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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gefährdungspotential der Biodiversität durch Agro-Gentechnik und Patente

<span>Mögliche Gefährdung der Biodiversität und stärkere Abhängigkeit der Bauern von der Agroindustrie, fragwürdige Patenterteilungen des Europäischen Patentamts auf Pflanzen und Tiere, ausstehender Bericht der Bundesregierung, Verbesserung des EU-Biopatentrechts, internationale Verhandlungen zu Biodiversität und biologischer Sicherheit; Freisetzungsanträge von gentechnisch veränderten Pflanzen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Finanzierung von Forschungsprojekten</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

24.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/862114. 03. 2008

Gefährdungspotential der Biodiversität durch Agro-Gentechnik und Patente

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein wichtiger Aspekt zum Schutz der Biodiversität ist, wie sich die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Erhalt und Schutz der Biodiversität sowohl bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz zur biologischen Biodiversität (COP 9) und bei der 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Protokoll zur biologischen Sicherheit (Cartagena Protokoll, MOP 4) positioniert.

Im Cartagena-Protokoll sind wichtige internationale Regelungen zum grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen festgelegt. Die Erfahrungen mit Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Pflanzen in den vergangenen Jahren haben unter anderem gelehrt, dass jeder Staat das Recht haben muss, den Import neuer biotechnischer Produkte zu verbieten, wenn Bedenken hinsichtlich einer Gefährdung der biologischen Vielfalt bestehen. Transparente Informationspolitik der Exportländer, souveräne Entscheidungen der Importländer sowie internationale Haftungs- und Entschädigungsregeln müssen zum Normalfall jedes grenzüberschreitenden Verkehrs mit gentechnisch veränderten Organismen werden.

Wichtig für den Erhalt und Schutz der biologischen Vielfalt ist es auch, internationale Gerechtigkeitsfragen zu berücksichtigen. Dazu gehören zum Beispiel sozioökonomische Folgen der Agro-Gentechnik wie Kosten für die Vermeidung von Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Pflanzen, Möglichkeiten zur Verankerung des Verursacherprinzips bei Schadensfällen durch gentechnisch veränderte Pflanzen im internationalen Grenzverkehr oder Folgen der Patentierung biologischer Ressourcen.

Weiterhin ist es wichtig, dass die CBD-Moratorien zur Terminator-Technologie und zum Anbauverbot von gentechnisch veränderten Bäumen verlängert werden. Bei vergangenen Vertragsstaatenkonferenzen haben einige Industrieländer wie Australien, Kanada oder Neuseeland versucht, diese Moratorien aufzuheben. Bei der CBD-Vertragsstaatenkonferenz in diesem Jahr in Bonn ist zu befürchten, dass dieser Versuch wiederholt wird. Beim so genannten Terminator- Saatgut handelt es sich um Saatgut, das mittels gentechnischer Methoden nicht mehr vermehrungsfähig ist. Die Bundesregierung muss sich für ein Verbot dieses umstrittenen „Terminator-Saatgutes“ und auch jedweder Forschung an dieser Technologie einsetzen. Gentechnisch veränderte Pflanzen, die auf der Basis der Genetic Use Restriction Technology (GURT; so genannte Terminator- Technologie) entwickelt werden, sind weltweit umstritten und unter anderem im Rahmen der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) geächtet. Diese Pflanzen sind gentechnisch so verändert, dass sie – in Kombination mit bestimmten Chemikalien – unfruchtbare Körner bilden. Die Fertilität der Pollen wird von der GURT-Technologie nicht eingeschränkt, so dass diese Pflanzen auskreuzungsfähig sind. Wissenschaftlich gibt es eine Reihe von Fehlerquellen, bei dem Funktionsmechanismen der Pflanzen, so dass die ökologischen und gesundheitlichen Risiken durch GURT-Pflanzen nicht abschätzbar sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch Auskreuzung die Unfruchtbarkeit auf andere Pflanzen übertragen werden kann – vor allem da die Pollen der Pflanzen nicht steril sind. Zudem werden große sozioökonomische Risiken für Bauern in der ganzen Welt befürchtet – durch die Abhängigkeit von Saatgutkonzernen durch den erzwungen Nachkauf von Saatgut, durch die Ausbreitung von Terminator-Genen auf Nachbarfelder oder durch das mutwillige Vertauschen von normalem mit sterilem Saatgut. In einigen Kulturkreisen wird die absichtliche Herstellung der Unfruchtbarkeit von Pflanzen als Verstoß gegen die Würde der Natur betrachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft und die Patentierung von Tieren und Pflanzen die Biodiversität gefährden und zu einer stärkeren Abhängigkeit der Bauern von der Agroindustrie führen kann?

Wenn nein, warum nicht?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht vieler Verbände aus dem Umwelt- und landwirtschaftlichen Bereich, dass vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilte Patente auf Milchkühe, Brokkoli oder eine Getreidesorte aus Äthiopien, die kein Gluten bildet, gegen den Grundsatz verstoßen, dass Tierrassen, Pflanzensorten und im Wesentlichen biologische Verfahren der Züchtung von der Patentierung auszuschließen sind?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass dem Verfahren zum so genannten Brokkoli-Patent (2002 vom EPA an die Firma Bioscience erteilt) ein biologisches Verfahren zu Grunde liegt, und dass derartige Verfahren nicht zu einer Patentierung von Züchtungsmethoden, Brokkolisamen und essbare Brokkolipflanzen, die durch die Züchtungsmethoden gewonnen werden, führen dürfen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis des EPA, Patente auf Pflanzen oder Tiere aus – im Wesentlichen – biologischen Verfahren zu erteilen, im Hinblick auf das deutsche Biopatentrecht?

Sind nach dem deutschen Biopatentrecht derartige Patente auf rein biologische Verfahren erlaubt?

5

Welche wissenschaftliche Studien und Publikationen hinsichtlich der Auswirkungen von Patenten auf die Tier- und Pflanzenzucht sind der Bundesregierung bekannt, und welche Risiken für die Tier- und Pflanzenzucht durch Patente werden darin beschrieben?

6

Wann wird die Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie vorlegen, nachdem im Jahr 2004 bei der Verabschiedung des sog. Biopatentgesetzes verabredet wurde, dass die Bundesregierung innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht vorlegen muss?

7

Welche Schritte hat die Bundesegierung unternommen hinsichtlich einer Verbesserung des EU-Biopatentrechts, auf dessen Basis das Europäische Patentamt derzeit seine umstrittenen Entscheidungen fällt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die im letzten Jahr vom wissenschaftlichen Beirat des Wirtschaftsministeriums vorgelegte Studie zum Thema Patente, wonach vielen Patenten, vor allem Biopatenten, keine ausreichende Innovation zu Grunde liegt und dass u. a. dringend Kontrollmechanismen wie Einspruch und Nichtigkeitsklagen beim EPA gestärkt werden müssten?

9

In welchem Maße wird sich die Bundesregierung bei den COP-9-Verhandlungen für eine Diskussion über die negativen sozialen und ökonomischen Folgen der Agro-Gentechnik (z. B. hinsichtlich Vermeidung von Verunreinigungen durch einen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen oder hinsichtlich der Kontrollen bei grenzüberschreitendem Verkehr, Patentierung von genetischen Ressourcen in Industrieländern) bei den COP-9- und MOP-4-Verhandlungen einsetzen?

10

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Agro-Gentechnik und die Patentierung soziale und ökonomische Folgen auf klein- und mittelständische Zuchtunternehmen und Zuchtorganisationen haben werden?

Wenn ja, wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die sozialen und ökonomischen Folgen bei den COP-9- und MOP-4-Verhandlungen einfließen?

11

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen um völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Access and Benefit-Sharing (ABS) für einen zwingenden Herkunftsnachweis für biologisches Material und daraus entwickelter Produkte bei Patentanmeldungen ein?

12

Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen um völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum Access and Benefit-Sharing dafür ein, dass Länder auch das Recht haben, den Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen abzulehnen (right to say no)?

13

Wird die Bundesregierung im Rahmen der MOP-4-Verhandlungen die Position vertreten, dass internationale Haftungs- und Entschädigungsregelungen im internationalen Grenzverkehr mit gentechnisch veränderten Organismen notwendig sind?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung vorschlagen, um eine internationale Haftungsregelung bei den Vertragsstaatenverhandlungen zum Abschluss zu bringen?

14

Setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rahmen der COP 9 für ein Verbot der Terminator-Technologie ein?

Wenn ja, welchen konkreten Vorschlag wird die Bundesregierung einbringen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rahmen der COP 9 für eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Bäumen ein?

Wenn nein, warum nicht?

16

Setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rahmen der COP 9 und MOP 4 dafür ein, dass bei Gentechnik-Problembereichen, wie zum Beispiel Terminator-Technologie oder gentechnisch veränderte Bäumen, nicht am Cartagena-Protokoll vorbei verhandelt wird?

Wenn ja, wie lautet die konkrete Forderung der Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht?

17

Setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen im Rahmen der COP 9 und MOP 4 dafür ein, dass die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen gentechnisch veränderter Rohstoffe untersucht und entsprechende Regelungen zum Schutz der Biodiversität und der biologischen Sicherheit mit aufgenommen werden?

18

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei Verstößen gegen das Cartagena-Protokoll das hierfür zuständige Compliance Committee reagieren kann und nicht mehr – wie bisher – handlungsunfähig ist, da Eingriffsmöglichkeiten des Komitees bereits durch das Widerspruchsrecht eines einzigen Landes blockiert werden können?

Wenn ja, wie lauten die konkreten Vorschläge der Bundesregierung hierzu?

Wenn nein, warum setzt sich die Bundesregierung nicht dafür ein?

19

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Rahmen der Global Taxonomy Initiative gesammelte biologische Proben auch in Nicht- Vertragsstaaten (wie z. B. den USA) gelagert werden können und somit die Gefahr besteht, dass die Ziele der Biodiversitätskonvention hinsichtlich dieser Sammlungen unterlaufen werden können?

Wird sich die Bundesregierung bei den COP-9-Verhandlungen dafür einsetzen, dass biologische Proben im Rahmen der Global Taxonomy Initiative nur in CBD-Vertragsländern gelagert werden dürfen?

20

Wird sich die Bundesregierung als neue Präsidentin der CBD dafür einsetzen, dass es hinsichtlich internationaler Verträge zu einer stärkeren Kohärenz zwischen Wirtschaftsabkommen kommt, wie bei der Welthandelsorganisation (WTO) und dem Umweltabkommen (z. B. CBD)?

Wenn ja, welche konkreten Vorschläge wird die Bundesregierung einbringen, damit internationale Umweltabkommen stärker als bisher bei internationalen Streitpunkten berücksichtigt werden, wie z. B. bei WTO-Schlichtungsverfahren zum Import von gentechnisch veränderten Pflanzen?

21

Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung zum Erhalt der Biodiversität auf nationalem Gebiet sicher, dass bei Freisetzungsanträgen von gentechnisch veränderten Pflanzen in oder in der Nähe von Naturschutzgebieten die zuständigen Behörden eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchführen, und die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung öffentlich zugänglich gemacht werden?

22

Mit welchen konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung zum Erhalt der Biodiversität sicher, dass die Stellungnahmen dieser Behörden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, und dass die anerkannten Naturschutzverbände an diesen FFH-Verträglichkeitsprüfungen beteiligt werden?

23

Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen in oder in direkter Nachbarschaft von ökologisch sensiblen Gebieten wie Natura-2000-Gebieten freigesetzt werden?

24

Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie trotz der Ankündigung in ihrer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt – welche die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen auf dem Gelände der Genbank in Gatersleben ermöglicht und damit die Gefährdung der Biodiversität in Kauf nimmt, auch in Zukunft konsequent Biodiversitätsaspekte bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen berücksichtigen will?

25

Im Rahmen welcher konkreten Forschungsprojekte, durch welche Haushaltstitel und mit wie viel Haushaltsmitteln lässt die Bundesregierung die ökologischen Aspekte und die Wirkungen auf die Biodiversität (u. a. Bodenleben, Nichtzielorganismen) durch eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen untersuchen?

26

Werden mit Haushaltsmitteln Forschungsprojekte gefördert, bei denen mittels gentechnischer Verfahren steriles Saatgut produziert wird?

Wenn ja, um welche Forschungsprojekte handelt es sich, wie viel Haushaltsmittel fließen in die Projekte, und was ist das Ziel derartiger Forschungsprojekte?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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