Schutz für irakische Asylsuchende
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Irak gehört derzeit zu den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat bei irakischen Asylantragstellern in den Monaten Januar bis August 1997 in nahezu 90 % der Fälle politische Verfolgung bzw. Abschiebungshindernisse gesehen und die Asylberechtigung bzw. Abschiebungsschutz gewährt.
Am 26. August 1997 hat das Auswärtige Amt einen neuen Lagebericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Situation im Irak erstellt, der die Verfolgungsgefahr geringer bewertet als noch die vorangegangenen Lageberichte, zuletzt vom Juni 1997. Die Bundesregierung verhandelt mit türkischen Stellen und Vertretern der irakischen Kurden, um den Reiseweg in den Irak zu eröffnen. Im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge finden auf hoher Ebene Treffen, Beratungen und Absprachen über die Asylgewährung an irakische Asylsuchende statt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Trifft es zu, daß die Lageberichte der Bundesregierung zur asyl- und abschieberelevanten Lage im Irak kürzlich auf Anfrage des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge überarbeitet worden sind?
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, daß der Irak ein totalitärer Staat und die Menschenrechtslage dort alarmierend ist?
Welche tatsächlichen Veränderungen begründen die seit Juni 1997 von der Bundesregierung dargelegte Einschätzung, wonach innerhalb des Gesamtirak der kurdisch besiedelte Nordirak bedingt als eine innerstaatliche Fluchtmöglichkeit für Kurden angesehen werden kann?
Welche Meldungen sind der Bundesregierung bekannt, nach denen es im Nordirak wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen durch die kurdischen Gruppen bzw. Parteien gekommen ist?
Aus welchen Gründen dürfte der Irak an einer Rückkehr von Flüchtlingen derzeit interessiert sein?
Welche Einschätzungen zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage herrschen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. werden im Rahmen der gemeinsamen Beurteilung der Menschenrechtslage in den Herkunftsstaaten von Asylsuchenden (CIREA) ausgetauscht?
Aus welchen Gründen wurden in der jüngsten Vergangenheit irakische Asylsuchende vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anerkannt?
Liegen ggf. Eintragungen im Texthandbuch für Einzelentscheider des Bundesamtes zum Thema irakische Asylsuchende vor, und wenn ja, welchen Inhalts sind diese?
Trifft es zu, daß die Amtsleitung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge derzeit die Einzelentscheider und -entscheiderinnen in den Außenstellen über eine neue Linie im Anerkennungsverfahren bezüglich der irakischen Asylsuchenden informiert, und wenn ja,
a) mit welchem Tenor;
b) mit welchem Überprüfungsmechanismus, sollten die Einzelentscheider von dieser Linie abweichen;
c) wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die Weisungsunabhängigkeit der Einzelentscheider gewahrt bleibt?
Trifft es zu, daß der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten verstärkt gegen die Anerkennungen irakischer Asylsuchender durch das Bundesamt klagt, und wenn ja, aufgrund welcher Dienstanweisungen bzw. mit welchem Tenor ist dies der Fall?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorliegen von Abschiebungsbehinderissen nach § 53 AuslG für irakische Asylsuchende?
Trifft es zu, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Widerrufsverfahren gegen anerkannte irakische Asylberechtigte bzw. Flüchtlinge einleitet, und wenn ja,
b) betrifft dieses Vorgehen Einzelfälle oder Gruppen irakischer Asylberechtigter bzw. Flüchtlinge;
c) liegen den Widerrufsverfahren Anweisungen der Amtsleitung bzw. des Bundesministeriums des Innern zugrunde, und welchen Inhalts sind diese?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit der Türkei verhandelt, um einen Reiseweg in den Norden des Irak zu eröffnen mit dem Ziel, auf diesem Weg Abschiebungen abgelehnter irakischer Asylsuchender durchführen zu können?
Wenn ja, welches ist der Stand dieser Verhandlungen?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung mit der Kurdischen Demokratischen Partei des Irak über Möglichkeiten der Beschränkung des Fluchtweges aus dem Nordirak, der Bekämpfung des Schlepperwesens und der Rücknahmebereitschaft von Abgeschobenen verhandelt hat, und wenn ja, welches ist der Stand dieser Gespräche?
Welche diplomatischen Implikationen haben ggf. die Gespräche mit Kurdenvertretern des Nordirak?
In welchen internationalen Gremien werden derzeit die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Schleuserkriminalität in bezug auf irakische Staatsangehörige (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 9. September 1997) abgestimmt, und welche koordinierten Maßnahmen sind geplant?
Trifft die Einschätzung zu, daß die Bundesregierung an einer Gesamtstrategie arbeitet mit dem Ziel, Einreise und Schutzgewährung für irakische Asylsuchende einzudämmen und faktische Abschiebungshindernisse zu beseitigen?