Umfang der geringfügigen Beschäftigung
der Abgeordneten Gerd Andres, Leyla Onur, Doris Barnett, Ingrid Becker-Inglau, Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Rudolf Dreßler, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Karl-Hermann Haack (Extertal), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Rolf Hempelmann, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Markus Meckel, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Adolf Ostertag, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Otto Reschke, Marlene Rupprecht, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Ottmar Schreiner, Dr. Angelica Schwall-Düren, Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Franz Thönnes, Uta Titze-Stecher, Hans-Eberhard Urbaniak, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden alle Gesetzesinitiativen am Widerstand der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. gescheitert sind, hat die Fraktionen der SPD am 11. Dezember 1995 erneut einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, den Mißbrauch der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung zu beseitigen.
Seit kurzem wird auch von Mitgliedern der Bundesregierung und Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gefordert. Dieser Sinneswandel ist offenkundig auf die Ergebnisse einer Untersuchung zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung zurückzuführen, die das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) nach 1987 und 1992 auch 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt hat. Bislang ist nur ein Teil der Ergebnisse dieser Untersuchung veröffentlicht.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Personen waren nach der Untersuchung des ISG 1997 geringfügig beschäftigt?
Wie verteilt sich die Gesamtzahl dieser geringfügig Beschäftigten auf sozialversicherungsfrei Beschäftigte einerseits und geringfügig Nebentätige andererseits (bitte Antwort differenzieren nach Frauen und Männern sowie für alte und neue Bundesländer, jeweils getrennt und zusammen)?
Wie viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gab es 1997 (getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
Wie hat sich ihre Zahl seit 1992 entwickelt?
Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse seit 1992 entwickelt?
Wie erklärt sich ggf. die Bundesregierung die Unterschiede in der Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse einerseits und der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse andererseits?
Wie viele geringfügig Beschäftigte wurden nach § 104 SGB IV 1997 von den Arbeitgebern den Einzugsstellen der Sozialversicherungsträger gemeldet?
Wie erklären sich ggf. die Unterschiede zwischen den Meldungen für geringfügig Beschäftigte einerseits und den Ergebnissen der ISG-Untersuchung andererseits?
In welchen Branchen konzentrieren sich die sozialversicherungsfrei Beschäftigten bzw. geringfügig Nebentätigen?
Wie hoch ist ihr Anteil an allen Beschäftigten in diesen Branchen?
Wie hat sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungsfrei Beschäftigten und geringfügig Nebentätigen im Einzelhandel seit 1992 entwickelt?
Wie ist die Entwicklung seit dem Inkrafttreten des neuen Ladenschlußgesetzes?
Wie hoch sind die Beitragsausfälle, die den einzelnen Sozialversicherungszweigen jährlich durch die geringfügig Beschäftigten entstehen (bitte nach Sozialversicherungszweigen getrennt und nach geringfügig Nebentätigen/ sozialversicherungsfrei Beschäftigten aufschlüsseln)?
Wie lang ist die durchschnittliche Arbeitszeit von sozialversicherungsfrei Beschäftigten bzw. geringfügig Nebentätigen?
Wie hat sich die Arbeitszeit seit 1992 entwickelt (bitte Antwort differenzieren nach Frauen und Männern sowie für alte und neue Bundesländer, jeweils getrennt und zusammen)?
Wie hoch ist der durchschnittliche Nettolohn von sozialversicherungsfrei Beschäftigten bzw. geringfügig Nebentätigen (bitte Antwort differenzieren nach Frauen und Männern sowie für alte und neue Bundesländer, jeweils getrennt und zusammen)?
Wie hoch ist das gesamte Haushaltsnettoeinkommen von sozialversicherungsfrei Beschäftigten bzw. geringfügig Nebentätigen (bitte Antwort differenzieren nach Frauen und Männern sowie für alte und neue Bundesländer, jeweils getrennt und zusammen)?
Wie ist die soziale Stellung der sozialversicherungsfrei Beschäftigten (Nicht-Erwerbstätige, Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose) bzw. der geringfügig Nebentätigen (Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige) (bitte Antwort differenzieren nach Frauen und Männern sowie für alte und neue Bundesländer, jeweils getrennt und zusammen)?
Wieviel Prozent der Arbeitgeber nutzen die Möglichkeit, nach § 40 a Abs. 2 Einkommenssteuergesetz bei geringfügig Beschäftigten auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte zu verzichten und eine Lohnsteuerpauschale zu entrichten, die 1997 einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 22,9 % beträgt?
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach bei der Mehrzahl der geringfügig Beschäftigten diese Lohnsteuerpauschale nicht vom Arbeitgeber getragen, sondern laut Arbeitsvertrag vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, ein sog. „Kleines Beschäftigungsverhältnis " einzuführen, bei dem bis zur Höhe des steuerlichen Existenzminimums Versicherungspflicht nur in der Kranken- und Pflegeversicherung, nicht jedoch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht?
Wie viele Arbeitnehmer würden nach Schätzung der Bundesregierung unter eine solche Regelung fallen?
Wie hoch wären die Einnahmeausfälle für die Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, zur Begrenzung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse deren Anzahl auf jeweils 10 % der Arbeitnehmer eines Betriebes zu begrenzen?