BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Neuorganisation der Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen (G-SIG: 13012869)

Pläne zur Straffung der OFD, Kriterien für Standorte, Thüringen und Sachsen als Standorte, Einsparungen und Effizienzsteigerung, Konsequenzen hinsichtlich der EU-Osterweiterung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/889730. 10.97

Neuorganisation der Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen

der Abgeordneten Christine Scheel, Oswald Metzger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 30. September 1997 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Rahmen des Kabinettsbeschlusses „Schlanker Staat" (vgl. Drucksache 13/3923) eine Presseerklärung zur Straffung der Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektionen (OFD) vorgelegt.

Bei den Plänen zur Straffung der OFD konnte - außer mit Baden-Württemberg - kein Konsens mit den Ländern gefunden werden.

Auch die betroffenen Mitarbeiter der OFD und des Zolls sind nicht in die Konzeption einbezogen worden und legen Protest ein. Hinzu kommt, daß mittelfristig durch weitere Aufgaben im Bereich der Bundesvermögensverwaltung strukturelle Neuordnungen zu erwarten sind und es Überlegungen gibt, die Zoll- und Verbrauchssteuerabteilungen der OFD durch eine Generalzolldirektion ersetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund stünden ab dem Jahr 2005 weitere strukturelle Veränderungen an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Inwieweit sieht die Bundesregierung das Prinzip des föderalen Gedankens der dreistufigen Finanzverwaltung bei der von den Ländern nicht mitgetragenen Zusammenlegung der OFD gewahrt?

2

Nach welchen Kriterien wurden die Standorte der geplanten acht OFD ausgewählt?

3

Nach welchen Kriterien wurde insbesondere der Standort Thüringen dem Standort Sachsen vorgezogen, obwohl in Sachsen die höhere Mitarbeiterzahl besteht, eine 565 km lange EU-Außengrenze existiert, das Schwergewicht der Liegenschaftsaufgaben liegt und die Aufgabenfülle deutlich umfangreicher ist als in Thüringen?

4

Wie erklärt sich in diesem Zusammenhang, daß die mehrjährig eingestellten Baumittel bei Kapitel 08 04 für die OFD Chemnitz 453 Mio. DM betragen, in Erfurt aber nur 33 Mio. DM?

5

Ist damit zu rechnen, daß der Standort Freiburg zugunsten des Standortes Stuttgart für die OFD aufgegeben wird, obwohl erst im vergangenen Jahr die Zusammenlegung der Zoll- und Verbrauchssteuerabteilungen und der Bundesvermögensabteilung für Baden in Freiburg stattgefunden hat, und wenn ja, wie ist dies gegenüber dem Standort Freiburg in bezug auf Planungssicherheit für Stadt, Beschäftigte und Gebäudekapazitäten zu rechtfertigen?

6

Wie kann durch die Zusammenlegung der OFD garantiert werden, daß der Vollzug der Aufgaben verbessert oder erleichtert wird, wie in § 8 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes als Bedingung für bundespolitische Entscheidungen genannt?

7

Welche konkreten Einsparungen erwartet die Bundesregierung durch die Zusammenlegung, und wie setzen sich diese zusammen, aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Gebäudekosten und technischer Infrastruktur?

8

Gibt es zum bestehenden Konzept Alternativen, und wenn ja, welche Einsparungen würden sich aus den Alternativen ergeben?

9

Inwieweit ist mit Einsparungen im Personalbereich zu rechnen, bei der Annahme, daß ein Drittel der Mitarbeiter künftig wegfallend sind, gleichzeitig andere Stellen aber „entsprechend der gestiegenen Verantwortung verstärkt mit Angehörigen des höheren Dienstes besetzt werden" (Presseerklärung BMF vom 30. September 1997, S. 3)?

10

Wie sieht die Bundesregierung in der Zusammenlegung der OFD eine Steigerung der Effizienz durch große dezentrale Verwaltungseinheiten gewährleistet?

11

Wie sind die konkreten Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich personeller Konsequenzen für ein Drittel der künftig wegfallenden Stellen von insgesamt 8 700 Mitarbeitern?

12

Kann die Bundesregierung durch die dezentralen OFD für die Wirtschaft eine reibungslose Zusammenarbeit garantieren?

13

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem vorliegenden Konzept für die Gesamtstruktur der Zollverwaltung im Hinblick auf die Straffung der Mittelebenen und die mittelfristig zu erwartende EU-Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa?

Christine Scheel Oswald Metzger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen