[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8646
16. Wahlperiode 25. 03. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8347 –
Der siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer
in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrem im Dezember 2007 vorgelegten 7. Lagebericht
(Bundestagsdrucksache 16/7600) reklamiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, für sich einen
„Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik“ eingeleitet zu haben: „Der
Bund geht [jetzt] neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen
Integrationspolitik, die die Potenziale der Zugewanderten erkennt und stärkt und
nicht allein auf die Defizite fokussiert“ (S. 25 des Berichts) – eine kühne
Behauptung, nicht nur, wenn man sich die Erfolge ihrer Vorgängerin, Marieluise
Beck, vergegenwärtigt, sondern wenn man sich auch daran erinnert, dass
es die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die im Zuwanderungsgesetz
– nach 16 Jahren integrationspolitischer Untätigkeit unter Helmut Kohl – das
Integrationskurssystem gegen den finanziellen Boykott der unionsgeführten
Bundesländer und gegen die Unionsfraktion durchgesetzt hat.
Sinnbildlich für diese „neuen Wege“ verweist die Integrationsbeauftragte in
ihrem Lagebericht auf den Nationalen Integrationsplan (NIP). Tatsächlich
enthält dieser viele gute und sinnvolle Selbstverpflichtungen nicht nur des
Bundes, sondern auch von Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft.
Gleichzeitig zeigten sich aber beim Zustandekommen des NIP schon in
wichtigen integrationspolitischen Handlungsfeldern gravierende Leerstellen: So
hat die Bundesregierung nicht nur die Themen Einbürgerung,
aufenthaltsrechtliche Verbesserungen und rechtliche Teilhabemöglichkeiten für
Migrantinnen und Migranten komplett ausgeklammert. Auch Fragen der Prävention
bzw. des Abbaus von Jugendgewalt, von Frauenfeindlichkeit, von
Homophobie sowie von Rassismus und Antisemitismus sind auf dem Integrationsgipfel
nicht behandelt worden.
Der 7. Lagebericht der Integrationsbeauftragten ist nun mit 300 Seiten nicht
einmal halb so lang, wie der 2005 von der damaligen Integrationsbeauftragten
Marieluise Beck vorgelegte, „exzellente Jahresbericht [Bundestagsdrucksache Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration vom 18. März 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/8646 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15/5826], der längst alles enthält, was nun ein weiterer ‚Integrationsgipfel‘
enthüllen soll“ (DIE WELT vom 5. April 2006).
Der 7. Lagebericht hat zweifelsohne gute und lesenswerte Passagen, z. B. bei
den Themen Bildungspolitik und der Integration in den Arbeitsmarkt.
In diesem 7. Lagebericht vollzieht Dr. Maria Böhmer jedoch im Vergleich
zum 6. Lagebericht zwei paradigmatische Wechsel:
– Der 7. Lagebericht ist ein Paradebeispiel deskriptiver Affirmation: An
vielen Stellen wurden aus dem Nationalen Integrationsplan lediglich ganze
Textblöcke kopiert. Die Gesetzgebung der Großen Koalition wird
seitenlang – und möglichst positiv – referiert. Zwar wird einerseits die
Rechtsprechung akribisch aufgearbeitet. Auffällig ist aber, dass etwaige
Kritikpunkte entweder gar nicht – und wenn – dann denkbar knapp
abgehandelt werden. Empfehlungen oder konkrete Handlungsankündigungen
seitens der Integrationsbeauftragten, die über ein passives „Beobachten“
und „Prüfen“ hinausgehen, enthält dieser Lagebericht so gut wie gar nicht.
– Zum anderen werden humanitäre Problemlagen hier lebender
Ausländerinnen und Ausländer und Flüchtlinge in diesem 7. Lagebericht entweder gar
nicht oder vollkommen unzureichend behandelt. Im 6. Lagebericht etwa
wurden das Ausmaß fremdenfeindlicher Gewalt und die vielfältigen
Erscheinungsformen der Ausländerdiskriminierung in der Bundesrepublik
Deutschland noch auf 13 Seiten umfassend dargestellt – der 7. Lagebericht
handelt dieses Thema unter ferner liefen ab. Noch deutlicher wird diese
Diskrepanz beim Thema „Flüchtlinge“: Im 6. Lagebericht umfasste das
entsprechende Kapitel noch 33 Seiten – der Folgebericht kommt mit vier
Seiten aus.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der 7. Lagebericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
spiegelt die Integrationspolitik der Bundesregierung und die Schwerpunkte der
Arbeit der Beauftragten wider. Er ist damit weit mehr als eine bloße
Aktualisierung des 6. Berichts über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in
Deutschland. Er greift aktuelle integrationspolitische Debatten auf und legt
auch Rechenschaft ab über die Impulse, die die Beauftragte in Umsetzung ihres
gesetzlichen Auftrages zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik der
Bundesregierung gegeben hat. Da es sich nicht um einen Tätigkeitsbericht handelt,
dient er jedoch nicht der umfassenden und detaillierten Darstellung aller
Tätigkeiten der Beauftragten.
Die Schwerpunkte der Arbeit der Beauftragten ergeben sich aus Kapitel I des
7. Lageberichts. An erster Stelle ist dies der Nationale Integrationsplan, dessen
Entstehung und Umsetzung die Beauftragte federführend koordiniert. Mit dem
Nationalen Integrationsplan liegt erstmals ein integrationspolitisches
Gesamtkonzept vor, das alle staatlichen Ebenen, zentrale zivilgesellschaftliche Akteure
und vor allem die Migrantinnen und Migranten einbezieht. Ein weiteres
wichtiges Instrument zur Fortentwicklung der Integrationspolitik ist das bundesweite
Integrationsmonitoring, das unter Federführung der Beauftragten entsteht. Mit
diesem Instrument soll erreicht werden, erstmals systematisch und in
langfristiger Perspektive Integrationserfolge und -defizite und damit die Wirkung von
Integrationsmaßnahmen sichtbar zu machen und so Grundlagen für weitere
integrationspolitische Entscheidungen zu liefern. Nicht zuletzt arbeitet die
Beauftragte verstärkt mit privaten Stiftungen und Unternehmen in konkreten
Projekten zusammen und entwickelt gemeinsam mit ihnen Modelle strategischer
Partnerschaften zwischen privatem und öffentlichem Engagement zur Förderung
von Integration.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8646Flüchtlingspolitik
1. Wieso problematisiert die Staatsministerin in ihrem 7. Lagebericht nicht,
dass mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 u. a. folgende neun
zwingende EU-Vorgaben nicht umgesetzt worden sind, und befürwortet sie eine
rasche Umsetzung dieser Vorgaben:
● Flüchtlingsanerkennung bei einer Verfolgung aufgrund der sexuellen
Identität (Artikel 10 Abs. 1 des Satzes 2 der Qualifikationsrichtlinie
2004/83/EG);
● Flüchtlingsanerkennung bei Kriegsdienstverweigerung (Artikel 9
Abs. 2e der Qualifikationsrichtlinie; 2004/83/EG);
● Heraufsetzung der altersbezogenen Handlungsfähigkeit unbegleiteter
Flüchtlingskinder in Asylverfahren auf 18 Jahre (Artikel 6 Abs. 4h der
Asylverfahrens-Richtlinie; 2005/85/EG);
● Gewährleistung medizinischer Behandlung für traumatisierte
Asylsuchende (Artikel 20 der Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG);
● Entkriminalisierung von Verstößen gegen die sog. Residenzpflicht für
Asylsuchende (Artikel 16 Abs. 3 der Aufnahmerichtlinie; 2003/9/EG);
● Entkriminalisierung der humanitär motivierten Beihilfe zur unerlaubten
Einreise (Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie über die unerlaubte Einreise
und Aufenthalt; 2002/90/EG);
● Anpassung der Erteilungsvoraussetzungen für einen
menschenrechtlichen Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG an Artikel 17 und
24 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG);
● Anpassung der Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen
mit einem menschrechtlichem Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG
an Artikel 26 Abs. 3 der Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG);
● Zugangsrecht für Flüchtlinge mit einem menschenrechtlichen
Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu den Integrationskursen des
Zuwanderungsgesetzes (gemäß Artikel 33 Abs. 2 der
Qualifikationsrichtlinie; 2004/83/EG)?
(Bitte einzeln beantworten.)
Zur politischen Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung des 7. Lageberichts der
Beauftragten wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Das Richtlinienumsetzungsgesetz ist im Bundeskabinett beschlossen und von
Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die elf einschlägigen EU-
Richtlinien sind ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden.
Auf die medizinische Behandlung auch von traumatisierten Asylsuchenden geht
die Beauftragte im 7. Lagebericht unter Punkt III.2.2.2.5 ein. Bei der
erforderlichen richtlinienkonformen Auslegung des § 6 Asylbewerberleistungsgesetzes
(AsylbLG) ist die von der Richtlinie geforderte medizinische Versorgung
gewährleistet.
2. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht mit dem im Juni 2005 vorgelegten „Memorandum zur
derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“ auseinandergesetzt, in dem
sich die wichtigsten karitativen bzw. menschenrechtlichen Organisationen
Deutschlands (u. a. amnesty international, Caritas, Diakonisches Werk,
DPWV, Pro Asyl sowie die Rechtsberaterkonferenz) kritisch mit der
Asylverfahrenspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
beschäftigt und eine Vielzahl praktischer Reformvorschläge unterbreitet
hatten, und wie bewertet sie die in diesem Memorandum erwähnten
Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge im Einzelnen?
Drucksache 16/8646 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Beauftragte hat das „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen
Asylverfahrens“ mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie ist mit dem
zuständigen Bundesministerium des Innern (BMI) hinsichtlich der
Asylverfahrenspraxis des Bundesamtes im Gespräch.
Der Lagebericht beschäftigt sich unter Punkt III.5.2.1 mit der
Asylverfahrenspraxis des Bundesamtes hinsichtlich der Widerrufsverfahren, unter Punkt
III.5.3.1 mit der Asylanerkennung bei einer Verfolgung aus religiösen Gründen,
unter Punkt III.5.3.2 mit der Frage des Abschiebungsschutzes wegen
willkürlicher Gewalt und unter Punkt III.5.3.3 mit dem Verfahren über die
Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren (Dublin-Verfahren).
3. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen gedenkt die Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer im Jahr 2008 ihre Ankündigungen im 7. Lagebericht umzusetzen
● das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu zu
bewegen, seine asylrechtliche Widerrufspraxis zu überprüfen bzw. dass das
BAMF künftig „stärker berücksichtigt, ob sich die allgemeine Situation
im Herkunftsland grundlegend und dauerhaft geändert und stabilisiert
hat und ob der Flüchtling [dessen Asylanerkennung widerrufen wurde]
im Herkunftsland effektiven Schutz vor möglichen Gefahren für seine
grundlegenden Rechte in Anspruch nehmen kann“ (S. 124 des
Berichts);
● eine Rücknahme aller auf den Irak bezogenen Widerrufsverfahren zu
erreichen (S. 125 des Berichts)?
Die Beauftragte verfolgt ihren gesetzlichen Auftrag und ihre Anliegen – wie
auch in der 14. und 15. Legislaturperiode – durch die ihr gesetzlich
übertragenen Amtsbefugnisse wie Stellungnahmen in Ressortverfahren, Berichte sowie
der Anforderung von Stellungnahmen öffentlicher Stellen (§ 94
Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Darüber hinaus ist sie in ständigem Gespräch mit den
Kolleginnen und Kollegen im Ressortkreis und dem BAMF.
Die Beauftragte ist mit dem zuständigen BMI hinsichtlich der
Asylverfahrenspraxis des Bundesamtes im Gespräch (siehe Antwort zu Frage 2).
Die Beauftragte ist der Ansicht, dass insbesondere in den Fällen, in denen
momentan ein Ruhen der Widerrufsverfahren gegenüber Flüchtlingen aus dem
Irak angeordnet wurde, eine Rücknahme dieser Verfahren geprüft werden
sollte. Sie ist hierüber mit dem zuständigen BMI im Gespräch.
Flughafenverfahren
4. Bei welchen Besuchen in welchen Einrichtungen des sog. asylrechtlichen
Flughafenverfahrens bzw. durch welche Berichte (z. B. des
Flughafensozialdienstes oder anderer kirchlicher oder menschenrechtlicher) oder
Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche
Probleme aus Sicht im Flughafenverfahren befindlicher Ausländerinnen und
Ausländer bekannt geworden?
Die Probleme im Flughafenverfahren sind der Beauftragten bekannt. Sie
werden – wie in der 14. und 15. Legislaturperiode – über Einzeleingaben von
Betroffenen, Berichte von freien Wohlfahrts- und Flüchtlingsverbänden sowie
über die veröffentlichte Rechtsprechung an das Amt der Beauftragten bzw. die
Beauftragte persönlich herangetragen.
Das Richtlinienumsetzungsgesetz hat das besonders drängende Problem der
sogenannten Langzeitfälle aufgegriffen. § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG regelt
nunmehr die Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung spätestens 30 Tage
nach der Ankunft am Flughafen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/86465. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 länger als drei
Wochen im sog. Flughafenverfahren befanden;
● ob – und wenn ja, wie lange – sich in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen,
Schwangere bzw. minderjährige Kindern im sog. Flughafenverfahren
befanden;
● ob dort inzwischen ausreichend Mutter-Kinder-Plätze vorhanden sind
bzw. wie oft das elterliche Sorgerecht entzogen worden ist, weil den
Kindern (im Unterschied zu ihren Eltern) ein längerer Aufenthalt im
sog. Flughafenverfahren nicht zuzumuten gewesen wäre;
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 im sog.
Flughafenverfahren versucht haben das Leben zu nehmen bzw. die wegen
Depressionen oder aufgrund von Traumatisierungen betreut werden
mussten?
(Wenn ja, bitte einzeln beantworten.)
Nach den Vorgaben des § 18a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) hat das
BAMF innerhalb von zwei Tagen über den Asylantrag (Absatz 6 Nr. 2) und das
Verwaltungsgericht innerhalb von vierzehn Tagen über einen Antrag auf
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu entscheiden (Absatz 6 Nr. 3); der
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist innerhalb von drei Tagen
zu stellen (Absatz 4 Satz 1). Danach ist das Flughafenverfahren grundsätzlich
innerhalb von 19 Tagen abgeschlossen. Fällt das Ende einer der Fristen auf
einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, dann endet
sie mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (vgl. § 31 Abs. 3 VwVfG).
Danach kann das Flughafenverfahren im Einzelfall auch länger als drei Wochen
dauern. Nähere statistische Angaben hierzu liegen nicht vor.
Das Flughafenverfahren nach § 18a AsylVfG wird auch bei Frauen,
Schwangeren und minderjährigen Kindern durchgeführt. Nähere statistische Angaben zur
Dauer der Verfahren liegen auch insoweit nicht vor.
Der Beauftragten ist auch nach Rückfrage im Bundesministerium des Innern
nicht bekannt, dass es bei der Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern,
für die das jeweilige Land zuständig ist, nennenswerte Schwierigkeiten
gegeben hätte. Ein Fall, in dem das elterliche Sorgerecht aus dem in der Frage
genannten Grund entzogen worden wäre, ist ebenfalls nicht bekannt.
Asylsuchende in der (bundesweit größten) Unterkunft auf dem Flughafen Frankfurt/
Main werden durch besonders geschulte Sozialarbeiter des Landes Hessen
betreut, zudem ist auch eine medizinische und seelsorgerische Betreuung
gewährleistet.
Statistiken über Selbstmorde und Selbstmordversuche im Flughafenverfahren
sind ebenfalls weder dem BMI noch der Beauftragten bekannt.
6. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im 6.
Lagebericht – die Zustände und etwaige Probleme im sog. Flughafenverfahren
mit keinem Wort erwähnt?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Drucksache 16/8646 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAbschiebehaft
7. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Abschiebehaftanstalten
bzw. durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw. menschenrechtlicher)
Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche
Probleme aus Sicht im Abschiebegewahrsam befindlicher Ausländerinnen
und Ausländer bekannt geworden?
Die Probleme von in Abschiebungsgewahrsam befindlichen Personen werden
– wie auch in der 14. und 15. Legislaturperiode – über Einzeleingaben von
Betroffenen, Berichte von freien Wohlfahrts- und Flüchtlingsverbänden sowie
über die veröffentlichte Rechtsprechung an das Amt der Beauftragten bzw. die
Beauftragte persönlich herangetragen.
8. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber
● wie viele Personen in den Jahren 2005 bis 2007 länger als sechs
Monate in einer deutschen Abschiebehaftanstalt saßen;
● ob – und wenn ja, wie lange – in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen,
Schwangere bzw. minderjährige Kindern in einer deutschen
Abschiebehaftanstalt saßen;
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 in einer
deutschen Abschiebehaftanstalt das Leben genommen haben bzw. einen
Suizidversuch unternommen haben bzw. wegen Depressionen oder
aufgrund von Traumatisierungen betreut werden mussten?
(Wenn ja, bitte einzeln beantworten.)
Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes führen die Bundesländer
das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und die weiteren ausländerrechtlichen
Vorschriften als eigene Angelegenheit aus. Dies umfasst auch die Beantragung und
Durchführung von Abschiebungshaft. Der Beauftragten liegen dem
entsprechend keine exakten Daten im Sinne der Fragestellung vor.
9. Warum hat die Staatsministerin – anders als im 6. Lagebericht – die
Zustände und etwaige Probleme in deutschen Abschiebehaftanstalten nicht
thematisiert?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Abschiebungen
10. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht – anders als im 6. Lagebericht – die Abschiebungspraxis in der
Bundesrepublik Deutschland nicht thematisiert?
Die Beauftragte hat in den Abschnitten des 7. Lageberichts zur Widerrufspraxis
des Bundesamtes hinsichtlich irakischer Flüchtlinge (III.5.2.1.2) und zu
schutzbedürftigen Personen aus dem Kosovo (III.5.2.2) Fragen der Abschiebung
thematisiert.
11. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber, in wie
vielen Fällen in den Jahren 2005 bis 2007 Abschiebungsvorgänge
abgebrochen werden mussten,
● weil Betroffene Widerstand geleistet hatten;
● weil das Flugpersonal den Transport verweigerte bzw.
● weil medizinische Bedenken bestanden?
Wenn ja, wie lauten diese Zahlen?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8646Der Beauftragten liegen Daten nur im Zusammenhang mit der Wahrnehmung
der Aufgaben durch die Bundespolizei vor:
Im Übrigen weist die Beauftragte darauf hin, dass die Abschiebung
ausländischer Staatsangehöriger nach § 71 Abs. 1 AufenthG in die Zuständigkeit der
Ausländerbehörden der Länder fällt. Mögliche Erkenntnisse der Länder zu der
Fragestellung liegen der Beauftragten nicht vor.
12. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht problematisiert, dass die Bundesregierung in der
Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„keine Notwendigkeit“ gesehen hat, sich mit der Umsetzung der
Empfehlungen des Diakonischen Werkes (vom Juni 2005) bezüglich der
„Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethischer Verantwortung“ inhaltlich
auseinanderzusetzen bzw. sich nicht dafür einzusetzen, dass künftig auch
bundesweit der – im Benehmen mit der Bundesärztekammer erstellte –
Informations- und Kriterienkatalog „Medizinische Begutachtung bei der
Rückführung von Ausländerinnen und Ausländern“ angewandt wird (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/1055)?
Sieht die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer generell keine
Notwendigkeit Empfehlungen des Diakonischen Werkes zum Thema „Flüchtlinge“
ernst zu nehmen und umzusetzen?
Das AufenthG regelt in § 60 Abs. 7 auch den Fall krankheitsbedingter
Abschiebungshindernisse.
An die Beauftragte werden – wie in der 14. und 15. Legislaturperiode – auch
problematische Einzelfälle in diesem Bereich herangetragen. Das geschieht
über Einzeleingaben von Betroffenen, Berichte von freien Wohlfahrts- und
Flüchtlingsverbänden wie auch dem Diakonischen Werk sowie über die
veröffentlichte Rechtsprechung. Die Beauftragte nimmt diese Hinweise sehr ernst
und geht ihnen nach, z. B. indem sie im Rahmen ihrer gesetzlichen
Möglichkeiten (§§ 93 Nr. 4, 94 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) die zuständigen Behörden um
Stellungnahme bittet.
Im Übrigen geht die Beauftragte davon aus, dass die gesetzlichen Regelungen
im Rahmen der Prüfung von Abschiebehindernissen und der Durchführung von
Abschiebungen beachtet werden.
Die Beauftragte steht schließlich – wie in der 14. und 15. Legislaturperiode – in
regelmäßigem Informations- und Meinungsaustausch nicht nur mit dem
Diakonischen Werk, sondern mit allen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und
den Kirchen. Dabei stellen Flüchtlingsangelegenheiten regelmäßig ein
wichtiges Thema dar.
Jahr
Anzahl der abgebrochenen Abschiebungsvorgänge
Widerstandshandlungen
des Rückzuführenden
Sicherheitsbedenken
des Flugkapitäns bzw.
der Luftverkehrsgesellschaft
medizinische
Gründe
2005 298 95 105
2006 301 111 88
2007 210 59 69
Drucksache 16/8646 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSchutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen
13. Hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer an den beiden
Ressortverfahren beteiligt bezüglich
● des sog. Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 (das keine einzige
aufenthaltsrechtliche Verbesserung zugunsten von Migrantinnen enthält,
die von Zwangsehen betroffen oder bedroht sind);
● der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (in der die
Bundesregierung ihre Ablehnung bekräftigte, keine
aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen zugunsten von Migrantinnen einzuführen, die
von Zwangsehen betroffen oder bedroht sind; Bundestagsdrucksache
16/5501)?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Beauftragte hat sich nach § 21 Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) an beiden Ressortverfahren beteiligt.
14. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht mit allen Vorschlägen zur Verhinderung von Zwangsehe
auseinandergesetzt, die Gegenstand der Sachverständigenanhörung im
Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juni
2006 waren, wo u. a. auch vorgeschlagen worden war
● 16-jährigen Migrantinnen, die seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
besitzen, künftig nicht mehr nur auf eigenen Antrag, sondern von
Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen;
● zudem sollten geduldete Migrantinnen bei Zwangsehen einen legalen
Schutzstatus nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können, da
nach geltender Rechtslage das eigenständige Aufenthaltsrecht von
Ehegattinnen nicht bei geduldeten Migrantinnen greift bzw. wenn ihre
gewalttätigen Ehepartner eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung
besitzen?
Wie bewertet sie diese Vorschläge?
Die Verhinderung von Zwangsverheiratungen ist der Beauftragten ein
wichtiges Anliegen. Sie hat sich mit den in der Sachverständigenanhörung
unterbreiteten Vorschlägen intensiv auseinandergesetzt. Die genannten
Vorschläge fanden im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit. Im Übrigen ist es
nicht – und war es nie – die Funktion des Lageberichts, detailliert über
Sachverständigenanhörungen in Bundestagsausschüssen zu berichten. Die
hervorragende Präsentation von Sachverständigenanhörungen auf der Homepage des
Deutschen Bundestages ermöglicht es allen Interessierten, die Diskussionen im
Einzelnen nachzuvollziehen.
Auch geduldete Migrantinnen können Opfer von Zwangsverheiratung, von
Ehrenmorden und von gravierender, häuslicher Gewalt werden. Der Schutz der
Betroffenen ist für die Beauftragte von hoher Bedeutung. Sie wird sich im
anstehenden Ressortverfahren zur Abstimmung der Verwaltungsvorschriften
zum Aufenthaltsgesetz (VV-AufenthG) dafür einsetzen, dass geduldete Frauen
ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 3 oder zumindest § 25 Abs. 5 AufenthG
erhalten können, wenn ihnen eine Rückkehr ins Herkunftsland wegen der sie dort
erwartenden Gefahren nicht zugemutet werden kann.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/864615. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen will die Staatsministerin
Dr. Maria Böhmer ihre auf S. 71 ihres 7. Lageberichts erfolgten
Ankündigungen im Jahr 2008 umsetzen, sich
● für eine „Verbesserung des Rückkehrrechts“ bzw.
● für eine „Klarstellung in den Anwendungshinweisen des
Bundesministeriums des Innern“ einzusetzen, derzufolge
Zwangsverheiratungen als „ein Fall der besonderen Härte“ im Sinne von § 31 des
Aufenthaltsgesetzes gewertet werden sollten?
Bei einer erneuten Änderung des AufenthG wird sich die Beauftragte
wiederum für die Aufnahme eines Rückkehrrechts einsetzen. Bereits im Rahmen
der anstehenden Ressortabstimmung zu den VV-AufenthG wird sich die
Beauftragte zudem für eine Klarstellung einsetzen, dass in Fällen der Verschleppung
türkischer Staatsangehöriger die Anwendung des Assoziationsrechts dazu
führen kann, dass auch bei einer länger als sechs Monate dauernden
unfreiwilligen Abwesenheit vom Bundesgebiet der Aufenthaltstitel nicht erlischt
(siehe 7. Lagebericht, Kap. II.5.3).
Die Beauftragte hält die in der Frage angesprochene Klarstellung zu § 31
AufenthG in den zur Ressortabstimmung anstehenden Verwaltungsvorschriften
für erforderlich und wird sich im Ressortverfahren hierfür einsetzen.
16. Warum thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem
7. Lagebericht – anders als im 6. Lagebericht – nicht, dass
Flüchtlingsfrauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewalt in einem besonderen
Maße ausgesetzt sind (sei es von häuslicher Gewalt – aber auch durch
Übergriffe durch Helferinnen und Helfer bzw. Beratungspersonen in
Wohnheimen, Behörden und Hilfseinrichtungen)?
Hierzu lagen – wie auch zur Gewaltbetroffenheit von Migrantinnen insgesamt –
im Berichtszeitraum keine neuen Erkenntnisse vor (siehe 7. Lagebericht,
Kap. II.5.1.)
Kinderrechte
17. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im
6. Lagebericht – nicht mit den Problemen von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt und in diesem Rahmen z. B. die
Auswirkungen der Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aus
dem Jahr 2005 geprüft, im Hinblick auf die Folgen für unbegleitet
eingereiste Flüchtlingskinder?
Die Beauftragte hat sich in dem 7. Lagebericht mit den Problemen von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt. Die spezifischen
Probleme dieser Flüchtlingsgruppe und die tatsächlich erfolgten Verbesserungen
werden z. B. in den Abschnitten im 7. Lagebericht
– zur gesetzlichen Altfallregelung (vgl. III.2.2.7.2),
– zu den Verbesserungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz in der
Beschäftigungsverfahrensverordnung (III.3.1.3) und
– zu den Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung (III.8.1)
thematisiert.
Drucksache 16/8646 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode18. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht weder den Umstand noch die Folgen für die ausländischen Kinder
in der Bundesrepublik Deutschland problematisiert, dass die
Bundesregierung – entgegen mehrfacher Aufforderungen durch den Deutschen
Bundestag – ihren 1992 eingelegten ausländerrechtlichen Vorbehalt zur
UN-Kinderrechtskonvention immer noch nicht zurückgezogen hat?
Nach Ansicht der Bundesregierung führt die bei der Ratifikation der VN-
Kinderrechtskonvention abgegebene Erklärung nicht zu Einschränkungen bei der
Anwendung der VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland; dies war die
Auffassung der Bundesregierung bereits in der 14. und 15. Legislaturperiode.
Eine Rücknahme der Erklärung wäre daher rechtlich folgenlos. Die
Bundesregierung hat ihre Haltung zur Rücknahme der Erklärung in ihrer Antwort der
Bundesregierung auf Frage 8 der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 16/6067 vom 13. Juli 2007, dargelegt.
19. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht die sog. Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingskindern
nicht thematisiert – zumal jetzt aufgrund des sog.
Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 sogar das Röntgen der Handwurzelknochen von
unter 14-jährigen Kindern legalisiert wurde?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
20. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht geprüft, ob in allen Bundesländern die Vorgabe aus Artikel 10
der EU- Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG) umgesetzt worden ist, dass auch
allen minderjährigen Kindern von Asylsuchenden bzw. minderjährigen
Flüchtlingskindern Zugang zum Bildungssystem gewährt wird (vgl.
hierzu Terres des Hommes: „Wir bleiben draußen – Schulpflicht und
Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland“, Osnabrück 2005)?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Schulpflicht und das Schulwesen
nach der Föderalismus-Reform ausschließlich bei den Ländern. Eine
Umsetzung europäischer Richtlinien durch die Länder wäre von der Bundesregierung
nicht erzwingbar. Das Nichtbestehen einer Schulpflicht bedeutet auch nicht
zwingend, dass Kindern das Recht auf Bildung verwehrt wird, es kommt
vielmehr darauf an, ob und in welcher Form ein Recht auf den Schulbesuch konkret
ausgestaltet ist.
Folteropfer
21. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Zentren für die Behandlung
von Folteropfern bzw. durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw.
menschenrechtlicher Organisationen) sind der Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer welche Probleme (für die Trägerorganisationen bzw. für die
traumatisierten Ausländerinnen und Ausländer) bekannt geworden?
Die Probleme von traumatisierten Ausländerinnen und Ausländern werden wie
bisher über Einzeleingaben von Betroffenen, Berichte von freien Wohlfahrts-
und Flüchtlingsverbänden sowie über die veröffentlichte Rechtsprechung an
das Amt der Beauftragten bzw. die Staatsministerin persönlich herangetragen.
Zu den Behandlungszentren wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/864622. Warum enthält der 7. Lagebericht der Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer – anders als im 6. Lagebericht – keine Empfehlungen im Hinblick
auf die weitere Förderung dieser psychosozialen Zentren für die
Behandlung von Folteropfern?
Befürwortet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer eine weitere
Förderung dieser Zentren?
Zum ersten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Hinsichtlich der Probleme der Behandlungszentren für Folteropfer hat die
Beauftragte Ende 2007/Anfang 2008 persönlich das Bundesministerium für
Gesundheit um die Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten der bundesweiten
Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfer e.V. (BAFF) gebeten. Der Beauftragten selbst stehen entsprechende
Projektmittel nicht zur Verfügung.
Opfer rassistischer Gewalt
23. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht darauf hingewiesen, dass nichtdeutsche Opfer z. B.
rassistischer Übergriffe, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik
Deutschland aufhalten, von einem Anspruch nach dem
Opferentschädigungsgesetz ausgeschlossen sind?
Im Rechtsteil des Lageberichts wurden Rechtsentwicklungen im Bereich von
Rechtsprechung und Gesetzgebung behandelt. Zum angesprochenen Thema
waren im Berichtszeitraum keine relevanten Entwicklungen zu verzeichnen.
24. Warum weist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht bezüglich des durch die Große Koalition veränderten
Bundesprogramms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ – neben allem Eigenlob – nicht auch auf die jetzt schon erkennbaren
Umsetzungsprobleme hin, dass nämlich
● viele kleine, unabhängige Träger die jetzt vorgeschriebene hohe
Kofinanzierungsquote von 50 Prozent nicht erfüllen können und ihre
Arbeit daher einstellen müssen;
● dass Personalressourcen durch in eine ausufernde Antragsbürokratie
zusehends gebunden werden, anstatt sich um die Durchführung von
Projekten kümmern zu können;
● langfristig erprobte Präventionsansätze durch die Fördergrundsätze
der Großen Koalition durch kurzfristige Kriseninterventionen
abgelöst wurden – mit negativen Auswirkungen für die Nachhaltigkeit
dieser Projektarbeit und
● dass es aufgrund fehlender Qualitätsrichtlinien des Bundes keine
effektiven Mitwirkungsmöglichkeiten für erfahrene Fachleute und
zivilgesellschaftliche Träger gibt?
● Wie bewertet sie o. a. Probleme im Einzelnen?
Die Beauftragte teilt die in der Frage dargestellte Problemsicht nicht. Zur
Finanzierung der Opferberatungsstellen – und anderer Träger – durch den Bund
wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Das Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz
und Demokratie“ umfasst zwei Programmbereiche: Die „Entwicklung lokaler
Strategien“ (Lokale Aktionspläne – LAP) sowie die Förderung von
Modellprojekten „Modellprojekte – Jugend, Bildung und Prävention“.
Drucksache 16/8646 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIm Programmbereich der „Entwicklung lokaler Strategien“ können in den LAP
Einzelprojekte bei freien Trägern mit bis zu 20 000 Euro gefördert werden.
Eine Kofinanzierung der Einzelprojekte ist erwünscht, aber nicht Bedingung.
Im Programmbereich „Modellprojekte – Jugend, Bildung und Prävention“ ist
eine Kofinanzierung von 50 Prozent der Projektkosten durch Eigen- und
Drittmittel zu erbringen. In Kenntnis dieser Fördervoraussetzung sind im Rahmen
des im letzten Jahr durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens 360
Projektangebote eingegangen. Dies zeigt das hohe Interesse der Träger an diesem
Programm, unabhängig von der zu erbringenden Kofinanzierungsleistung im
Gesamtförderzeitraum. So gehören zu den geförderten Trägern auch kleine
Träger. Der Bundesregierung sind keine kleinen Träger bekannt, die wegen des
erforderlichen Eigenanteils ihre Arbeit einstellen mussten.
Die positiven Erfahrungen aus früheren Präventionsprogrammen finden sich im
Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ wieder. Dieses Programm ist ausschließlich im präventiv-
pädagogischen Bereich angesiedelt, dient der Bewusstseinsbildung und ist auf
langfristige Wirkungseffekte ausgerichtet.
Zusätzlich zum präventiv angelegten Bundesprogramm „VIELFALT TUT
GUT.“ startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) am 1. Juli 2007 das Programm „kompetent. für Demokratie
– Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“. Dieses Programm setzt den
Schwerpunkt auf die anlassbezogene Intervention gegen Rechtsextremismus.
Hauptziel des Bundesprogramms besteht in der Schaffung eines breiten Pools
an Beratungskompetenzen und Ressourcen aus staatlichen Einrichtungen und
nicht-staatlichen Organisationen, um in krisenhaften Situationen mit
rechtsextremem, fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund ein
gemeinsames konzertiertes Vorgehen auf Landesebene zu bündeln. Es werden durch
die Länder Beratungsnetzwerke aufgebaut, in denen die verschiedenen
staatlichen und nichtstaatlichen Beratungskompetenzen gebündelt werden – von
den Ministerien und Ämtern, über nicht-staatliche Beratungsprojekte wie z. B.
den Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen sowie
zivilgesellschaftliche Initiativen bis zu Fachkräften aus Justiz und Psychologie. Die
Kompetenzen und Erfahrungen der Mobilen- und Opferberatung aus dem Programm
CIVITAS wurden damit gesichert. Aus diesen landesweiten Netzwerken wird
bei Problemsituationen – auf Anfrage von Betroffenen bzw. Zuständigen vor
Ort – ein auf die jeweilige Situation abgestimmtes Mobiles Interventionsteam
gebildet. Dieses Team unterstützt und berät dann vor Ort, wie die
Problemsituation am besten bewältigt werden kann.
Zivilgesellschaftliche Akteure und erfahrene Fachleute spielen auch im
Programm „VIELFALT TUT GUT.“ eine bedeutende Rolle. So arbeiten in den
LAP im Rahmen der lokalen Begleitausschüsse Vertreterinnen und Vertreter
der kommunalen Verwaltung mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der
Zivilgesellschaft zusammen. Der lokale Begleitausschuss entscheidet über die
zu fördernden Einzelprojekte und begleitet die Umsetzung des LAP und dessen
Fortschreibung. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens waren die
Träger von Modellprojekten gefordert, ihre Erfahrungen und Kompetenzen in
den Themenfeldern des Bundesprogramms und speziell zur Wahl ihres
Themenbereiches zu beschreiben. Für beide Programmbereiche wurden
Programmleitlinien erlassen und es wurden insbesondere für das neue
Instrument der LAP umfangreiche Arbeitshilfen mit Handlungsempfehlungen zur
Verfügung gestellt, um die Einbeziehung erfahrener Fachleute und
zivilgesellschaftlicher Träger zu sichern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/864625. Wann ist mit einer – im 7. Lagebericht fehlenden – Stellungnahme der
Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zum Arbeitsentwurf des
Bundesministeriums des Innern für einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit
zusammenhängender Diskriminierungen zu rechnen, und wann sollen im
Jahr 2008 Arbeitstreffen mit den Nichtregierungsorganisationen und
Vertretern der Zivilgesellschaft zur Konkretisierung dieses Nationalen
Aktionsplans durchgeführt werden (bitte Datum und jeweiliges
Abstimmungsvorhaben angeben)?
Die Beauftragte gibt – wie auch in der 14. und 15. Legislaturperiode – ihre
Stellungnahmen zu Vorhaben der Bundesregierung oder einzelner Ministerien nicht
öffentlich ab, sondern im Rahmen der Ressortbeteiligung nach § 21 der GGO.
Dies ist im Oktober 2007 erfolgt.
Der Entwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus wurde im
Rahmen eines seitens des Deutschen Instituts für Menschenrechte organisierten
Fachgesprächs im November 2007 mit den Nichtregierungsorganisationen
intensiv erörtert. Das weitere Verfahren sieht vor, dass nach erfolgter
Abstimmung des modifizierten Entwurfs im Ressortkreis erneut die
Nichtregierungsorganisationen Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äußern. Ein gesondertes
Arbeitstreffen ist nicht geplant. Ein Abschluss des Verfahrens wird innerhalb
des ersten Halbjahres angestrebt.
26. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Bewertungen des 6.
Lageberichts bezüglich der Notwendigkeit einer Erfassung
fremdenfeindlicher, antisemitischer bzw. rechtsextremer Straftaten durch
regierungsunabhängige Organisationen (wie z. B. die Opferberatungsstellen), und
wenn ja,
● durch welche Maßnahmen soll die Förderung dieser
Opferberatungsstellen durch den Bund nach Ansicht der Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer weiter verbessert werden, und
● welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit diesen
regierungsunabhängigen Organisationen hält die Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer für sinnvoll und durchführbar, um Diskrepanzen bei der
Erfassung, Einordnung bzw. Bewertung von rechtsmotivierten Delikten
einzudämmen und dass aus dem Jahr 2001 stammende polizeiliche
Erfassungsmodell weiter zu verbessern?
Der 6. Lagebericht enthält keine Bewertung im Sinne der Frage. Tatsächlich
heißt es dort unter Punkt VII. 2.6: „Die Beauftragte begrüßt die Maßnahmen
bei der Straftatenerfassung und empfiehlt eine laufende Weiterentwicklung und
umfassende Analyse und Dokumentation der Straftatenerfassung in diesem
Kriminalitätsbereich, wie beispielsweise im Ersten Periodischen
Sicherheitsbericht geschehen.“ Der Zweite Periodische Sicherheitsbericht1 (2. PSB) zeigt,
dass die Straftatenerfassung hinsichtlich Systematik und Trennschärfe der
Begrifflichkeiten von Praktikern als gut handhabbar bewertet wird; auch die
theoretische Weiterentwicklung habe sich bewährt. Je nach erfassender Stelle
– Polizei, Verfassungsschutz, Nichtregierungsorganisation, Presse – bleiben
unterschiedliche Zählungen unvermeidlich, da z. B. die Opferberatungsstellen
von Straftaten Kenntnis erlangen, die der Polizei nicht angezeigt werden (siehe
2. PSB, S. 136 f.). Die Erwartung, Diskrepanzen einzudämmen oder sogar zu
einer einheitlichen, „richtigen“ Straftatenstatistik zu kommen, ist daher
unrealistisch. Insofern erachtet es die Beauftragte vor allem für wichtig, sich des
1
http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2006/2__Periodischer__Si-
cherheitsbericht/2__Periodischer__Sicherheitsbericht__Langfassung__de,templateId=raw,property=
publicationFile.pdf/2_Periodischer_Sicherheitsbericht_Langfassung_de.pdf
Drucksache 16/8646 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeUmstandes bewusst zu sein, dass es keine „falschen“ und „richtigen“ Daten
geben kann. Ein regelmäßiger Informationsaustausch staatlicher und
nichtstaatlicher Akteure auf lokaler Ebene kann unter Umständen zur weiteren
Sensibilisierung beitragen.
Die Förderung von Opferberatungsstellen dient nicht der Erfassung politisch
motivierter Kriminalität, sondern der Unterstützung von Gewaltopfern. Die
Bundesregierung kommt im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ der Förderung von
Opferberatungsstellen und Mobilen Beratungsteams hinreichend nach. Auf die
Ausführungen zu Frage 24 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Ob sich die
Beratungsstellen außerhalb der geförderten Maßnahmen bei der Erfassung
fremdenfeindlicher, antisemitischer bzw. rechtsextremer Straftaten betätigen
wollen, obliegt nicht der Beurteilung durch die Bundesregierung.
Im Übrigen ist es – nicht erst seit Inkrafttreten der Föderalismus-Reform –
nicht Aufgabe der Bundesregierung, dauerhaft Projektförderung für
Maßnahmen auf kommunaler oder Landesebene zu betreiben. Im Rahmen seiner
Anregungskompetenz liegt die besondere Aufgabe des Bundes in der Darstellung
gelingender Praxis, in der befristeten Förderung besonders innovativer Projekte
und in der besonderen Unterstützung und Wertschätzung bei der
gesellschaftlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements.
Antidiskriminierungspolitik
27. Sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Berichte von internationalen
bzw. europäischen Gremien, von Migrantenvereinen,
Antidiskriminierungsorganisationen oder menschenrechtlichen Vereinigungen bekannt,
in denen im Berichtszeitraum über ungerechtfertigte Ungleichbehandlung
hier lebender Migrantinnen und Migranten durch die Polizei, die Justiz,
den Zoll oder andere deutsche Behörden hingewiesen worden ist, und
wenn ja,
● auf welche Probleme wurde in welchen Berichten hingewiesen,
● warum werden diese Fragen im 7. Lagebericht nicht thematisiert und
● was hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer unternommen bzw.
welche nachprüfbaren Schritte gedenkt sie im Jahr 2008 zu
unternehmen, um direkte oder mittelbare Diskriminierung aufgrund der
Hautfarbe, der Herkunft oder der Religion durch deutsche Beamtinnen und
Beamte in Zukunft zu vermeiden?
Der Beauftragten sind eine Reihe von Berichten und Veröffentlichungen
bekannt, in denen auf verschiedene Gesichtspunkte im Zusammenhang mit
ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen hier lebender Menschen aus
Zuwandererfamilien durch öffentliche Stellen oder deren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter hingewiesen wird. Dies sind z. B.
– PISA-Studien (2000, 2003, 2006)
– Bildungsbericht für Deutschland – Erste Befunde (2003)
– Bericht des UN-Sonderberichterstatters Prof. Vernor Muñoz für das Recht
auf Bildung (2007)
– Dritter Bericht über Deutschland (ECRI, Europäische Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz, 2004)
– Antidiskriminierungsreport 2003 – 2005 des Antidiskriminierungsnetzwerks
Berlin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (2005)
– Gemeinsamer Bericht der Träger der Antidiskriminierungsarbeit im „Drei-
Säulen-Modell“ in Köln (2006)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/8646Die jeweiligen thematischen Schwerpunkte können, soweit sie nicht bereits aus
den Titeln hervorgehen, den jeweiligen Berichten entnommen werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Die Bekämpfung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von
Ausländerinnen und Ausländern ist – und war schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – eine der Kernaufgaben der Beauftragten
(§ 93 Nr. 3 AufenthG). Gleichbehandlung und Chancengleichheit sind wichtige
Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Insofern geht es immer auch
um den Abbau von ungerechtfertigter Ungleichbehandlung und um die
Herstellung von Chancengleichheit, wenn die Beauftragte sich für mehr Bildung und
Ausbildung und für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Menschen
aus Zuwandererfamilien stark macht.
Die Beauftragte setzt sich vor allem für die Beseitigung struktureller
Ungleichbehandlungen ein. So ist es im letzten Jahr gelungen, eine Änderung der
Ausbildungsförderung für Ausländerinnen und Ausländer zu erreichen. Junge
Ausländerinnen und Ausländer mit einer Bleibeperspektive erhalten künftig
grundsätzlich unabhängig von einer vorherigen Erwerbstätigkeit der Eltern
oder eigener Erwerbstätigkeit Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige.
Die Bundesregierung hat hiermit eine Zusage aus dem Nationalen
Integrationsplan eingelöst. Die Änderungen der 22. BAföG-Novelle führen dazu, dass die
Aufnahme oder Beendigung einer qualifizierten Ausbildung nicht an
mangelnden finanziellen Mitteln der Familie scheitert.
Die Beauftragte setzt sich wie ihre Vorgängerin nachdrücklich gegenüber dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für die Ermöglichung der
Approbation in den Heilberufen für in Deutschland aufgewachsene Ausländerinnen und
Ausländer ein. Schließlich stehen auch Verbesserungen bei der Anerkennung
ausländischer Berufsabschlüsse auf der Agenda – auch dies ein Problem aus
dem Themenkreis der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Darüber hinaus nimmt die Beauftragte in den an sie gerichteten Einzeleingaben
ihre Aufgabe nach § 93 Nr. 3 AufenthG wahr. Soweit sich Migrantinnen und
Migranten z. B. über das Verhalten von Stellen des Bundes oder deren
Mitarbeitern, also z. B. der Bundespolizei, des Zolls oder auch der Bundesagentur
für Arbeit beschweren, verfährt die Beauftragte wie in § 94 Abs. 3 AufenthG
vorgesehen. Beschweren sich Ausländerinnen und Ausländer über
unangemessenes Verhalten der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von Ausländer- oder
Einbürgerungsbehörden, geht die Beauftragte dem im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung nach § 93 Nr. 3 AufenthG nach.
Im Übrigen ist der Beauftragten bekannt, dass der Erwerb interkultureller
Kompetenz und die Sensibilisierung für nichtzulässiges diskriminierendes Verhalten
Bestandteil der Aus- und Fortbildungskonzepte der Bundespolizei und der
Länderpolizeien ist.
28. Erkennt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Nachbesserungsbedarf
im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf den
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder ethnischen
Herkunft, z. B. im Hinblick auf
● die unklare Ausnahmeklausel für die Wohnungswirtschaft;
● die Gewährleistung des Schutzes vor Entlassungen aufgrund von
Merkmalen wie ethnischer Herkunft;
● die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche wegen
Diskriminierung geltend gemacht werden müssen;
Drucksache 16/8646 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● die Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden an gerichtlichen
Verfahren;
● den Schutz vor Benachteiligungen von Personen, die ihre
Gleichbehandlungsrechte geltend machen bzw. auf
● die eingeschränkte Haftung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen den
Grundsatz der Gleichbehandlung?
Wenn ja,
● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht auf diese (bzw. mögliche andere) Schwachstellen im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen und
● mit welchen Schritten setzt sich die Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer für eine europarechtskonforme Nachbesserung des AGG ein?
Wenn nein, wie bewertet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die
diesbezügliche Kritik, die die EU-Kommission in einem Schreiben vom
17. Oktober 2007 an die Bundesregierung geäußert hat?
Die Beauftragte geht mit der Bundesregierung nach derzeitigem
Beratungsstand davon aus, dass eine Nachbesserung des AGG nicht erforderlich ist. Die
Bundesregierung hat die mit der Frage angesprochenen Regelungen des AGG
gegen die von der Europäischen Kommission geäußerte Kritik als
richtlinienkonform verteidigt.
29. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Einschätzung, dass das
Antidiskriminierungsrecht das gleiche Ziel verfolgt wie die Kampagnen
„Vielfalt als Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“, und teilt sie in diesem
Zusammenhang die Auffassung, dass sich das Werben für Respekt und
einklagbare Schutzrechte vor Diskriminierung sinnvoll ergänzen?
Wenn ja,
● warum ist die Verbindung von Antidiskriminierungsrecht und das
Werben für die Akzeptanz von Vielfalt nicht Gegenstand des 7.
Lageberichts;
● inwiefern thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer das
Antidiskriminierungsrecht im Rahmen ihrer Kampagnen „Vielfalt als
Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“?
Wenn nein, warum nicht?
Die Kampagne „Vielfalt als Chance“ und die Verbreitung der „Charta der
Vielfalt“ verfolgen nicht das gleiche Ziel wie das Antidiskriminierungsrecht.
Die Beauftragte verfolgt mit ihrer Kampagne „Vielfalt als Chance“ und der
Verbreitung der „Charta der Vielfalt“ das Ziel, den gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt insbesondere auf dem Arbeits- und
Ausbildungsstellenmarkt – nicht vorrangig unter Gesichtspunkten des
Antidiskriminierungsrechts – in den Vordergrund zu stellen (vgl. hierzu insbesondere
die Studien zum wirtschaftlichen Nutzen von Vielfalt z. B. „ELAN: Effects on
the European Economy of Shortages of Foreign Language Skills in Enterprise“
im Auftrag der EU-Kommission, Studie der Bertelsmann Stiftung). Die
Beauftragte geht davon aus, dass die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ durch
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auch die Sensibilisierung von
Wirtschaft und Gesellschaft für diskriminierendes Verhalten und
diskriminierende Mechanismen bei der Personalauswahl und Personalförderung stärken
wird. Auch die Kampagne „Vielfalt als Chance“, die die Beauftragte mit
Mitteln des Europäischen Sozialfonds durchführt, soll Arbeitgeber motivieren, die
Fähigkeiten von Menschen aus Zuwandererfamilien als wertvolle Ressource
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/8646wahrzunehmen, die den Geschäftserfolg positiv beeinflusst – sei es durch das
höhere kreative Potential bei der Entwicklung neuer Produkte, bei der
Erschließung neuer Kundengruppen oder aber bei der Minimierung von
Personalrekrutierungskosten. Die Beauftragte geht weiter davon aus, dass so gleichzeitig
etwaige Vorurteile abgebaut und unternehmensintern problematische
Strukturen oder Verhaltensweisen kritisch in den Blick genommen werden.
30. Hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer es für sinnvoll und
erforderlich
● für die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowohl in der
Mehrheitsgesellschaft als auch in Migrantencommunities zu werben;
● die Rechte, die sich aus den europäischen
Antidiskriminierungsrichtlinien und dem AGG ergeben, auch unter Migrantinnen und
Migranten bekannter zu machen und
● nichtdeutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre
Verpflichtungen nach dem AGG zu informieren und sie bei der Einhaltung der
Bestimmungen zu unterstützen?
Wenn ja,
● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht diese Aspekte nicht thematisiert;
● welche entsprechenden Pläne gibt es von Seiten der Beauftragten bzw.
an welchen diesbezüglichen Vorhaben der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes, anderer staatlicher Stellen oder nichtstaatlicher Verbände
ist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Beauftragte ist regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern staatlicher
Institutionen, nichtstaatlicher Verbände einschließlich der
Migrantenorganisationen, Sozialpartnern etc. im Gespräch. Dabei ist es ihr besonderes Anliegen,
für die gesellschaftliche Integration der in Deutschland lebenden Menschen aus
Zuwandererfamilien und in diesem Zusammenhang auch für gegenseitigen
Respekt und die Beachtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung zu
werben.
Über die sich aus dem AGG ergebenden Rechte und Pflichten von
Beschäftigten und Arbeitgebern – und hier gelten für deutsche wie für ausländische
Betriebsinhaber dieselben Grundsätze – gibt es bereits eine Flut von
Informationsmaterialien und Schulungsangeboten, so dass die Erstellung eigener
Materialien nicht erforderlich ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
31. Welche Migrantenorganisationen sind im Einzelnen gemeint, wenn die
Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet es gäbe Verbände mit
denen erst seit Amtsantritt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
gesprochen werde, während vorher nur über sie gesprochen worden sei?
Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans sind Migrantinnen und Migranten
sowie Migrantenorganisationen, erstmals und von Anfang an, an der Erstellung
eines integrationspolitischen Konzepts unter Federführung der
Bundesregierung beteiligt worden. Ziel der Bundesregierung war und ist ein Dialog, der
über die Beteiligung in Form von Gesprächen und Anhörungen hinausgeht.
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