Mietschulden in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Achim Großmann, Iris Gleicke, Wolfgang Thierse, Ernst Bahr, Wolfgang Behrendt, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Christel Deichmann, Iris Follak, Norbert Formanski, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Ingrid Holzhüter, Wolfgang Ilte, Gabriele Iwersen, Renate Jäger, Sabine Kaspereit, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Christine Kurzhals, Werner Labsch, Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Winfried Mante, Christoph Matschie, Markus Meckel, Herbert Meißner, Angelika Mertens, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Albrecht Papenroth, Otto Reschke, Dr. Edelbert Richter, Siegfried Scheffler, Dr. Emil Schnell, Walter Schöler, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Richard Schuhmann (Delitzsch), Volkmar Schultz (Köln), Ilse Schumann, Rolf Schwanitz, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Jörg-Otto Spiller, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Gerald Thalheim, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Wohnkostenbelastung der Mieterinnen und Mieter in den neuen Bundesländern ist seit 1989 erheblich gestiegen. Die Bruttokaltmieten für Neubauten betrugen vor der Wende ca. 1 DM pro Quadratmeter, die Altbaumieten lagen noch unterhalb dieses niedrigen Wertes. Auch die Betriebskosten haben zum Teil eine explosionsartige Entwicklung erfahren.
Die Maßnahmen der ersten und zweiten Grundmietenverordnung sowie des Mietenüberleitungsgesetzes waren notwendige Voraussetzung für eine an ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtete Mietenpolitik und für die gewünschte Rechtsvereinheitlichung, also den Übergang in das Vergleichsmietensystem. Aufgrund der verzögerten Entwicklung der Einkommen ist heute für einen Großteil der Mieterinnen und Mieter eine Wohnlastenquote erreicht, die dem westdeutschen Niveau weitgehend entspricht: Nach Aussagen des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) beträgt die Relation der Ost- zu den Westmieten im Durchschnitt 72 %. Es gibt allerdings auch völlige Angleichungen bei bestimmten Lagen und Objekten: So ist die Miete für eine freistehendes Ein- bis Zwei-Familienhaus im Osten wie im Westen nahezu gleich hoch, auch in kleinen Gemeinden entspricht die Miete in den neuen Bundeländern weitgehend der in den alten Bundesländern.
Parallel zum Anstieg der Mieten sind die Belastungen aus Betriebskosten zum Teil explosionsartig gestiegen. Dies gilt vor allem für die Bereiche Müllentsorgung und Abwasserreinigung. Die Angleichung des Mietenniveaus mit Steierungsraten von bis zu 600 % hat trotz der Einkommensentwicklung und trotz der flankierenden - in einer Reihe von Fällen aber unzureichenden - Wohngeld-Sonderregelung die finanzielle Überforderung einer Vielzahl von Mieterhaushalten nicht verhindern können.
In diesem Zusammenhang ist vor allem für die Zeit nach dem Auslaufen des Mietenüberleitungsgesetzes darauf hinzuweisen, daß in den östlichen Bundesländern ein Bestand an preisgebundenen Sozialwohnungen praktisch nicht vorhanden ist. Soweit Sozialwohnungen im Neubau errichtet wurden, handelt es sich durchweg um Maßnahmen der vereinbarten Förderung mit hohen Anfangsmieten. Neubau im ersten Förderweg hat nicht stattgefunden.
Vor diesem Hintergrund häufen sich in den vergangenen Wochen und Monaten nahezu zwangsläufig Berichte über Mietschulden und anstehende Räumungsklagen in den neuen Bundesländern. So stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe für die Stadt Leipzig eine Steigerung der Räumungsklage gegenüber dem vergangenen Jahr um 112 % fest. Gerichtsvollzieher-Termine haben gegenüber 1994 um 88 % zugenommen. Gleiche und ähnliche Zahlen werden aus anderen Regionen bekannt.
Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Haushalte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den neuen Bundesländern aufgrund von Mietrückständen von Räumungsklagen bedroht?
Wie verteilen sich in diesen Fällen die Mietschulden auf die Zeit vor und nach dem 3. Oktober 1990?
Wie verteilen sich die Mietschulden auf Mieter in
Wohnungsgenossenschaften,
kommunalen Wohnungsgesellschaften,
Treuhandliegenschafts-Gesellschaften,
Privathäusern?
Wie viele Haushalte haben bereits Ihre Wohnungen aufgrund von durchgeführten Räumungen verloren?
Welchen Anteil haben
Rentnerhaushalte,
Arbeitslosen-Haushalte,
Sozialhilfeempfänger-Haushalte,
kinderreiche Haushalte,
Haushalte von Alleinerziehenden
an den von Räumungsklagen bzw. bereits durchgeführten Räumungen betroffenen Haushalten?
Wie viele der betroffenen Haushalte haben Leistungen nach dem Wohngeldsondergesetz erhalten?
Wie hat sich die Belastung der Mieterhaushalte mit der sog. zweiten Miete, also mit allen Betriebs- und Heizkosten, entwickelt?
Wie haben sich die Abwasser- und Wasserkosten in den neuen Bundesländern seit 1990 entwickelt und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Abwasser- und Wasserkosten in den alten Bundesländern?
Welche finanziellen Mittel haben die Kommunen in den neuen Bundesländern seit 1991 aufwenden müssen, um die Unterbringung von zwangsgeräumten Haushalten sicherzustellen?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die von Zwangsräumungen betroffenen Haushalte vor dem drohenden Wohnungsverlust zu schützen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Haushalte (beispielsweise durch die Gewährung zinsloser Kredite und die Übernahme eines Teilbetrags der aufgelaufenen Mietrückstände) gegenüber den finanziellen und sozialen Folgekosten der Unterbringung nach einer Zwangsräumung erheblich preiswerter ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Kommunen kurzfristig finanziell in die Lage zu versetzen, entsprechende Kredite zur Abwendung von Zwangsräumungen und Teilentlastungen zu gewähren und damit einen Ausgleich für den geringen Bestand an mietpreisgebundenem Wohnraum in den neuen Bundesländern zu schaffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zügige Novellierung des Wohngeldgesetzes/ Wohngeldsondergesetzes mit der erforderlichen Anhebung der Leistungen vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung unbedingt notwendig ist, und wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die notwendige Novelle des Wohngeldgesetzes nur für die östlichen Bundesländer gelten soll, nachdem auch im Westen das Wohngeld seit 1990 nicht mehr an die gestiegenen Mieten angepaßt worden ist?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Finanzplan des Bundes 1995 bis 1999 für die kommenden Jahre eine Verringerung der Ausgaben für das Wohngeld vorsieht, obwohl die Bundesregierung versichert hat, daß das Wohngeld bereits im Jahre 1996 angepaßt werden soll?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die aus der Steigerung der Betriebs- und Heizkosten entstehende Mehrbelastung der Mieterinnen und Mieter abzufedern?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um auch in den östlichen Bundesländern eine Reserve an preisgebundenem Wohnraum zu schaffen und zu erhalten?