Grenzpendler an der deutsch-belgischen Grenze
der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Trotz des immer intensiveren Zusammenwachsens Europas und des Auflösens der Grenzkontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens ergeben sich insbesondere für die deutschen Grenzpendler soziale Probleme. Immer öfter hören wir, wie unzureichend das Pendlergesetz gerade für Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen ist. Aber auch für die Gruppe der deutschen Rentner, die ihren Ruhestand auf belgischer Seite verbringen möchten, ergeben sich hinsichtlich der medizinischen Versorgung anscheinend Mängel.
Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung die Grenzgänger-Steuerproblematik, daß nämlich Grenzpendler, die in Deutschland arbeiten, aber in Belgien wohnen und leben, durch sehr unterschiedliche und teilweise ungerecht wirkende Steuersyteme belastet werden?
Nach EU-Richtlinie haben Arbeitnehmer die Sozialabgaben im Arbeitsstaat zu entrichten. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß dies für die in Deutschland tätigen und in Belgien versteuerten Grenzgänger zur Folge hat, daß sie nicht, wie ihre in Deutschland lebenden Kolleginnen und Kollegen, diese Sozialabgaben steuermindernd geltend machen können?
Was unternimmt die Bundesregierung, um das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Belgien und Deutschland dahin gehend zu verändern, daß alle Grenzgänger im Arbeitsstaat versteuert werden und daß der Arbeitsstaat dem Wohnsitzstaat einen entsprechenden Finanzausgleich gewährt?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, a) daß der belgische Finanzminister diesen Vorschlag dem deutschen Bundesministerium der Finanzen bereits unterbreitet hat, b) daß nach Aussage des deutschen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen dieser Vorschlag bedenkenswert ist, c) daß entsprechende Gespräche aber nur schleppend geführt werden?
Wie ist der aktuelle Sachstand der diesbezüglichen bilateralen Verhandlungen?
Seit dem 1. Januar 1995 ist in Deutschland die Pflegeversicherung in Kraft. Obwohl alle in Deutschland Tätigen oder Rentenempfänger einer deutschen Rente Beiträge abführen müssen, sind alle Grenzgänger, die in Belgien leben, von dem Leistungsanspruch ausgeschlossen. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand, und was hat die Bundesregierung vor, um diese Ungleichbehandlung zu beenden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, damit ein in Deutschland versicherter Rentner auch nach einer Verlegung seines Wohnsitzes von Deutschland nach Belgien weiterhin wie bisher die ärztlichen und medizinischen Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen kann?