmen gesetzt bzw. wird die Bundesregierung auf das Land Schleswig-Holstein einwirken, um die rasche Umsetzung der Schutzerfordernisse für Kleinwale in Nord- und Ostsee zu erreichen?

Bonn, den 15. Mai 1997

Steffi Lemke Ulrike Höfken Egbert Nitsch (Rendsburg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen