Einsatz verdeckter Ermittler und Straftatbestände
des Abgeordneten Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Vorwurf erhoben, verdeckte Ermittler der Polizei bewegten sich am Rande der Legalität, ja überschritten diese bisweilen. Das strafprozessuale Instrument des verdeckten Ermittlers ist vom Bund in die Strafprozeßordnung eingeführt worden. Es war geplant, daß bei der Rechtstatsachensammelstelle des Bundeskriminalamtes die Tätigkeit der verdeckten Ermittler ausgewertet wird. Es liegt im Interesse des Deutschen Bundestages, von der Bundesregierung und den Ländern zu erfahren, inwieweit sich diese gesetzliche Regelung in der Praxis bewährt hat oder ob sie evtl. als zur Verbrechensbekämpfung ungeeignetes Instrument zurückzunehmen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Werden bei der Rechtstatsachensammelstelle des Bundeskriminalamtes über die Tätigkeit der verdeckten Ermittler Erkenntnisse gesammelt?
Wie viele verdeckte Ermittler arbeiten derzeit für die Polizeien und Dienste des Bundes, und wie viele für die der Länder?
Wie hat sich die Zahl der verdeckten Ermittler in den letzten fünf Jahren auf der Ebene des Bundes und auf der Ebene der Länder entwickelt?
Wie viele von diesen verdeckten Ermittlern sind verbeamtete, wie viele sind im Angestelltenverhältnis beschäftigt, und wie viele arbeiten auf freiberuflicher Basis?
Gegen wie viele dieser verdeckten Ermittler war im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor ihrer Einstellung in den Polizeidienst bzw. vor Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit für die Sicherheitsbehörden ein Ermittlungsverfahren anhängig?
Gegen wie viele dieser verdeckten Ermittler wurde im Zeitraum der letzten fünf Jahre während ihrer Tätigkeit für die Polizeien und Dienste des Bundes bzw. der Länder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wie viele verdeckte Ermittler sind in den letzten fünf Jahren vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden?
Wie viele verdeckte Ermittler sind in den letzten fünf Jahren im Verlauf ihrer Tätigkeit in einem Strafverfahren verurteilt oder mit Disziplinarverfahren belegt worden?