Äußerungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Jugendkriminalität
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der gegen (kriminelle) Ausländer gerichtete Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch wurde seitens der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, nicht kritisiert – im Gegenteil: Dr. Maria Böhmer billigte am 14. Januar als Mitglied des CDU-Präsidiums ausdrücklich den in der sog. Wiesbadener Erklärung der CDU enthaltenen Sechs-Punkte-Plan von Roland Koch für ein schärferes Vorgehen gegen ausländische jugendliche Täter; sie forderte im Kampf gegen jugendliche Gewalttäter die Einrichtung sog. Erziehungscamps (DIE WELT, 9. Januar 2008); und schließlich heizte Dr. Maria Böhmer in einem Tagesspiegel-Interview vom 12. Januar 2008 die Debatte um den Anteil ausländischer Jugendlicher an der Gewaltkriminalität in Deutschland mit offenkundig völlig undifferenzierten Zahlenangaben weiter an.
Nach der verlorenen Landtagswahl will Dr. Maria Böhmer nun den Wahlkampf Roland Kochs und ihren Anteil daran schnell wieder vergessen machen (so: taz vom 31. Januar 2008).
Hier wäre im Sinne der Integration eine klare Positionierung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung nötig gewesen Diese zeigt Dr. Maria Böhmer nicht. Unter dem offenen Brief vom 31. Januar 2008, in dem führende Christdemokratinnen und -demokraten (etwa der Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen Armin Laschet; der 1. Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Ole von Beust; die Bundestagspräsidentin a. D. und vormalige Vorsitzende des Zuwanderungsrates der Bundesregierung Dr. Rita Süssmuth oder der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern Peter Altmaier) den Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten vorsichtig kritisieren („Integrationspolitik ist so fundamental für die Zukunft unseres Landes, dass sie nicht zum Wahlkampfthema degradiert werden darf“), fehlt ausgerechnet die wichtige Unterschrift der Staatsministerin und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer.
Drucksache 16/8270 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Erziehungscamps
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erziehungs-Camps kennt die Staatsministerin in Abgrenzung zu bestehenden Kurz-Interventionsprojekten (wie Anti-Gewalt-Trainings) und häuslichen/familiär angelegten Hilfsangeboten (wie z. B. dem „Projekt Chance“ des Christlichen Jugenddorfwerks im baden-württembergischen Creglingen oder der Jugendhilfeeinrichtung des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks im brandenburgischen Frostenwalde), und welche dieser Camps würde sie als vorbildlich bezeichnen?
Auf welche Evaluationsergebnisse stützte sich die Empfehlung der Staatsministerin zur Einrichtung von Erziehungscamps für jugendliche Straftäter?
Ist der Staatsministerin bekannt, dass das Bundeskriminalamt in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2006“ (PKS) selber die Aussagekraft der von der Staatsministerin zitierten PKS-Zahlen wie folgt einschränkt: „Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben eher in Großstädten, gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und sind häufiger arbeitslos. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeiauffällig zu werden“?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendlicher nichtdeutscher Straftäter diese entscheidenden Einordnung des Bundeskriminalamtes verschwiegen?
Ist der Staatsministerin bekannt, dass dem 2. Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung zufolge (S. 417f) bislang keine Modellrechnung vorliegt, in der die vom Bundeskriminalamt benannten Verzerrungsfaktoren (insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage der Tatverdächtigen) vollständig berücksichtigt werden konnten?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendliche nichtdeutsche Straftäter diesen entscheidenden Hinweis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
Ist der Staatsministerin bekannt, dass die Zahlen über nichtdeutsche Tatverdächtige deswegen besonders vorsichtig zu bewerten sind, weil dieser Personenkreis im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen (so der 2. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung auf S. 420) „größeren Kriminalisierungsrisiken [aufgrund] erhöhter Anzeigerisiken und [einer] intensivere[n] Kontrolldichte“ ausgesetzt ist?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema nichtdeutscher jugendlicher Straftäter diesen entscheidenden Hinweis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
Ist der Staatsministerin bekannt, dass der 2. Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung auf S. 418 darauf hinweist, dass ein Blick in die Strafverfolgungsstatistik zeigen würde, dass tatverdächtige Ausländer immer wieder „zu einem geringeren Anteil [als deutsche Tatverdächtige] abgeurteilt werden“ – Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis also überproportional häufig wieder eingestellt werden?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema nichtdeutscher jugendlicher Straftäter dieses entscheidende Ergebnis des Sicherheitsberichts der Bundesregierung verschwiegen?
Ist der Staatsministerin der Bericht der Polizei aus Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg vom November 2007 an die Innenministerkonferenz bekannt („Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf städtischen Ballungsräumen“), in der es heißt, dass gesicherte Aussagen darüber, ob die Jugendgewaltkriminalität in den letzten Jahren tatsächlich gestiegen ist, „derzeit nicht möglich ist“, weil die kriminologische Forschung gestiegene Fallzahlen lediglich mit einer Verschiebung aus dem polizeilich bisher nicht erfassten Dunkelfeld in das Hellfeld der Polizeilichen Kriminalstatistik erklärt?
Wenn ja, warum hat die Staatsministerin in ihren jüngsten öffentlichen Einlassungen zum Thema jugendlicher nichtdeutscher Straftäter die Ergebnisse dieser Polizeistudie verschwiegen?
Ist es zutreffend, dass der jüngst vorgelegte „7. Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland“ mit keinem Wort auf das Thema Jugendkriminalität eingeht?
Ist es zutreffend, dass der von der damaligen Integrationsbeauftragten Marieluise Beck vorgelegte 6. Lagebericht diesem Thema nicht nur ein eigenes Kapitel eingeräumt hat, sondern darin auch die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik im o. g. Sinn auch kritisch eingeordnet und bewertet hat?
Warum äußert sich die Staatsministerin und Integrationsbeauftragte in ihrem 7. Lagebericht nicht dementsprechend zu diesem Thema?
Warum ist die Staatsministerin und Integrationsbeauftragte dem gegen (kriminelle) Ausländer gerichteten Wahlkampf des hessischen Ministerpräsidenten Roland Kochs nicht mit kritischen Hinweisen im o. g. Sinn entgegengetreten, wie es sich auch aus dem gesetzlichen Auftrag der Integrationsbeauftragten aus § 93 des Aufenthaltsgesetzes ergibt: „(…) die Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen (…) weiterzuentwickeln, Verständnis nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegenzuwirken; den Belangen der im Bundesgebiet befindlichen Ausländer zu einer angemessenen Berücksichtigung zu verhelfen“?