Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag cksache 13/6083
13. Wahlperiode
12.11.96
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/5782 —
Wildtierschutz und Großwildjagd in Afrika
Beim Wildtierschutz in den großen Reservaten Afrikas gibt es zwei
unterschiedliche Ansätze bezüglich der Intensität des Managements durch
den Menschen. In den Nationalparks werden die natürlichen
Regulationsmechanismen weitestgehend nicht beeinflußt, es soll das natürliche,
biologische Gleichgewicht erhalten bleiben bzw. sich wieder einstellen.
In den Wildreservaten (Game Reserves) findet dagegen ein
umfangreiches Management zur Erreichung und Erhaltung eines vom
Menschen definie rten Gleichgewichts statt.
Bestandteil dieses Managements in Wildreservaten ist auch die
Großwild- oder Trophäenjagd. "Über diesen Jagdtourismus soll zumindest ein
Teil der Kosten des Wildtierschutzes durch die Nutzung der zu
schützenden Wildtiere zu Jagdzwecken wieder erwirtschaftet werden.
Die Bundesregierung finanziert und betreut seit 1988 über die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) als
Durchführungsorganisation das „Selous Conservation Programme" (SCP), das die
Erhaltung und nachhaltige Bewi rtschaftung der natürlichen Ressourcen im
Selous Wildreservat und seinen Randgebieten in Tansania zum Ziel hat.
Eine Bewirtschaftung findet dabei u. a. durch die Trophäenjagd statt.
I. Grundsätzliche Fragen zum Thema Wildtierschutz
und Trophäenjagd
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Trophäenjagd unter
ethischen Gesichtspunkten?
a) Sieht sie in der Jagd allein aus Interesse an der Trophäe einen
Sinn?
b) Wie stellt sie sich zu den teilweise grausamen Leiden, die den
bejagten Tieren bei der Trophäenjagd zugemutet werden?
a) Die jagdliche Nutzung von Wildtieren kann aus sehr
unterschiedlichen Motiven erfolgen; sie ist dann ethisch
gerechtfertigt, wenn sie nachhaltig und pfleglich erfolgt; d. h. unter
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung • mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. November 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Wahrung insbesondere der Belange des Tier- und
Artenschutzes.
b) Der Bundesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.
Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 a) verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Trophäenjagd unter
ökologischen Gesichtspunkten?
Führt das von Menschen gesteuerte Wildtier-Management
wissenschaftlich nachweisbar zu einem besseren Artenschutz und einer
größeren Artenvielfalt (gesamte Flora und Fauna) im Vergleich zur
natürlichen Regulation (mit genauen Zahlenangaben)?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß sich in
Entwicklungsländern Biotope auf Dauer nur erhalten lassen, wenn mit deren
Erhaltung der Bevölkerung vor Ort wirtschaftliche Anreize
geboten werden, die stärker sind als andere Formen der
Landnutzung. Eines der möglichen Anreizsysteme kann neben dem
Tourismus in der Trophäenjagd gesehen werden, wenn
gewährleistet ist, daß an den Einkünften daraus die örtliche Bevölkerung
partizipiert, wie es z. B. beim CAMPFIRE-System in Simbabwe
praktiziert wird. Über den Schutz der Biotope wird auch der
Artenschutz und damit die Erhaltung der Biodiversität
gewährleistet. Viele der bisher initiierten Projekte sind noch in der
Aufbauphase, so daß noch keine exakten Zahlen als Ergebnis
vorliegen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß in den
Jagdländern aufgrund der sich einstellenden wirtschaftlichen
Abhängigkeit von der Trophäenjagd die Bestimmungen des Washingtoner
Artenschutzabkommens nicht konsequent umgesetzt werden?
Die Bundesregierung schätzt die Gefahr einer in Jagdländern
durch die Trophäenjagd entstehenden wi rtschaftlichen
Abhängigkeit für gering ein, ebenso wie die Gefahr einer daraus
resultierenden nicht konsequenten Umsetzung des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (WA), zumal gerade bei Anhang I
Jagdtrophäen dem Einfuhrland in der Regel ein selbständiges
Prüfungsrecht zusteht, ob die Entnahme des Exemplares dem
Überleben der Art abträglich ist.
4. Wie überprüft das Bundesamt für Naturschutz bei der Erteilung von
Einfuhrgenehmigungen für Jagdtrophäen, ob die Bestimmungen
der „Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten" (CITES) des Washingtoner
Artenschutzabkommens im Herkunftsland des Tieres eingehalten werden, d. h.
wie stellt das Bundesamt sicher, daß durch die Bejagung einer
Population im Ausfuhrland diese do rt nicht in ihrem Bestand
gefährdet ist?
5. Welche weiteren Kriterien legt das Bundesamt für Naturschutz für
die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für CITES-Anhang-1-
Tiere zugrunde?
Die Einfuhrvoraussetzungen ergeben sich aus Artikel III des Wa
-
shingtoner Artenschutzübereinkommens (WA). Die Einfuhr erf
ordert die vorherige Erteilung und Vorlage einer
Einfuhrgenehmigung (Anhang I, Artikel 5 Abs. 1, Artikel 10 Abs. 1 Nr. 1 a der
Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 i. V. m. Artikel 3 Abs. 3 WA).
Voraussetzung für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für
Jagdtrophäen ist, daß die Einfuhr nicht zu hauptsächlich
kommerziellen Zwecken erfolgt sowie die Mitteilung der
wissenschaftlichen Behörde des Einfuhrstaates, daß die Einfuhr zu einem
Zweck erfolgt, der dem Überleben der Art nicht abträglich ist.
Weitere Voraussetzung für die Einfuhr der Jagdtrophäe ist die
Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung des Ursprungsstaats. Diese
darf nur erteilt werden, wenn die wissenschaftliche Behörde des
Ausfuhrstaates festgestellt hat, daß die Entnahme des Tieres dem
Überleben der Art nicht abträglich ist. Außerdem muß sich die
Vollzugsbehörde des Ausfuhrstaates vor Ausstellung
vergewissern, daß das Exemplar nicht unter Verletzung der von diesem
Staat zum Schutze der Tiere erlassenen Rechtsvorschriften
beschafft worden ist.
In regelmäßigen Treffen aller wissenschaftlichen Behörden der EU
bei der Europäischen Kommission werden alle diese Arten
gesondert nach ihren Ursprungsländern diskutiert. Hierbei wird
alles, was an wissenschaftlichen Erkenntnissen innerhalb der EU
und darüber hinaus verfügbar ist, gesichtet und ausgewertet.
Viele EU-Länder haben direkte wissenschaftliche Kontakte in die
jeweiligen Ursprungsländer. Nach Auswertung der Ergebnisse
wird ein Beschluß gefaßt, ob aus dem jeweiligen Ursprungsland
Jagdtrophäen der betreffenden Art in die EU eingeführt werden
dürfen oder nicht. In vielen Fällen wird von der Europäischen
Kommission Kontakt mit dem entsprechenden Land
aufgenommen, um die Einrichtung einer langfristig verträglichen Quote
zu erreichen.
Bei der Einfuhr von Jagdtrophäen von Anhang-I-Arten wird
darüber hinaus geprüft, ob die Entnahme aus der Natur in
irgendeiner Form einen positiven Effekt für die Erhaltung der Art hat,
d. h. ihre Überlebenschancen verbessert. Die vor Ort bestehenden
Projekte werden daraufhin geprüft, ob a) ausreichende
Informationen über Bestände und Bestandsentwicklungen vorliegen,
b) ein auf wissenschaftlicher Basis aufgestellter Managementplan
vorliegt, dessen Ziel die Sicherung der Bestände ist und c) die
Bevölkerung vor Ort an den durch den Abschuß fließenden
Einnahmen Anteil erhält.
Dies gilt allerdings gemäß Resolution Nr. 9.21 nicht für Arten, für
die die Konferenz der Vertragsstaaten feste Ausfuhrquoten
beschlossen hat, z. B. für den Gepard oder den Leopard.
6. Wie viele Jagdtrophäen von CITES-Anhang-1-Tieren aus Afrika
wurden in den letzten Jahren nach Deutschland eingeführt (genaue
Auflistung nach Ländern und Arten)?
Eine genaue Aufstellung über entsprechende Einfuhren der
vergangenen fünf Jahre ergibt sich aus der als Anlage beigefügten
Tabelle.
7. a) Wie viele dieser Jagdtrophäen sind in den letzten Jahren nach
den Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland in den
Handel gelangt?
b) Wie viele Bußgeld- bzw. Strafverfahren mit welchem Erfolg
wurden deswegen nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung eingeleitet?
a) Eine Vermarktung von WA-Anhang-I-Jagdtrophäen ist nur
unter den engen Voraussetzungen des § 31 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. Artikel 6 der Verordnung
der (EWG) Nr. 3626/82 möglich. Diese Befreiungen können
bereits bei der Einfuhr beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)
beantragt werden. Ein solcher Antrag wurde bisher weder
gestellt noch genehmigt. Erkenntnisse über durch die
Länderbehörden erteilte Befreiungen vom Vermarktungsverbot liegen
der Bundesregierung nicht vor.
b) Über die Anzahl der Trophäen, die ohne die erforderliche
Befreiung vom Vermarktungsverbot in den Handel gelangt sind,
liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.
8. a) Nach welchen Maßgaben werden die Einfuhrumsatzsteuern für
Jagdtrophäen festgelegt, gibt es entsprechende
Zollbewertungsrichtlinien, und wann wurden diese Richtlinien zum
letztenmal angepaßt?
b) Erfassen diese Richtlinien alle im Ausland bejagten
Wildtierarten?
a) Die Bemessensgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer richtet
sich gemäß § 11 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes nach den
Zollwertvorschriften im Zollkodex der EG. Danach sind
abgestufte Methoden zur Wertermittlung vorgegeben. So wird zum
Beispiel nach der ersten Methode bei der Ermittlung des Wertes
des eingeführten Gegenstandes in erster Linie vom
sogenannten Transaktionswert (Rechnungspreis) ausgegangen
(Artikel 29 Abs. 1 des Zollkodexes). Erst wenn der Wert nicht nach
dieser Methode ermittelt werden kann, sind andere
zweckmäßige Methoden zu verwenden. Für diese Zwecke hat die
Zollwertgruppe der Oberfinanzdirektion Köln mit Schreiben
vom 31. Oktober 1988 den Zollämtern die Einfuhrpreise für
Jagdtrophäen bekanntgegeben, die der Wertermittlung
zugrunde gelegt werden können. Dieses Merkblatt wird zur Zeit
überarbeitet.
b) Nicht für alle im Ausland bejagten Wildtierarten sind
Einfuhrpreise zur Wertermittlung bekanntgegeben.
9. a) Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Präsidenten des
Bundesamtes für Naturschutz, daß effektiver Artenschutz
künftig nur durch wirtschaftliche Nutzung möglich sei, d. h. daß jede
Art die finanziellen Mittel für ihren eigenen Schutz selbst
verdienen müsse (Zitat aus dem Reader über ein Symposium am
Bonner Wissenschaftszentrum zum Thema „Perspektiven für
den Artenschutz" vom 21. November 1995)?
b) Hält die Bundesregierung diese These - im Falle ihrer
Unterstützung - auch bei Kleintieren (z. B. Insekten und Spinnen) und
unmittelbar vom Aussterben bedrohten Tierarten aufrecht?
Das BfN hat niemals die Ansicht vertreten, daß generell effektiver
Artenschutz künftig nur durch wirtschaftliche Nutzung möglich
sei. Das Bundesamt hält in vielen Fällen einen Vollschutz oder
eine nichtkonsumptive Nutzung für die besseren Mittel zum
Schutz von Arten, wie z. B. für die meisten Insekten und Spinnen.
Allerdings vertritt das BfN die Meinung, daß in vielen
Entwicklungsländern ein Schutz von Biotopen und Arten nur dann
langfristig wirksam ist, wenn der Bevölkerung vor Ort eine wi
rtschaftliche Nutzung in begrenztem und kontrolliertem Rahmen möglich
ist. Das kann sowohl für Insekten (z. B. Schmetterlingsfarm-
Projekt in Papua-Neuguinea) als auch für unmittelbar vom
Aussterben bedrohte Tiere gelten (z. B. Nutzung des
Breitmaulnashorns in Südafrika).
10. Kann die Bundesregierung am Beispiel des Geparden den
wissenschaftlichen Nachweis führen, daß durch die kontrollierte Bejagung
von Wildtieren deren Artenschutz finanziert werden kann, ohne daß
diese Art dadurch in ihrem Bestand gefährdet wird (bitte mit
genauem Zahlenmaterial)?
Die Bundesregierung kann nicht den wissenschaftlichen
Nachweis führen, daß durch kontrollierte Bejagung des Geparden in
Namibia dessen Artenschutz finanziert wird, ohne daß die Art in
ihrem Bestand gefährdet wird. Da Namibia das einzige Land
weltweit ist, das noch einen gesunden Gepardenbestand aufweist,
fehlt zu einem wissenschaftlichen Nachweis ein Vergleichsland
mit ähnlichem Populationsstatus, in dem keine Bejagung
stattfindet.
Die Bundesregierung kann aber feststellen, daß die seit über zehn
Jahren praktizierte kontrollierte Jagd in Namibia zu einer
positiveren Haltung der Farmer vor Ort gegenüber dem Geparden und
zu einem stabilen Populationsstatus (ca. 2 500 Tiere) geführt hat.
11. Wie steht die Bundesregierung zur Aussage eines Mitarbeiters des
Bundesamtes für Naturschutz, daß die Weigerung der
Luftfahrtgesellschaft Lufthansa, Jagdtrophäen von CITES-Anhang-l-Tieren
zu befördern, kontraproduktiv für den Schutz dieser Arten sei (Zitat
aus der Zeitschrift „Wild und Hund" Nr. 24/1994)?
Grundlage für die Haltung der Bundesregierung zur Einfuhr von
Jagdtrophäen von CITES-Anhang-I-Arten sind die
entsprechenden Entschließungen (Resolutionen) der WA-Vertragsparteien
zur Trophäenjagd. Die Bundesregierung unterstützt im
Rahmen der Trophäenjagd das Prinzip einer „Nachhaltigen Nutzung"
ausdrücklich, das auch den entsprechenden CITES-Resolutionen
2.11 („Trade in Hunting Trophies”) und 9.21 („The Interpretation
and Application of Quotas for Species Included in Appendix I")
zugrunde liegt.
Die im Rahmen dieser Resolutionen durchgeführte Jagd auf
Tierarten des CITES-Anhanges-I ist dem Überleben dieser Arten nicht
nur nicht abträglich, sondern sogar als dem Überleben dieser
Arten förderlich anzusehen. Solche sogenannten Hegeabschüsse
sollten daher unterstützt werden. Fluggesellschaften, wie
beispielsweise die Deutsche Lufthansa, die es ablehnen, unter
Beachtung der CITES-Bestimmungen gejagte Tiertrophäen zu
transportieren, unterstützen daher nicht die teilweise
kostspieligen Bemühungen entsprechender Ursprungsländer zum
Schutz bestimmter Arten im Rahmen einer nachhaltigen, sich auf
die Populationen förderlich auswirkenden Jagdnutzung. Die in
der Anfrage zitierte Aussage eines Mitarbeiters des BfN wird
daher als berechtigt angesehen.
II. Fragen zum „ Selous Conservation Programme" in Tansania
Vorbemerkung
Anlaß des Selous Conservation Programme war ein Hilfeersuchen
der tansanischen Regierung an die internationale
Gebergemeinschaft im Jahre 1987. Seinerzeit wurden im Selous Wildreservat
jedes Jahr u. a. mehrere tausend Elefanten gewildert, die
Kontrolle und Verwaltung dieses größten Schutzgebietes in Afrika war
weitgehend zusammengebrochen. Das Vorhaben hatte zunächst
eine Verbesserung von Management und Infrastruktur zum Ziel,
um den Schutz des Reservats und seiner Wildbestände wieder zu
gewährleisten.
Da die in der Umgebung des Reservats lebende Bevölkerung dem
Schutzgedanken gegenüber feindlich eingestellt war und die
Wilderer schützte, wurde neueren internationalen
Naturschutzkonzepten entsprechend zusammen mit den tansanischen Pa rt
-nern ein Konzept entwickelt, das diese Bevölkerung in den
Schutz der natürlichen Ressourcen in den Pufferzonen entlang der
Reservatsgrenzen einbezog. Diese Gebiete haben keinen
Schutzstatus und können deshalb besiedelt und landwirtschaftlich
genutzt werden. In Landnutzungsplänen und freiwilligen
Vereinbarungen mit der Bevölkerung verpflichtete sich diese, auch
außerhalb des Reservats Wildschutzzonen auszuweisen und die
natürlichen Ressourcen zu schützen. Im Gegenzug wurden der
Bevölkerung relativ geringe, nachhaltige Jagdquoten für die
Selbstversorgung eingeräumt sowie ein Anteil an den Erträgen
aus der touristischen Nutzung (Foto- und Jagdtourismus) dieser
Gebiete in Aussicht gestellt.
Diese Projektstrategie beruht auf der Erkenntnis, daß Schutzge
-
biete in Afrika nur nachhaltig überleben können, wenn sie von der
Bevölkerung akzeptiert werden. Die Akzeptanz ist nur gegeben,
wenn die Schutzgebiete zur ländlichen Entwicklung des
Umlandes beitragen. Hierzu müssen die Gebiete Nutzen für die
Anrainerbevölkerung abwerfen. Zusätzlich muß die Finanzierung
der Schutzgebiete gesichert sein. Dies bedeutet im afrikanischen
Kontext, daß Selbstfinanzierungskonzepte entwickelt werden
müssen, denn staatliche Zuschüsse werden angesichts der
Finanzkrisen der betreffenden Länder immer weniger ausreichen,
die laufenden Ausgaben der Schutzgebiete zu decken.
Das Selous Conservation Programme fördert aus diesen Gründen
die nachhaltige Nutzung des Selous Wildreservats und seiner
Pufferzonen und befindet sich damit im Einklang mit der Politik
Tansanias sowie den Prinzipien der Weltnaturschutzstrategie der
Internationalen Naturschutzunion (IUCN).
12. a) Wie viele Projektmittel hat die Bundesregierung bisher für das
„Selous Conservation Programme" bereitgestellt?
b) Für welche Zwecke wurden diese Gelder verwendet (genaue
Auflistung nach Jahren und Maßnahmen)?
a) Die Bundesregierung hat für den Zeitraum 1987 bis 1998
17 Mio. DM für das Selous Conservation Programme
bereitgestellt.
b) Diese Mittel wurden verwendet für: Sachmittel einschließlich
Infrastruktur und Telekommunikation; Aus- und Fortbildung
der Partnerfachkräfte; Erstellung von Managementplänen;
Landnutzungsplanungen in den Gemeinden; Unterstützung
von Selbsthilfeprojekten der Dörfer; Markierung der
Reservatsgrenzen. Ein getrennter Nachweis nach
Maßnahmenbereichen ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.
13. a) Wie hoch waren seit Bestehen des Projektes die Einnahmen aus
der Trophäenjagd im Selous Wildreservat und seinen
Randgebieten?
b) Welche Institutionen und Organisationen haben dieses Geld
eingenommen, und wofür wurde das Geld verwendet (genaue
Auflistung)?
c) Wieviel Prozent der Aufwendung für den Artenschutz im Selous
Wildreservat und seinen Randgebieten konnten so finanziert
werden?
a) Das deutsche Projekt wirkt bei der Verwaltung und
Durchführung des Foto- und Jagdtourismus nicht mit. Es hat jedoch
die tansanische Regierung dabei beraten, diese auch schon vor
Projektbeginn bestehenden Tourismusformen besser zu
kontrollieren, umweltverträglicher zu gestalten und die Einnahmen
zu erhöhen. Die Einnahmen aus dem Foto- und Jagdtourismus
werden von der tansanischen Regierung zentral erhoben.
Aufzeichnungen über diese Einnahmen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
b) Siehe Antwort zu a).
c) Die Wildreservatsverwaltung wird durch die tansanische
Regierung finanziert. Über die Höhe der Mittel sowie die
Verteilung kann nur die tansanische Regierung Auskunft geben.
Wegen der für einen wirksamen Schutz zu geringen
Mittelzuweisungen aus dem tansanischen Staatshaushalt wurde
nach mehrjährigen Verhandlungen eine Vereinbarung mit der
tansanischen Regierung geschlossen, nach der die Hälfte aller
touristischen Einnahmen des Reservats auch wieder dem
Reservat zugute kommen müssen. Nach Kenntnisstand der
Bundesregierung wird diese Vereinbarung eingehalten.
14. Aufgrund welcher wissenschaftlicher Erhebungen und
Erkenntnisse wurde das im Selous Wildreservat praktizierte Gleichgewicht
der Arten und Populationen definie rt , und wie sieht diese
Definition aus (genaue Auflistung der Untersuchungsergebnisse und der
jeweiligen Kopfzahl je Art)?
Im Selous Wildreservat wurde kein „Gleichgewicht der Arten und
Populationen" definiert. In einem Wildnisgebiet von der Größe der
Schweiz kann dies auch nicht verwirklicht werden. Insofern ist die
Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage unzutreffend. Es gibt in
Afrika sowohl Nationalparks, die erheblicher menschlicher
Eingriffe (Wasserversorgung, Einzäunung, Aussetzen von Wildtieren,
Reduktionsabschüsse, Vegetationskontrolle) bedürfen, um das
Schutzziel zu erreichen, als auch Wildreservate, deren natürliche
Regulationsmechanismen weitgehend unbeeinflußt sind.
Die Aktivitäten der tansanischen Wildschutzbehörde im Selous
zielen darauf ab, die natürlichen Abläufe so wenig wie möglich
durch die Menschen zu beeinflussen.
15. a) Wie kontrolliert der Projektbetreiber die Nachhaltigkeit der
Nutzung des Tierbestandes im Selous Wildreservat und seinen
Randgebieten durch die Trophäenjagd, d. h. auf welcher
wissenschaftlichen Grundlage werden die jährlichen Abschuß
-
zahlen festgelegt (genaue Auflistung der Ergebnisse der
Tierzählungen, der Managementpläne und der genehmigten
Abschußzahlen seit Bestehen des Projektes)?
b) Welches naturwissenschaftliche Fachpersonal mit welcher
Ausbildung führt diese Kontrollen durch, d. h. durch welches
Fachpersonal wird das „Selous Conservation Programme"
wissenschaftlich begleitet?
a) Die Nutzung des Reservats, das 6 % der Landesfläche ausmacht,
durch Foto- und Jagdtourismus hat im Rahmen der
maßgebenden Schutzzwecke zum Ziel, Einnahmen für die tansanische
Volkswirtschaft zu erzielen sowie die laufenden Kosten des
Unterhalts des Reservats zu finanzieren. Die Wildschutzbehörde
legt Abschußzahlen nach Maßgabe regelmäßiger Zählungen
aus der Luft sowie eigener Erhebungen am Boden fest. Der
Bundesregierung liegen die Abschußzahlen nicht vor, da das
deutsche Projekt (siehe Antwort zu Frage 13 a) an der
Durchführung des Jagdtourismus nicht beteiligt ist. Die Zählungen
aus der Luft werden nach international anerkannten Verfahren
vom „Tanzania Wildlife Conservation Monitoring''
durchgeführt. Sie werden veröffentlicht und sind frei zugänglich.
b) Das ökologische Monitoring wird von tansanischen und
ausländischen Wissenschaftlern mit den entsprechenden
Universitätsabschlüssen durchgeführt. Das Programm der
Bundesregierung ist von diesen Personen, Fachleuten der Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit (GTZ), fachlich
ausgewiesenen internationalen Consultants sowie
Naturschutzverbänden und -einrichtungen (siehe Antwort zu Frage 16)
wissenschaftlich begleitet worden.
16. a) Welche anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände sind in
die Projektausarbeitung und Projektbetreuung des „Selous
Conservation Programme" einbezogen?
b) Was ist oder war deren konkrete Aufgabenstellung?
a) In die Projektausarbeitung und -betreuung des „Selous
Conservation Programme" wurden folgende Organisationen
einbezogen: Zoologische Gesellschaft Frankfurt, Worldwide Fund
for Nature, African Wildlife Foundation, Tanzania Wildlife
Conservation Monitoring, Planning and Assessment for Wildlife
Management Project. Neben den Verbänden und ihren
Projekten haben Einrichtungen wie die Universität Dar es Salaam,
das Ardhi Institute, das College of African Wildlife Managment
und Entwicklungsorganisationen anderer Staaten mitgewirkt.
b) Deren konkrete Aufgabenstellung waren Planung, Beratung,
Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung des Programms,
Wildzählungen, ökologisches Monitoring, Wildforschung u. ä.
17. Wie viele Wildtiere wurden seit Bestehen des Projektes im Rahmen
der Trophäenjagd im Selous Wildreservat und seinen Randgebieten
erlegt (genaue Auflistung nach Arten und Abschußzahlen)?
Nach Angaben der tansanischen Partnerbehörde werden im
Selous auf einem Gebiet von der Größe der Schweiz pro Jahr etwa
2 000 Tiere von Jagdgästen erlegt. Zum größten Teil handelt es
sich dabei um häufige, nicht besonders geschützte Arten. Nach
Angaben der Partnerbehörde werden die genehmigten
Jagdquoten im Selous derzeit zu ca. 38 % ausgenutzt. Genaue
Angaben liegen nur den dafür zuständigen tansanischen Behörden
vor.
Tansania ist Mitglied von CITES. Die Jagd auf die gemäß CITES
-
Abkommen unter speziellem Schutz stehenden Arten wird durch
die von dieser Organisation gewährte Exportquote begrenzt (z. B.
50 Elefanten/Jahr, 250 Leoparden/Jahr für ganz Tansania).
18. a) Ist der Bundesregierung oder dem Projektbetreiber bekannt, wie
viele Jagdtouristen seit Bestehen des Projektes auf
Trophäenjagd im Selous Wildreservat und seinen Randgebieten waren
(genaue Auflistung nach Jahren und Staatsangehörigkeit)?
b) Befanden sich darunter auch Mitglieder der Bundesregierung
bzw. hochrangige Bedienstete des Bundes oder Mitarbeiter der
Durchführungsorganisation des Projektes?
a) Angaben darüber liegen nur den dafür zuständigen
tansanischen Behörden vor.
b) Die Bundesregierung unterhält kein Erfassungssystem für die
privaten Auslandsreisen ihrer Bediensteten oder von
Mitarbeitern der Durchführungsorganisationen. Aus
Datenschutzgründen wäre dies auch nicht zulässig.
19. Welche Jagdtourismus-Anbieter bieten nach Erkenntnissen der
Bundesregierung oder des Projektbetreibers die Trophäenjagd im
Selous Wildreservat und seinen Randgebieten an (genaue
Auflistung der Firmen und deren Nationalität)?
Bei den Jagdtourismus-Anbietern handelt es sich fast
ausschließlich um Firmen in tansanischem Besitz. Alle Unternehmen müssen
ihren Firmensitz in Tansania haben (siehe Antwort zu Frage 17).
20. a) Welche Richtlinien bzw. Bestimmungen bezüglich erlaubter und
verbotener Jagdpraktiken gelten in Tansania bzw. im Selous
Wildreservat?
b) Wie werden diese Richtlinien bzw. Bestimmungen im Selous
Wildreservat kontrolliert?
c) Wie viele Verstöße gegen diese Richtlinien bzw. Bestimmungen
konnten seit Bestehen des Selous Wildreservates festgestellt
werden, und wie wurden sie geahndet (genaue Auflistung)?
a) Anwendung finden der Tanzania Wildlife Conservation Act
(1974) sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
Sie entsprechen internationalen Standards. Weitere
Einschränkungen werden vom Director of Wildlife sowie der Reservats
-verwaltung erlassen.
b) Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wird durch die
Beamten der tansanischen Wildschutzbehörde kontrolliert.
c) Siehe Antwort zu Frage 17.
21. Wurden oder werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung
oder des Projektbetreibers aufgrund der Bereitstellung von
Jagdwild im Selous Wildreservat natürliche Feinde dieses Jagdwildes
oder deren Nahrungskonkurrenten gezielt bekämpft?
Nein. Siehe auch Antwort zu Frage 14.
22. Wie hat sich die Population und Artenzusammensetzung (Flora und
Fauna) im Selous Wildreservat und seinen Randgebieten seit
Bestehen des Projektes unmittelbar und mittelbar verändert (genaue
Auflistung der Veränderungen)?
10
Da in der Natur kein stabiles Gleichgewicht herrscht, gibt es im
Selous natürliche Schwankungen/Veränderungen von Flora und
Fauna. Die von unabhängigen Wissenschaftlern durchgeführten
Zählungen aus der Luft haben ergeben, daß sich die zählbaren
Wildarten seit Projektbeginn wieder stabilisiert haben und
teilweise erheblich angestiegen sind. Dies trifft vor allem auf
Elefanten zu. Die Elefantenpopulation hat sich von 1989 bis 1994 (letzte
Zählung) im Reservat von etwa 24 500 auf etwa 32 000 erhöht. Ein
rapider Rückgang wurde wieder in einen Wachstumstrend
umgekehrt. Im Selous Ökosystem leben derzeit wahrscheinlich etwa
60 000 Elefanten. Die Büffelzahlen haben sich in dieser Zeit etwa
verdoppelt (jetzt ca. 138 000).
23. a) Welches vorläufige Fazit zieht die Bundesregierung aus der bis
-
herigen Arbeit des „Selous Conservation Programme"?
b) Plant die Bundesregierung, das „Selous Conservation
Programme" auch über das Jahr 1998 hinaus fortzuführen?
a) Die Bundesregierung bewertet die bisherige Arbeit des Selous
Conservation Programme als sehr positiv im Sinne der
Kernbotschaft der Rio-Konferenz 1992, nämlich der Bewahrung der
Umwelt und der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung:
— Die Bevölkerung wird zunehmend in Naturschutz
einbezogen und profitiert materiell von der Wildbewirtschaftung.
— Die Wilderei nimmt kontinuierlich ab.
— Die Bestände an Wildtieren sind stabil oder steigen an.
— Die Reservatsverwaltung erhält heute wesentlich mehr
Mittel als zu Beginn des Projektes.
— Mehrere umweltschädliche Großvorhaben (Bau eines
Staudamms; Viehwirtschaft) konnten verhindert werden.
Als besonders wichtige, konzeptionelle Innovation für
Tansania ist die Einbeziehung der Anrainergemeinden in einen
partizipativen Dialogprozeß zu nennen. Die Gemeinden haben
Selbstverwaltungsorgane für Wildschutz gebildet. Sie haben
bestimmte Landflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung
genommen und für Wild reservie rt . Auch außerhalb des
Reservats ist dadurch der Schutzstatus für wichtige Ökosysteme und
Tierarten verbessert worden, von denen einige sehr
gefährdet sind. Durch diese Maßnahmen ist die Wilderei merklich
zurückgegangen. Das Verhältnis zwischen Bevölkerung und
Schutzgebietsverwaltung hat sich deutlich verbessert. Die
Bevölkerung sieht Wildtiere mehrheitlich als eine erhaltenswerte
natürliche Ressource an, aus der sie Nutzen ziehen kann.
Kommunale Entwicklungsprojekte konnten realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund kann das Projekt als eine der
erfolgreichen deutschen EZ-Maßnahmen angesehen werden. Dafür
spricht auch die hohe inte rnationale Zustimmung, die das
Projekt genossen hat.
b) Zu den Planungen über das Jahr 1998 hinaus kann die
Bundesregierung noch keine konkreten Aussagen machen.
24. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß der ehemalige
Projektleiter des „Selous Conservation Programme" und jetzige
Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes sowie der derzeitige Leiter des
Projektes in Fachzeitschriften (z. B. „Wild und Hund", „Jagen
weltweit" oder „Safa ri-Club") für die Trophäenjagd in Tansania wirbt
bzw. geworben hat?
Die Bundesregierung sieht es als normal an, daß ein besonders
wirksames Naturschutzprojekt auch entsprechend in
Fachzeitschriften erörtert wird. Selbst aus Naturschutzgründen ist dies
sinnvoll, wenn ohne Gefährdung der Schutzziele die Einnahmen
des Reservats erhöht werden.
25. a) Stimmt es, daß der o. g. ehemalige Projektleiter des „Selous
Conservation Programme" von der Regierung in Tansania einen
Leoparden-Abschuß geschenkt bekommen hat?
b) Wenn ja, hat er diesen Abschuß auch ausgeführt?
Zur Beantwortung dieser Frage ist die Zuständigkeit der
Bundesregierung nicht gegeben.
26. a) Erhalten Journalisten von der Bundesregierung bzw. dem
Projektleiter uneingeschränkte Informationen über das ;,Selous
Conservation Programme" in Tansania?
b) Stehen Vertreter der Bundesregierung bzw. der Projektbetreiber
auch für Interviews zu diesem Programm zur Verfügung?
c) Unterstützt die Bundesregierung bzw. der Projektbetreiber
gegenüber den staatlichen Stellen in Tansania Anträge auf
Drehgenehmigung im Selous Wildreservat?
Seit Projektbeginn haben sich mehr als 30 internationale Fernseh-,
Rundfunk- und Zeitungsjournalisten vor Ort über das Vorhaben
unterrichtet. Für die Bundesregierung gelten dabei die
allgemeinen Regeln. Bezüglich des Projektbetreibers ist die tansanische
Zuständigkeit gegeben. Die tansanische Regierung kann
Drehgenehmigungen nach eigenem Ermessen verweigern.
Anlage
Unter dem Begriff „Jagdtrophäe" sind sämtliche Teile eines erlegten Exemplars (z. B. Füße, Ohren,
Stoßzähne etc.) zu verstehen, insofern können von einem Exemplar durchaus mehrere Jagdtrophäen
angefertigt werden. Die unten dargelegte Tabelle beinhaltet nur die tatsächlich erlegten Exemplare
einer Art.]