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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zwischenbilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes (G-SIG: 16010189)

Sprachkurse im Jahre 2005: Anzahl der Berechtigten, Nichtberechtigten, bereits in Deutschland Lebenden, Unionsbürger sowie der angebotenen und durchgeführten Kurse; Beantragung, Billigung bzw. Ablehnung, Teilnahme, Abschlüsse, Unzumutbarkeit der Teilnahme, Eingliederungsmaßnahmen, Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse, Module zur Alphabetisierung, Orientierungskurse; Fahrtkostenzuschüsse, Kostenbefreiungen; Teilnehmerzahlen, Erhöhung des Zuschusses für die Kursanbieter, Vergütung der Lehrkräfte, Regionalkoordinationen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

20.02.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/49931. 01. 2006

Zwischenbilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Ein Kernanliegen dieses von der rot-grünen Regierungskoalition initiierten Gesetzes war die signifikante Verbesserung von Integrationsmöglichkeiten sowohl von Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern als auch von bereits zuvor in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern.

Die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes sollten die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse vermitteln. Der Nachweis dessen soll über die Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen erfolgen.

Die Vorgänger der rot-grünen Bundesregierung finanzierten Deutschkurse für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer mit lediglich 34 Mio. DM im Jahr. Für die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes hatte die rot-grüne Bundesregierung demgegenüber 208 Mio. Euro im Jahr veranschlagt.

Einem Bericht des „DER TAGESSPIEGEL“ vom 5. Januar 2006 zufolge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im vergangenen Jahr 201 017 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes zugelassen. 105 000 hätten diese Deutschkurse innerhalb dieses Jahres abgeschlossen – darunter 55 000 Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer. Die meisten Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer seien jedoch Ausländerinnen und Ausländer gewesen, die schon länger in Deutschland leben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen68

1

Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer waren in 2005 im Sinne von § 44 AufenthG berechtigt zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes?

1

Wie viele von ihnen hatten eine Aufenthaltserlaubnis

– zu Erwerbszwecken (§ 44 Abs. 1a) i. V. m. §§ 18, 21 AufenthG

– zum Zwecke des Familiennachzugs (§ 44 Abs. 1b) i. V. m. §§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG

– aus humanitären Gründen (§ 44 Abs. 1c) i. V. m. § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG oder

– eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG?

1

Wie viele Aussiedlerinnen und Aussiedler nahmen in 2005 aufgrund von § 9 Abs. 1 BVertrG an den Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes teil?

2

Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, denen in 2005 erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. eine Niederlassungserlaubnis nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 erteilt worden war, hatten keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes, weil sie

– erkennbar geringen Integrationsbedarf aufwiesen (§ 44 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG) bzw.

– weil sie bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügten (§ 44 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG)?

3

Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer haben in 2005 die Bestätigung für ihre Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes erhalten?

3

Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer haben in 2005 an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes teilgenommen?

3

Wie viele von ihnen haben diesen Kurs in 2005 abgeschlossen?

3

Wie viele Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer wurden in 2005 gemäß § 44a AufenthG zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes verpflichtet?

4

Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer haben in 2005 die Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes beantragt?

4

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

4

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

4

Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer haben in 2005 an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes teilgenommen?

4

Wie viele von ihnen haben diesen Kurs in 2005 abgeschlossen?

4

Wie viele bereits in 2004 in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer wurden in 2005 zur Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes verpflichtet?

5

Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG haben in 2005 gemäß § 5 AuslIntV die Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes beantragt?

5

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

5

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

6

Wie viele Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben in 2005 gemäß § 5 AuslIntV die Teilnahme an einem Sprachkurs des Zuwanderungsgesetzes beantragt?

6

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

6

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

7

Wie viele Sprachkurse wurden in 2005 insgesamt angeboten, und wie viele von ihnen wurden auch tatsächlich durchgeführt?

8

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten in 2005 ihren Sprachkurs mit der Stufe

A1

A2

B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen abschließen (bitte aufschlüsseln)?

9

Wie viele Sprachkurse wurden als Jugendintegrationskurs (im Sinne von § 13 Nr. 1 IntV) angeboten?

9

Wie viele Personen hatten einen solchen Jugendintegrationskurs beantragt?

9

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

9

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

9

Wie viele Personen haben an einem solchen Jugendintegrationskurs teilgenommen?

9

Worin unterscheidet sich dieser Jugendintegrationskurs von normalen Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes?

9

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Jugendintegrationskurse haben diesen mit der Stufe

A1

A2

B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

10

Wie viele Sprachkurse wurden als Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs (im Sinne von § 13 Nr. 2 IntV) angeboten?

10

Wie viele Personen hatten einen solchen Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs beantragt?

10

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

10

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

10

Wie viele Personen haben an einem solchen Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs teilgenommen?

10

Worin unterschieden sich diese Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse von normalen Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes?

10

Werden im Rahmen von Eltern- bzw. Frauenintegrationskursen immer auch Kinderbetreuungsangebote gemacht, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse haben diesen mit der Stufe

A1

A2

B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

Sofern vor Ort keine Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse angeboten bzw. keine Kinderbetreuungsangebote gemacht werden, welche Möglichkeiten haben Eltern dann tatsächlich, an den Sprachkursen des Zuwanderungsgesetzes teilzunehmen?

11

Wie viele Sprachkurse umfassten auch ein Modul zur Alphabetisierung (im Sinne von § 13 Nr. 3 IntV)?

11

Wie viele Stunden umfasst ein solches Alphabetisierungsmodul?

11

Wie viele Personen hatten eine solche Alphabetisierung beantragt?

11

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

11

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

11

Wie viele Personen haben an einer solchen Alphabetisierung teilgenommen?

11

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Alphabetisierungskurse haben ihren Sprachkurs mit der Stufe

A1

A2

B1

des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates für Sprachen abgeschlossen (bitte aufschlüsseln)?

12

Wie viele Personen haben in 2005 angegeben, ihre Teilnahme am Sprachkurs wäre im Sinne von § 4 Abs. 3 IntV nicht zumutbar, und welches waren die häufigsten Gründe, aus denen die Ausländerbehörde die Unzumutbarkeit der Teilnahme bestätigt hat?

13

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes haben in 2005 Fahrtkostenzuschüsse im Sinne von § 4 Abs. 3 IntV beantragt?

13

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

13

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

13

Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am Sprachkurs nicht teilnehmen können?

14

Mit wie vielen Ausländerinnen und Ausländern war in 2005 die Teilnahme am Integrationskurs als Eingliederungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II vereinbart worden?

14

Inwiefern sind die aufgrund einer solchen Eingliederungsmaßnahme teilnehmenden Ausländerinnen und Ausländer berechtigt, Fahrtkostenzuschüsse zu beantragen?

14

Wie viele Personen aus diesem Teilnehmerkreis haben in 2005 Fahrtkostenzuschüsse beantragt?

14

Wie viele dieser Anträge wurden in 2005 durch welche Behörde (Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur) gebilligt?

14

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

14

Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am Sprachkurs nicht teilnehmen können?

15

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes haben in 2005 einen Antrag auf Kostenbefreiung im Sinne von § 9 Abs. 2 IntV gestellt?

15

Wie viele dieser Anträge wurden gebilligt?

15

Wie viele dieser Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

15

Wie viele Personen haben aufgrund der Ablehnung ihres Antrags am Sprachkurs nicht teilnehmen können?

16

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten die Sprachkurse des Zuwanderungsgesetzes in 2005 im Durchschnitt?

16

Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte der größte in 2005 durchgeführte Sprachkurs?

17

Welche Inhalte werden in den Orientierungskursen des Zuwanderungsgesetzes (§§ 10, 12 IntV) vermittelt?

17

Werden hierbei auch Aspekte z. B. der Gesundheitsprävention bzw. solche Inhalte vermittelt, die sich speziell an Migrantinnen richten, um sie über ihre Rechte aufzuklären bzw. um sie vor Missbrauch, Zwangssituationen und/oder Gewalt zu bewahren, und wenn nein, warum nicht?

18

Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Zuschusses an die Kursanbieter von zurzeit 2,05 Euro pro Unterrichtsstunde für sinnvoll?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

19

In welcher Spannbreite bewegen sich die Honorare für die Lehrkräfte dieser Sprachkurse?

19

Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung dieser Lehrkräfte?

20

Welche Kosten entstanden hieraus in 2005 für Personal, Fahrt und Sachmittelaufwand?

20

Wie viele Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren für die Begleitung von Integrationsmaßnahmen hat das BAMF bundesweit angestellt?

Berlin, den 31. Januar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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