Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8989
16. Wahlperiode 28. 04. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth
(Quedlinburg), Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8825 –
Ursachen und ökologische Folgen der Verschmutzung der Meere
durch Kunststoffabfälle
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Verschmutzung der Meere mit Kunststoffabfällen ist ein riesiges
ökologisches Problem. Da diese Abfälle leichter sind als Wasser und sich nicht
zersetzen, treiben diese Abfälle oft jahrelang in den Meeren oder werden an den
Küsten angespült. Die Meeresschutzorganisation Oceana schätzt, dass
weltweit jede Stunde rund 675 Tonnen Müll direkt ins Meer geworfen werden, die
Hälfte davon aus Plastik. Im Nordostpazifik zwischen Kalifornien und Hawaii
treibt inzwischen ein rund drei Millionen Tonnen schwerer Plastikteppich, der
etwa so groß ist wie Mitteleuropa.
Aber nicht nur im Pazifik treibt ein riesiger Abfallteppich. Jeder Ozean ist
betroffen. Vor allem in Nord- und Ostsee werden nach wie vor regelmäßig große
Mengen von Abfällen im Spülsaum aufgefunden. Nach Angaben des
Forschungs- und Technologiezentrums Westküste der Universität Kiel (Büsum)
gehört die Deutsche Bucht als Teil der südöstlichen Nordsee trotz bestehender
Schutzmaßnahmen zu den am stärksten mit Müll belasteten Regionen in der
Nordsee. Vor allem an den naturbelassenen Stränden, der unbewohnten Inseln
Mellum oder Minsener Oog, die im Nationalpark Niedersächsisches
Wattenmeer liegen, zeigt sich das Ausmaß der Verschmutzung.
Dort wird seit Jahren der angespülte Müll erfasst. Nach Angaben des
Mellumrates, einer Naturschutz- und Forschungsgemeinschaft ergab die Auswertung
der regelmäßigen Überprüfung von drei Strandabschnitten von je 100 Metern
Länge, dass im Zeitraum von 1991 bis 2002 im Schnitt fast 80 Prozent der
gefunden Müllteile aus Plastik, Styropor oder Schaumgummi waren. Es wurden
insgesamt mehr als 25 600 Stücke erfasst. Darunter vor allem Plastiktüten,
Planen und Folien. Der Kunststoffmüll machte dabei den höchsten Anteil aus.
Diese Verschmutzung der Meere und Küsten durch Kunststoffabfälle ist nicht
nur eine Umweltkatastrophe und beträchtlicher Kostenfaktor für den
Tourismus, sie ist vor allem eine Gefahr für die Meeresbewohner. Vögel und andere
Meeresbewohner verletzen sich an Abfällen, werden geschwächt, verhungern Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 25. April 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/8989 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodedurch die Aufnahme von Plastik anstelle von Nahrung oder verenden qualvoll
in Schnüren und Netzen. Mehr als 180 tote Vögel, die entlang der deutschen
Küste gefunden wurden, sind seit 2002 in der Studie untersucht worden. Die
Studie kam zu dem Ergebnis, dass fast 93 Prozent der Vögel Plastikmüll im
Magen hatten (Forschungs- und Technologiezentrum Westküste der
Universität Kiel [Büsum]).
Aber nicht nur der Müll selber ist eine Gefahr. Hinzu kommt, dass sich in den
Kunststoffabfällen im Wasser schwer lösliche Schadstoffe anreichern und so
den Müll zu einer besonderen Gefahr machen. An Kunststoffabfällen, die im
Meer treiben, können sich giftige und krebserregende Chemikalien, wie DDT
oder Polychlorierte Biphenyle anlagern. In Untersuchungen konnte
nachgewiesen werden, dass die Konzentration einzelner Giftstoffe an solchen
Kunststoffteilchen bis zu einer Million Mal höher waren, als im umgebenden
Wasser. Kunststoffabfälle zersetzten sich zwar nicht, sie werden aber im Wasser
durch Wellenbewegung und Sonneneinstrahlung zu winzigen Teichen
zermahlen. In Untersuchungen vor der schwedischen Westküste fand man
zwischen 200 und 100 000 solcher Teilchen pro Kubikmeter Meerwasser. Solche
mikroskopisch kleinen Plastikteilchen können über das Plankton in den Fisch
und so mitsamt ihrer Giftfracht in der Nahrungskette weiter bis hin zum
Menschen gelangen.
1. Welche Mengen an Abfällen 1wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 1990 in den deutschen Meeresgewässern gefunden (Auflistung nach
Fundort Nord- oder Ostsee), und werden diese Abfallmengen jährlich
erfasst?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine zuverlässige
Quantifizierung des Müllaufkommens in deutschen Meeresgewässern seit 1990 zulassen
würden.
Im Jahr 1996 wurden im Mündungsbereich der Elbe an einem 100 m langen
Strandabschnitt 4 564 Müllteile mit einem Gesamtgewicht von 640,5 kg
gefunden. Bei fünf Zählungen im Zeitraum von April bis Dezember 1996 wurden im
Naturschutzgebiet Oehe-Schleimünde insgesamt 1 243 Müllteile erfasst.
Deutschland hat von 2000 bis 2006 an einem Pilotprojekt zur Überwachung
von Spülsaummüll im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der
Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) teilgenommen. Von
2002 bis 2006 wurden Kontrollstrecken auf Sylt, Scharhörn, Minsener Oog,
Juist und Norderney (Norderney nur bis 2003) mit insgesamt 70 Erfassungen
untersucht. Dabei wurden auf den 100 m Strecken, auf denen alle Müllteile
erfasst werden, zwischen 10 und 1 117 Müllteile/Erfassung registriert. Zusätzlich
wurden auf 1 km Strecken nur Teile größer 50 cm erfasst, wobei zwischen
19 und 201, bzw. im Mittel 77 große Müllteile registriert wurden.
Hinsichtlich des Schiffsmülls wird angenommen, dass 15 Prozent im
Wasserkörper verbleiben, 70 Prozent auf den Meeresboden sinken und nur 15 Prozent
an der Küste treiben. Für die Deutsche Bucht ergab eine Hochrechnung eine
schwimmende Müllmenge von etwa 8 Mio. Müllteilen pro Jahr.
Wenngleich Müllzählungen z. B. durch Umweltverbände durchaus regelmäßig
stattfinden, gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung
bislang keine einheitliche Erfassung und Auswertung des Müllaufkommens. Das
vorgenannte Pilotprojekt diente u. a. dazu, die methodischen Grundlagen für
eine solche einheitliche Erfassung und Auswertung zu erarbeiten. OSPAR
definiert derzeit ein Nachfolgeprojekt, an dem Hamburg (Scharhörn),
Niedersachsen und Schleswig-Holstein teilnehmen werden.
Über die oben genannte Erfassung im Naturschutzgebiet Oehe-Schleimünde
hinaus liegen der Bundesregierung keine Daten zum Abfallaufkommen in
deutschen Ostseegewässern vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/89892. Welche Art von Müll, wie z. B. Plastik, Styropor oder Schaumgummi,
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den deutschen
Meeresgewässern im Durchschnitt gefunden (Auflistung nach Fundort Nord- oder
Ostsee), und existiert ein offizielles Register der Mengen von Müll in den
deutschen Meeresgewässern?
Bei den Untersuchungen im Jahr 1996 in der Elbmündung (100 m
Strandabschnitt) bzw. im Naturschutzgebiet Oehe-Schleimünde verteilten sich
Müllgegenstände prozentual auf folgende Kategorien:
Der Plastikanteil im Gesamtmüllaufkommen hat im Projektzeitraum an den
Küsten der OSPAR-Regionen von 68 Prozent im Jahr 2001 auf 78 Prozent im
Jahr 2006 signifikant zugenommen. Zwischen den verschiedenen
Kontrollstrecken wurden erhebliche Schwankungen, sowohl in der Anzahl der Müllteile als
auch in der Zusammensetzung des Mülls, festgestellt. Der auf den 100 m
Kontrollstrecken erfasste Müll bestand hauptsächlich aus Plastik, Styropor und
Schaumgummi (67 Prozent). Andere wichtige Hauptkategorien waren Holz
(10 Prozent), Papier und Pappe (6 Prozent), Glas (5 Prozent) und Metall (5
Prozent). Die Hauptbestandteile der Hauptkategorie Plastik, Styropor und
Schaumgummi waren Tau-, Schnur- und Netzteile (38 Prozent), Verpackungsmaterial
(37 Prozent) und unbestimmbare Plastik- und Styroporteile (15 Prozent). Auch
der Hauptbestandteil des Mülls auf den 1 km Strecken war Plastik und Styropor
(62 Prozent). Große Anteile am Gesamtmüll auf den 1 km Strecken hatten die
Kategorien große Holzteile (24 Prozent), Plastiktaue und -schnüre (23 Prozent),
Plastiknetze (13 Prozent), Plastikverpackungen (9 Prozent) und andere große
Plastikteile (7 Prozent).
Ein offizielles Register der Müllmengen in den deutschen Meeresgewässern ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
3. Welche Indikatoren für die Meeresverschmutzung mit Abfällen gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung?
Die wiederkehrenden Zählungen der Spülsaumverunreinigungen sind die
Hauptindikatoren für die Meeresverschmutzung mit Abfällen.
Im Rahmen des OSPAR-Pilotprojektes (siehe Antwort zu Frage 1) wurden die
Müllquellen auf der Grundlage von Indikator-Müllteilen unterschieden nach:
● Fischerei und Aquakultur,
● nicht betriebsbedingter Abfall aus der Schifffahrt, Fischereifahrzeuge und
Offshore- Anlagen,
Elbmündung
Naturschutzgebiet
Oehe-Schleimünde
Kategorie [%] [%]
Plastik 65,9 54,0
Holz 19,7 –
Papier/Pappe 9,3 5,3
Glas/Porzellan 2,0 20,6
Nahrungsmittel 1,5 0,3
Fischereigerät 0,7 6,2
Metall 0,5 10,5
Bekleidung 0,4 3,1
Drucksache 16/8989 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Abfall aus dem Betrieb der Schifffahrt und von Offshore-Anlagen,
● Sanitär- und Abwässer,
● Tourismus und Freizeitaktivitäten.
4. Was sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die Ursachen, bzw.
Hauptquellen für die zu beobachtende Vermüllung der Meere, vor allem mit
Kunststoffabfällen?
Die hohe Vielfalt der Müllteile an deutschen Stränden und die
Zusammensetzung des Mülls, der während des OSPAR-Pilotprojekts über die letzten zehn
Jahre an deutschen Kontrollstrecken beobachtet wurde, zeigen, dass die
Schifffahrt, die Fischerei und Offshore-Einrichtungen die Verursacher der
Müllverschmutzungen der deutschen Nordseestrände sind.
5. Welcher Anteil der Abfälle ist nach Erkenntnis der Bundesregierung der
Schifffahrt und der Fischerei zuzuordnen?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Zahlen hinsichtlich der
anteiligen Zuordnung zu bestimmten Quellen vor.
6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang
zwischen Müllbelastung und hoher Intensität des Schiffverkehrs?
Aus Untersuchungen des Umweltbundesamtes in den Jahren 1983 bis 1988 hat
sich ergeben, dass der überwiegende Anteil des von Schiffen in die Nordsee
eingebrachten Mülls absinkt und damit aus dem menschlichen Blickwinkel
verschwindet. Um die flächenhafte Müllbelastung des Meeresbodens zu
verdeutlichen, wurden in 11 Seegebieten im Bereich der südlichen und mittleren
Nordsee 79 Schleppnetzfänge auf ihre Müllbestandteile hin kontrolliert. Die
Gebiete mit dem höchsten Verkehrsaufkommen im Bereich der südlichen
Nordsee sind im Vergleich zur übrigen Nordsee auch am stärksten durch Müll
belastet. Hier finden sich durchschnittlich 550 bis 600 Müllteile pro km2 im
Gewicht von 350 bis 400 kg. Das weniger befahrene Gebiet der nördlichen
Nordsee ist geringer durch Müll belastet.
7. Wie hoch ist der Eintrag nach Kenntnis der Bundesregierung von der
Landseite, und welches sind hier die Hauptquellen der Verschmutzung?
Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland geht die Bundesregierung
davon aus, dass der Müll, der aus den Flüssen ins Meer treibt, vernachlässigbar
ist. An Badestränden sind neben Abfällen aus Seeschifffahrt und Fischerei auch
Abfälle zu verzeichnen, die dem Tourismus zuzuordnen sind. Über die Höhe
der Einträge liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Welche Art von Auswirkungen auf das Ökosystem Meer sind nach
Kenntnis der Bundesregierung durch den Müll im Meer zu verzeichnen, und
welche maritimen und küstennahen Lebensräume, Meeresorganismen, -tiere
und -pflanzen sind von der Vermüllung der Meere besonders betroffen,
und welche aktuellen Untersuchungen und Zahlen liegen der
Bundesregierung hierzu vor?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/89899. Wie beurteilt die Bundesregierung die ökologischen Auswirkungen der
Verschmutzung der Meere mit Abfällen, und welche Untersuchungen und
Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Als Schadwirkungen wurden in erster Linie Verstrickung in Müllteile
(Seevögel, Fische, Robben) beobachtet. Aufgrund vorhandener
Untersuchungsergebnisse kann mit einem Müllopfer pro 4 bis 5 km Küstenlänge und Jahr
gerechnet werden.
Unter den Seevögeln sind in erster Linie solche Arten betroffen, die sich
stoßtauchend ernähren und die treibende Teile als vermeintlich leichte Beute
ausmachen. Zu den häufigsten Opfern zählen Großmöwen, Trottellummen und
insbesondere Basstölpel.
Eine Analyse der Datenbank über gestrandete Seevögel (Schleswig-Holstein/
Niedersachsen) für den Zeitraum 1992 bis 2006 weist darauf hin, dass an der
deutschen Nordseeküste weniger als 1 Prozent der gestrandeten Vögel Opfer
von Meeresverschmutzungen durch Müll geworden sind. Aber 48 Prozent der
Opfer haben sich in Fischereirückständen wie Netzen verfangen und 93 Prozent
der aufgefundenen Möwen, die untersucht wurden, hatten Müllbestanteile im
Magen.
Als Nahrung von Vögeln aufgenommene Müllteile können den
Gesundheitszustand der betroffenen Tiere deutlich verschlechtern. So treten z. B.
Verstopfungen im Magen-Darm-Bereich auf, die direkte negative Auswirkungen
auf das Fressverhalten haben. Mangelnder Appetit und damit eine zu niedrige
Fressaktivität können bei widrigem Witterungsverhältnis schnell zum Tod der
Tiere führen.
Die bislang bekannten Funde machen allerdings auch deutlich, dass derzeit eine
akute Bestandsgefährdung bestimmter Vogelarten durch die Müllbelastung
nicht besteht.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Belastungen der Meeresumwelt
durch Schadstoffe aus den Abfällen im Meer ein, und welches sind hier
die Hauptquellen dieser chemischen Belastung?
11. Welche Gefährdungen sieht die Bundesregierung durch die Anreicherung
von Schadstoffen in der Nahrungskette der Meerestiere durch
feingemahlene Kunststoffteilchen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung,
dass diese Schadstoffe auch in den menschlichen Organismus durch die
Nahrung aufgenommen werden können?
Zu den Fragen 10 und 11 liegen der Bundesregierung derzeit keine
Erkenntnisse vor.
12. Von welchen sozialen, ökologischen und ökonomischen Schäden geht die
Bundesregierung durch die Verschmutzung der Meere durch Abfälle aus,
und wer muss für diese Schäden jährlich aufkommen?
An den Badestränden der Seebäder werden die Strände mit zum Teil
erheblichen Kosten regelmäßig während der Sommermonate gereinigt; für diese
Kosten müssen die betroffenen Gemeinden selbst aufkommen.
Für eine verlässliche Abschätzung der ökologischen Schäden fehlen derzeit die
Grundlagen. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Totfunde an den Stränden
nur einen Teil der durch Müll auf See zu Tode kommenden Tiere darstellen.
Drucksache 16/8989 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der
Schäden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
14. Welche Techniken werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Müllentfernung in den Meeren und für die Säuberung von Stränden
angewendet, und welche Erfahrungen wurden mit diesen Techniken gemacht?
15. Herrscht nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der
Erfahrungen mit den Techniken noch Forschungsbedarf, und wenn ja, welche
aktuellen Forschungsprojekte werden zurzeit durchgeführt?
Auf der Wasseroberfläche treibender Müll wird von Schiffen mit hoheitlichen
Aufgaben nur dann an Bord geholt und an Land in den entsprechenden
Landesbetrieben entsorgt, wenn es sich um Verkehrshindernisse handelt (z. B.
Baumstämme etc.) oder eine unmittelbare Gesundheits- oder Umweltgefährdung
größeren Ausmaßes (Giftfässer, Container etc.) zu erwarten wäre.
Der Bundesregierung sind keine Gerätschaften bekannt, die zur Aufnahme von
Müll auf See zum Einsatz kommen.
Bei der Strandreinigung durch Kommunen kommen Rad- oder Frontlader zum
Einsatz. Bis zu 80 Prozent der so aufgenommenen Mengen bestehen jedoch aus
Wasser oder Sand, so dass der Transportaufwand groß und die
Weiterverarbeitung erschwert ist.
Die Rendsburger Firma Land & Bau Kommunalgeräte hat in Kooperation mit
der Firma Schneider aus Weesby zwei Säuberungsmaschinen entwickelt, die
den Strand effektiv von Müll, Algen und Seegras befreien können: den „Sea-“
und den „Beachcleaner“. Die Felderprobung dieser Geräte wird von der
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert.
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor allem die
jährlichen Kosten, die durch die Säuberung von Stränden entstehen, und wer
hat diese Kosten zu tragen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen und Folgen der
Meeresverschmutzung durch Abfälle insbesondere für den Tourismus,
und liegen der Bundesregierung hierzu Untersuchungen und Zahlen vor?
Aktuelle Angaben dazu sind nicht bekannt.
Eine Umfrage aus dem Zeitraum von 1983 bis April 1988 bei den
Inselgemeinden der deutschen Nordseeküsten ergab, dass pro Jahr und km Strandstrecke
etwa 46 m3 Müll mit einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 5 385 DM
entsorgt wurden. Da viele Leistungen oft nicht in Rechnung gestellt werden,
liegen die Kosten, die tatsächlich für eine Strandreinigung veranschlagt werden
müssten, wesentlich höher. Dieses zeigt das Beispiel Borkum, wo 1985
insgesamt 430 000 DM für die Müllbeseitigung ausgegeben wurden.
18. Welche weiteren Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die zunehmende Vermüllung der Meere und Küstengebiete
betroffen, und welche Auswirkungen und Folgen sind der Bundesregierung
bekannt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/898919. Wie bewertet die Bundesregierung, dass trotz des bestehenden
besonderen Schutzes der Nordsee die Abfallmengen seit Jahren nicht
zurückgehen?
Kritisch ist die Tatsache, dass sowohl die Bestimmungen des MARPOL
Anlage V wie auch die Ausweisung der Nordsee als Sondergebiet für
MARPOL Anlage V im Jahre 1991 und die Einführung von
Entsorgungsregelungen im Rahmen der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle
und Ladungsrückstände in 2000 im Bereich der Nordsee nicht zu einer
Reduktion des an der Küste angeschwemmten Mülls geführt haben. Und obwohl
MARPOL Anlage V die seeseitige Entsorgung von Plastik jedweder Art
verbietet, stellen gemäß OSPAR-Pilotprojekt Plastikartikel jedweder Art auf
den 100 m Erfassungsstrecken im Zeitraum 2001 bis 2006 75 Prozent der
Gesamtzahl an Müllfunden.
20. Hält die Bundesregierung die bestehenden internationalen und nationalen
Regelungen vor diesem Hintergrund für ausreichend?
21. Welche weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um der
zunehmenden Vermüllung der Weltmeere durch Abfälle und
insbesondere Kunststoffabfälle entgegenzuwirken, und welche Initiativen verfolgt
sie derzeit in diesem Zusammenhang?
Die Bundesregierung ist durch die Anlage V des MARPOL-Übereinkommens
und die EG-Richtlinie für die Entsorgung der Seeschiffe in den Häfen
gebunden und in Deutschland sind die Häfen für die Entsorgung der Seeschiffe in den
Häfen zuständig. Wenngleich die Bundesregierung das
Regelungsinstrumentarium als prinzipiell ausreichend ansieht, deuten die Ergebnisse der
Mülluntersuchungen darauf hin, dass es weiterer Verbesserungen bei der Umsetzung
dieser Regelungen im internationalen Zusammenspiel bedarf, um zu effektiven
Reduzierungen des Müllaufkommens zu gelangen.
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der wirkungsvollste Schutz der
Meere vor der Verschmutzung durch Abfälle aus der Seeschifffahrt durch eine
praktische, unbürokratische und kostenlose Annahme von Abfällen in den
Häfen erreicht wird (No-special-fee-System), die sich trotz mehrfacher Anläufe
z. B. im Rahmen der Internationalen Nordseeschutz-Konferenzen international
noch nicht durchsetzen ließ. Dringend regelungsbedürftig ist die Entsorgung
von Netzresten aus der Fischerei.
22. Wie gut funktionieren nach Erkenntnis der Bundesregierung vor allem
Kontrolle und Vollzug (z. B. das Internationale Übereinkommen zur
Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL))?
Die Kontrolle und der Vollzug des Internationalen Übereinkommens von 1973
zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Protokolls von
1978 zu diesem Übereinkommen (MARPOL 73/78) zeichnet sich durch die
gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungsbehörden
(Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) und den Vollzugsbehörden (Wasserschutzpolizeien
der Länder, Bundespolizei) aus. In regelmäßigen Besprechungen der
Verwaltungsbehörden mit den Vertretern der Vollzugsbehörden, der
Staatsanwaltschaften und der See-Berufsgenossenschaft werden die einheitlichen
Vorgehensweisen optimiert sowie aktuelle Probleme thematisiert.
Drucksache 16/8989 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode23. Konnten in der Vergangenheit Verursacher von Verschmutzungen
ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden, und wie hoch ist nach
Erkenntnissen der Bundesregierung die Aufklärungsquote bei Verstößen?
Aus der beim BSH geführten Ergebnisstatistik der Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL ergibt sich für MARPOL Anlage V Folgendes:
Tabelle: Auszug aus der BSH-Ergebnisstatistik der Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
24. Was bringt nach Ansicht der Bundesregierung der „Blaue Engel“ für die
Seeschifffahrt um der Vermüllung der Meere entgegenzuwirken?
Die Anforderungen in Bezug auf die Abfallentsorgung nach den
Vergabegrundlagen „Umweltfreundlicher Schiffsbetrieb“ gehen nicht über die in MARPOL
Anlage V geregelten Verbote hinaus. Insoweit beschränkt sich die Wirkung des
„Blauen Engels“ auf eine Selbstverpflichtung, bestehende Verbote einzuhalten.
25. Welche Rolle kommt nach Ansicht der Bundesregierung den Häfen zu,
und sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Häfen eine
kostenfreie Müllentsorgung anbieten, um der Entsorgung auf dem Meer
entgegenzuwirken?
Nach der Richtlinie 2000/59/EG über Hafenauffangeinrichtungen für
Schiffsabfälle und Ladungsrückstände sind für alle von Seeschiffen angelaufenen
Häfen Abfallbewirtschaftungspläne aufzustellen, damit dort angemessene
Hafenauffangeinrichtungen bereitgestellt werden. Die Schiffe sind
grundsätzlich zur Abgabe ihrer Abfälle in den Häfen verpflichtet.
Die deutschen Häfen erfüllen die ihnen in der genannten Richtlinie
zugewiesene Rolle beanstandungsfrei. Durch die Richtlinie ist eine kostenfreie
Übernahme des Schiffsmülls allerdings ausgeschlossen; vielmehr tragen die Schiffe
die entstehenden Kosten durch eine Gebühr. Diese Kostensysteme sind so
gestaltet, dass Schiffe unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der
Hafenauffangeinrichtung zur Zahlung verpflichtet sind und damit eine soge-
Jahr
Anzahl
Schiffskontrollen bezüglich
MARPOL Anlage V
Festgestellte
Verstöße gegen
MARPOL Anlage V
Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen
Anzahl
%
Kontrollen
Regel 5:
(Einleitungsbestimmungen)
Regel 9:
(Pflicht zur Führung
eines Mülltagebuchs*
1999 2 508 186 7,4 5 28
2000 2 673 267 10,0 8 10
2001 2 675 255 9,5 3 11
2002 2 811 308 11,0 0 8
2003 2 746 302 11,0 0 8
2004 3 366 247 7,3 0 4
2005 2 859 201 7,0 0 4
2006 1 888 348 18,4 4 2
* Die Pflicht zur Führung eines Mülltagebuchs gilt seit dem 1. Juli 1998 für Schiffe, die vor dem 1. Juli 1997 gebaut wurden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/8989nannte Standardentsorgung abgegolten ist. Sie können als Anreiz betrachtet
werden, Abfälle nicht illegal zu entsorgen.
26. Welche weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind nach Auffassung
der Bundesregierung erforderlich, um der Müllentsorgung auf dem Meer
zu begegnen, und wie bewertet die Bundesregierung unter anderem die
Einführung von härteren Strafen für illegale Müllentsorger?
Das Einbringen von Müll in das Meer ist nach MARPOL Anlage V beschränkt
und in Sondergebieten, wozu auch Nord- und Ostsee gehören, nahezu
vollständig verboten. Die bei Frage 25 genannte EG-RL verpflichtet die Schiffe
unabhängig davon, Abfälle und Ladungsrückstände an
Hafenauffangeinrichtungen abzugeben. Die Küstenländer haben bei der Umsetzung der RL nicht
nur diese Verpflichtung ausdrücklich in ihre Rechtsvorschriften übernommen,
sondern darüber hinaus geregelt, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden können. Ob die Schiffe ihren Verpflichtungen nachkommen, wird
durch Überprüfung der Schiffsdokumente, auch des Mülltagebuchs, geprüft.
Auf nationaler Ebene hält die Bundesregierung darüber hinaus für die Fälle der
unerlaubten Abfallentsorgung den Strafrahmen des Straftatbestandes gegen den
unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen in § 326 des Strafgesetzbuches
(StGB), der in besonders schweren Fällen (§ 330 StGB) eine Freiheitsstrafe bis
zu zehn Jahren vorsieht, für angemessen und ausreichend. Auf
Gemeinschaftsebene hat die Kommission zur Erreichung eines einheitlichen Schutzniveaus im
Bereich der Umweltkriminalität am 9. Februar 2007 einen Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen
Schutz der Umwelt (KOM(2007) 51 endg.), der auch einen Straftatbestand des
unerlaubten Umganges mit Abfällen vorsieht, sowie am 11. März 2008 einen
Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG über die
Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für
Verstöße (KOM(2008) 134 endg.) vorgelegt. Die Bundesregierung setzt sich
nachdrücklich für europaweit gültige Vorgaben zu Straftatbeständen in diesem
Bereich ein.
27. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Reduzierung der
Verpackungsmaterialien in der Bundesrepublik Deutschland und Europa,
und welche Erfolge konnten seit 1990 verzeichnet werden?
Die Bundesregierung setzt auf die Umsetzung des Prinzips der
abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung. Auch auf europäischer Ebene findet dieses
Prinzip seinen Niederschlag. In Deutschland hat sich die Verpackungsverordnung
als wirksames abfallwirtschaftliches Steuerungsinstrument erwiesen. Sie hat
dafür gesorgt, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der
Verpackungsverwertung eine Spitzenstellung einnimmt. Mit Blick auf die
Abfallvermeidung ist es gelungen, den Verpackungsverbrauch von der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln. Gegenüber 1991 ist der Verbrauch
an Verpackungen mit rd. 15,5 Mio. t (2005) nahezu konstant. Mit einer
jährlichen Verwertungsmenge von insgesamt mittlerweile über 12 Mio. t (2005)
wurde die Verwertung von Verpackungen nahezu verdoppelt. Anlässlich ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Bundestagsdrucksache 16/3952 – „Zukunft der Dualen Systeme,
insbesondere des Dualen Systems Deutschland in der deutschen Abfallwirtschaft“ hat
die Bundesregierung zur Umsetzung der Verpackungsverordnung und den
erzielten Ergebnissen ausführlich Stellung genommen. Auf die Antwort der
Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 16/4135 – wird insoweit ergänzend
verwiesen.
Drucksache 16/8989 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode28. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Belastung
der Meere vor allem mit Kunststoffabfällen die Materialeigenschaft der
biologischen Abbaubarkeit, insbesondere von Verpackungskunststoffen,
und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Einführung von biologisch abbaubaren Materialien auf dem Markt zu fördern?
Die Verpackungsverordnung enthält befristete Erleichterungen für die
Entsorgung von biologisch abbaubaren Kunststoffverpackungen. Mit der Anfang
April 2008 verkündeten Fünften Verordnung zur Änderung der
Verpackungsverordnung werden zudem ab 2009 Einweg-Getränkeverpackungen aus
bioabbaubaren Kunststoffen, die zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden
Rohstoffen hergestellt sind, für einen Übergangszeitraum von der Pfandpflicht
freigestellt. Darüber hinaus sind Änderungen der Bioabfallverordnung geplant,
um eine Erfassung biologisch abbaubarer Kunststoffe aus überwiegend
nachwachsenden Rohstoffen über die Biotonne mit dem Ziel der Kompostierung zu
ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Marktzutrittschancen
entsprechender Produkte verbessert werden. Die Materialeigenschaft der biologischen
Abbaubarkeit von Erzeugnissen stellt einen Zusatznutzen dar. Sie kann je nach
Anwendungsziel und Einsatzzweck des Produktes einen funktionellen Vorteil
mit sich bringen, beispielsweise bei Medizinprodukten oder
landwirtschaftlichen Folien. Die Bundesregierung sieht hierin allerdings keine Strategie, um
der illegalen Abfallentsorgung zu begegnen.
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