Kürzungen im Bereich des Jugendaustausches mit südosteuropäischen Staaten
der Abgeordneten Gernot Erler, Christel Hanewinckel, Anni Brandt-Elsweier, Edelgard Bulmahn, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Uwe Göllner, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Ingrid Holzhüter, Eike Hovermann, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Dorle Marx, Heide Mattischeck, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Günter Rixe, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Angelica Schwall-Düren, Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes 1997 ist nach Plänen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) offenbar beabsichtigt, die Mittel für den Jugendaustausch mit denjenigen Ländern zu streichen, mit denen keine Verpflichtungen aufgrund bilateraler Regierungsabsprachen bestehen. Davon betroffen sind vor allem die Staaten Albanien, Bulgarien, Rumänien und die Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Die Sonderförderung für den Jugendaustausch mit den genannten Staaten soll in Zukunft auf Fachprogramme gemäß Nr. 4.4.2 der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans (RL-KJP) beschränkt werden. Für eine Förderung des Jugendaustausches in Form von Jugendbegegnungen mit diesen Ländern ist nach Aussage des BMFSFJ kein finanzieller Spielraum mehr gegeben. Damit ist zu befürchten, daß der ohnehin schwach ausgeprägte Jugendaustausch mit diesen Ländern ganz zusammenbricht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem Jugendaustausch mit den Staaten Albanien, Bulgarien, Rumänien und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens bei?
Wie hoch war die Förderung des Jugendaustausches (nach Ländern aufgelistet) seit 1990 mit den genannten Staaten?
Wie viele Mittel sind für internationale Begegnungsmaßnahmen mit den genannten Ländern für 1997 vorgesehen?
Werden die wachsenden Haushaltsdefizite zum Anlaß genommen, sich aus der Förderung von internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen mit Staaten Südosteuropas zu verabschieden?
Trifft es zu, daß auf eine bilaterale Regierungsabsprache mit Bulgarien verzichtet worden ist aufgrund des abgeschlossenen Kulturabkommens vom 19. März 1996, und welcher Stellenwert wird nunmehr Artikel 11 des Kulturabkommens beigemessen?
Was verspricht sich die Bundesregierung davon, den Jugendaustausch mit den genannten Ländern 1997 nicht mehr zu fördern, die internationale Arbeit mit Fachkräften aus diesen Ländern gemäß Nr. 4.4.2 RL-KJP des Bundes aber weiter zu fördern?
Wie viele Mittel sind in den letzten Jahren in die Förderung solcher Fachkräfteschulungen nach Nr. 4.4.2 RL-KJP geflossen, und wie schätzt die Bundesregierung den Effekt dieser Fachkräfteschulung für den Aufbau von Jugendhilfestrukturen in den betreffenden Ländern ein?
Glaubt die Bundesregierung, daß Fördermittel für die Ausbildung von Fachkräften effizient eingesetzt sind, wenn die in der Fachausbildung kooperierenden Partner keine Möglichkeit haben, ihre Fachkenntnisse auch in gemeinsamen Maßnahmen des Jugendaustausches anzuwenden, zu erproben und zu evaluieren?
Womit rechtfertigt die Bundesregierung, daß unter Inanspruchnahme der Ausnahmeklausel die Abrechnung von Fahrt-/Flugkosten für Teilnehmer aus den GUS-Staaten bei Jugendbegegnungsmaßnahmen anerkannt werden, nicht aber bei Teilnehmern aus den südosteuropäischen Ländern?
Sind der Bundesregierung Probleme bei der Visaerteilung von Teilnehmern an vom Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderten Maßnahmen bekannt, und wenn ja, was gedenkt sie, zur Erleichterung und Beschleunigung der Visaerteilung bei entsprechend geförderten Maßnahmen zu tun?