Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Situation von Bildung und Forschung
der Abgeordneten Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), Kai Boris Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich die Regierungsparteien auf eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung verständigt. Die verabredeten verfassungsrechtlichen Veränderungen würden erhebliche Auswirkungen auf die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie auf die Kompetenzen und das Zusammenwirken von Bund und Ländern in diesen Bereichen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Allgemeine Bewertung
II. Auswirkungen der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Hochschulbau
III. Abschaffung von Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) (Bildungsplanung und Förderung der Forschung) und Ersatz durch Artikel 91b neu GG (Forschungsförderung von überregionaler Bedeutung)
IV. Änderung der Möglichkeiten für die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes (Ersetzung des Artikels 104a GG durch 104b neu).
V. Abschaffung der Rahmengesetzgebung für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Artikel 75 Abs. 1a GG) und Einführung einer Abweichungsgesetzgebung für den Hochschulbereich (Artikel 72 Abs. 3 Nr. 6 neu GG)
Fragen36
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Verfassungsänderungen auf die Qualitätssicherung und das Ziel der Qualitätsverbesserung im Hochschul- und im Bildungsbereich in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der geplanten Verfassungsänderungen auf das Verfassungsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den einzelnen Bundesländern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der geplanten Verfassungsänderungen auf das Ziel, die Anzahl der Studienanfänger zu erhöhen und einer wachsenden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern ein erfolgreiches Hochschulstudium zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Verfassungsänderungen auf das Ziel, einen europäischen Bildungs- und Hochschulraum zu schaffen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob die Länder die Bundesmittel, die bis 2013 für den Hochschulbau an die Länder fließen sollen, mit den entsprechenden Landesmitteln ergänzen werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Finanzierung des Hochschulbaus durch die Länder nach Auflösung der GA ein?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen für den Hochschulbau ein, wenn ab 2013 die Mittel aus der o. g. GA ohne Zweckbindung an die Länder fließen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Frage, ob die Länder die ihnen zufließenden Mittel auch nach der Aufhebung der Zweckbindung für den Hochschulbau einsetzen werden?
Welche langfristigen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung aus der Auflösung der GA auf den Hochschulbau in Deutschland?
Welche Rolle kann nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft noch dem Wissenschaftsrat im Zusammenhang mit dem Hochschulbau zukommen?
Wie wird das zukünftige Antragsverfahren für die Länder ausgestaltet sein?
Können alle bereits bewilligten Bauvorhaben trotz Abschaffung der GA Hochschulbau noch durchgeführt werden?
Wie soll zukünftig Evaluation und Qualitätssicherung im Bereich Hochschulbau erfolgen?
Welche gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern zugunsten von Hochschulen werden auf Basis des geplanten Artikels 91b neu GG noch möglich sein?
Trifft es zu, dass Sach- und Personalausgaben, wie sie durch Hochschulsonderprogramme in der Vergangenheit gemeinsam finanziert wurden, nach der geplanten Verfassungsänderung nicht mehr finanziert werden können?
Wenn nein, wie sieht die Bundesregierung die Auswirkungen des geplanten Artikels 91b neu GG auf die Möglichkeit, zukünftig gemeinsame Sonderprogramme für die Hochschulen auf den Weg zu bringen?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass in Zukunft noch
a) Frauenförderprogramme in der Wissenschaft,
b) Programme zur Förderung der Fachhochschulen,
c) Programme zur Verbesserung der Lehrqualität in der Wissenschaft und
d) Programme zur Unterstützung der Lehranforderungen durch die Umstellung auf BA- und MA-Abschlüsse an den Hochschulen möglich sind?
Wie steht die Bundesregierung zu Befürchtungen, dass finanzschwache Länder ihr Bildungssystem trotz des Wissens um Schwachstellen nicht ausreichend reformieren können?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese Länder zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Welche Aufgaben bleiben der Bund-Länder-Kommission (BLK) für Bildungsplanung und Forschungsförderung nach der Föderalismusreform?
Welche ihrer Verfahren sollen wie geändert werden?
Welche laufenden BLK-Programme werden zu Ende geführt, und wie können erfolgreiche BLK-Programme auf Länderebene fortgeführt werden?
Wie kann der Bund sich zukünftig weiterhin an nationaler Bildungsforschung und der Umsetzung der Erkenntnisse beteiligen?
Wie viele gemeinsam finanzierte Projekte für Großgeräte über der laut Begleittext vorgesehenen Bagatellgrenze von 5 Mio. Euro hat es seit dem Jahr 2000 gegeben, welche waren es und in welchen Bundesländern wurden diese Projekte verwirklicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass nach der vorgeschlagenen Verfassungsreform der Bund auch für Forschungsvorhaben im Bereich der Projektförderung, die er alleine finanziert, die Zustimmung von mindestens 13 Bundesländern einholen muss?
Wenn nein, wie ist die Einschätzung der Bundesregierung in Bezug auf die Auswirkungen der geplanten Änderung des Artikels 91b GG auf die Forschungsförderung des Bundes inkl. der Projektförderung?
Welches soll in Zukunft die verfassungsrechtliche Grundlage für die alleinige Projektförderung durch den Bund sein?
Welches sollte nach Auffassung der Bundesregierung Ziel und Regelungsinhalt eines Forschungsförderungsgesetzes auf Grundlage von Artikel 74 Abs. 1 Nr. 13 GG sein, das laut Koalitionsvereinbarung geprüft werden soll?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Forschungsförderungsgesetz eine ausführende Bundesbehörde erforderlich machen würde? Wenn nein, wie ist die Auffassung der Bundesregierung zu dieser Frage? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erforderlichkeit (Artikel 72 Abs. 2 GG) eines solchen Gesetzesvorhabens?
Wie soll unter den Bedingungen der Föderalismusreform eine gezielte Förderung der Forschungslandschaft im Osten stattfinden?
Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung das Ziel der Veränderung des Artikels 104a GG, mit der die Möglichkeiten des Bundes, Hilfen für Investitionen in den Ländern zu gewähren, beschränkt werden?
Welche Konsequenzen sind nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund der Tatsache zu erwarten, dass Investitionsprogramme für den Schulbereich wie das derzeit noch laufende 4-Mrd.-Euro-Ganztagsschulprogramm nach der geplanten Verfassungsänderung nicht mehr neu aufgelegt werden können? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung dieser Veränderung auf das Bildungswesen, insbesondere auf den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen nach dem Auslaufen des o. g. Programms?
Sind andere neue Investitionsprogramme, z. B. für den Hochschulbereich auf Basis des Artikels 104a alt oder des 104b GG neu geplant, und wenn ja, welche, mit welchen Förderzielen und welchen Fördergegenständen?
Welches Ziel verfolgt die geplante Verfassungsänderung, den Bundesländern bei der Regelung von Zugang und Abschlüssen an Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, von der Bundesregelung abweichende Landesregelungen zu treffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen dieser geplanten Änderung auf die Mobilität von Studierenden und akademisch ausgebildetem Personal in Deutschland?