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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bedeutungsschwund des Erziehungsgeldes (G-SIG: 13013017)

Statistische Angaben zum Erziehungsgeld

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

05.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/967815. 01.98

Bedeutungsschwund des Erziehungsgeldes

der Abgeordneten Hildegard Wester, Christel Hanewinckel, Anni Brandt-Elsweier, Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Monika Heubaum, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Margitta Terborg, Lydia Westrich, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Mit der Festsetzung des Bundeshaushalts für das Jahr 1998 ist offenbar geworden, daß die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld auch in dieser Legislaturperiode nicht anheben wird. Die Einkommensgrenzen sind damit seit 1986 nominell gleichgeblieben. Hinzu kommt, daß mit den 1993er Kürzungsgesetzen der Einkommensbegriff des Erziehungsgeldes verändert wurde. Beides führt zu dem Ergebnis, daß immer weniger Familien Erziehungsgeld erhalten.

Die Anhebung der Einkommensgrenzen ist dringend erforderlich. In den alten Bundesländern sind zwar die Nettolöhne und -gehälter seit Mitte der 80er Jahre gestiegen. Doch angesichts der ebenfalls gestiegenen Lebenshaltungskosten hat sich die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer nicht wesentlich erhöht. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß heute nur noch vier von zehn der jungen Familien das volle Erziehungsgeld von 600 DM im Monat erhalten. Vor zehn Jahren waren es noch fast neun von zehn Familien.

Als Folge immer schärfer wirkender Einkommensgrenzen blieben die tatsächlichen Ausgaben für das Erziehungsgeld in den letzten Jahren erheblich hinter der ursprünglichen Finanzplanung zurück. Im Jahr 1996 betrugen sie mit 6,95 Mrd. DM nur 84 Prozent des ursprünglich kalkulierten Ansatzes von 8,25 Mrd. DM.

Informationen über das Erziehungsgeld im Jahr 1994 brachte die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD Bundestagsfraktion „Wirtschaftliche Situation von Kindern und Familien" (Drucksache 13/6622 vom 19. Dezember 1996). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Erziehungsgeldstatistik zuletzt für das Jahr 1993 veröffentlicht (Pressemitteilung Nr. 78 vom 3. August 1995).

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Lebendgeborene gab es in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997, wie viele Mehrlinge waren darunter, und wie viele Mütter ergeben sich aus der Differenz, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

2

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im ersten Leistungsjahr (d. h. bis zum 12. Lebensmonat des Kindes.) gab es in den Jahren 1994, 1995, 1996 und 1997, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

3

Wie viele darunter waren vorher — in abhängiger Beschäftigung insgesamt sowie — in abhängiger Beschäftigung mit und ohne Erziehungsurlaub, oder — Selbständige und mithelfende Familienangehörige oder — nicht erwerbstätig, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

4

Wie viele darunter waren — verheiratet (und nicht dauernd getrennt lebend), — in nichtehelicher Partnerbeziehung lebend oder — alleinerziehend, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

5

Wie viele darunter hatten 1 Kind, 2 Kinder, 3 Kinder oder 4 und mehr Kinder, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

6

Wie viele darunter hatten bis 6 Monate und über 6 Monate Erziehungsurlaub in Anspruch genommen, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

7

Wie viele darunter hatten Erziehungsgeld nur bis zum 6. Lebensmonat des Kindes und über den 6. Lebensmonat des Kindes hinaus in Anspruch genommen, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

8

Wie viele derjenigen, die Erziehungsgeld über den 6. Lebensmonat des Kindes hinaus in Anspruch genommen hatten, erhielten ein Erziehungsgeld — zwischen 40 DM und 199 DM, — zwischen 200 DM und 399 DM, — zwischen 400 DM und 599 DM oder — von 600 DM jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

9

In wie vielen Fällen wurde das Erziehungsgeld von Müttern, Vätern und Eltern im Wechsel in Anspruch genommen, jeweils insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit?

10

Wie lauten die Ergebnisse der Fragen 2 bis 9 - mit Ausnahme der Differenzierung nach den Lebensmonaten des Kindes - für die Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im zweiten Leistungsjahr (d. h. vom 13. bis zum 24. Lebensmonat des Kindes)?

11

Wie lauten die Ergebnisse der Fragen 1 bis 10 für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder?

12

Wie sind die prozentualen Veränderungen der Ergebnisse der Fragen 1 bis 11 bezogen auf das jeweilige Vorjahr?

13

Wie hoch müßten die Einkommensgrenzen des Erziehungsgeldes heute sein, um dem Realwert von 1986 zu entsprechen (einschl. der Umstellung des maßgeblichen Einkommens vom Einkommen des vorletzten Kalenderjahres auf das aktuelle Einkommen)?

14

Wie viele alleinerziehende Empfängerinnen von Sozialhilfe der Jahre 1994, 1995 und 1996 hatten mindestens ein Kind unter zwei Jahren, insgesamt und unterschieden in deutsche und nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, sowie getrennt ausgewiesen für das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder?

15

Wie hoch war ihr Anteil an allen alleinerziehenden Müttern mit mindestens einem Kind unter zwei Jahren?

Bonn, den 15. Januar 1998

Hildegard Wester Christel Hanewinckel Anni Brandt-Elsweier Hans Büttner (Ingolstadt) Dr. Marliese Dobberthien Elke Ferner Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Angelika Graf (Rosenheim) Klaus Hagemann Monika Heubaum Ingrid Holzhüter Barbara Imhof Siegrun Klemmer Christine Kurzhals Christa Lörcher Dorle Marx Ursula Mogg Dr. Edith Niehuis Margot von Renesse Marlene Rupprecht Ulla Schmidt (Aachen) Lisa Seuster Wieland Sorge Wolfgang Spanier Dr. Peter Struck Margitta Terborg Lydia Westrich Inge Wettig-Danielmeier Verena Wohlleben Hanna Wolf (München) Rudolf Scharping und Fraktion

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