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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Asylrechtskundige Beratung am Flughafen (G-SIG: 13012878)

Geplante Einrichtung einer Asylberatung sowie Form und Umstände der Beratung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/891303. 11.97

Asylrechtskundige Beratung am Flughafen

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996 stellt das Gericht zur Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes im Rahmen des Flughafenverfahrens (§ 18 a Asylverfahrensgesetz) das Erfordernis einer asylrechtskundigen Beratung auf. Diese Beratung soll Asylbewerbern zuteil werden, die durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen haben. Die Beratung muß laut Bundesverfassungsgericht folgende Kriterien erfüllen:

  • sie muß kostenlos sein;
  • sie muß geeignet und von den Entscheidungsträgern unabhängig sein;
  • sie muß täglich (auch am Wochenende) im Flughafenbereich verfügbar sein;
  • sie muß durch in Asylrechtsfragen kundige Personen oder Stellen erfolgen.

Die Beratung kann darüber hinaus auch Formulierungshilfe für Anträge bei Gericht, deren Begründung und Hilfe bei der Gewinnung einer/eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwältin/ Rechtsanwaltes umfassen.

Die Bundesregierung hat in ihrem „Bericht über die Konsequenzen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996" die Auffassung vertreten, daß kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestünde und daß notwendige Maßnahmen durch entsprechende Erlasse getroffen werden könnten. Die Prüfung über die Möglichkeiten der Umsetzung der kostenlosen asylrechtskundigen Beratung sei eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Sobald die Prüfungen abgeschlossen seien, so heißt es in dem Bericht weiter, werde dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages berichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, daß es Sache des Gesetzgebers und der mit der Durchführung des Asylverfahrensgesetzes betrauten Behörden ist, zu entscheiden, auf welchem Wege diese Beratung erfolgen soll.

Seit längerem verhandelt die Bundesregierung mit Vereinigungen der Anwaltschaft, namentlich dem Deutschen Anwaltsverein, über die Bereitstellung der asylrechtskundigen Beratung. Die Verhandlungen stehen laut Auskunft des Bundesministeriums des Innern kurz vor dem Abschluß.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welches ist der Stand der Verhandlungen des Bundesministeriums des Innern mit Vereinigungen der Anwaltschaft über die Einrichtung einer asylrechtskundigen Beratung am Flughafen?

2

Welches sind die Vorstellungen der Bundesregierung, der Anwaltschaft, des UNHCR sowie der vor Ort tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege über die Einrichtung einer asylrechtskundigen Beratung, an welchen Punkten herrscht Konsens, an welchen Punkten weichen die Vorstellungen - insbesondere gegenüber dem UNHCR und freien Trägern der Wohlfahrtspflege - voneinander ab?

3

In welcher Form will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Beratung kostenfrei ist?

4

In welcher Form will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Beratung geeignet und unabhängig ist?

Trifft in diesem Zusammenhang zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Beratung in den Räumen des Bundesgrenzschutzes durchführen zu lassen?

Wenn ja, befinden sich diese Räumlichkeiten innerhalb oder außerhalb der geschlossenen Unterkunft für Asylsuchende im Flughafenverfahren, sind die Räume für die Asylsuchenden ohne Begleitung durch Dritte frei zugänglich bzw. durch wen soll ggf. die Begleitung erfolgen?

Trifft es ferner zu, daß die asylrechtlichen Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge den beratenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch das Bundesamt bzw. durch den Bundesgrenzschutz übermittelt werden sollen?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Unabhängigkeit der Beratung gefährdet ist, wenn die Feststellung des Beratungsbedarfs und der Zugang zu den beratenden Rechtsanwälten durch den Bundesgrenzschutz bzw. das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, jenen Behörden also, die über die Zuweisung zum Flughafenverfahren bzw. die ablehnende Entscheidung des Asylantrags entschieden haben, getroffen bzw. geregelt wird?

6

Teilt die Bundesregierung ferner die Auffassung, daß die Unabhängigkeit der Beratung nur zu gewährleisten ist, wenn der Beratungsbedarf durch von den entscheidenden Behörden unabhängige Stellen ermittelt und vermittelt wird?

7

Ist die Bundesregierung bereit, bei der Vermittlung der asylrechtskundigen Beratung die vor Ort tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht?

8

Ist die Bundesregierung bereit, die vor Ort tätigen freien Träger der Wohlfahrtspflege - z. B. am Flughafen Frankfurt/Main den Kirchlichen Flughafensozialdienst - an der Übermittlung des Dolmetscherbedarfes an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie an der Koordination des Dolmetschereinsatzes zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

9

In welcher Form will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Beratung täglich im Flughafenbereich verfügbar ist?

10

In welcher Form will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Beratung durch sachkundige Personen (z. B. in Asylrechtsfragen erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten) durchgeführt wird?

11

Ist die Bundesregierung bereit, in die asylrechtskundige Beratung die Formulierungshilfe für Anträge bei Gericht, deren Begründung und Hilfe bei der Gewinnung einer/eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwältin/ Rechtsanwaltes einzubeziehen, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen - und wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

12

In welcher Weise wird die Bundesregierung den Gesetzgeber - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - in die Entscheidungsfindung über die asylrechtskundige Beratung einbeziehen?

13

Für wann ist mit dem Beginn der asylrechtskundigen Beratung im Flughafenverfahren zu rechnen?

Bonn, den 31. Oktober 1997

Amke Dietert-Scheuer Kerstin Müller (Köln) Joseph Fischer (Frankfurt), und Fraktion

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