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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bundesanstalt für Gewässerkunde (G-SIG: 13012122)

Aufgaben der Bundesanstalt, Funktion im Rahmen der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, Projektaufträge an die Bundesanstalt, Haushaltsmittel für die Bundesanstalt, Wahrnehmung von Umweltaufgaben

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

03.01.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/645905. 12. 96

Bundesanstalt für Gewässerkunde

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundeshaushaltsgesetz beschreibt die Aufgaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde unter anderem als wissenschaftliches „Institut des Bundes für die Forschung auf den Gebieten Gewässerkunde, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz", das die Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen in Grundsatz- und Einzelfragen berät.

Sie soll dabei insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • „Klärung und Lösung von Zielkonflikten zwischen Verkehrsaufgaben einerseits und (...) ökologischen Funktionen von Bundeswasserstraßen andererseits,
  • Erarbeitung von Grundlagen für Umweltverträglichkeitsuntersuchungen.

Mit Hilfe des Meßprogramms zur Überwachung der Gewässergüte grenzüberschreitender Flüsse sowie von Küstengewässern werden der Bundesrepublik Deutschland zufallende Aufgaben aus internationalen Übereinkommen und Verpflichtungen erfüllt.

Dazu gehören insbesondere die Übereinkommen zum Schutze des Rheins, der Mosel, der Saar sowie der Elbe vor Verunreinigungen und der Verhütung der Meeresverschmutzung von Land aus sowie die Verpflichtungen aus dem Internationalen Hydrologischen Programm der UNESCO. Mit der Durchführung des Meßprogramms ist die Bundesanstalt für Gewässerkunde beauftragt."

Laut Aussage des Bundesministeriums für Verkehr vom August 1994 gelten die Ansprüche, die sich aus dem Umweltinformationsgesetz ergeben, nicht für die Behörden der Verkehrsverwaltung, sondern nur für diejenigen Stellen, deren Hauptaufgabe die Wahrnehmung von Umweltschutzaufgaben ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Ist die Wahrnehmung von Aufgaben des Umweltschutzes im Sinne dieser Aussage eine Hauptaufgabe der Bundesanstalt für Gewässerkunde?

Wenn nein, welche Hauptaufgabe hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde statt dessen?

2

Ist die Bundesanstalt für Gewässerkunde eine Behörde der Bundesverkehrsverwaltung im Sinne der o. g. Aussage des Bundesministeriums für Verkehr?

a) Wenn ja, aufgrund welcher Informationen werden Abwägungen bezüglich bestehender Zielkonflikte vorgenommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

3

Auf welche Weise wird der freie Zugang zu den Umweltinformationen der Bundesanstalt für Gewässerkunde gemäß Umweltinformationsgesetz sichergestellt?

4

Ist die Bundesanstalt für Gewässerkunde Bestandteil der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundesministeriums für Verkehr?

a) Wenn ja, worauf gründet sich das Mandat der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes zur Wahrnehmung der genannten Umweltaufgaben?

b) Warum wurden bzw. werden diese Aufgaben einschließlich der Bundesanstalt für Gewässerkunde nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugewiesen?

5

Wie wird die notwendige Unabhängigkeit der Forschungs- und gutachterlichen Arbeiten der Bundesanstalt für Gewässerkunde gewährleistet, wenn die Leitung der Bundesanstalt für Gewässerkunde aus der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundesministeriums für Verkehr gewonnen wird?

6

Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung die Abhängigkeit der Bundesanstalt für Gewässerkunde dahin gehend zu vervollständigen, daß die Bundesanstalt für Gewässerkunde im Zuge von Neuorganisation, Verwaltungsreform bzw. Sparmaßnahmen aufgelöst oder vollständig in die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundesministeriums für Verkehr integriert wird?

7

Zu welchen Anteilen wird die Bundesanstalt für Gewässerkunde von welchen Ministerien beauftragt?

8

Welche Aufträge erhielt die Bundesanstalt für Gewässerkunde von wem in den Jahren 1985 bis 1995, aufgeschlüsselt nach Auftrag, Auftraggeber und Auftragsbezeichnung pro Jahr?

9

Wie hat sich die Erteilung von Projektaufträgen seit 1985 entwickelt?

10

Zu welchen Ministerien besteht eine Weisungsbindung der Bundesanstalt für Gewässerkunde?

a) Aus gegebenenfalls welchen Gründen ist diese Weisungsbindung auf eines oder wenige Ministerien beschränkt?

b) Auf welche Sachverhalte beziehen sich die vorhandenen Weisungsbindungen, welche Sachverhalte bleiben davon unberührt?

11

Welche Haushaltsmittel aus welchen Einzelplänen sind für die Bundesanstalt für Gewässerkunde seit Gründung aufgewendet worden?

12

Wie hoch waren die im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr) für die Bundesanstalt für Gewässerkunde ausgewiesenen Mittel aufgeschlüsselt nach Sach-, Personal- und Projektmitteln jährlich seit 1985?

a) Welche konkreten Projekte mit welcher Aufgabenstellung sind in diesem Zeitraum mit welchen Mitteln (projektbezogene Aufschlüsselung erbeten) durchgeführt worden?

b) Wie hoch ist ebenfalls für diesen Zeitraum die Quote der Mittelrückflüsse in den Bundeshaushalt?

13

Über wie viele Beschäftigte welcher Besoldungsgruppen verfügt die Bundesanstalt für Gewässerkunde seit Gründung (Aufschlüsselung nach Jahren, Geschlecht und Ressortverteilung)?

Bonn, den 4. Dezember 1996

Gila Altmann (Aurich) Steffi Lemke Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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