BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Belastungen zukünftiger Bundeshaushalte durch die Pensionslasten der Postunternehmen (G-SIG: 13012653)

Ziele der Veräußerung von Aktienanteilen des Bundes an den Postunternehmen Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Postbank AG, Kostenbelastungen des Bundeshaushalts durch die Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes bis 2025, Ausgleich der zukünftigen Fehlbeträge der Postunterstützungskassen durch die Erträge und Erlöse der von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost gehaltenen Anteile, Haftungsrisiken aus dem geplanten Verkauf von Aktienanteilen der Deutschen Telekom AG

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

05.08.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/813930. 06. 97

Belastungen zukünftiger Bundeshaushalte durch die Pensionslasten der Postunternehmen

der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Antje Hermenau, Kristin Heyne, Oswald Metzger, Christa Nickels, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung erwägt bzw. plant, auch mit Einnahmen aus dem Privatisierungserlös der drei Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG, Postbank AG) aktuelle Haushaltslöcher zu stopfen, um damit die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts 1997 und die Erfüllung der Maastricht-Kriterien sicherzustellen. Durch das Parken von Aktienpaketen der Telekom AG bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau will die Bundesregierung 1997 und 1998 ca. 25 Mrd. DM erlösen. Mit der Postreform II des Jahres 1994 wurde hingegen festgelegt, daß aus den Aktienverkäufen der Postunternehmen die ungedeckten Pensionslasten der ehemaligen Postbeamten zu zahlen seien.

Nach § 16 Abs. 1 des Postpersonalrechtsgesetzes (PostPersRG) von 1994 zahlen die drei Postunternehmen von 1995 bis 1999 jährlich 7,21 Mrd. DM in die Postunterstützungskasse, also insgesamt 36,05 Mrd. DM. In den folgen Jahren leisten die Postaktiengesellschaften nach § 16 Abs. 2 zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Beiträge an ihre jeweilige Unterstützungskasse in Höhe von 33 % der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten. „Unterschiedsbeträge zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen und laufenden Zuwendungen oder anderweitigen Vermögenserträgen", so § 16 Abs. 2 PostPersRG, „gleicht der Bund auf geeignete Weise aus, insbesondere aus Dividenden und Aktienverkäufen der von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost gehaltenen Anteile an den Aktiengesellschaften." Nach § 16 Abs. 4 PostPersRG gewährleistet der Bund, „daß die Unterstützungskassen jederzeit in der Lage sind, die gegenüber ihren Trägerunternehmen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen".

Die Verlaufsprognose über die Zahl der Versorgungsempfänger geht von 226 503 Empfängern im Jahre 1997 über einen Höchststand von 230 871 im Jahre 1999 aus und geht bis zum Jahre 2010 nur auf 204 192 zurück. Sie wird sich auch wegen hoher Lebenserwartung und starker Ausweitung der Beamtenschaft der Postunternehmen im Zuge der Postreformen über das Jahr 2010 hinaus noch Jahrzehnte auf sehr hohem Niveau halten. Zirka 47 000 Beamte der Postunternehmen sind derzeit unter 30 Jahre alt. Durch den hohen Arbeitsplatzabbau bei den Postunternehmen, Vorruhestandsregelungen, gehäuften Arbeitsunfähigkeitserklärungen durch die posteigenen Ärzte und andere Maßnahmen sind die Zahlen der zukünftigen Versorgungsempfänger allerdings mit hohen Unwägbarkeiten behaftet.

Hinsichtlich der Höhe des durch den Bund garantierten Zuschußbedarfs der Unterstützungskassen der Postunternehmen gibt es unterschiedliche Angaben. Im Ausschuß für Post und Telekommunikation widersprach der Bundesminister für Post und Telekommunikation, Dr. Wolfgang Bötsch, keineswegs Angaben, wonach ab dem Jahre 2000 mit Belastungen des Bundeshaushalts in Höhe von 6 Mrd. DM pro Jahr und von 80 Mrd. DM bis zum Jahre 2010 zu rechnen sei. Die Nachrichtenagentur ddp vom 23. Mai 1997 zitiert hingegen den Bundesminister mit der Angabe, bis zum Jahre 2010 „ summierten sich für den Bund die Verpflichtungen für die Pensionslasten der Beamten der ehemaligen öffentlichen Unternehmen auf 172 Milliarden Mark".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Veräußerung des Bundesbesitzes an Aktien der Postunternehmen Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Postbank AG?

2

Welche jährlichen Kostenbelastungen erwartet die Bundesregierung durch die Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes für den Bundeshaushalt ab 1998?

3

Welche Kostenbelastungen erwartet die Bundesregierung aus dem Postpersonalrechtsgesetz saldiert bis zum Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und 2025?

4

Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Zahl der Versorgungsempfänger der Postunterstützungskassen über das Jahr 2010 hinaus entwickeln?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung die Auflagen des Postpersonalrechtsgesetzes einzuhalten, wonach der Bund die Fehlbeträge der Postunterstützungskassen „insbesondere aus Dividenden und Aktienverkäufen der von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost gehaltenen Anteile an den Aktiengesellschaften ausgleicht"?

6

In welchem Umfang könnten nach Prognosen der Bundesregierung Dividenden und Aktienverkäufe der von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost gehaltenen Anteile an den Aktiengesesellschaften die zukünftigen Fehlbeträge der Postunterstützungskassen decken?

7

In welchem Umfang wird dies noch der Fall sein, sofern die Überlegungen und Pläne der Bundesregierung zum kurzfristigen Verkauf des diesbezüglichen Aktienbesitzes im Bundeshalt realisiert werden?

8

Welchen zusätzlichen rechtlichen Beschränkungen unterliegt der vereinbarte bzw. intendierte Verkauf der Postunternehmen?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung, insbesondere § 3 Abs. 1 des Bundesanstalt Post-Gesetzes (BAPostG) zu berücksichtigen, wonach bis zum 31. Dezember 1999 Kapitalerhöhungen ausschließlich gegen Einlage am Kapitalmarkt erfolgen dürften?

10

Welche Haftungsrisiken erwachsen der Bundesregierung aus dem geplanten Verkauf der Aktien der Deutschen Telekom AG vor dem Jahre 2000 durch gegenteilige Angaben im Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG?

11

Plant die Bundesregierung Gesetzesänderungen, um den Verkauf von Aktien der Postunternehmen zur Schließung aktueller Haushaltslöcher vornehmen zu können?

Wenn ja, welche?

12

Ist seitens der Bundesregierung geplant, den Anteil der drei Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Postbank AG zu erhöhen, den diese an ihre jeweiligen Unterstützungskassen abzuführen haben?

Wenn ja, welche Folgen hat das für Privatisierungserlöse?

Bonn, den 20. Juni 1997

Dr. Manuel Kiper Antje Hermenau Kristin Heyne Oswald Metzger Christa Nickels Christine Scheel Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen