Nationales Stipendiensystem
der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Zuge der Einführung von Studiengebühren in den Ländern wurde von den Gebührenbefürwortern stets versprochen, Stipendienprogramme aufzulegen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Januar 2005 erklärt, dass Studiengebühren u. a. über Stipendienmodelle abgefedert werden müssten.
Diese Forderungen und Zusagen sind bislang unerfüllt geblieben: Weiterhin erhalten nur knapp 2 Prozent aller Studierenden und Promovierenden ein Stipendium (18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks).
Der nordrhein-westfälische Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Andreas Pinkwart, hat nun vor kurzem ein nationales Stipendiensystem vorgeschlagen, um offenbar die bereits eingetretenen negativen Auswirkungen von Studiengebühren abzumildern.
Mit Hilfe eines bundesweiten Förderwerks sollen demnach zehn Prozent der „besten“ Studierenden eines Jahrgangs mit einer monatlichen „Leistungsprämie“ in Höhe von 300 Euro unterstützt werden.
Die Wirtschaft solle sich den Forderungen des Ministers zufolge mit 50 Prozent an den Programmkosten beteiligen.
In Abhängigkeit von der Zahlungsbereitschaft durch die Unternehmen soll der Bund ein weiteres Drittel der Kosten übernehmen.
Lediglich die verbleibenden 17 Prozent der Ausgaben entfallen danach auf die Länder.
Der Vorschlag wurde der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) auf ihrer konstituierenden Sitzung am 18. Februar 2008 vorgelegt, gemäß verschiedener Zeitungsberichte aber nicht in der vorgelegten Form beschlossen.
Die Debatte um Stipendien geht damit in eine neue Runde.
Es ist notwendig, den konkreten Vorschlag zu bewerten und über grundsätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Stipendien als Instrument der Studienfinanzierung zu diskutieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche konkreten Beschlüsse hat die GWK in Bezug auf den Vorschlag eines Nationalen Stipendiensystems gefasst, und wie verlief die Diskussion dazu in diesem Gremium?
Wann wird die GWK das nächste Mal über den Vorschlag diskutieren, und wann wird sie sich voraussichtlich abschließend damit befassen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag eines Nationalen Stipendiensystems?
Zieht die Bundesregierung die geforderte finanzielle Beteiligung an dem vorgeschlagenen Nationalen Stipendiensystem prinzipiell in Erwägung, oder schließt die Bundesregierung dies kategorisch aus (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Landesregierungen, die Studiengebühren eingeführt haben, zuvorderst selbstverantwortlich Landes-Stipendienprogramme einführen sollten anstatt eine Mitfinanzierung – also Quersubventionierung – durch den Bund einzufordern (bitte begründen)?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung die in dem Konzept vorgesehene Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 50 Prozent der Kosten?
Auf welchen konkreten Erkenntnissen beruht diese Einschätzung der Bundesregierung?
Welche bisherigen Stipendienprogramme der deutschen Wirtschaft sind der Bundesregierung bekannt, welches Fördervolumen haben diese Programme insgesamt, und auf welche Zielgruppen beziehen sie sich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Studiengebühren zu einer Privatisierung von Ausbildungskosten und -finanzierung führen (bitte begründen)?
Wer (Bund, Länder, Wirtschaft, Dritte) ist nach Ansicht der Bundesregierung primär zuständig für die Durchführung von Stipendienprogrammen (bitte begründen)?
Was unternimmt die Bundesregierung dafür, eine entsprechende Aufgabenverteilung zu realisieren?
Wie hoch sind derzeit die Einnahmen der Länder aus Studiengebühren?
In welchem Verhältnis stehen diese Einnahmen aus der Sicht der Bundesregierung zu den für die soziale Abfederung der Studiengebühren notwendigen Ausgaben für Stipendiensysteme?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützung der Studierenden in Deutschland angesichts der drastischen Zunahme studiengebührenpflichtiger Studiengänge und der kontinuierlichen Abnahme des Anteils von Studierenden aus sozialen Herkunftsgruppen mit mittleren und niedrigen Einkommen?
Ist ein Stipendiensystem, das sich ausschließlich an der „Begabung“ der Studierenden orientiert, stattdessen aber – den dargestellten Ergebnissen zufolge – in vielen Fällen überproportional Studierende mit finanzstarkem und akademischem Hintergrund erreicht, nach Ansicht der Bundesregierung das am besten geeignete Mittel, um jungen Menschen aus finanzschwachen und hochschulfernen Schichten ein Studium zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Bundestagsdrucksache 16/4849 dargestellten Erkenntnisse, wonach die soziale Zusammensetzung der Stipendiatenschaft (operationalisiert am Anteil der reinen Büchergeldempfänger) bei manchen Begabtenförderungswerken eine überproportionale Förderung finanzstarker Studierender anzeigt?
Welche weiteren Untersuchungen zu einer sozial selektiven Vergabe von Begabtenstipendien sind der Bundesregierung bekannt, welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
Wie bewertet die Bundesregierung Stipendienprogramme für benachteiligte und unterrepräsentierte Gruppen von Studienberechtigten?
Welche Instrumente sind nach Ansicht der Bundesregierung am besten dazu geeignet, die Studierquote gerade auch unter finanzschwachen und hochschulfernen Schichten zu erhöhen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Erreichung dieses Ziels?
Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode weitere Änderungen bei der Studienfinanzierung, insbesondere beim BAföG und den KfW-Studienkrediten?
Falls ja, welche Änderungen sind geplant?
Falls nein, warum nicht?
Wie und wann plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit den Ländern ein verbindliches Monitoring- und Reportingsystem zu den Auswirkungen von Studiengebühren, z. B. im Rahmen ihrer Kompetenz für Bildungsforschung, zu initiieren und zu verankern?