Ausbau der Elbe als „Wasserstraße"
der Abgeordneten Dr. Manuel Kiper, Gila Altmann (Aurich) und Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Flüsse auf die bloße Funktion von Vorflutern zu reduzieren, steht im Widerspruch zu allen ökologischen Erkenntnissen. Dies haben die Hochwasserschäden durch verschiedene Fließgewässer in Deutschland während der letzten beiden Winter erneut plastisch vor Augen geführt. Fragwürdig ist daher die Absicht der Bundesregierung, auch die bisher relativ „flutresistente" Elbe als Wasserstraße weiter auszubauen. Dieses Vorhaben läuft in den Augen vieler Menschen auch dem Plan der Elbe-Anrainerländer Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zuwider, entlang der Elbe ein Biosphärenreservat mit dem Kerngebiet „Nationalpark Elbtalaue" auszuweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche wasserbaulichen Maßnahmen sind im Bereich der Elbe geplant?
Welcher Kostenaufwand ist damit verbunden?
Macht der geplante Ausbau der Saale für Schiffe mit einer Abladetiefe von 2,50 Metern aus Sicht der Bundesregierung in der Folge den weiteren Ausbau der Elbe notwendig, wenn die Elbe zudem an 200 Tagen im Jahr von Schiffen mit mehr als 2 Metern Tauchtiefe nicht befahren werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Umweltverbände, daß Maßnahmen wie z. B. beim Projekt W 6 keine reinen wasserbaulichen Unterhaltungsmaßnahmen darstellen, sondern als Eingriff in Natur und Landschaft zu betrachten sind?
Wenn nein, warum nicht?
Ist bei den Projekten W 6 und W 7 aus Sicht der Bundesregierung eine Beteiligung der Umweltverbände notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die von den Umweltverbänden geforderten zusätzlichen Entscheidungsgrundlagen für die Projekte (Kosten-Nutzen-Analysen) durch ein unabhängiges Institut durchführen lassen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches Institut hat welche Projekte wie beurteilt?
Plant die Bundesregierung im Zuge des Ausbaus der Elbe als „Wasserstraße", Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen in Teilabschnitten durchzuführen?