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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Phantom-Kriegsflugzeuge in der Türkei (II) (G-SIG: 13012776)

Grenzüberschreitende Einsätze (nördlicher Irak) der von der Bundesregierung an die Türkei abgegebenen Phantom-Flugzeuge, Verstoß gegen völkerrechtliche Vereinbarungen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

09.10.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/853616.09.97

Phantom-Kriegsflugzeuge in der Türkei (II)

der Abgeordneten Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die türkische Militärfachzeitschrift „Savunma und Havacilik" schreibt in ihrer Ausgabe 3/95, S. 76, das 173. Geschwader (welches die ehemaligen deutschen Phantom-Flugzeuge nutzt) habe sich „insbesondere ab 1991 im Rahmen der Sicherheitseinsätze im Inland wie auch bei grenzüberschreitenden Einsätzen bewährt. " (Zitiert nach der Übersetzung in der Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 13/6876).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Mit welchen Geräten für Radar und elektronische Kriegsführung wurden die von der Bundesregierung an die Türkei abgegebenen Phantom-Flugzeuge vor der Auslieferung neu ausgerüstet?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es sich bei den grenzüberschreitenden Einsätzen der letzten Jahre um Einsätze in den nördlichen Irak gehandelt hat, oder welche Grenzregionen sind sonst gemeint?

3

Wären solche Einsätze in den nördlichen Irak ein Verstoß gegen die in Artikel 5 NATO-Vertrag vereinbarten Regelungen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

4

Ständen Einsätze in den nördlichen Irak mit anderen völkerrechtlichen Verträgen im Widerspruch? Wenn ja, mit welchen?

Bonn, den 16. September 1997

Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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