Auswirkungen des US-indischen Atomabkommens auf die nukleare Nichtverbreitung und Abrüstung
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), Kerstin Müller (Köln), Alexander Bonde, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Omid Nouripour, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die indische und die amerikanische Regierung haben sich im März 2006 darauf verständigt, eine Aufhebung der seit über 30 Jahren gegen Indien bestehenden Nuklearsanktionen in die Wege leiten zu wollen. Seit diesem Zeitpunkt ist die Bundesregierung gefordert gegenüber den Partnern und gegenüber dem Deutschen Bundestag darzulegen, ob und unter welchen Umständen die Bundesregierung bereit wäre, einer Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen gegenüber Indien zuzustimmen. Dieser Verantwortung ist die Bundesregierung bislang nicht gerecht geworden.
Im Widerspruch zu zahlreichen öffentlichen Bekenntnissen des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und der Bundesregierung zur Bedeutung der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung ist ausgerechnet in Bereichen, in denen es – wie in der Nuclear Suppliers Group (NSG) – auf das Verhalten der Bundesregierung entscheidend ankommt, öffentlich keinerlei Initiative erkennbar. Auf der SPD-Fachkonferenz „Frieden durch Abrüstung: Völkerrecht und nukleare Nichtverbreitung“ (26. Juni 2006) teilte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, relativ vage mit, es wäre „ein gutes Signal, wenn Indien dem umfassenden Teststoppvertrag beiträte, ein Produktionsmoratorium für Spaltmaterial für Waffenzwecke erklärte und auch Verpflichtungen zur Beschränkung und letztendlich zur Abrüstung seines Kernwaffenprogramms akzeptierte. Dies ist bereits Gegenstand der Beratungen der Nuclear Suppliers Group, wo diese Vorschläge geprüft werden.“ (http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/Presse/Reden/2006/060626-Abruestung.html).
Diese Erwartungen wurden in der jüngsten Vergangenheit weiter herabgesetzt. Am 18. Januar 2008 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Plenum des Deutschen Bundestags lediglich noch der Erwartung Ausdruck verliehen, dass Indien eine „internationale Kontrolle sicherstellt und dass es sich auch zur nuklearen Abrüstung als Ziel bekennt.“
Auch Äußerungen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des deutschen Botschafters in Indien erwecken den Eindruck, dass in der Bundesregierung die Entscheidung gefallen ist und man den USA und Indien in dieser Frage keine Steine in den Weg legen wird. Der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der an globaler Bedeutung gewinnenden Regionalmacht Indien wird von Seiten der Bundesregierung strategische Bedeutung beigemessen. Von Atomexporten an Indien würde – z. B. über internationale Kooperationen – auch die deutsche Atomwirtschaft in erheblichem Umfang profitieren. Die Bundesregierung wirbt auf ihren Indienreisen – im Widerspruch zu den eigenen Rüstungsexportrichtlinien – offensiv für deutsche Rüstungsexporte in die Krisenregion.
Am 13. Mai 2008 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland für die folgenden 12 Monate – und damit in einer entscheidenden Phase – den Vorsitz der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG). Auf der Plenartagung der 45 NSG-Teilnehmer vom 13. bis 19. Mai in Berlin wird die Frage der Aufhebung der Nuklearsanktionen eine Rolle spielen. Klar ist, dass eine Aufhebung der gegenüber Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen deutsche Bemühungen um die Nichtverbreitung und Abrüstung von Atomwaffen konterkarieren würde. Dies gilt insbesonders dann, wenn ein solcher Schritt nicht an klare Zusagen Indiens geknüpft wird, das eigene Nuklearwaffenarsenal dauerhaft und überprüfbar zu begrenzen und weit reichende Rüstungskontroll- und Inspektionsverpflichtungen zuzugestehen.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung wiederholt darum gebeten, zu dem Vorhaben der USA und Indiens Stellung zu nehmen und die Position der Bundesregierung darzulegen. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung fielen mit Verweis auf die knappe Beantwortungsfrist oder fehlende Einblicke in die US-indischen Abmachungen sehr unbefriedigend aus. Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zur Zukunft der nuklearen Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle“ (Bundestagsdrucksache 16/7569) wird vermutlich erst in der Sommerpause beantwortet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welchen Stand haben die Bemühungen um eine Aufhebung der Nuklearsanktionen gegenüber Indien, und wie sind die weiteren Schritte?
Welche positiven Auswirkungen hat eine nach gegenwärtigem Kenntnisstand vorgenommene Aufhebung der Nuklearsanktionen gegenüber Indien nach Ansicht der Bundesregierung auf die nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung insbesondere die Gefahr und das Risiko,
dass künftige Nuklearlieferungen an Indien für militärische Zwecke, die Erhöhung des waffenfähigen Spaltmaterials oder weitere nukleare Aufrüstungszwecke genutzt werden?
dass Pakistan und Israel eine Gleichbehandlung fordern?
dass die politische Unterstützung für das Nichtweiterverbreitungsregime weiter erodiert und Staaten ihre Mitgliedschaft im nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und ihre Bereitschaft zum Atomwaffenverzicht überdenken?
dass die nukleare Abrüstungszusage und Rüstungskontrollvereinbarungen durch Sonderrechte für Indien weiter ausgehöhlt werden?
dass dies negative Auswirkungen auf die Lösung des Atomkonflikts mit Iran hat?
Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Bundesregierung in der Nuclear Suppliers Group gegen eine Aufhebung der Nuklearsanktionen kein Veto ausspricht?
Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich des Teststopp-Vertrags, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?
Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich eines Produktionsmoratoriums für Spaltmaterial für Waffenzwecke, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?
Was erwartet die Bundesregierung von Indien hinsichtlich seiner Verpflichtung zur Beschränkung und letztendlich zur Abrüstung seines Kernwaffenprogramms, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen?
Was erwartet die Bundesregierung hinsichtlich des Safeguards-Abkommen bzw. eines Zusatzabkommens zwischen Indien und der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO), und inwiefern hat die Bundesregierung diesen Erwartungen offiziell Ausdruck verliehen?
Welcher Vertreter der Bundesregierung hat wann und in welcher Form gegenüber Indien, den USA, der IAEO oder in der EU die Erwartungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Aufhebung der Nuklearsanktionen gegenüber Indien angesprochen?
Inwieweit war die Aufhebung der Nuklearsanktionen formell oder informell bereits Gegenstand der Behandlung in der Nuclear Suppliers Group, und was wurde dabei bislang beraten und beschlossen?
Inwieweit muss nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusatzabkommen zum IAEO-Sicherungsabkommen vorliegen bevor die NSG über eine Änderung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?
Inwieweit muss nach Auffassung der Bundesregierung der IAEO-Gouverneursrat ein solches Abkommen gebilligt haben, bevor die NSG über eine Änderung der Ausfuhrrichtlinien entscheiden kann?
Wird die Bundesregierung den deutschen NSG-Vorsitz nutzen, um bezüglich des US-Indien-Abkommens eigene Vorschläge vorzulegen oder wird die Bundesregierung die Rolle des Vorsitzes so interpretieren, dass man sich weiterhin passiv verhält und moderierend zusieht?
Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die von Israel im März 2007 gegenüber der NSG vorgeschlagenen 12 Kriterien für eine nukleare Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern des NVV (www.armscontrol.org)?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Israel hinsichtlich der Aufhebung der Nuklearsanktionen genauso zu behandeln wie Indien?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines Katalogs von Kriterien, auf dessen Grundlage entschieden werden kann, ob ein Staat, der nicht dem NVV beigetreten ist, Zugang zu Exporten ziviler Nukleartechnologie durch NSG-Teilnehmer ermöglicht werden sollte?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung in dieser Frage?
Welche Auswirkungen haben Diskussionen um das amerikanisch-indische Atomabkommen auf Bemühungen in der NSG, durch die Schaffung zusätzlicher Ausfuhrkontrollen die Ausfuhr besonders sensitiver Technologien an die Erfüllung strengster Nichtverbreitungskriterien zu knüpfen?
Welche inhaltlichen Schwerpunkte zur Stärkung nuklearer Ausfuhrkontrollen will die Bundesrepublik Deutschland während des im Mai 2008 beginnenden deutschen NSG-Vorsitzes setzen?
Welches Gremium sollte nach Ansicht der Bundesregierung legitimerweise über eine Änderung der nuklearen Lieferrichtlinien für Indien beschließen?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass angesichts der Auswirkungen des amerikanisch-indischen Atomabkommens auf den NVV, die Gemeinschaft der NVV-Vertragsstaaten über eine Änderung der entsprechenden Beschlüsse beraten und ggf. beschließen sollte?
a) Bindet der Beschluss der NVV-Überprüfungskonferenz 1995, neue Abkommen über die Lieferung von spaltbarem Material oder Nuklearmaterial nur mit solchen Staaten abzuschließen, die ihre Nuklearanlagen umfassenden Sicherheitsabkommen der IAEO unterwerfen, nach Auffassung der Bundesregierung auch heute noch alle NVV-Vertragsstaaten?
b) Steht dieser Beschluss einer Aufhebung der gegenüber Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen entgegen?
c) Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dafür, von diesem Beschluss der NVV-Vertragsstaaten abzurücken, um eine Wiederaufnahme der Nuklearkooperation mit Indien zu ermöglichen?
Welche Auswirkung hat die Diskussion um den indisch-amerikanischen Nukleardeal auf Bemühungen um die Universalisierung des Teststoppabkommens?
Welche Auswirkungen auf Bemühungen um eine Multilateralisierung nuklearer Brennstoffkreisläufe hat die im Agreement for Cooperation between the Government of the United States of America and the Government of India concerning peaceful uses of nuclear energy („123 Agreement“) enthaltene Zusage der USA, Indien beim Aufbau einer strategischen Reserve von nuklearem Brennstoff für die gesamte Betriebszeit von importierten Nuklearreaktoren behilflich zu sein?
Welche Folgen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die in dem Abkommen angelegte Privilegierung Indiens gegenüber den NVV-Nichtnuklearwaffenstaaten auf die Verwirklichung von Projekten wie dem deutschen Vorschlag der Schaffung eines Multilateral Enrichment Sanctuary Projekts?
Ist die Bundesregierung bereit, in der NSG einer Lockerung der gegen Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen zuzustimmen bevor Indien den Kernwaffenteststopp-Vertrag (CTBT) gezeichnet hat?
Ist die Bundesregierung bereit, in der NSG einer Lockerung der gegen Indien bestehenden nuklearen Lieferbeschränkungen zuzustimmen bevor Indien die Produktion waffenfähigen Spaltmaterials beendet hat?
In welchen Punkten unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung der im Dezember vom U.S. Kongress verabschiedeten Henry J. Hyde United States-India Peaceful Atomic Energy Cooperation Act of 2006 („Hyde Act“) und das Anfang August 2007 zwischen den USA und Indien geschlossene Agreement for Cooperation between the Government of the United States of America and the Government of India concerning peaceful uses of nuclear energy („123 Agreement“) hinsichtlich
der Voraussetzungen für eine Aufhebung oder Lockerung der für Indien geltenden nuklearen Lieferbeschränkung?
Beschränkungen des Umfangs einer künftigen zivilen Nuklearkooperation zwischen den USA und Indien?
der Umstände einer Beendigung der künftigen zivilen Nuklearkooperation zwischen den USA und Indien?
Erwartet die Bundesregierung, dass die amerikanische Regierung Widersprüche zwischen Hyde Act und 123 Agreement vor einer Beschlussfassung der NSG von den USA klärt und ausräumt?
Wenn ja, in welcher Form sollten USA bestehende Unterschiede zwischen Hyde Act und 123 Agreement klären?
Teilt die Bundesregierung die vom indischen Außenminister vertretene Auffassung, dass die im Hyde Act festgeschriebenen Bedingungen der zivilen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Indien und den USA nicht bindend sind?
Welche Bestimmungen des Hyde Acts binden nach Auffassung der Bundesregierung die amerikanische Regierung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Hyde Act enthaltene Beschränkung hinsichtlich einer Beendigung der zivilen nuklearen Zusammenarbeit im Falle eines erneuten indischen Atomtests die amerikanische Regierung bindet?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Hyde Act enthaltene Forderung, Indien unabhängig von einer generellen Lockerung nuklearer Lieferbeschränkungen auch künftig keine Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstechnologien zu liefern?
Hält die Bundesregierung die Bestimmung des Hyde Acts, dass die Verletzung des indisch-amerikanischen Nuklearabkommens die Beendigung der Nuklearkooperation durch alle NSG-Teilnehmer nach sich ziehen sollte, für sinnvoll?
Sollte diese Bestimmung verallgemeinert werden, so dass die Verletzung jeden bilateralen nuklearen Kooperationsabkommens eines NSG-Mitgliedstaates eine erneute Verhängung nuklearer Lieferbeschränkungen nach sich ziehen würde?
Wie verhält sich nach Meinung der Bundesregierung die Auffassung des Sonderbeauftragten der indischen Regierung für die Aushandlung des Atomabkommens, Shri Shyam Saran, dass Indien das Recht habe „Korrekturmaßnahmen“ zu ergreifen, sollte die Versorgung mit Nuklearbrennstoff trotz Liefergarantien unterbrochen werden, zu dem Ziel, dass Sicherungsmaßnahmen der IAEO für indische Atomanlagen und Nuklearmaterialien auf ewig („in perpetuity“) veranlagt sein sollten?
a) Welche Gründe kann es aus Sicht der Bundesregierung geben, solche Sicherungsmaßnahmen unter Vorbehalte zu stellen oder zeitlich zu begrenzen?
b) Welcher Art sind nach Meinung der Bundesregierung die „Korrekturmaßnahmen“ die Indien im Falle einer Unterbrechung der Belieferung mit Nuklearbrennstoff in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen der IAEO ergreifen will?
c) Welche Präzedenzfälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in existierende IAEO-Safeguards für derartige Korrekturmaßnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des indischen Premierministers Manmohan Singh vor der indischen Lok Sabha am 13. August 2007, dass Indien erst dann IAEO-Safeguards akzeptieren werde, wenn alle gegen das Land bestehenden Lieferbeschränkungen gefallen sind?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der Persönlichen Beauftragten von Javier Solana für Massenvernichtungswaffen, Annalisa Giannella, dass die EU Sorge tragen müsse, dass es im Falle der Wiederaufnahme ziviler Nuklearkooperation Technologieimporte nach Indien nicht dem indischen Atomwaffenprogramm zugute kommen?
Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, einen solchen Transfer ziviler Technologie in militärisch relevante Institutionen zu verhindern?
Tritt die Bundesregierung dafür ein, dass die EU-Klausel zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in künftige Freihandelsoder Kooperations- oder andere Sektorabkommen mit Indien aufgenommen wird?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Annalisa Giannella, dass die EU den Ansatz, solche Klauseln zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in Abkommen mit Drittstaaten aufzunehmen „aufgeben könne“, sollte für Indien ein anderes Vorgehen gewählt werden, als für vergleichbare Fälle?
Hat es aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland seit Juli 2005 Entwicklungen in Indien oder Südasien gegeben, die seit 1990 bestehende Praxis zu ändern, keine Nuklearexporte nach Indien zu genehmigen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1373, Antwort zu Frage 9)?
Wenn ja, welche Entwicklungen sind dies?
Hat die indische Regierung in dieser Legislaturperiode, z. B. während des Besuchs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Indien vom 30. Oktober bis 1. November 2007, Interesse am Kauf von deutscher Nukleartechnologie geäußert?
Wenn ja, welche Nukleartechnologie würde Indien aus der Bundesrepublik Deutschland, bzw. von Unternehmen mit deutscher Beteiligung importieren wollen, und würde die Bundesregierung diese Importe unterstützen?
An welchen Rüstungsimporten deutschen Ursprungs ist Indien gegenwärtig interessiert, und für welche Rüstungsexporte mit deutscher Beteiligung hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gegenüber Indien offensiv geworben?
Um welches Auftragsvolumen handelt es sich dabei, und wie ist der aktuelle Stand?