Neustrukturierung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Abgeordneten Christel Hanewinckel, Siegrun Klemmer, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Marlene Rupprecht, Ulla Schmidt (Aachen), Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1998 neu strukturiert. In der Pressemitteilung vom 14. Januar 1998 teilte das Ministerium mit, daß sich die Leitung des Hauses dafür entschieden hat, den „Aufbau der Abteilungen deutlich zu straffen und zu verschlanken". Unberührt blieb jedoch, wie die Wortwahl der Pressemitteilung bereits zeigt, die Zahl der Abteilungen und damit der Abteilungsleitungen. Eine vakante Abteilungsleitung wurde wiederbesetzt. Der Leitungsbereich des Hauses wurde erweitert. Hierarchien wurden nicht ab- sondern aufgebaut. Arbeitsabläufe wurden nicht vereinfacht. Die Selbständigkeit der Fachbereiche bzw. Fachreferate wurde nicht gestärkt. Dies widerspricht unserer Auffassung von einem „schlanken Staat".
Im Zuge der Neuorganisation wurden erhebliche Personalveränderungen vorgenommen. Großen Teilen des Personals wurden andere Aufgaben zugewiesen. Einem Teil der Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter wurde diese Funktion entzogen, während ein Teil des Personals neue, übergeordnete Funktionen erhielt.
Die neue Struktur des Ministeriums ist organisatorisch nicht stringent. In den sechs Abteilungen (Zentrale Verwaltung, Grundsätzliche und Zielgruppenübergreifende Aufgaben, Familie, Ältere Menschen, Gleichberechtigung, Kinder und Jugend) gibt es sowohl „klassische" Referate als auch - neu eingeführt - Referate, die als Arbeitsgruppe mit einer Arbeitsgruppenleitung organisiert sind. Die fachliche Zuständigkeit für den Zivildienst ist in einer Gruppenstruktur mit Gruppenleitung und zwei Referaten organisiert. Die Gruppe Zivildienst ist nicht in die Fachabteilungen eingebunden, sondern dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst unmittelbar unterstellt. Neben der Abteilungsstruktur stehen auch neue Sonderaufträge (Sonderauftrag Internationales Jahr der Senioren, Sonderauftrag Gutachten EU-Recht, Jugendpolitische Sonderaufträge) sowie eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Abschichtung von Aufgaben befaßt. Neue Hierarchie-Ebenen wurden eingeführt, indem Arbeitsgruppenleitungen innerhalb von Fachreferaten und die Funktion eines Leiters des Leitungsbereichs geschaffen wurden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das erste und bisher einzige Bundesministerium, in dem eine Neustrukturierung dieser Art und dieses Umfangs vorgenommen wurde.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen32
Ist die Neuorganisation abgeschlossen, und falls nein, welche Änderungen stehen noch bevor?
Sind die Personal- und Aufgabenveränderungen abgeschlossen, und falls nein, welche Änderungen stehen noch bevor?
Wie wurde der Frauenförderplan bei den Personal- und Aufgabenveränderungen berücksichtigt, und wie wird er bei etwaigen weiteren Änderungen berücksichtigt?
In welchem Umfang wurde bzw. wird die von der Arbeitsgruppe Ziel- und Programmstruktur erarbeitete Konzeption umgesetzt?
Wie ist die zukünftige Stellung des Ministeriums als Berlin-Ressort bei der Neuorganisation und den Personal- und Aufgabenveränderungen berücksichtigt, und stehen in diesem Zusammenhang weitere Veränderungen an?
Lag den vorgenommenen bzw. liegt etwaigen zukünftigen Personalzuweisungen eine Personalbedarfsermittlung zugrunde, und falls ja, wie wurden die einzelnen Fachreferate beteiligt?
Liegt ein Personalentwicklungskonzept vor, und falls ja, wie wurde der Frauenförderplan dabei berücksichtigt?
Wie wurden bzw. werden die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Personalrates bei der Entwicklung der Neuorganisation und deren Umsetzung sowie bei den Personalveränderungen beachtet?
Wie ist die Haltung des Personalrates in bezug auf die Wahrung seiner Mitbestimmungs- und Informationsrechte?
Wie wurden bzw. werden die Frauenbeauftragte und der Vertreter der Schwerbehinderten bei der Neuorganisation und den Personalveränderungen beteiligt, und wie ist ihre Haltung dazu?
Warum wurden die parlamentarischen Berichterstatterinnen und Berichterstatter im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Neuorganisation weder eingebunden noch überhaupt informiert?
Welche Gründe waren maßgebend für die Entscheidung, externe Expertisen und Sachverständige für die Konzeption der Neuorganisation hinzuzuziehen, und nach welchen Kriterien fiel die Wahl auf die beauftragte Unternehmensberatung?
Wie hoch waren bzw. sind die Kosten der externen Beratung, und wo sind diese Kosten etatisiert?
Welche und wie viele Funktionsentzüge auf Referatsleitungs- und Unterabteilungsleitungsebene wurden im Zuge der Neuorganisation vorgenommen?
Wie sind Frauen, Männer, Schwerbehinderte und Beschäftigte aus der ehemaligen DDR von den Funktionsentzügen betroffen, und welche Veränderungen ergeben sich dadurch in den jeweiligen Quoten bei den Referats- und Unterabteilungsleitungen?
Nach welchen Kriterien erfolgten die Funktionsentzüge?
Besteht die Absicht einer Rücknahme der Funktionsentzüge?
Welche Funktionserhöhungen wurden vorgenommen, und nach welchen Kriterien erfolgten sie?
Welche Befugnisse und Funktionen haben die neu eingeführten „Ständigen Vertretungen" im Vergleich zu denen einer Unterabteilungsleitung?
Wie viele „Doppelkopfreferate" gibt es, und wie ist die Alterszusammensetzung dieser Ko-Referatsleitungen?
Entspricht die jetzige Zahl der Referate der in Zukunft zu erreichenden Zahl der Referatsleiterinnen und Referatsleiter?
Welche berufliche Entwicklungsperspektive kann das Ministerium den Referentinnen und Referenten bieten?
Wieviel Prozent der Beschäftigten in den Fachabteilungen erhielten neue Aufgaben, und bei wieviel Prozent kam es zu einem vollständigen Aufgabenwechsel?
Welche Möglichkeiten der Einarbeitung wurden denjenigen geboten, die neue Aufgaben übernommen haben?
Wie war der Krankenstand des Ministeriums und seiner nachgeordneten Behörden in den Jahren 1995, 1996 (quartalsweise Darstellung) und 1997 (monatliche Darstellung) sowie in den ersten Monaten des Jahres 1998?
Was sind die Vorgaben und Ziele für die geplante Abschichtung administrativer Arbeitsanteile des Ministeriums?
Welche Arbeitsanteile sollen abgeschichtet werden, und zu welchen Behörden sollen diese Abschichtungen erfolgen?
Wird die Arbeitsgruppe Abschichtung durch externe Beratung unterstützt, und falls ja, wo sind die Kosten etatisiert?
Wie wird die Beteiligung der fachlich zuständigen Referate sichergestellt?
Welche Auswirkungen auf den Personalbestand des Ministeriums, der „Empfängerbehörden" und des Bundes insgesamt wird die Abschichtung haben?
Welchem Zweck soll die vom Ministerium gewollte — Verstärkung der inhaltlichen Steuerung der Zuwendungsempfänger, — Verzahnung der institutionellen Zuwendungsempfänger mit den inhaltlichen Aufgaben des Ressorts und — Erweiterung von Zielvereinbarungen dienen, und mit welchen Maßnahmen sollen die genannten Punkte erreicht werden?
Wie wird sichergestellt, daß dabei die Pluralität der Freien Träger gewahrt wird und ihre fachliche Autonomie und materielle Basis unberührt bleiben?