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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Auswirkungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf die Wahrnehmung von Meister-, Techniker- und vergleichbaren Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen (G-SIG: 13013013)

Aufgewendete Mittel, Haushaltsansätze, Zahl der Anträge, Höhe der Unterhaltsbeiträge und Darlehen, Zuschüsse zur Kinderbetreuung, Anteil der Frauen, Alterstruktur, angestrebte Fortbildungsabschlüsse, Staatsangehörigkeit, Angebot an Fortbildungsmaßnahmen, Gründung oder Übernahme von Unternehmen durch AFBG-geförderte Teilnehmer an Meisterprüfungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

05.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/967214. 01. 98

Auswirkungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auf die Wahrnehmung von Meister-, Techniker- und vergleichbaren Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen

der Abgeordneten Heinz Schmitt (Berg), Franz Thönnes, Günter Rixe, Edelgard Bulmahn, Klaus Barthel, Tilo Braune, Ursula Burchardt, Dr. Michael Bürsch, Hans Büttner (Ingolstadt), Wolf-Michael Catenhusen, Peter Enders, Lothar Fischer (Homburg), Stephan Hilsberg, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Doris Odendahl, Dr. Edelbert Richter, Gudrun Schaich-Walch, Dieter Schanz, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Bodo Seidenthal, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Jörg Tauss, Margitta Terborg, Wolfgang Thierse, Reinhard Weis (Stendal), Verena Wohlleben, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nachdem die Bundesregierung 1993 die Aufstiegsfortbildung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes beseitigt hatte, wurde 1996 mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ein unzulänglicher Wiedereinstieg in die Aufstiegsfortbildungsförderung geschaffen: Die Förderung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen berücksichtigt die Situation der vielfach bereits beruflich etablierten, verheirateten Fortbildungswilligen in den Fördersätzen, den Bestimmungen zur Einkommensanrechnung und bei den Darlehensbestimmungen nicht angemessen. Sie ist auch hinsichtlich der im Gesetz offen gelassenen Durchführung unzulänglich.

Eine angemessene Förderung unabhängig von der Herkunft, der sozialen Lage und dem Geschlecht ist nicht nur für die an beruflicher Aufstiegsfortbildung Interessierten und für die Weiterbildungsträger von erheblicher Bedeutung: Qualifikation ist einer der entscheidenden Schlüssel für die Innovationsfähigkeit der Gesellschaft. Auch kann die Förderung von Meisterkursen im Rahmen des AFBG den Generationswechsel im Handwerk und Mittelstand fördern.

Zwischen den Prognosen der Bundesregierung in den beiden Gesetzgebungsverfahren und der tatsächlichen Inanspruchnahme des Gesetzes klafft eine erhebliche Lücke: Der Finanzaufwand für die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz wurde von der Bundesregierung „auf Grundlage von im Jahresdurchschnitt 90 000 dem Grunde nach förderungsfähigen Teilnehmern" (Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 13/3023, Seite 3; s. auch Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. auf Drucksache 13/3698) ermittelt. Insgesamt sind seit der Verkündung des Gesetzes am 23. April 1996 jedoch nicht „mehr als 55 000 Anträge auf Förderung gestellt worden" (Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD „Lebensbegleitendes Lernen: Situation und Perspektiven der beruflichen Weiterbildung", Drucksache 13/8527, Seite 20). Über die Zahl der Geförderten wurde damit nichts ausgesagt. Ob daher der zuständige Bundesminister in seinem Presse-Info vom 17. März 1997 die Situation korrekt einschätzt, wenn er erklärt, das AFBG „entwickelt sich zu einer echten Erfolgsstory", ist zu hinterfragen. So wurde im Gesetzgebungsverfahren von verschiedenen Seiten als Alternative die Rückkehr zur bewährten AFG-Förderung gefordert. Die Differenz zwischen Ankündigungen und Erfolgsmeldungen einerseits und der tatsächlichen Leistung des Gesetzes andererseits bedarf der Aufklärung. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz die Durchführung allein den Ländern überläßt. Die Entscheidung hierüber wurde von der Bundesregierung nicht aus sachlichen Erwägungen getroffen, sondern zur Vermeidung der Zustimmungspflicht des Bundesrates zu dem Gesetz im zweiten Durchlauf, nachdem sie nicht bereit war, den im Vermittlungsausschuß gefundenen Kompromiß zu akzeptieren.

Die Beauftragung unabhängiger Sachverständiger mit der Evaluation des Gesetzes, wie sie bei der Beschlußfassung im Deutschen Bundestag von der Fraktion der SPD vorgeschlagen worden war, wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Mit einer ersten Bundesstatistik könne voraussichtlich frühestens im September 1997 gerechnet werden, hat die Bundesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage „Lebensbegleitendes Lernen: Situation und Perspektiven der beruflichen Weiterbildung" mitgeteilt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Mittel wurden im Rahmen des AFBG bisher aufgewendet, welche Anteile entfielen dabei auf den Bund, die einzelnen Länder und die Deutsche Ausgleichsbank, bezogen auf einzelne Kalenderjahre und aufgeschlüsselt nach Zuschüssen und Darlehen?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Ansätze für das AFBG in den Haushalten des Bundesministeriums für Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie in den Jahren 1997 und 1998, und welche Kalkulationen liegen der mittelfristigen Finanzplanung wie begründet für die Folgejahre zugrunde?

3

Hält die Bundesregierung die Absenkung des Haushaltsansatzes 1998 im parlamentarischen Verfahren der Haushaltsaufstellung vor diesem Hintergrund für sachlich gerechtfertigt? Wenn nein, warum nicht?

4

Wie erklärt die Bundesregierung gegenüber den bei der parlamentarischen Beratung der Gesetzentwürfe zugrunde gelegten Schätzungen die tatsächliche Inanspruchnahme des Gesetzes?

5

Wie viele Anträge sind seit Verkündung des Gesetzes in den Jahren 1996 und 1997 gestellt worden, insgesamt und aufgeschlüsselt nach

a) Geschlecht,

b) Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen,

c) Fortbildungsziel,

d) Familienstand bei Vollzeitmaßnahmen,

e) Dauer der Förderung?

6

Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller waren zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos (Aufschlüsselung wie in Frage 5)?

7

Wie viele Anträge wurden 1996 bzw. 1997 bewilligt, aufgeschlüsselt nach Ländern und den Kategorien in Frage 5? Wie erklärt die Bundesregierung Differenzen zwischen Antragstellung und Bewilligung sowie eventuelle regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme des Gesetzes?

8

Wie hoch war bzw. ist in den einzelnen Jahren bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Aufstiegsfortbildungen in Vollzeitform der durchschnittliche Unterhaltsbeitrag im Monat, darunter der Zuschußanteil, und wie verteilten sich die Unterhaltsbeiträge auf Bewilligungen unter 100, 200, 1 000 DM und darüber?

9

Wie hoch war bzw. ist der durchschnittliche Maßnahmebeitrag (Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern

a) an Vollzeitmaßnahmen,

b) an Teilzeitmaßnahmen?

10

Wie hoch waren 1996 und 1997 die Zahl und der Anteil der Förderungsfälle, in denen ein Zuschuß zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung gewährt wurde, aufgeschlüsselt nach Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Vollzeitmaßnahmen?

11

Wie erklärt die Bundesregierung die deutliche Unterrepräsentation von Frauen bei den Geförderten, und was gedenkt sie gegebenenfalls an Ausgleichsmaßnahmen zu verwirklichen?

12

Wie ist die Altersstruktur der Geförderten, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Struktur, nicht zuletzt im Hinblick auf die Verwirklichung des Zieles, lebensbegleitendes Lernen für alle zu ermöglichen?

13

Welche Fortbildungsabschlüsse wurden bzw. werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Geförderten angestrebt, wie erklärt die Bundesregierung die Dominanz von Fördermaßnahmen im Handwerksbereich, und was gedenkt sie zu tun, um die Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen in anderen Bereichen gezielt zu fördern?

14

Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller bzw. Geförderte haben eine deutsche bzw. andere Staatsangehörigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 7, § 8 Abs. 2 bzw. 3 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?

15

Wie hat sich seit 1990 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungs- und Meisterprüfungen entwickelt, und wie hoch war dabei jeweils der Anteil der nach dem AFG, dem zwischenzeitlichen Darlehensprogramm bzw. nach dem AFBG Geförderten?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung und insbesondere Auswirkungen der staatlichen Förderung auf die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungs- und Meisterprüfungen? Welche empirischen Befunde zu den Auswirkungen legt die Bundesregierung hierbei zugrunde?

17

Welche Auswirkungen des AFBG auf das Angebot an Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen, insbesondere die Trägerstruktur und Qualität, hat die Bundesregierung festgestellt?

18

Hat die Bundesregierung Informationen über die Herkunft der AFBG-Geförderten, differenziert nach Betriebsgrößenklassen und Ausbildungsbereichen?

19

Wie viele AFBG-geförderte erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Meisterprüfungen haben bisher

a) ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz neu gegründet,

b) ein bestehendes Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz übernommen?

20

Sieht die Bundesregierung aufgrund der ersten Erfahrungen mit den AFBG Novellierungsbedarf hinsichtlich

a) der Bedarfssätze und Freibeträge,

b) der Abgrenzung von Maßnahmen nach dem BAföG und nach dem AFBG,

c) der Abgrenzung von AFBG-Förderung und sogenannter „Begabtenförderung berufliche Bildung"?

21

Inwieweit hält die Bundesregierung ihre Ankündigung für erreicht, daß „dem einzelnen auch in der beruflichen Bildung die volle Entfaltung seiner Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen ist" (Drucksachen 13/3023 und 13/3698)?

22

Haben sich bei der Durchführung dieses Sozialleistungsgesetzes Akzeptanzprobleme hinsichtlich der Darlehensbestimmungen und der Darlehensgewährung durch die Deutsche Ausgleichsbank ergeben?

23

Haben sich nach Auffassung der Bundesregierung Schwierigkeiten mit der Durchführung des Gesetzes ergeben, was sind die Ursachen, und wie wurden bzw. werden diese Schwierigkeiten behoben?

24

Wann wird die Bundesregierung den im Gesetzgebungsverfahren in Aussicht gestellten Erfahrungsbericht vorlegen, und welche Stellen wird sie bei der Abfassung dieses Berichts beteiligen?

Bonn, den 14. Januar 1998

Heinz Schmitt (Berg) Franz Thönnes Günter Rixe Edelgard Bulmahn Klaus Barthel Tilo Braune Ursula Burchardt Dr. Michael Bürsch Hans Büttner (Ingolstadt) Wolf-Michael Catenhusen Peter Enders Lothar Fischer (Homburg) Stephan Hilsberg Horst Kubatschka Dr. Uwe Küster Doris Odendahl Dr. Edelbert Richter Gudrun Schaich-Walch Dieter Schanz Horst Schmidbauer (Nürnberg) Bodo Seidenthal Wieland Sorge Dr. Peter Struck Jörg Tauss Margitta Terborg Wolfgang Thierse Reinhard Weis (Stendal) Verena Wohlleben Rudolf Scharping und Fraktion

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