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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Potentieller Einsatz von Fallschirmjägern der Bundeswehr gegen Demonstranten (G-SIG: 13012499)

Konfrontative Begegnungen zwischen Bundeswehrvertretern und Demonstranten während der Übung "Jäger 96" im Oktober 1996 im Nationalpark Sächsische Schweiz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

24.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/768412. 05. 97

Potentieller Einsatz von Fallschirmjägern der Bundeswehr gegen Demonstranten

der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Antje Hermenau, Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Trotz eindringlicher Proteste von Umweltverbänden, Anwohnern, Erholungssuchenden und politischen Repräsentanten, hat die Bundeswehr im Oktober 1996 in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz die Lehrübung „Jäger 90" abgehalten. Dabei kam es auch zu konfrontativen Begegnungen zwischen Bundeswehrvertretern und Demonstranten. Unter der Überschrift „Mit der Faust in der Tasche gelassen geblieben" zitierte die Sächsische Zeitung am 17. Oktober 1996 eine öffentliche Stellungnahme von Oberst G.: „ ,Das ist ja kein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung gewesen, der da demonstriert hat. Das waren ein paar motivierte, übermotivierte Leute und ein paar Berufschaoten.' (...) Brigadechef G. gab anschließend immerhin zu, um professionelle Gelassenheit gerungen zu haben. ,Wir hätten das Problem schnell gelöst, wenn wir nicht sehr, sehr an uns gehalten hätten.' Mit der ,Faust in der Tasche' habe er sich einen entsprechenden Befehl an seine Soldaten verkniffen, sagte Oberst G. vor Journalisten."

Laut Mitschnitt der Pressekonferenz am 16. Oktober 1996 zog Oberst G. bei der Auseinandersetzung mit den Demonstranten den Einsatz von Fallschirmjägern in Betracht: „Also wir hätten dieses Problem sehr schnell gelöst, glauben Sie uns das. Wenn wir nicht sehr, sehr, sehr hart an uns gehalten hätten. Wenn ich meinem Fallschirmjägerbataillon oder einer Fallschirmjägerkompanie gesagt hätte: ,Kameraden, treten nach hinten zur Pause weg und löst dieses Problem', es wäre in fünf Minuten gelöst gewesen. Wir haben, ich habe sehr die Faust in der Tasche geballt, um einen solchen Befehl und ein solches Kommando nicht zu geben. Wir wollen eben nicht diese Bilder in der Presse. Wir wollen uns nicht mit der Bevölkerung anlegen. Aber die Bundeswehr ist da nicht verlegen, in einer solchen Situation, das würden Sie uns abnehmen. Wir werden mit anderen Situationen fertig als mit diesen. "

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welches Ausbildungsszenario lag der Übung „Jäger 96" zugrunde?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, daß durch das (Fehl-)Verhalten einzelner Bundeswehrangehöriger die Zivilbevölkerung während des Manövers einer latenten Gefährdung ausgesetzt war - so konnten sich z. B. zwei Wanderer am 14. Oktober 1996 gegen 13.10 Uhr nur mühsam vor zwei Wiesel-Panzern vom nicht dahingehend markierten ,Grundweg' retten -, und wenn nein, warum nicht?

3

Inwieweit werden Offiziere und Soldaten auf den Umgang bzw. zu erwartenden Protest von seiten der Bevölkerung vorbereitet?

4

Auf welcher rechtlichen Grundlage ist ein Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung möglich, und war nach Meinung der Bundesregierung ein solcher Fall bei der Demonstration gegen die Bundeswehrübung in der Sächsischen Schweiz gegeben?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die zitierten Äußerungen eines offiziellen Vertreters der Bundeswehr hinsichtlich eines scheinbar in Erwägung gezogenen Einsatzes von Fallschirmjägern gegen friedliche und gewaltfreie Protestanten?

6

Hat nach Auffassung der Bundesregierung das Ansehen der Bundeswehr durch die öffentlichen Äußerungen von Oberst G. Schaden genommen?

7

Inwieweit mußte sich Oberst G. für seine Presseäußerung gegenüber seinen Vorgesetzten rechtfertigen bzw. wurde er disziplinarisch gerügt?

Wenn nein, warum nicht?

8

Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung die Kompanien der Fallschirmjägerbataillone der Bundeswehr auf Grund ihrer „Problemlösungskompetenz" für den Einsatz gegen Demonstranten geeignet bzw. eher geeignet als andere Einheiten, und warum?

9

Wie werden die Fallschirmjäger der Bundeswehr während ihrer Ausbildung auf den Einsatz gegen bzw. den Umgang mit Zivilisten in Krisengebieten bzw. in der Bundesrepublik Deutschland vorbereitet?

10

Hätten nach Auffassung der Bundesregierung die Fallschirmjäger einen entsprechenden Befehl von Oberst G. zum Einsatz gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten verweigern müssen oder lediglich verweigern können, und inwieweit wird bei der Bundeswehr das Verweigern rechtlich fragwürdiger Befehle geübt?

11

Ist/war Oberst G. Teil der für besonders heikle Konfliktregionen vorgesehenen Krisenreaktionskräfte der Bundeswehr, und beabsichtigt die Bundesregierung militärische Führungspersonen, die bereits in einer Situation mit ca. 50 gewaltfreien Demonstranten zur gewaltsamen Eskalation neigen, die Verantwortung für den Einsatz in weit sensibleren Konflikten anzuvertrauen?

12

Welche Umweltschäden hat der Einsatz der Bundeswehr in der Sächsischen Schweiz nach Kenntnis der Bundesregierung verursacht, und in welcher Höhe wurden bisher Schadensregulierungsforderungen beantragt?

13

Ist die Bundesregierung bereit, dem Antrag des BUND Sächsische Schweiz zu folgen und die Nationalparkregion LSG Sächsische Schweiz zum Ausschlußgebiet für Bundeswehrübungen zu machen?

Wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung auch künftig die Absicht, die Bundeswehr bzw. fremde Streitkräfte zu weiteren Manövern in die hochsensible Erosionslandschaft Sächsische Schweiz zu schicken, und wenn ja, wann und für welche Übungen?

15

Welche geologischen, klimatischen oder sonstigen Gegebenheiten machen die Sächsische Schweiz für die Übungen der Bundeswehr unverzichtbar, und für welche Konfliktregionen/ -situationen ist die entsprechende Ausbildung/Übung nach Auffassung der Bundeswehr besonders geeignet?

Bonn, den 6. Mai 1997

Winfried Nachtwei Antje Hermenau Annelie Buntenbach Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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