Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag der Befreiung am 23. April 1995 in Ravensbrück und Sachsenhausen
der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Zusammenhang mit den Gedenkveranstaltungen zum 50. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus in Sachsenhausen und Ravensbrück am 23. April 1995 und der Hinderung einer Anzahl von Personen an der Teilnahme fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 23. April 1995 zahlreiche Personen durch Polizeikräfte an der Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen in Ravensbrück und Sachsenhausen gehindert wurden?
Erfolgten diese Maßnahmen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgrenzschutz und den Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer?
Wie viele Personen wurden an der Teilnahme an den Gedenkveranstaltungen in Ravensbrück und Sachsenhausen gehindert?
Für den Fall, daß der Bundesgrenzschutz an polizeilichen Maßnahmen dieser Art beteiligt war, welche Gründe bestanden für diese Polizeimaßnahmen?
Wie viele der betroffenen Personen wurden von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Verfassungsschutz der rechten und der linken „Szene" zugerechnet?
Welche Informationen lagen den polizeilichen Maßnahmen zugrunde, und woher stammten diese Informationen?
Erfolgten die polizeilichen Einsätze aufgrund von Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder des Bundeskriminalamtes?
Wurden Observationen von Personen durch den Verfassungsschutz vorgenommen, deren Teilnahme an den Veranstaltungen dann verhindert wurde?
Hat der Bundesminister des Auswärtigen verlangt oder Einfluß darauf genommen, daß durch polizeiliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden sollte, Störungen seiner Rede zu vermeiden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch drei Kleinbusse mit Mitgliedern und Freunden der Bezirksgruppe Tiergarten der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Berlin von der Polizei in Oranienburg angehalten, fast eine Stunde lang an der Weiterfahrt gehindert wurden und dadurch erst nach dem Ende der Gedenkveranstaltung in Ravensbrück eintrafen?
Welche Gründe waren ausschlaggebend für diese polizeiliche Maßnahme, und welche Informationen von welcher Stelle lagen dieser Maßnahme zugrunde?
Wurden Personen aus dieser Gruppe bereits vorher von bundesdeutschen Sicherheitsdiensten beobachtet und überwacht?
Wenn ja, warum und mit welchem Ergebnis?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Polizeibeamten vor Ort, die drei Kleinbusse würden auch nach der Personalienfeststellung und Durchsuchung weiter festgehalten, weil der Verdacht bestehe, die Personen in den Kleinbussen seien mit dem Inhalt der Reden des Bundesministers des Auswärtigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages und des Ministerpräsidenten von Brandenburg nicht einverstanden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Behinderung von Personen, die zu Gedenkveranstaltungen dieser Art fahren wollen, insgesamt?
Welche und wie viele Beschwerden über Polizeieinsätze aus Anlaß der Gedenkveranstaltungen sind der Bundesregierung neben den geschilderten Vorfällen von geladenen Gästen, ihren Betreuerinnen und Betreuern, von Polizeibeamten oder von anderen Personen bekanntgeworden?