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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Staatsangehörigkeit eines mutmaßlichen NS-Verbrechers (G-SIG: 13012857)

Deutsche bzw. italienische Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen NS-Verbrechers Anton Malloth, Stand des Ermittlungsverfahrens

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/884508. 10. 97

Die Staatsangehörigkeit eines mutmaßlichen NS-Verbrechers

der Abgeordneten Annelle Buntenbach, Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 6. September 1997 wurde u. a. durch Berichte in der „Frankfurter Rundschau" und der „Süddeutschen Zeitung" erneut auf den Fall des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Anton Malloth aufmerksam gemacht. Dem ehemaligen SS-Oberscharführer wird demnach vorgeworfen, an der Mißhandlung und Ermordung von Gefangenen des Gestapo-Gefängnisses „Kleine Festung" Theresienstadt beteiligt gewesen zu sein. Von dem außerordentlichen Gerichtshof in Leitmeritz (Tschechoslowakei) wurde er 1946 deshalb in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Auf der Liste der „United Nations War Crimes Commission (UNWCC) " ist Anton Malloth zur Fahndung ausgeschrieben.

Seit 1973 ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Dortmund mit mehreren Unterbrechungen gegen den ehemaligen SS-Freiwilligen. Zuletzt wurden die Ermittlungen 1993 wieder aufgenommen (Akz. 45/Js 25/70). Neben den Ermittlungen von Amts wegen hat 1989 auch der Autor des Buches „Haus Deutschland oder die Geschichte eines ungesühnten Mordes", Peter Finkelgruen, Strafanzeige gegen Anton Malloth erstattet. In der Veröffentlichung wird dem zuständigen Oberstaatsanwalt vorgeworfen, Anton Malloth vor einer Anklage wegen Mordes an seinem Großvater Martin Finkelgruen in der „Kleinen Festung" Theresienstadt zu schützen.

Aus diesem Anlaß hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfalen in der Großen Anfrage „Aufklärung von NS-Verbrechen durch die nordrhein-westfälische Justiz " auch den Fall Anton Malloth thematisiert (Drucksache 11/7432 des Landtages Nordrhein-Westfalen). Aufgrund eines Auslieferungsbegehrens durch tschechoslowakische Behörden in Österreich und einer Ausschreibung zur Fahndung Anton Malloths im österreichischen Fahndungsbuch waren darin Fragen der Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen NS-Verbrechers von besonderer Bedeutung. Anton Malloth optierte als Südtiroler 1940 für die deutsche Staatsbürgerschaft. 1949 wider rief er diese Option, verzichtete auf die deutsche und beantragte die italienische Staatsbürgerschaft.

Während in einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern in der Antwort zu der oben genannten Großen Anfrage (Drucksache 11/8832 des Landtages Nordrhein-Westfalen) behauptet wird, es sei nicht zum Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft gekommen, berichtet die „Frankfurter Rundschau" vom 6. September 1997, ein ihr vorliegendes Dokument aus Bozen belege, daß Anton Malloth 1949 die italienische Staatsbürgerschaft als „Antonio Malloth" tatsächlich erlangt habe. Aufgrund seiner NS-Vergangenheit wurde ihm diese allerdings 1956 wieder aberkannt.

Nach der oben genannten Stellungnahme des Bundeministeriums des Innern erhielt Anton Malloth 1957 vom Bundesverwaltungsamt einen Heimatschein (Staatsangehörigkeitsausweis zur Benutzung im Ausland). Dabei war dem Bundesverwaltungsamt der Verzicht Anton Malloths auf die deutsche Staatsangehörigkeit zwar bekannt, das bundesdeutsche Generalkonsulat in Mailand habe jedoch mitgeteilt, daß es nicht zum Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit gekommen sei. Der Reisepaß Anton Malloths wurde dann 1968 vom Generalkonsulat „erneuert" und zuletzt am 12. Februar 1973 bis zum 12. Februar 1978 verlängert.

Nachdem Anton Malloth 1988 von den italienischen Behörden in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden war, bejahte das Münchener Kreisverwaltungsreferat mit Feststellungsvermerk vom 18. Januar 1989 die deutsche Staatsbürgerschaft und stellte erneut Ausweispapiere aus. Den Ermittlungsbehörden bei der Zentralstelle in Dortmund galt Anton Malloth darüber hinaus bis zum Bekanntwerden eines Berichts des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Mailand vom 28. Juni 1973 als tot.

Derzeit lebt Malloth, nach einem Bericht des „Münchener Merkur" vom 5. September 1997 in einem Pullacher Altenheim. Er wird dort im Auftrag der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V. " von der Tochter Heinrich Himmlers, Gudrun Burwitz, betreut, die in der Veröffentlichung „Drahtzieher im braunen Netz" (Hamburg, 1996, S. 142 und 167) auch als „altgedientes Mitglied" der mittlerweile verbotenen „Wiking Jugend" aufgeführt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Gab es in der Vergangenheit Versäumnisse bei Stellen der Bundesregierung, die zu einer Behinderung der Strafverfolgung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Anton Malloth beigetragen haben?

2

Wann und auf welchem Weg ist der Bundesregierung bekannt geworden, daß Anton Malloth auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtete?

3

Wann, durch wen und auf welchem Weg ist der Bundesregierung bekannt geworden, daß Anton Malloth der Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft angeblich verweigert wurde?

4

Ist der Bundesregierung ungefähr bekannt, wie viele Südtiroler in der Nachkriegszeit die Option für die deutsche Staatsbürgerschaft widerrufen und die italienische Staatsbürgerschaft wiedererworben haben, und wie wurde den Behörden der Bundesrepublik Deutschland dieser Verzicht auf die deutsche und der Wiedererwerb der italienischen Staatsangehörigkeit in der Regel bekannt?

Wie verfuhren die bundesdeutschen Behörden in der Regel mit diesen Informationen?

5

Hat Anton Malloth die bundesdeutschen Behörden bei der erstmaligen Beantragung deutscher Ausweispapiere davon informiert, daß er die deutsche Staatsbürgerschaft 1949 widerrufen hat, und welche Erklärungen und Dokumente hat er abgegeben und vorgelegt?

a) Welche Nachforschungen hat das bundesdeutsche Generalkonsulat, mit welchem Erfolg in die Wege geleitet?

b) Warum war dem bundesdeutschen Generalkonsulat nicht bekannt, daß Anton Malloth die italienische Staatsangehörigkeit erst zuerkannt und 1956 wieder aberkannt worden war?

6

War Anton Malloth nach Auffassung der Bundesregierung 1953 italienischer oder deutscher Staatsbürger, und war zum damaligen Zeitpunkt sein Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft wirksam bzw. hätte er 1953 bundesdeutsche Ausweispapiere bekommen können?

7

Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den unterschiedlichen und mangelhaften Informationsstand verschiedener Behörden?

8

Inwieweit war den bundesdeutschen Behörden Anton Malloths NS-Vergangenheit bekannt, und inwiefern haben sie daraus Konsequenzen gezogen?

9

Seit wann sind der Bundesregierung das Auslieferungsbegehren der Tschechoslowakei und der österreichische Haftbefehl gegen Anton Malloth bekannt, und wann wurden diese Informationen ggf. an das Generalkonsulat in Mailand weitergegeben?

10

Seit wann ist der Bundesregierung der Aufenthaltsort Anton Malloths in Meran bekannt, und wann hat sie diese Information ggf. an die Staatsanwaltschaft in Dortmund und die Staaten weitergegeben, in denen Anton Malloth gesucht wurde?

11

Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, das Anton Malloth auf der Fahndungsliste der „United Nations War Crimes Commission (UNWCC) " ausgeschrieben ist, und wie wurde ggf. mit dieser Information verfahren?

12

Sind der Bundesregierung andere Fälle von ehemaligen, wegen Kriegsverbrechen gesuchten SS-Mitgliedern bekannt, denen die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde, nachdem sie eine andere Staatsbürgerschaft erworben hatten?

13

Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Anton Malloth geben?

14

Welche verfahrensschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit der in der Literatur als „rechtsextrem" bezeichneten Vereinigung „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e. V." vor (vgl. z. B. Hundse -der, Franziska, Rechte machen Kasse, München, 1995, S. 125)?

Bonn, den 8. Oktober 1997

Annelie Buntenbach Volker Beck (Köln) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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