Zukunft und Finanzierung der Ausbildung Jugendlicher ausländischer Herkunft
der Abgeordneten Gerd Andres, Edelgard Bulmahn, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Doris Barnett, Hans-Werner Berti, Lilo Blunck, Tilo Braune, Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Wolf-Michael Catenhusen, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Peter Enders, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Konrad Gilges, Günter Gloser, Karl-Hermann Haack (Extertal), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Stephan Hilsberg, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Helga Kühn-Mengel, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Erika Lotz, Winfried Mante, Ulrike Mascher, Done Marx, Angelika Mertens, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Leyla Onur, Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Karin Rehbock-Zureich, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Dr. Edelbert Richter, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dagmar Schmidt (Meschede), Ulla Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Heinz Schmitt (Berg), Dietmar Schütz (Oldenburg), Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Jörg Tauss, Margitta Terborg, Wolfgang Thierse, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Ute Vogt (Pforzheim), Reinhard Weis (Stendal), Hildegard Wester, Dr. Norbert Wieczorek, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auch wenn Jugendliche ausländischer Herkunft in den vergangenen zehn Jahren zunehmend mit in die berufliche Bildung einbezogen wurden, zeigen die jüngsten Ergebnisse des Berufsbildungsberichtes, daß ihre Beteiligung an der betrieblichen Ausbildung seit 1995 nachgelassen hat. Die Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit weist ebenfalls seit zwei Jahren steigende Zahlen der zum 30. September jeden Jahres nicht vermittelten Bewerber ausländischer Herkunft auf.
Anscheinend wirkt sich die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders nachteilig auf die beruflichen Chancen Jugendlicher ausländischer Herkunft aus.
Zur Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft Jugendlicher ausländischer Herkunft hat die Bundesregierung seit 1989 mit Griechenland, Italien, Spanien, Portugal und der Türkei sogenannte binationale Ausbildungsprojekte vereinbart.
Ziel dieser Projekte ist es, neben der Stärkung der Ausbildungsbeteiligung die Befähigung im zusammenwachsenden Europa für zwei Arbeitsmärkte zu erlangen und die Mehr- bzw. natürliche Zweisprachigkeit dieser Jugendlichen zu unterstützen.
Deshalb erhalten die Auszubildenden während der Ausbildung einen fachsprachlichen Zusatzunterricht in der Herkunftssprache und nehmen an einem bis zu fünfwöchigen Praktikum im Herkunftsland teil. Auf europäischer Ebene wurde - nach Aussage der Bundesregierung - die Anerkennung dieser in Deutschland erworbenen Ausbildung auch für das Herkunftsland vereinbart.
Trotz guter Erfahrungen mit den binationalen Ausbildungsprojekten ergeben sich für die Weiterführung von Ausbildungsprojekten mit türkischen Jugendlichen Probleme. Während es für die Länder Griechenland, Italien, Spanien und Portugal Möglichkeiten der EU-Bezuschussung gibt, mit denen beide Projektseiten (Deutschland und das unter Frage 8 a) bis d) genannte jeweilige europäische Land) planen können, ist nicht klar, ob und in welchem Umfang gleiche Bedingungen für das Ausbildungsprojekt „Türkei" bestanden und in Zukunft bestehen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie beurteilt die Bundesregierung diese transnationalen Ausbildungsprojekte, und welchen Stellenwert mißt sie ihnen auch zukünftig bei?
Wie viele Jugendliche nahmen bisher an binationalen Ausbildungsprojekten teil bzw. sind noch in der Ausbildungsphase (getrennt nach Jahren, Nationalität und Geschlecht), konnten einen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Abschluß erzielen (getrennt nach Jahren, Nationalität und Geschlecht), brachen die Ausbildung ab (getrennt nach Jahren, Nationalität und Geschlecht), erhielten nach erfolgreichem Abschluß der Projektphase einen Arbeitsplatz — in der Bundesrepublik Deutschland, — im „Heimatland" (getrennt nach Jahren, Nationalität und Geschlecht)?
Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Einschätzung der in den einzelnen nationalen Projekten eingebundenen Jugendlichen hinsichtlich ihres Wunsches, später im ursprünglichen „Heimatland" beruflich tätig zu sein vor Beginn des Ausbildungsprogrammes, nach Absolvierung des Praktikums im Ausland, nach Beendigung der Ausbildung vor (getrennt nach Jahren, Nationalität und Geschlecht)?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Berufswahlspektrum zielorientiert in den Projekten zu erweitern?
Wie hat sich das Berufswahlverhalten der beteiligten Jugendlichen in den einzelnen nationalen Ausbildungsprogrammen seit Projektbeginn geändert?
In welcher Form konnten Erfahrungen und Ergebnisse vorhergegangener Projekte in die jeweils neuen Ausbildungslehrgänge eingebracht werden? War dies auch nationalübergreifend möglich?
Welche schriftlichen Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor und welche wurden zwisehenzeitlich veröffentlicht, um die gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf die Förderung der Ausbildung Jugendlicher ausländischer Herkunft sowie bezüglich des in der Projektzeit entwickelten Ausbildungsmaterials und der Fort- und Weiterbildung von Pädagogen, Ausbildern und Lehrkräften allgemein zugänglich zu machen?
Erhält die Bundesrepublik Deutschland für die obengenannten Ausbildungsprojekte der Länder Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Zuschüsse von der Europäischen Kommission?
Wenn ja:
1. Seit wann?
2. In welchem Umfang?
3. Im Rahmen welcher europäischer Initiativen?
Wird die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission auch nach 1999 eine Unterstützung der obengenannten Ausbildungsprojekte der in Frage 8 a) bis d) aufgeführten Länder durch die EU-Kommission beantragen?
In welcher Höhe wurden die unter Frage 8 a) bis d) genannten Projekte über eigene Haushaltsmittel des Bundes finanziert (aufgeteilt nach Haushaltsjahren)?
Wie viele Ausbildungsprojekte mit jungen türkischen Migrantinnen und Migranten wurden bisher durchgeführt?
Gelten bzw. galten bisher für das Ausbildungsprogramm „Türkei" andere Modalitäten (EU-Projektmittel - Projektmittel des Bundeshaushalts) als bei den unter Frage 8 a) bis d) genannten Projekten?
Wenn ja:
a) Welche Haushaltsmittel (EU-Bundeshaushalt) erhält bzw. erhielt das Ausbildungsprogramm „Türkei" (Projekt 1 bis 4)?
b) In welcher Höhe?
c) Seit wann?
Erhält die Republik Türkei für die Durchführung ihres Programmteils EU-Zuschüsse?
Wenn ja:
a) Welche Haushaltsmittel (Projektmittel)?
b) In welcher Höhe?
c) Seit wann?
Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung bei der Prüfung der Frage, ob eine Förderung des Ausbildungsprojektes „Türkei" durch die EU-Kommission im Rahmen eines bzw. mehrerer der unterschiedlichen Programme der EU zukünftig möglich sein wird?
Wird die Bundesregierung eine Förderung des binationalen Projektes mit der Türkei durch die EU-Kommission bei der Kommission unterstützen?
Wird die Bundesregierung die Einbeziehung der Türkei in die EU-Bildungsprogramme allgemein - vergleichbar der Einbeziehung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas sowie von Malta und Zypern - unterstützen?