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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsetzung des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens vom 21. Juli 1995 (G-SIG: 13012614)

Zahl der rückgeführten vietnamesischen Staatsangehörigen, Ausfüllung des Fragebogens H03, Weiterleitung von Daten, Förderung der freiwilligen Rückkehr, Reintegrationsmaßnahmen für Rückkehrer aus Deutschland, Erkenntnisse über Verfolgungen, Schikanen etc. vietnamesischer Rückkehrer in ihrer Heimat

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/805319. 06. 97

Umsetzung des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens vom 21. Juli 1995

der Abgeordneten Christa Nickels, Cern Özdemir, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. Juli 1995 wurde zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam das „Rückübernahmeabkommen von vietnamesischen Staatsangehörigen" (DVRü) unterzeichnet. Inzwischen sind über 1 500 Vietnamesen zurückgeführt worden. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat in ihrer Dokumentation „Rückführung von Vietnamesen aus Deutschland - Praxis und Erfahrungen" festgestellt, daß die Rückführung der vietnamesischen Staatsangehörigen nicht „in geordneter Weise, unter der Beachtung der Sicherheit und Menschenwürde dieser Personen" (Artikel 1 Abs. 3 DVRü) durchgeführt würde. Das Fehlen einer offenen Informationspolitik habe Unruhe und Unsicherheit erzeugt. Wegen unklarer Kompetenzzuweisung zwischen Bund und Ländern, wegen Mangel an klaren Instruktionen von Landesbehörden und wegen der Inflexibilität von Ausländerbehörden sei es bei der Umsetzung des DVRü zu ungerechten und inakzeptablen Verfahrensweisen gekommen. Laut der genannten Dokumentation seien Vietnamesen z. B. durch Druckmittel gezwungen worden, die datenschutzrechtlich sehr bedenklichen Angaben in dem Fragebogen H03 zu machen, obwohl diese freiwillig zu machen waren. Es sei zu überfallartigen Abschiebungen gekommen, wobei die Betroffenen kaum Zeit zur ordnungsgemäßen Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen und sozialer Bindungen gehabt hätten. Viele seien in der Nacht polizeilich abgeführt, am Arbeitsplatz in Handschellen gelegt und getrennt von ihren Familien abgeschoben worden. Außerdem hätten Rückkehrer über Willkür und Erpressungsversuche von seiten vietnamesischer Beamten und über die ausbleibende Reintegrationshilfe geklagt.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte berichtete von verbreiteten Erpressungsversuchen seitens der vietnamesischen Botschaftsangehörigen bei der Erteilung von Reisepässen und Einreisegenehmigungen. Nach der Absprache vom Juli 1996 sollen freiwillige Rückkehrer, die sich bei der vietnamesischen Botschaft gemeldet haben, aus dem Listenverfahren herausgenommen worden sein. Rückkehrer hätten durch diese Vereinbarung noch weniger Schutzmöglichkeiten vor vietnamesischer Willkür und Erpressungsversuchen.

Auch wenn nicht absehbar sei, wann die Abschiebung tatsächlich erfolgen könne, würde in vielen Orten den Vietnamesen die Duldung entzogen und eine Grenzübertrittsbescheinigung erteilt, oder aber die Duldung kurzfristig von 2 Wochen auf 3 Monate verlängert, oder etwa die Arbeitserlaubnis nicht mehr erteilt. Viele Vietnamesen könnten dadurch ihre Arbeit nicht behalten oder keine Arbeit finden. Gleichzeitig drohe z. B. das Land Berlin an, keine Sozialhilfe mehr zu zahlen, da die Vietnamesen den Grund der anhaltenden Bedürftigkeit selbst zu verschulden hätten.

Grundsätzlich seien von deutscher Seite mindestens 20 Mio. DM von den 100 Mio. DM an Entwicklungshilfe für Reintegrationsprogramme vorgesehen worden. Es sei jedoch kein Fall bekannt, daß Rückkehrer nach dem Rückübernahmeabkommen vom 21. Juli 1995 Reintegrationsprogramme in Anspruch nehmen konnten.

Gemäß dem von Ministerpräsident Vo Van Kiet unterzeichneten Dekret vom 21. November 1996 sollten Vietnamesen mit nicht systemkonformer politischer Einstellung von der Rückkehr ausgeschlossen werden. Damit sind Personen gemeint, „welche Organisationen, die sich gegen das Vaterland richten, unterstützt haben oder diesen beigetreten sind, oder gegen die vietnamesische Regierung und die auslandsvietnamesische Gemeinde gehandelt haben" (Zeitung „Công An Nhân Dân" [Volkspolizei], 7. Dezember 1996).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Vietnamesen sind a) aufgrund der „Vereinbarung vom 9. August 1995 über die Rückführung von 200 verurteilten vietnamesischen Straftätern vor Inkrafttreten des DVRü" abgeschoben worden, b) aufgrund des DVRü abgeschoben worden und c) wie viele Personen haben Deutschland freiwillig verlassen?

2

Für wie viele Vietnamesen hat die Bundesregierung Aufnahmeersuchen gestellt, und a) wie viele hiervon wurden von der vietnamesischen Seite hinsichtlich der Staatsangehörigkeit geprüft und akzeptiert, b) wie wurden eventuelle Ablehnungen begründet und c) sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt war, aber eine Rückübernahme seitens der vietnamesischen Regierung abgelehnt wurde?

3

Welche Angaben werden in dem Fragebogen H03 abgefragt?

4

Wurden die Bundesregierung bzw. die örtlichen Ausländerbehörden darüber in Kenntnis gesetzt, daß das Ausfüllen des Fragebogens H03 freiwillig erfolgen muß? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Ausländerbehörden immer noch auf das Ausfüllen des Fragebogens bestehen und wie wird sie gegenüber den Ländern darauf hinwirken, daß die Freiwilligkeit sichergestellt wird?

6

Ist die Bundesregierung bereit, in Fällen, in denen der Fragebogen unter Anwendung von Druck ausgefüllt wurde, sicherzustellen, daß der Fragebogen nicht an die vietnamesische Seite weitergeleitet und dem Betroffenen zurückgegeben wird?

7

Welche Daten werden neben denen aus dem Fragebogen H03 an die vietnamesische Seite weitergeleitet? Umfassen diese Daten auch Wohnanschriften in Vietnam und in Deutschland, und wenn ja, welche?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Möglichkeit der Auswahl der Zielorte für freiwillige Rückkehrer zwischen Hanoi und Saigon für alle Rückkehrer zu nutzen?

9

Wie viele Vietnamesen haben sich für eine freiwillige Rückkehr bei den deutschen Behörden gemeldet? a) Wie läuft in diesen Fällen das Verfahren? b) Wie unterscheidet sich das Verfahren der freiwilligen Rückkehr im einzelnen von der Abschiebung?

10

Gibt es Fälle, in denen freiwillige Rückkehrkandidaten abgelehnt wurden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

11

Gedenkt die Bundesregierung, vietnamesische Bürger, die sich bei den deutschen Behörden freiwillig für die Heimkehr melden, mit konkreten Maßnahmen zu unterstützen, um eine schnelle Ausreise zu fördern? Wenn ja, mit welchen?

12

Mit welchen Schwierigkeiten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Vietnamesen bei der Antragstellung bei der Botschaft rechnen, und welche Erkenntnisse gibt es über die Notwendigkeit von Bestechungsgeldern zur Erlangung von Pässen und Visa?

13

Ist die Bundesregierung bereit, mit den Ländern darüber Einvernehmen herzustellen, eine allgemeine Befristung der Duldung auf sechs Monate mit entsprechenden Auflagen einzuführen, um Härten (z. B. durch Verlust des Arbeitsplatzes) und eine unnötige Belastung der öffentlichen Kasse (z. B. durch Beziehen der Sozialhilfe) zu vermeiden?

14

Ist die Bundesregierung bereit, mit den Ländern darüber Einvernehmen herzustellen, allgemein auf polizeiliche Abschiebemaßnahmen zu verzichten und den Betroffenen den Rückflugtermin drei Monate vorher anzukündigen?

15

a) Ist es richtig, daß im Schreiben des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an den vietnamesischen Außenminister vom 29. Juni 1995 Reintegrationsmaßnahmen für Rückkehrer aus Deutschland angekündigt wurden? Wie sahen diese Vorschläge konkret aus? b) Wie viele nach dem 15. Juli 1995 zurückgekehrte Vietnamesen konnten an dem für diese Personen vorgesehenen Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW/ Frankfurt) über die INCOM Bank in Hanoi bisher teilnehmen? Zu welchen Bedingungen war dies möglich?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über a) Verfolgungen von Rückkehrern, die früher außerhalb Vietnams politisch tätig waren, und b) Verhaftungen von Rückkehrern aus dem asiatischen Raum, die wegen früherer Fluchtversuche verhaftet sind, c) Festnahme(n) bzw. Ausweisung(en) am Flughafen oder in den Heimatorten von Rückkehrern bzw. Touristen, die exilpolitisch tätig sind?

17

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vietnamesische Rückkehrer aus Deutschland über Erpressungsversuche am Flughafen, Schikanen durch vietnamesische Beamte und Schwierigkeiten bei der Beschaffung der lebenswichtigen „Hô Khâu" (Familienregistrierkarte) und des Personalausweises berichtet haben?

18

Ist die Bundesregierung bereit, mit der vietnamesischen Regierung über Maßnahmen gegen Erpressungsversuche und Schikanen durch vietnamesische Beamte zum Schutz der mitgebrachten Ersparnisse und Wertsachen der Rückkehrer zu verhandeln? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen gegebenenfalls wann vereinbart werden?

19

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Rückkehrer aus Deutschland Reintegrationsprobleme haben? Wenn ja, welche? a) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der vietnamesischen Regierung für eine reibungslose Reintegration der Rückkehrer einzusetzen? Wenn ja, in welcher Form? b) Ist es möglich, daß Angehörige der Deutschen Botschaft in Vietnam den Rückkehrern ohne Vorankündigung einen Besuch abstatten können?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung den in Hanoi tätigen UNHCR in die Beobachtung der aus Deutschland zurückkehrenden Vietnamesen miteinzubeziehen? Wenn nein, mit welcher Begründung?

Bonn, den 19. Juni 1997

Christa Nickels Cern Özdemir Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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