Verhalten der deutschen Auslandsvertretungen bei der Familienzusammenführung deutsch-ausländischer Paare
der Abgeordneten Christa Nickels, Cem Özdemir und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit 1945 haben weit mehr als 1 Million Deutsche in Deutschland nichtdeutsche Partnerinnen und Partner geheiratet. Die Anzahl binationaler Ehen ist kontinuierlich gestiegen. 1995 war jede sechste Eheschließung in Deutschland binational.
Bei deutsch-ausländischen Paaren, die im Ausland geheiratet haben, muß in der Auslandsvertretung des jeweiligen Heimatlandes ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden, sofern das Paar seinen Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen möchte. Teilweise kann die Antragstellung sehr aufwendig sein und die Bearbeitungsdauer dieser Anträge längere Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Paare müssen deshalb oft eine lange Trennungsdauer überstehen, so daß auch eine verläßliche Lebensplanung nicht möglich ist.
Aus einigen Ländern wird berichtet (z. B. Nigeria), daß die Richtigkeit der erforderlichen Urkunden durch die deutsche Auslandsvertretung grundsätzlich bezweifelt wird. Die Begründung für die Ablehnung ist regelmäßig der Verweis auf die herrschende Korruption im Land und damit verbunden, die Möglichkeit, sowohl „echte" als auch gefälschte Urkunden zu erwerben.
Für die Antragsteller bedeutet dies allerdings, daß ihre von den staatlichen Behörden ausgestellten Urkunden prinzipiell angezweifelt werden. Das heißt, es wird verlangt, Dokumente beizubringen, die anschließend nicht anerkannt werden. Deutsche Botschaften und Konsulate schalten in solchen Fällen deshalb auf Kosten der Antragsteller einen Vertrauensanwalt ein, der für die deutschen Behörden vor Ort recherchiert, ob die Angaben in den angezweifelten Dokumenten der Richtigkeit entsprechen.
Betroffene wiederum zweifeln zum Teil die Seriosität und Glaubwürdigkeit der Vertrauensanwälte an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bearbeitung des Antrags auf Familienzusammenführung zwischen vier Wochen und zwei Jahren beträgt, auch wenn die erforderlichen Unterlagen alle beigebracht sind?
Hält sie eine derart lange Trennung des Ehepaares für zumutbar?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die beschriebene Praxis mit dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie vereinbar ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige deutsche Auslandsvertretungen (z. B. in der Demokratischen Republik Kongo, Nigeria) die Richtigkeit ausländischer Urkunden grundsätzlich in Frage stellen und damit faktisch die Legalisation verweigern?
Akzeptiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Beauftragung von Vertrauensanwälten zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit ausländischer Urkunden durch die jeweilige deutsche Auslandsvertretung?
Nach welchen Kriterien werden die Vertrauensanwälte von den deutschen Auslandsvertretungen ausgewählt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Legalität deutscher Urkunden von anderen Staaten angezweifelt wurde?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in welchen mit Wissen der deutschen Botschaftsangestellten:
ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Zutritt zu deutschen Auslandsvertretungen verweigert wurde,
Anträge auf Familienzusammenführungen nicht entgegengenommen wurden,
ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller in der Botschaft unfreundlich und unhöflich behandelt wurden, manchmal sogar Beschimpfungen ausgesetzt waren?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß binationalen Paaren von seiten deutscher Auslandsvertretungen Fragebögen vorgelegt werden, die persönliche Fragen zu ihrer Eheschließung und ihrem Zusammenleben beinhalten und die nicht den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechen?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß auch deutsche Auslandsvertretungen die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren und deshalb in der Verantwortung stehen, sich respektvoll, höflich und freundlich gegenüber Besucherinnen und Besuchern zu verhalten?