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[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1398
16. Wahlperiode 08. 05. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei,
Dr. Uschi Eid, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/1259 –
Bundeswehreinsatz in der Demokratischen Republik Kongo
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vereinten Nationen haben die Europäische Union im Dezember 2005 um
eine temporäre Unterstützung ihrer Friedensmission MONUC in der
Demokratischen Republik Kongo gebeten, um zur Absicherung der dortigen
Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die voraussichtlich im Juli/August 2006
stattfinden werden, beizutragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf
geeinigt, dieser Bitte nachzukommen und planen eine zeitlich befristete
Unterstützungsmission unter deutsch-französischer Führung.
1. a) Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund zahlreicher
rivalisierender und z. T. bewaffneter Gruppen sowie des
Wahlboykottaufrufes die gegenwärtige innenpolitische Situation in der Demokratischen
Republik Kongo und in den einzelnen Krisenregionen?
Die innenpolitische Situation in der Demokratischen Republik Kongo hat sich
in den Jahren der Übergangsphase kontinuierlich, wenn auch langsam
verbessert. Der seit Mitte der 90er Jahre andauernde Bürgerkrieg und ein Krieg unter
zeitweiser Beteiligung fast aller Nachbarstaaten konnte vor drei Jahren durch
das Friedensabkommen von Sun City beendet werden. Die Demokratische
Republik Kongo wird seit 2003 von einer Übergangsregierung regiert, in der auch
ehemals verfeindete Rebellengruppen repräsentiert sind.
Die Gesamtlage in der Demokratischen Republik Kongo ist in weiten
Landesteilen ruhig. Die Sicherheitslage vor allem in den östlichen Gebieten Ituri,
Nordkivu, Südkivu und Nordkatanga ist aufgrund der dort aktiven bewaffneten
Gruppen nicht stabil. Dort ist daher der größte Teil der militärischen Kräfte der VN-
Friedensmission MONUC (Mission des Nations Unies en République
démocratique du Congo) gebunden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Mai 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1398 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDer Übergangsprozess hat sich auch aufgrund der großen Unterstützung und des
Drucks der internationalen Gemeinschaft in den vergangenen Monaten in eine
positive Richtung weiterentwickelt.
Wahlen sind zwar keine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung für die
weitere Stabilisierung des Landes und der Region. Sie werden den politischen
Übergangsprozess beenden. Unser kurzfristiges Ziel ist es daher, einen
friedlichen und geordneten Verlauf der Wahlen zu unterstützen.
Es ist derzeit nicht abschließend einzuschätzen, welche Folgen der
Wahlboykottaufruf haben würde. Eine große Mehrheit der Bevölkerung hat sich im
Dezember 2005 in einem friedlich verlaufenen landesweiten Referendum trotz
Boykottaufrufen für die Annahme der Verfassung ausgesprochen. Sie wünscht die
Wahlen.
b) Welche Erwartungen werden mit den Wahlen verbunden?
Dies sind die ersten Wahlen im Kongo seit über 40 Jahren, 95 Prozent der
Bevölkerung haben noch nie an einer Wahl teilnehmen können. Die Bevölkerung
der Demokratischen Republik Kongo erhofft sich von den Wahlen die Chance
auf einen Neuanfang und eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen
Situation. Die Erwartungen sind hoch, wobei die Wahlen nur eine Voraussetzung
zur Verbesserung der Situation sind, die langfristigen weiteren Einsatz erfordert.
c) Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass es im Vorfeld bzw.
nach Beendigung der Wahlen in Kinshasa oder ausgewiesenen
Krisenregionen zu Straßenprotesten bis hin zu gewaltsamen bewaffneten
Auseinandersetzungen kommt?
Die Hauptstadt des Kongo ist das politische Gravitationszentrum des Landes.
Hier befinden sich die zentralen Regierungseinrichtungen und die staatlichen
Rundfunk- und Fernsehsender. Das Störpotenzial wäre daher in Kinshasa am
größten. Allerdings gibt es bisher keine Hinweise, dass es bei den Wahlen zu
bewaffneten Auseinandersetzungen kommen könnte. Beobachter gehen
mehrheitlich davon aus, dass diese Wahlen friedlich verlaufen werden. Für den Fall, dass
die Lage eskaliert, müssen vor allem die Vereinten Nationen darauf reagieren.
Die kongolesischen Ordnungskräfte – unterstützt von der VN-Friedensmission
MONUC – tragen auch während und nach den Wahlen die Hauptverantwortung
für die Stabilität im Kongo.
Das Risiko von Auseinandersetzungen soll mit der EU-Operation EUFOR RD
Congo (Bezeichnung zusammengesetzt aus „European Force“ und „République
démocratique du Congo“) minimiert werden, indem die EU im entscheidenden
Moment der politischen Weichenstellung Präsenz zeigt.
2. Wie lautet nach aktuellem Planungsstand der präzise Auftrag für eine EU-
Mission in der Demokratischen Republik Kongo, und wie ist die
Aufgabenverteilung mit der kongolesischen Polizei, der Armee (FARDC) und
MONUC nach jetzigem Planungsstand?
Eine präzise Planung des Auftrags der EU-Operation EUFOR RD Congo ist
noch nicht erfolgt, da noch kein Operationsplan vorliegt. Dieser soll erst auf
Grundlage der Ergebnisse der Truppenstellerkonferenz finalisiert werden.
Entsprechend der vom Rat der Europäischen Union am 27. April angenommenen
Gemeinsamen Aktion, dem am 28. April ebenfalls vom Rat gebilligten
Operationskonzept und der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen ist es Aufgabe der Operation EUFOR RD Congo, im Rahmen ihrer
Mittel und Fähigkeiten die VN-Friedensmission MONUC bei der Absicherung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1398der Wahlen zu unterstützen. Die Resolution ermächtigt EUFOR RD Congo
ferner, zu den dort genannten einzelnen Schutzaufgaben beizutragen und
gegebenenfalls begrenzte Operationen durchzuführen, wobei entsprechende
Beschlüsse der Europäischen Union auf Antrag des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen gefasst werden oder im Notfall in enger Abstimmung mit der
VN-Friedensmission MONUC. Nach gegenwärtigem Stand der Planung sollen
bis zu ca. 1 500 Einsatzkräfte aus den EU-Mitgliedstaaten bereitstehen. Der
Fokus von EUFOR RD Congo wird auf Kinshasa gerichtet sein, das mit den
Regierungseinrichtungen sowie mit den staatlichen Rundfunk- und
Fernsehsendern in der Wahlphase das politische Zentrum des Landes bildet.
Dementsprechend wird dort auch das höchste Störpotential während des Wahlprozesses
gesehen. Da in der Hauptstadt nur geringe MONUC Kräfte (ca. 1500 Soldaten und
das Missions-Hauptquartier) stationiert sind und diese in erster Linie dem
Schutz der VN-Einrichtungen vor Ort dienen, werden die Vorauselemente von
EUFOR RD Congo im Raum Kinshasa konzentriert sein. Verstärkungskräfte
werden in Gabun als so genannte „over the horizon force“ bereitgehalten
werden.
Die kongolesischen Ordnungskräfte, die teilweise mit internationaler Hilfe
ausgebildet wurden und von der VN-Mission MONUC und der EU Polizeimission
EUPOL Kinshasa weiter unterstützt werden, tragen vor, während und nach den
Wahlen die Hauptverantwortung für die Stabilität in der Demokratischen
Republik Kongo. Sie tragen auch die Verantwortung für die Sicherung der
öffentlichen Ordnung.
3. a) Aus welchen Gründen besteht die Bundesregierung auf einer klaren
zeitlichen Befristung von vier Monaten (Enddate) und nicht auf einem
ergebnisorientierten, zeitlich flexiblen Einsatz, z. B. bis zur Einsetzung
einer legitimierten Regierung (Endstate-Regelung)?
Die Bundesregierung ist sich mit ihren Partnern in der Europäischen Union in
der Einschätzung einig, dass ein Zeitraum von vier Monaten ausreichend sein
wird, um den Wahlprozess zu einem Abschluss zu bringen. Dieser Zeitraum
erscheint im Hinblick auf die Dauer des Auszählungsverfahrens, auch wenn ein
zweiter Wahlgang zur Wahl der Präsidenten erforderlich werden sollte, und auf
den Zeitbedarf bis zur Amtseinführung des Präsidenten ausreichend und
realistisch. Zu diesen vier Monaten müssen noch der Zeitbedarf für die Verlegung und
Herstellung der Einsatzfähigkeit vor Ort sowie für die Rückverlegung der
Truppen hinzugerechnet werden. Dieser Zeitraum ist auch so in der Resolution 1671
(2006) des VN-Sicherheitsrats vorgesehen.
b) Wie will die Bundesregierung einen fristgerechten Abzug begründen,
wenn vor Ort die Unterstützung dringend gebraucht würde?
Die Europäische Union ist von den Vereinten Nationen gebeten worden, die
laufende VN-Friedensmission MONUC in der potenziell kritischen Phase während
des Wahlprozesses zu unterstützen, nicht jedoch diese Mission zu übernehmen
oder sie in Teilen zu ersetzen. Es obliegt dem Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen, für die Folgezeit mögliche weitere Maßnahmen zu treffen.
c) Ermuntert eine klare zeitliche Befristung Unruhestifter nicht dazu, den
Abschluss des Wahl- und Regierungsbildungsprozesses
hinauszuzögern?
Auf die Antwort zu Frage 3 a wird verwiesen.
Drucksache 16/1398 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. Aus welchen, aus der Situation in der Demokratischen Republik Kongo
abgeleiteten, Gründen haben sich die Bundesregierung bzw. die
Europäische Union gegen eine größer angelegte Mission und nach Prüfung des
„Optionenpapiers“ der EU-Erkundungsmission für die Entsendung einer
Mission mittlerer Größe bzw. gegen die anderen Optionen entschieden?
Resolution 1671 (2006) betont, dass die Regierung der Demokratischen
Republik Kongo die Hauptverantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit auch
während des die Wahlen umfassenden Zeitraums trägt. Die kongolesischen
Ordnungskräfte werden dabei von der VN-Friedensmission MONUC unterstützt.
Es liegen zur Zeit keine konkreten Erkenntnisse darüber vor, dass es im Umfeld
der Wahlen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen wird, die von den
kongolesischen Ordnungskräften nicht bewältigt werden können. Aufgabe von
EUFOR RD Congo ist es, potenzielle Störer abzuschrecken und ein deutliches
Zeichen zu setzen, dass die EU und die internationale Gemeinschaft eine
Störung des Wahlprozesses nicht hinnehmen werden. Die von der
Erkundungsmission vorgeschlagene Mission mittlerer Größe erscheint nach Abwägung aller
Umstände ausreichend, aber auch notwendig, um die bevorstehenden
Unterstützungsaufgaben zu erfüllen. Daher hat sich die Europäische Union dafür
entschieden, Vorauselemente nach Kinshasa zu entsenden und das Hauptkontingent
der Einsatzkräfte außerhalb des Kongo zu stationieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie viele Soldaten und welche Fähigkeiten werden von den beteiligten EU-
Staaten für die EU-Mission zur Verfügung gestellt, und wo sollen diese
Kräfte jeweils stationiert sein?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Ein abschließender Überblick über
die Beiträge der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und möglicher Drittstaaten sowie
ihrer Einsatzorte ist erst nach Abschluss der „Kräftegenerierung“ und nach
Vorlage des Operationsplans möglich. Im Vorfeld haben 16 EU-Staaten informell
ihre Bereitschaft signalisiert, zur Operation beziehungsweise zu den beiden
Hauptquartieren beizutragen.
6. Welche Verstärkungs- und Unterstützungskräfte stehen in den
Heimatländern der Entsendestaaten oder Nachbarstaaten auf Abruf bereit?
Auf die Antworten zu Fragen 2 und 5 wird verwiesen. Im Operationskonzept ist
ferner vorgesehen, dass zur Absicherung weitere Kräfte mit abgestufter
Verfügbarkeit in Europa als „strategische Reserve“ ausgeplant werden.
7. Trifft es zu, dass die Bundesregierung beabsichtigt, das Mandat für die
Bundeswehr auf Kinshasa zu begrenzen?
Wenn ja, in welchem Verhältnis steht dieser Vorbehalt zu der Anfrage der
Vereinten Nationen an die EU?
Inwieweit ist vorgesehen, dass EU-Kräfte, etwa zur Rettung von
Wahlbeobachtern oder zur Unterstützung der MONUC, auch außerhalb
Kinshasas zum Einsatz kommen können?
Das Mandat für die Bundeswehr wird auf den Raum Kinshasa begrenzt werden,
da hier der Schwerpunkt der Mission liegen wird. Dieser Schwerpunktbildung
durch die Konzentration der Vorauselemente auf Kinshasa trägt auch die
Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Rechnung. Falls
eine Evakuierung außerhalb des Raums Kinshasa erforderlich wird – insbeson-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1398dere dort, wo MONUC nicht ausreichend präsent ist – werden Kräfte anderer
EU-Partner diese Aufgabe im Rahmen des Kräftedispositvs von EUFOR RD
Congo übernehmen. Die Frage eventueller weiterer Einsatzorte im Kongo von
EUFOR RD Congo zur Unterstützung von MONUC ist derzeit noch offen; sie
wird im Rahmen der Aufstellung des Operationsplanes (OPLAN) entschieden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Verfügt die Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung über
ausreichende personelle und materielle Ressourcen für eine EU-Kongo-
Mission, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies im
Zusammenhang mit Aussagen des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages,
Reinhold Robbe, dass die Bundeswehr ihre Belastungsgrenzen
inzwischen erreicht habe?
Ein Großteil der Kräfte der Bundeswehr, die für EUFOR RD Congo eingesetzt
werden, kommt aus einem Kräftedispositiv, das für Aufgaben der schnellen
Krisenreaktion kurzfristig bereitsteht. Die Fähigkeiten dieser Kräfte sind nach
Abschluss der EU-Einsatzplanung aus anderen Bereichen der Streitkräfte
auftragsorientiert zu ergänzen. Da es sich um einen zeitlich und räumlich
begrenzten Einsatz handelt, ist dies für die Bundeswehr leistbar.
9. Hat die EU im Rahmen der Berlin-Plus-Regelung die NATO um
Unterstützung bei der Planung eines Einsatzes in der Demokratischen Republik
Kongo gebeten bzw. hat die Bundesregierung in der EU/NATO eine
solche Unterstützung gefordert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wieso ist es nicht zu einer NATO-Unterstützung gekommen?
Nein. Die Vereinten Nationen haben sich mit ihrer Anfrage an die Europäische
Union gewandt: Die Europäische Union verfügt bereits über Erfahrungen im
Kongo und ist dort als Partner akzeptiert. Die Europäische Union kann die
erbetene Unterstützung ohne Rückgriff auf NATO-Mittel und NATO-Fähigkeiten
leisten. Das Bündnis wurde über die Diskussion innerhalb der Europäischen
Union unterrichtet.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Frage eigener militärischer
Planungskapazitäten der EU mittelfristig bzw. im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft auf die Tagesordnung zu setzen?
Wenn ja, mit welcher Zielsetzung?
Wenn nein, warum nicht?
Nein, da für die Planung und Führung von ESVP-Operationen der Europäische
Rat im Dezember 2004 bereits detaillierte Vorschläge gebilligt hat. Dies betrifft
das EU-Operationszentrum, die zivil-militärische Zelle, eine EU-Planungszelle
bei SHAPE und NATO-Verbindungselemente beim EU-Militärstab. Die
zivilmilitärische Zelle zur vorbereitenden, kohärenten Planung zivil-militärischer
Krisenmanagementmissionen ist seit 2005 operativ. Die Zelle trägt auch die
Verantwortung für den Kern eines Operationszentrums, das im Bedarfsfall durch
Ratsentscheidung aktiviert werden kann und dann aufwächst. Die technische
Einrichtung des Operationszentrums soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Das
Operationszentrum soll autonome militärische EU-Operationen im gesamten
Spektrum des Vertrags bis zu einer Größenordnung von 2 000 Personen planen
Drucksache 16/1398 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeund führen können, wenn für diese Aufgabe kein nationales Hauptquartier
bestimmt wird. Diese kollektive Fähigkeit kann insbesondere auch dann genutzt
werden, wenn eine gemeinsame zivil-militärische Mission erforderlich ist.
11. a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf der
Grundlage des G8-Afrika-Aktionsplans (Kapitel I) mit der Friedens-
und Sicherheitskommission der Afrikanischen Union zu beraten, wie
afrikanische Spezialisten zum Zwecke des Wissenstransfers in die EU-
Mission einbezogen werden können?
Derzeit wird erwogen, einen Verbindungsoffizier der Afrikanischen Union in
das EU-OHQ in Potsdam zu entsenden.
b) Was unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der EU, um eine
stärkere Einbindung der afrikanischen Staaten beim
Stabilisierungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo zu erreichen?
Eine politisch stabile Demokratische Republik Kongo ist auch für die
Nachbarstaaten von großem Interesse, da die regionalen Entwicklungsperspektiven von
einem friedlichen Zentrum abhängen. Afrikanische Staaten sind daher bereits in
erheblichem Umfang in den Stabilisierungsprozess in der Demokratischen
Republik Kongo eingebunden: über MONUC, über Mitglieder (AU-Kommission,
AU-Präsidentschaft, Angola, Südafrika, Sambia, Gabun) im Comité
International d’Accompagnement de la Transition (CIAT), und durch ihre Teilnahme an
den zivilen ESVP-Missionen EUPOL Kinshasa und EUSEC Kongo, die sich der
Reform des Sicherheitssektors (Armee- und Polizeiausbildung) widmen.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten setzen sich im Übrigen,
unterstützt vom EU-Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen, für eine
weitere politische Annäherung, Vertrauensbildung und nachhaltige Entwicklung
der Staaten der Region der Großen Seen ein.
12. Wie ist der Demobilisierungsprozess von Kindersoldaten
vorangeschritten, und in welchen Regionen besteht nach Einschätzung der
Bundesregierung eine reelle Möglichkeit, mit Kindersoldaten konfrontiert zu werden?
Inwieweit werden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr darauf
vorbereitet?
Zu Beginn der Transition lag die Zahl der Kindersoldaten in der Demokratischen
Republik Kongo bei etwa 25 000. Inzwischen konnten – unter anderem auch mit
Hilfe von der Bundesregierung unterstützten Projekten – etwa 18 000
demobilisiert werden.
In einigen Gebieten im Osten des Kongo (Katanga und Maniema) gibt es
UNICEF zufolge noch etwa 1 500 Kindersoldaten. Dort sollen sie auch nach wie
vor rekrutiert werden.
Da sich die Präsenz der Bundeswehr auf den Raum Kinshasa beschränken wird,
ist eine Konfrontation mit Kindersoldaten unwahrscheinlich. Bei der
Ausbildung der Einsatzkräfte wird den erwarteten Besonderheiten des Einsatzes in der
Demokratischen Republik Kongo Rechnung getragen werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/139813. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die politische Neutralität
der Mission gewährleistet werden, und wie kann dies der kongolesischen
Bevölkerung glaubwürdig vermittelt werden?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung verhindert werden, dass
eine EU-Mission in der kongolesischen Bevölkerung als einseitige
Parteinahme für Präsident Joseph Kabila gewertet wird?
Wie alle von den Vereinten Nationen mandatierten Operationen ist auch EUFOR
RD Congo zu strenger politischer Neutralität verpflichtet. Im Rahmen einer von
der Europäischen Union gebilligten Informationsstrategie wird dieser neutrale
Auftrag in die kongolesische Öffentlichkeit kommuniziert werden. So hat
Staatsminister Gernot Erler bei seinem Besuch in Kinshasa vom 22. bis 25. April
2006) deutlich die Botschaft vermittelt, dass EUFOR RD Congo weder für noch
gegen bestimmte Kandidaten Partei ergreift, sondern Zeichen der
Entschlossenheit der Europäischen Union ist, die Demokratische Republik Kongo in dieser
kritischen Phase zu unterstützen.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der EU –
jenseits der Entsendung von Bundeswehrsoldaten – zur Stabilisierung des
Wahlprozesses in der Demokratischen Republik Kongo?
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten tragen über die Hälfte der
Gesamtkosten dieser teuersten je mit Hilfe der Vereinten Nationen organisierten
Wahlen. Die Europäische Union hat die Arbeit der Unabhängigen
Wahlkommission technisch und finanziell unterstützt und bereits für das
Verfassungsreferendum ein Beobachterteam entsandt. Die ESVP-Polizeimission EUPOL Kinshasa
wird in der Wahlphase für insgesamt fünf Monate um 38 Personen aufgestockt.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Organisation und Durchführung
der im Sommer 2006 stattfindenden Wahlen über den von UNDP (United
Nations Development Programme) verwalteten Fonds zur Finanzierung des
Wahlprozesses, in den Deutschland 10 Mio. Euro eingezahlt hat. Damit wurde auch
ein Beitrag zur Wählerregistrierung sowie zum Verfassungsreferendum
geleistet.
Deutschland unterstützt darüber hinaus den Wahlprozess bilateral mit einem
Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro.
Wichtigstes Element des internationalen Engagements zur Stabilisierung des
Friedensprozesses in der Demokratischen Republik Kongo ist die VN-
Friedensmission MONUC, zu deren Haushalt Deutschland jährlich ca. 80 Mio. Euro
beiträgt.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer
Nachregistrierung von Wählern, um Anhängern von zivilen Oppositionsgruppen
doch noch die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen?
Das kongolesische Parlament hat mit dem Wahlgesetz die Rahmenbedingungen
geschaffen, deren Regeln für alle gleichermaßen gelten. Das CIAT – und damit
auch die Europäische Union – hat mehrfach alle politischen Kräfte zur
Teilnahme an den Wahlen unter Beachtung demokratischer Spielregeln aufgerufen.
Die Legitimität und Glaubwürdigkeit des Wahlprozesses ist nicht dadurch
gefährdet, dass einzelne sich dazu entschieden haben, nicht daran teilzunehmen.
Dies wurde auch von AU-Kommissionspräsident Alpha Oumar Konaré und von
VN-Generalsekretär Kofi Annan bei ihren Aufenthalten in Kinshasa bekräftigt.
Drucksache 16/1398 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode16. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der EU-Militärmission geplant, um auch den zivilen Oppositionsgruppen
einen fairen Wahlkampf zu ermöglichen?
Sowohl bisherige Regierungs- als auch Oppositionsgruppen sind Nutznießer
eines sicheren Umfelds während des Wahlzeitraums, zu dem EUFOR RD Congo
einen wesentlichen Beitrag leisten soll. Entscheidend ist, dass die Europäische
Union in der Demokratischen Republik Kongo keine Partei bevorzugt oder
benachteiligt, sondern unparteiisch darauf hinwirkt, dass die kongolesische
Bevölkerung eine demokratische Willensentscheidung treffen kann.
17. a) Welche Anzahl von zivilen Wahlbeobachtern hält die Bundesregierung
für notwendig, um eine angemessene Überwachung des
Wahlprozesses garantieren und ein entsprechendes Vertrauen in das Wahlergebnis
herbeiführen zu können?
b) Wie viele einheimische, wie viele deutsche und wie viele EU-
Wahlbeobachter sind vorgesehen, und hält die Bundesregierung diese
Anzahl für ausreichend?
Eine möglichst hohe Zahl von Wahlbeobachtern ist wichtig für die Akzeptanz
der Ergebnisse und Vermeidung von Fälschungen. Offenkundig ist jedoch, dass
eine vollständige Beobachtung der insgesamt etwa 50 000 Wahlbüros
landesweit unmöglich ist.
Neben der Europäischen Union planen unter anderem auch die Afrikanische
Union, die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft, internationale
Nichtregierungsorganisationen und die kongolesische Zivilgesellschaft, die Wahlen
zu beobachten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bei effizienter
Koordinierung der Vielzahl kongolesischer mit den insgesamt voraussichtlich
etwa 1 000 internationalen Wahlbeobachtern eine ausreichende
Vertrauensgrundlage für die Legitimität der Wahlen geschaffen werden kann.
Die EU-Kommission organisiert die Wahlbeobachtung durch die EU. Sobald die
Anforderung der EU-Kommission vorliegt, wird das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) die geforderte Anzahl Wahlbeobachter plus
Reservekandidaten aus Deutschland nominieren. Die endgültige Auswahl trifft die EU-
Kommission.
18. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU die gesamte Spannbreite
der Wirkungsmöglichkeiten von Gemeinsamer Außen- und
Sicherheitspolitik der EU (GASP) und Europäischer Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP), inklusive eines Einsatzes von zivilen Polizei- oder
Gendarmeriekräften, geprüft, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht bzw.
wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die EU nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen?
Die Europäische Union hat das gesamte Spektrum der ihr zur Verfügung
stehenden Instrumente geprüft. In ihren Beratungen stand allerdings die konkrete Bitte
der Vereinten Nationen um eine militärische „deterrent force“ zur Unterstützung
von MONUC während des Wahlprozesses im Vordergrund.
EUFOR RD Congo wird in engem Kontakt mit der EU-Ratspräsidentschaft,
dem Hohen Repräsentanten Solana, dem EU-Sonderbeauftragten für die Region
der Großen Seen, Ajello, EUPOL Kinshasa, EUSEC Kongo, den Botschaftern
der EU Mitgliedstaaten und der Vertretung der EU-Kommission zu einem
kohärenten Handeln der Europäischen Union in der Demokratischen Republik
Kongo beitragen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/139819. Ist die EU-Mission eingebettet in eine Gesamtstrategie der
Bundesregierung und der EU für nachhaltige Entwicklung in der Demokratischen
Republik Kongo und Nachbarstaaten in Zentralafrika, und wenn ja, wie sieht
diese aus?
Die Europäische Union verfolgt einen umfassenden Ansatz in der
Demokratischen Republik Kongo, der Elemente des zivilen Krisenmanagements, der
Entwicklungszusammenarbeit und der politischen Begleitung des regionalen
Friedensprozesses umfasst. EUFOR RD Congo ist Teil dieses Ansatzes.
Mit einer demokratisch legitimierten Regierung kann die Zusammenarbeit auf
eine neue Grundlage gestellt werden. Die Europäische Union wird sich auch
über den Wahlprozess hinaus weiter engagieren. Das gilt unter anderem für die
Förderung guter Regierungsführung, die Bekämpfung der weit verbreiteten
Korruption, die Stärkung des Justizsystems und die Beendigung der
Straflosigkeit, die Schaffung transparenter Wirtschaftsstrukturen und Beendigung der
Kriegsökonomie sowie die Fortsetzung der Sicherheitssektorreform. Im Februar
2006 fand auf Einladung der Europäischen Union eine internationale
Geberkonferenz statt. Mit einem umfangreichen Aktionsplan für die
Schlüsselsektoren soll die nachhaltige Entwicklung des Landes nach erfolgreichen Wahlen
beschleunigt werden.
Auch der im Jahr 2003 mit aktiver Unterstützung der internationalen
Gemeinschaft in Gang gesetzte multilaterale Prozess der „Internationalen Konferenz für
Frieden, Sicherheit und Entwicklung in der Region der Großen Seen“ ist Teil der
Stabilisierungsbemühungen in der zentralafrikanischen Region. Deutschland ist
wie die meisten EU-Mitgliedstaaten Mitglied der so genannten
„Freundesgruppe“ und leistet finanzielle, technische und politische Unterstützung.
Die bilateralen Maßnahmen in den Sektoren Wasserver- und -entsorgung,
Mikrokreditvergabe, Gesundheit und im Forstbereich kommen der Bevölkerung
unmittelbar zu Gute und tragen zu einer schnellen Friedensdividende bei.
20. Welche bilateralen und multilateralen Aktivitäten plant die
Bundesregierung, auch nach Abzug der EU-Interimstruppe, um den
Demokratisierungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo zu unterstützen?
Die Bundesregierung richtet ihre umfangreiche entwicklungspolitische
Aktivität eng an den Bedürfnissen der kongolesischen Bevölkerung und der
kongolesischen Regierung aus. Die Aktivitäten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo sind breit gefächert.
Schwerpunkte liegen außer in der geschilderten Wahlvorbereitung auf der
Rehabilitation und Reintegration von Flüchtlingen, im Ausbau der Wasserversorgung,
des Mikrofinanzwesens, des Umweltschutzes, des Gesundheitswesens sowie
auf der Förderung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Ausarbeitung einer
nachhaltigen nationalen Armutsbekämpfungsstrategie (Poverty Reduction
Strategy Paper) und die transparente Nutzung von Rohstoffen sind notwendig, um
die wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern.
Die künftigen Schwerpunkte in der Entwicklungszusammenarbeit werden an die
laufenden Aktivitäten anknüpfen. Dies wird im gleichberechtigten Dialog mit
der neuen kongolesischen Regierung vereinbart werden.
Aufgrund der länderübergreifenden Problematik ist ein nationaler Ansatz allein
nicht ausreichend. Die globalen Milleniums-Entwicklungsziele sind der
Orientierungsrahmen. Deutschland verfolgt mit anderen Gebern einen regionalen
Ansatz und fördert verschiedene grenzüberschreitende Initiativen und
Organisationen, wie z. B. die zentralafrikanische Wirtschaftsunion (CEMAC), die Kongo-
Drucksache 16/1398 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodebecken-Waldinitiative (COMIFAC), die Große-Seen-Konferenz, sowie die
Europäische Initiative zur Transparenz in der Rohstoffindustrie (EITI).
Der „Pakt über Sicherheit, Stabilität und Entwicklung“, welcher beim nächsten
Gipfeltreffen der Große-Seen-Konferenz verabschiedet werden soll, sieht unter
anderem die Einrichtung einer Kommission zur Überwachung der
Rohstoffnutzung vor.
21. a) Wann wird die Bundesregierung eine/n „Persönliche/n G8-Afrika-
Beauftragte/n der Bundeskanzlerin“ berufen?
b) Wie soll der eingeleitete NEPAD-Reformprozess (NEPAD: Neue
Partnerschaft für Afrikas Entwicklung) im Rahmen dieses Amtes begleitet,
und wie soll die Förderung partnerschaftlicher Beziehungen mit Afrika
in einem ressortübergreifenden Ansatz gewährleistet werden?
Diese Aufgaben werden derzeit durch die Leitungsebene des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wahrgenommen,
das dabei unmittelbar vom Auswärtigen Amt unterstützt wird. Die
Zusammenarbeit mit NEPAD-Ländern wird im Afrika-Partnerschaftsforum koordiniert,
das halbjährlich tagt. Maßnahmen, an denen die Bundesregierung in diesem
Rahmen mitwirkt, werden mit den Ressorts abgestimmt.
22. a) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung
der vom Europäischen Rat im Dezember 2005 verabschiedeten
Afrikastrategie?
b) Welche weiteren Aktivitäten sind in diesem Zusammenhang seitens
der Bundesregierung geplant?
Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten eine Liste mit
konkreten Maßnahmen zusammengestellt, die die Europäische Union mit der
Afrikanischen Union abgleicht. Das Ergebnis ist ein fortzuschreibender
gemeinsamer Aktionsplan der Europäischen Union und der Afrikanischen Union. Die
Bundesregierung wird die Umsetzung dieses gemeinsamen Aktionsplans
betreiben.
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