Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten
der Abgeordneten Gerd Andres, Leyla Onur, Doris Barnett, Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Ursula Burchardt, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Peter Dreßen, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Konrad Gilges, Angelika Graf (Rosenheim), Karl-Hermann Haack (Extertal), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Renate Jäger, Siegrun Klemmer, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Erika Lotz, Dorle Marx, Ulrike Mascher, Angelika Mertens, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Doris Odendahl, Adolf Ostertag, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Pforzheim), Regina Schmidt-Zadel, Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Lisa Seuster, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Franz Thönnes, Hans-Eberhard Urbaniak, Ute Vogt (Meschede), Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland, die Geburt von Kindern aus Migrantenfamilien und binationalen Ehen sowie die Globalisierung der Weltwirtschaft lassen die Anzahl der Menschen, die nicht in ihrer ursprünglichen „Heimat" oder im Heimatland ihrer Eltern ein Zuhause finden, anwachsen. Mehrere Untersuchungen zeigen, daß Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung spezifischen Problemen gegenüberstehen und vielfach benachteiligt sind. Einige dieser Probleme sind sicherlich auf objektive Schwierigkeiten, wie z. B. unzureichende Sprachkenntnisse, unzureichende Schul- und Berufsausbildung oder den Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben aufgrund eigener traditioneller Sitten und Gebräuche zurückzuführen.
Darüber hinaus werden Migrantinnen und Migranten jedoch in vielfältiger Weise gesellschaftlich ausgegrenzt. Dies äußert sich z. B. bei der Schulausbildung, bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen (siehe Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer), wie auch auf vielen anderen Gebieten des täglichen Lebens.
Bisher hat die Bundesregierung rechtliche Mittel nur gegen rassistisch motivierte Gewalttaten, nicht aber gegen alltägliche gesellschaftliche Diskriminierungen befürwortet. Diese werden häufig toleriert und als rechtmäßig akzeptiert. Das bereitet rassistischen Denkern Boden und gefährdet die innere Stabilität unserer Gesellschaft.
Viele gesellschaftliche Gruppen weisen seit Jahren darauf hin, daß gerade alltägliche Diskriminierung ein ernstes Hindernis für die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft unseres Landes darstellt und die Bildung einer Zweiklassengesellschaft fördert. ("Antidiskriminierungsgesetzgebung zum Schutz der Migranten", Fassung März 1996, Migration for Employment Branch, International Labour Office Geneva).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie bewertet die Bundesregierung die Studie „Arbeitsmarkt/ Diskriminierung gegenüber ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland" des Internationalen Arbeitsamtes, die bereits 1995 zu dem Schluß kam, daß „die bestehenden Vorschriften den Gastarbeitern zu wenig Schutz vor den alltäglichen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt gewähren"?
Teilt die Bundesregierung die in der Studie vertretene Auffassung, daß Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt ein wesentlicher Faktor für gesellschaftliche Integration überhaupt, also insbesondere auch von Migrantinnen und Migranten deutscher und ausländischer Nationalität ist?
Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere das Ergebnis der Studie, wonach vor allem in den Bereichen Dienstleistungen und Handel ausländische Bewerberinnen und Bewerber schlechtere Chancen haben als Deutsche (Im Dienstleistungssektor wurden türkische Bewerberinnen und Bewerber in 23,1 % der Fälle gegenüber den deutschen benachteiligt; in den Tätigkeitsbereichen, bei denen der Beschäftigte unmittelbar Kontakt zum Kunden hat, z. B. bei Versicherungen, Banken und sonstigem Außendienst, waren es sogar 40,9 %)?
Aus welchen Gründen konnten nach Meinung der Bundesregierung die prozentual niedrigsten Fälle von Diskriminierung im Baugewerbe (7,7 %) sowie in der Gastronomie (5,6 %) festgestellt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlich hohen Diskriminierungsraten in privaten Betrieben (25 %) und halböffentlichen Einrichtungen (3,7 %)?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß ausländische Migrantinnen und Migranten als Bewerberinnen und Bewerber in Kranken- und Pflegeeinrichtungen so gut wie keine Diskriminierungen hinnehmen müssen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der ILO-Studie, daß Diskriminierung nicht nur ein gesellschaftliches, sondern zugleich auch ein rechtliches Problem darstellt, und daß umfassender Rechtsschutz für die Betroffenen nur im Wege einer eigenständigen gesetzlichen Regelung erreicht werden kann?
Stellen nach Meinung der Bundesregierung Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten im Bereich des Privatrechts Verstöße gegen Artikel 3 Abs. 3 GG dar?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und geboten, das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Abs. 3 GG in ein einfachrechtliches Verbot der Benachteiligung umzusetzen und für bestimmte schwerwiegende Bereiche im einzelnen auszugestalten?
Welche Vorschriften des geltenden privaten und öffentlichen Rechts enthalten nach Meinung der Bundesregierung diskriminierende Regelungen zu Lasten von Migrantinnen und Migranten?
Hält die Bundesregierung ihre Abänderung für nötig?
Welche Instrumente könnten nach Meinung der Bundesregierung eingeführt werden, um Benachteiligungen durch Verwaltungen oder im privaten Rechtsverkehr einzudämmen?
Wie gedenkt die Bundesregierung internationale Verpflichtungen und unterzeichnete Abkommen, insbesondere auch das „Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" vom 7. März 1966, zu erfüllen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „Europäischen Initiative gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" für das Zusammenleben und -arbeiten der verschiedenen in Deutschland lebenden Nationen und Kulturen?