Aktuelle Probleme des Jugendschutzes bei der Indizierung und der Verhinderung der Verbreitung jugendgefährdender Schriften
der Abgeordneten Ursula Mogg, Christel Hanewinckel, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Helga Kühn-Mengel, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Dorle Marx, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben am 16. Juni 1997 dem Regierungsentwurf eines Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) zugestimmt Das Gesetz sieht z. B. vor, daß neben der sog. Deregulierung durch die Industrie nur die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Rahmen einer Indizierung rechtliche Einschränkungen vornehmen kann. Bereits zum Inkrafttreten des Gesetzes stellt sich die Frage, ob die Bundesprüfstelle über freie Kapazitäten verfügt, um diesem Gesetzesauftrag nachzukommen und wie sie die ihr obliegenden Jugendschutzaufgaben nach dem geltenden Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wahrnimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Indizierung des Computerspiels „Burntime" am 22. Februar 1994 beantragt worden ist? Ist das Indizierungsverfahren abgeschlossen? Wenn ja, wann wurde es abgeschlossen, welche Entscheidung wurde getroffen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in ihrer 451. Sitzung am 13. Februar 1997 einen Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Indizierung des Computerspiels „Command und Conquer’’ abgelehnt hat, obwohl sie einen vergleichbaren Indizierungsantrag bereits am 7. November 1996 beraten und damals auch beschlossen hat?
In wie vielen Fällen wurde in den letzten drei Jahren von der Bundesprüfstelle ein bereits abgeschlossenes Indizierungsverfahren auf Antrag einer erneuten Überprüfung unterzogen, und um welche Titel und Produkte hat es sich dabei gehandelt? In wie vielen Fällen hat es eine vorläufige oder/und eine vereinfachte Listenaufnahme gegeben?
Wie viele noch nicht abgeschlossene Indizierungsanträge für Computerspiele liegen derzeit der Bundesprüfstelle aufgeschlüsselt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller vor, die noch nicht abgeschlossen sind. Um welche Titel handelt es sich im einzelnen?
Wie viele Indizierungsverfahren wurden insgesamt von der Bundesprüfstelle, getrennt nach den Jahren 1994, 1995 und 1996, abschließend entschieden, wer war die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in den jeweiligen Prüfverfahren, und um welche Produkte welcher Hersteller handelte es sich im einzelnen?
Welchen Bearbeitungszeitraum hält die Bundesregierung für die Durchführung einer Indizierung für angemessen, und von welchen durchschnittlichen Bearbeitungszeiten geht z. Z. die Bundesprüfstelle aus? Gibt es bei der Bearbeitungsdauer signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Medien?
Wie viele und welche Angebote im Internet (bzw. bei anderen Online-Diensten) sind bislang von der Bundesprüfstelle indiziert worden? Wie stellt die Bundesprüfstelle im einzelnen sicher, daß diese Angebote nicht mehr abgerufen werden können, oder handelt es sich dabei nur um plakative Enscheidungen mit bloßer Signalwirkung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das IuKDG zusätzliche Stellen und eine zusätzliche technische Ausstattung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zwingend erforderlich macht, und wenn ja, welchen Finanzierungsbedarf sieht sie hier, um angemessene und schnelle Ergebnisse im Interesse des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen zu erzielen?