Zur Menschenrechtssituation in Afghanistan – Todesurteil gegen Sayed Parviz Kambakhsh
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der 23-jährige Student Sayed Parviz Kambakhsh wurde am 23. Januar von einem afghanischen Gericht in Mazar-i-Sharif wegen „Beleidigung des Islam“ zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde vom afghanischen Senat nach vorheriger Zustimmung infolge internationaler Proteste ausgesetzt, besteht aber juristisch weiter und soll vom Verfassungsgericht geprüft werden. Lokale Ulema (islamische Rechtsgelehrte) und Ratsversammlungen fordern die Vollstreckung. Am 7. Februar sicherte Präsident Hamid Karsai gegenüber der amerikanischen Außenministerin Condoleezza Rice ein gerechtes Verfahren zu. Sayed Parviz Kambakhsh befindet sich aber weiter in Haft. Er hatte an seiner Universität per Email einen Artikel über Frauenrechte in Afghanistan verbreitet, der sich kritisch über den Koran äußert. Die UN und Menschenrechtsorganisationen haben bemängelt, dass Kambakhsh keine Möglichkeit zu einer Verteidigung eingeräumt wurde. Gegenüber der britischen NRO „Institute of War and Peace Reporting“ sagte Kambakhsh aus, dass er zu einem Geständnis gezwungen wurde (www.iwpr.net).
Louise Arbour, Hohe Kommissarin der UN für Menschenrechte hat gegenüber Präsident Hamid Karsai die Wahrung der Pressefreiheit in Afghanistan angemahnt. Kambakhshs Bruder Sayed Yaqub Ibrahimi arbeitet für das „Institute of War and Peace Reporting“. Nach Einschätzung von dessen Direktorin Kean Mackenzies richtet sich die Verhaftung auch als Einschüchterungsversuch gegen Ibrahimis investigative Berichterstattung, in deren Rahmen mehrfach hochrangige Kommandeure in der Provinz Balkh und anderen Nordprovinzen kritisiert wurden.
Laut Afghanistan-Konzept der Bundesregierung vom 5. September 2007 geht die „größte Bedrohung der Menschenrechte“ in Afghanistan „von lokalen Machthabern und Kommandeuren“ aus. Auch wenn die Situation regional sehr unterschiedlich ist, kontrollieren Warlords und lokale Kommandeure noch immer weite Teile des Landes, in einigen Provinzen ersetzen diese weitgehend staatliche Autoritäten. Noch immer dominiert vielfach traditionelles Gewohnheitsrecht, existieren unterschiedliche Rechtssysteme. Hinzu kommt, dass die afghanische Verfassung zwar Menschenrechte und Meinungsfreiheit garantiert, in Artikel 3 heißt es aber: „In Afghanistan darf kein Gesetz dem Glauben und den Bestimmungen der heiligen Religion des Islam widersprechen.“
Angesichts dessen wird auch die Frage diskutiert, welche Erwartungen die internationale Gemeinschaft an den von ihr unterstützten neuen Staat Afghanistan hat. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte dazu: „Wir wollen einen demokratischen Staat ausrichten, der vielleicht nicht ganz denselben Weg nimmt wie die Musterdemokratien Europas, der seine Eigenständigkeiten behalten wird, aber bei dem wir erwarten wollen und erwarten müssen, dass das Mindestmaß der ja auch in VN-Vereinbarungen geltenden Regeln beachtet wird.“ (Deutschlandfunk, 27. Januar 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche näheren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Fall Kambakhsh, wie hat sie den Fall gegenüber afghanischen Behörden angesprochen, und welche Maßnahmen ergreift sie, um auf eine Verhinderung des Urteilsvollstreckung und eine Freilassung Kambakhshs hinzuwirken?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des verhängten Todesurteils gegen Sayed Parviz Kambakhsh
a) die personellen und institutionellen Voraussetzungen der afghanischen Justiz,
b) die Wirksamkeit der Verankerung der Grundrechte und Schutz der Menschenrechte in der afghanischen Verfassung,
c) die rechtliche und faktische Gewährleistung der Pressefreiheit in Afghanistan?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan seit 2002 die Todesstrafe verhängt, und mit welcher Urteilsbegründung?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die entsprechenden Verfahren? Sind diese fair und gerecht gewesen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
b) Wie viele zum Tode Verurteilte wurden in Afghanistan seit 2002 pro Jahr hingerichtet?
c) Wie viele zum Tode verurteilten Personen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Afghanistan in Todeszellen?
Wie viele Verfahren sind derzeit gegen kritische Journalisten in Afghanistan anhängig, und was wird ihnen konkret vorgeworfen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Einschüchterungsversuche gegenüber Sayed Yaqub Ibrahimi infolge dessen Arbeit für das „Institute of War and Peace Reporting“ und seiner Kritik an politischen Persönlichkeiten in den nördlichen Provinzen?
Welche Möglichkeiten und Pflichten zur Einflussnahme auf Stellenplanung und Amtspraxis der afghanischen Verwaltung sieht die Bundesregierung unter Beachtung der afghanischen Unabhängigkeit angesichts ihrer regionalen Verantwortung für Polizei-, Justiz- und Verwaltungsaufbau in der Nordprovinz?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung die afghanische Regierung für systematische Menschenrechtsverletzungen verantwortlich?
Sind der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen seitens der afghanischen Provinzregierungen oder einzelner Vertreterinnen und Vertreter in den unter deutschem Regionalkommando stehenden Nordprovinzen bekannt? Wie geht die Bundesregegierung mit Verstößen gegen die Menschenrechte seitens der afghanischen Regierung, Verwaltung oder einzelner Kommandeure in ihrem Zuständigkeitsbereich um?
Welche Konsequenzen hat konkret der Fall Kambakhsh für die deutschen Maßnahmen im Bereich von Polizeiausbildung und Justizaufbau?
Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand von Reform und Aufbau des afghanischen Justizsystems?
Wie evaluiert die Bundesregierung das bisherige deutsche und EU- Engagement im Bereich Justizaufbau und der zivilgesellschaftlichen Aufklärung über individuelle Rechte?
Wie beurteilt die Bundesergierung die afghanische Pressefreiheit und das afghanische Mediengesetz sowie die Diskussion über eine Veränderung des Gesetzes?
Welche Maßnahmen unterstützt derzeit die Bundesregierung speziell, um Aufbau und Entwicklung einer freien Presse zu unterstützen, und welche weiteren Maßnahmen plant sie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Eingriffe des Informations- und Kultusministeriums in Personalentscheidungen des staatlichen Senders RTA, und welche Kenntnisse besitzt sie über das Vorhaben des bis Januar 2007 amtierenden Intendanten Najib Roshan, den Sender in eine unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt nach deutschem Vorbild umzuwandeln?
Wo müssen nach Meinung der Bundesregierung Einschränkungen des demokratischen Modells in Afghanistan im Vergleich zu den „Musterdemokratien Europas“ (Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier, Deutschlandfunk, 27. Januar 2008) in Kauf genommen werden?
Welche Mindeststandards müssen nach Auffassung der Bundesregierung eingehalten werden? Wie kann dies langfristig gewährleistet werden, wenn die afghanische Verfassung Grundrechte explizit mit der Voraussetzung der Übereinstimmung mit islamischen Normen einschränkt?
Wer bestimmt in Afghanistan formal über die Auslegung islamischer Rechtstexte und -prinzipien, und wie werden diese in der Rechtswirklichkeit auf verschiedenen Ebenen angewendet?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Spannungsverhältnis zwischen religiösem und säkularem Recht in Afghanistan, und wie beurteilt sie die Anwendungspraxis des islamischen Rechtes in Afghanistan?
Werden islamische Rechtsgelehrte und Richter, darunter auch konservative und orthodoxe Vertreter, gezielt in Reformansätze und Ausbildung im Justizsektor einbezogen und ihre Auslegung islamischer Rechtsquellen zum Gegenstand spezifischer Diskussionen über die islamische Rechtspraxis gemacht?