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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Vertrauensperson VP 572 und das Bundeskriminalamt (G-SIG: 13012686)

Aktivitäten des V-Mannes H. G. sowie dessen Einkünfte, Zeugenverhalten von H. G., Tätigkeiten des Führungsbeamten K. H.

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag

Die Tätigkeit der Vertrauensperson (VP) des Bundeskriminalamts

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Tätigkeit der Vertrauensperson (VP) des Bundeskriminalamts (BKA), H. G., wurde in dem ARD-Film („Gesucht wird . .. ein Rattenkönig - Geschichten eines V-Mannes") vom 12. März 1997 ausführlich beschrieben. Dem Filmautoren Peter F. Müller verweigerte das BKA jegliches Interview, so daß die teilweise schwerwiegenden Behauptungen um so dringender einer Kommentierung seitens der Bundesregierung bedürfen.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Trifft es zu, daß der Name H. G. zeitweise aus dem Zentralregister getilgt war, obwohl im fraglichen Zeitraum noch zwei Haftbefehle zum Vollzug ausstanden?

2

Inwieweit trifft es zu, daß diese zeitweise Löschung der Einträge zu H. G. erfolgte, um H. G. die Erlangung einer Arbeitserlaubnis (Greencard) und der unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis in den USA zu ermöglichen, da er beides bei wahrheitsgemäßen Angaben über seine Vorstrafen und die noch offenen Haftbefehle nicht erhalten hätte?

3

Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen der zeitweisen Löschung der Vorstrafen des H. G. im Bundeszentralregister und dem engen Kontakt der in Miami tätigen BKA-Beamten und Angehörigen des Deutschen Konsulats in Miami zu dem Gastwirt des „Treffpunkt Biergarten" in Miami, H. G.?

4

a) Trifft es zu, daß auf konkrete Fragen von US-Behörden, ob es in der Bundesrepublik Deutschland ein Verfahren wegen Steuervergehens gegen H. G. gäbe, deutscherseits mit „Nein” geantwortet wurde, obwohl zuvor die Münchener Finanzbehörden beim BKA (vergeblich) versucht haben, Steuerschulden des H. G. in Höhe von über 600 000 DM zu pfänden (vgl. Schreiben des US-Department of Justice United States Attorney Southern District of Florida [Robert J. B., Senior Litigation Counsel] vom 14. November 1995 betreffend Case Nr. 92-585-Cr. Davis an Ronald C. D.)?

5

b) Bleibt die Bundesregierung bei der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Eduard Lintner, der dem Abgeordneten Manfred Such mitgeteilt hat, daß „ eine erneute, entsprechende Anfrage des US-Justizministeriums aus dem Jahre 1995 dem Bundeskriminalamt nicht vorliegt" (Schreiben vom 23. April 1997)?

6

Trifft es zu, daß H. G. als V-Mann auch von der US-amerikanischen Drogenpolizei DEA beschäftigt wird?

Sollte dies aktuell nicht mehr zutreffen: Bis wann wurde H. G. nach Kenntnis der Bundesregierung vom DEA beschäftigt?

7

a) Inwieweit trifft es zu, daß H. G. - wie im ARD-Film (Gesucht wird ... vom März 1997) näher beschrieben - zunächst als V-Mann und mit Hilfe des BKA-Beamten K. H. eine Inhaftierung des H. S. in Peru ermöglichte, sodann durch Bestechung von Gefängnispersonal ihn aus peruanischer Haft befreite, um ihn später in Nizza erneut mit Hilfe des BKA-Beamten K. H. festnehmen zu lassen?

8

b) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich die Erklärung des BKA zu eigen zu machen, daß sich der VP-Führer des H. G., K. H. jeweils „zufällig" in Peru und Nizza just zur fraglichen Zeit in „Urlaub" befand?

9

Wie hoch waren die Einkünfte des H. G. aus Prämienzahlungen des BKA für die in Frage 6 angesprochenen Handlungen im Fall des H. S.?

10

Wie hoch war die Prämienzahlung des BKA an H. G. seit 1988?

11

Bleibt die Bundesregierung weiterhin bei der Darstellung, daß seitens des BKA eine Zeugenaussage des V-Mannes H. G. vor dem Landgericht Innsbruck in der Strafsache H. S. wegen einer „erheblichen Gefährdung der VP" im Rahmen der internationalen Rechtshilfe abgelehnt wurde und nicht etwa wegen der in diesem Prozeß zu erwartenden und für die VP, die VP-Führung und somit für das BKA unangenehmen Fragen seitens der Prozeßbeteiligten an den Zeugen H. G.? (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Egbert Nitsch (Rendsburg) auf Drucksache 13/7690)?

12

Trifft es zu, daß der frühere Schwiegersohn des H. G. im Zeitraum 24. November 1988 bis 13. Januar 1989 nach Anzeige des K. H. wegen Verdachts der Hehlerei für eine bestimmte Zeit festgenommen und während dieser Ingewahrsamnahme durch die Münchener Polizei ins BKA nach Wiesbaden verbracht und dort ausschließlich zu seiner (des Schwiegersohns von H. G.) Strafanzeige gegen H. G. vernommen wurde?

13

Wieso wurde H. G. bei seiner Zeugenvernehmung im derzeit in München stattfindenden Prozeß gegen H. S. von sieben BKA-Beamten begleitet, und auf wessen Anordnung und wann geschah dies?

14

Inwieweit hat das BKA Konsequenzen aus dem Urteil der 8. Strafkammer des Landgerichts München (8 Kls 338 Js 1982 4/92) hinsichtlich des weiteren Einsatzes der VP 572 (H. G.) und deren weiteren Führung durch den BKA-Beamten K. H. gezogen, zumal in der schriftlichen Begründung dieses Urteils grundlegende Kritik an der Tätigkeit dieses Beamten geübt wird und es auf Seite 19 des Urteils u. a. heißt: „... denn einem hochrangigen Kriminalbeamten wie dem Zeugen K. H. muß es nach Auffassung des Gerichts klar sein, welche Bedeutung es hat, ob ein Gewährsmann aufgrund eigener Wahrnehmung oder aufgrund von Fremdinformationen berichtet. Dafür, daß dies im konkreten Fall auch klar war, spricht der Umstand, daß der Zeuge K. H. die angebliche Information H. G./,Ströbels' aus erster Hand durch Schilderung einer passenden Rahmensituation abstützte (Kommunikationsschwierigkeiten, Dolmetschertätigkeit). Naheliegende Schlußfolgerung aus diesem Widerspruch wäre, daß entweder der Zeuge K. H. die erwähnte Rahmensituation erfunden hat oder daß der Zeuge H. G. ihm gegenüber etwas anderes geschildert hat als gegenüber dem Gericht ..."?

15

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der ARD-Sendung („Gesucht wird” vom 12. März 1997) über H. G. und die Verwicklungen des DEA und BKA in dessen Geschäfte hinsichtlich der V-Mann-Regelungen und der Prämienzahlung an V-Leute?

16

Inwieweit trifft es zu, daß aufgrund der jüngsten Veröffentlichungen über die Tätigkeit der VP 572 des BKA H. G. Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte des BKA eingeleitet wurden?

17

Ist es richtig, daß der VP-Führer des BKA, K. H., weiterhin als Rauschgiftverbindungsbeamter in Argentinien tätig ist, und welche Maßnahmen disziplinarer Art hat das BKA eingeleitet, um zu verhindern, daß es zu weiteren dubiosen Rauschgiftlieferungen bzw. sog. kontrollierten Lieferungen kommt?

18

Nach welchen Kriterien werden Personen als VP des BKA verpflichtet?

19

Wie und von wem werden die erfolgten Zahlungen an VP des BKA registriert und kontrolliert?

Bonn, den 1. Juli 1997

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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