Stellenwert des ökologischen Landbaus in der Agrarpolitik der Bundesregierung
der Abgeordneten Steffi Lemke, Ulrike Höfken, Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der ökologische Landbau in Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme erfahren. Seit 1988 wurde die ökologisch bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) verzehnfacht, die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe erhöhte sich um das Dreifache. In Deutschland werden derzeit rd. 325000 Hektar LN von rd. 6400 Betrieben nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) bewirtschaftet, das entspricht 1,9 % der gesamten LN und 1,2 % aller Landwirtschaftsbetriebe.
Einige EU-Nachbarstaaten, v. a. Österreich und Dänemark, sowie einzelne Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen haben die Bedeutung des ökologischen Landbaus für eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes erkannt und fördern Erzeugung und Vermarktung von Öko-Produkten in besonderer Weise.
Demgegenüber verharrt die Bundesregierung weiterhin auf ihrer relativierenden Einschätzung, daß der ökologische Landbau nur eine von mehreren Formen nachhaltiger Landbewirtschaftung sei, dem lediglich eine Nischenposition zukomme. So bezeichnete der Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Dr. Franz-Josef Feiter, anläßlich der 4. Wissenschaftstagung zum ökologischen Landbau der Universität Bonn am 3./4. März 1997 den ökologischen Landbau lediglich als „spezielles Marktsegment für eine begrenzte Anzahl von Betrieben" .
Die jüngst vom Umweltbundesamt (UBA) vorgelegte Studie „Nachhaltiges Deutschland — Wege zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung" stellt fest, daß der ökologische Landbau „dem Leitbild einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion am ehesten" entspricht. Damit bestätigt das UBA frühere Aussagen des Sachverständigenrats der Bundesregierung für Umweltfragen (SRU), der den ökologischen Landbau als „Vorbild einer zukunftsfähigen, flächendeckenden und ressourcenschonenden Landbewirtschaftung" empfiehlt (vgl. Umweltgutachten 1994 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksache 12/6995).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nur eine nachhaltige Landwirtschaft langfristig die natürlichen Produktionsgrundlagen und damit die Nahrungsmittelerzeugung sichern kann?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die in Deutschland vorherrschende konventionelle Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit?
Teilt die Bundesregierung das Fazit des UBA, die konventionelle Landwirtschaft in Deutschland werde den Grundanforderungen an eine nachhaltige Entwicklung gemäß der Agenda 21 nicht gerecht?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Fall die dem Fazit des UBA zugrundeliegenden Fakten über die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Deutschland?
3. Stimmt die Bundesregierung der Definition der „nachhaltigen Landwirtschaft", wie sie von der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " vorgenommen wurde und auch der Studie des UBA zugrunde liegt, zu?
Falls nein, wo liegen die Kritikpunkte der Bundesregierung an dieser Definition, und wie müßte „nachhaltige Landwirtschaft" nach Auffassung der Bundesregierung definiert werden?
4. Wie verhält sich der von der Bundesregierung häufig verwandte Begriff der „ordnungsgemäßen Landwirtschaft" zum Begriff der „nachhaltigen Landwirtschaft" im Sinne der Definition der Enquete-Kommission?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß die Landwirtschaft in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung als ordnungsgemäß gilt, aber nach den Ergebnissen der UBA-Studie gleichzeitig nicht nachhaltig ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Begriff „ordnungsgemäße Landwirtschaft" um die Kriterien der Nachhaltigkeit erweitert werden muß?
5. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Landwirtschaft zukünftig den Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß der Agenda 21 genügen muß?
Wenn ja, muß dann nicht dem ökologischen Landbau als derjenigen Form der Landbewirtschaftung, die diese Kriterien am ehesten erfüllt, ein höherer Stellenwert in der Agrarpolitik der Bundesregierung als bislang eingeräumt werden?
6. Mißt die Bundesregierung dem ökologischen Landbau eine „Vorbildfunktion" für die gesamte Landwirtschaft zu, wie dies der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, anläßlich des 27. Evangelischen Kirchentages in Leipzig geäußert hat?
7. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der ökologische Landbau das Vorsorgeprinzip in besonderem Maße erfüllt, da er durch seinen Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide Belastungen von Umwelt und Gesundheit ursächlich vermeidet?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre besondere Verantwortung, die Ausweitung des ökologischen Landbaus wesentlich stärker als bisher zu unterstützen, weil sie sich vertraglich auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichtet hat?
8. Hält die Bundesregierung die im Szenario „Umweltentlastungen durch Struktur- und Bewußtseinswandel" (Kapitel IV 5. der UBA-Studie) beschriebene Entwicklung der Nahrungsmittelproduktion für erstrebenswert, da eine solche Nahrungsmittelproduktion „mit den Zielen der Nachhaltigkeit" in Einklang steht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des UBA, daß ohne die im o. a. Szenario beschriebenen Veränderungen der ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion nicht zu erreichen sei, und daß ohne diese Änderungen der zunehmende ökologische Anpassungsdruck noch wesentlich radikalere Veränderungen der Nahrungsmittelproduktion erzwingen wird?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UBA, daß für die Gestaltung einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion, wie sie im o. a. Szenario beschrieben wird, eine „ökologische und soziale Reform der europäischen und nationalen Agrarpolitik notwendig" ist?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihr abweichendes Urteil?
11. Wird die Bundesregierung sich für eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden Osterweiterung - dahin gehend einsetzen, daß dem Kriterium der Nachhaltigkeit Priorität eingeräumt wird?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bei den 1999 anstehenden WTO-Verhandlungen die strikte Beachtung des Nachhaltigkeitskriteriums - insbesondere im Agrarbereich - einfordern?
13. Sieht die Bundesregierung die ökologischen Vorzüge des ökologischen Landbaus?
Wenn ja, warum unterstützt sie die Möglichkeiten des Artenschutzes, des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes und des Klimaschutzes durch ökologischen Landbau nicht in stärkerem Maße?
14. Sieht die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Vorzüge des ökologischen Landbaus?
Wenn ja, warum nutzt sie nicht die Potentiale des ökologischen Landbaus zur Vermeidung von nachsorgenden Umweltkosten und zum Abbau von Agrarüberschüssen?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der ökologische Landbau vom UBA als nachhaltigste Form der Landbewirtschaftung eingeschätzt wird, obwohl (oder weil) die Anwendung gentechnischer Methoden im ökologischen Landbau nicht zulässig ist?
16. Teilt die Bundesregierung die Prognose des UBA, daß eine Ausdehnung des ökologischen Landbaus auf 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis zum Jahr 2010 erwartet wird, und kann dann noch von einer Nischenproduktion die Rede sein?
17. Welche Marktentwicklung erwartet die Bundesregierung angesichts der starken Zunahme in den vergangenen 10 Jahren beim ökologischen Landbau in den kommenden 10 Jahren hinsichtlich
- Umfang der Anbaufläche
- Marktanteilen von ökologisch erzeugten Lebensmitteln
- Vermarktungsstruktur?
18. Hält die Bundesregierung den Förderanteil für den ökologischen Landbau für ausreichend, der nach aktuellen Zahlen der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 1996 ganze 18,4 Mio. DM betrug, das sind 0,46 % der Gesamtfördersumme der GAK, und wie begründet sie ihre Auffassung?
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben der Anbauförderung den Aufbau effektiver Vermarktungsstrukturen für Produkte des ökologischen Landbaus verstärkt zu fördern, und wenn ja, in welcher Form wird sie dieser Notwendigkeit zukünftig Rechnung tragen?
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UBA-Studie, daß die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung „dauerhaft nur durch nachhaltige Landbewirtschaftungsformen, und zwar national wie global, sichergestellt werden" kann?
Wenn ja, auf welche Weise gedenkt sie ihrer nationalen Verantwortung auch für die Welternährung gerecht zu werden?
21. Inwieweit trägt die Bundesregierung der Forderung nach einer weltweit nachhaltigen Landwirtschaft im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit Rechnung?
Sieht sie in diesem Zusammenhang eine wachsende Bedeutung des ökologischen Landbaus, und wenn nein, warum nicht?
22. Fördert die Bundesregierung Projekte des ökologischen Landbaus in Forschung, Lehre und landwirtschaftlicher Praxis im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit?
Wird sie den Anteil solcher Projekte in Zukunft erhöhen?
23. Stimmt die Bundesregierung der Aussage der UBA-Studie zu, daß zur Ernährungssicherung „die Nahrung vorrangig dort produziert werden (muß), wo sie benötigt wird"?
Sind eine Intensivierung und verstärkte Exportorientierung der EU-Agrarpolitik demzufolge nicht kontraproduktiv für die Welternährung?
Fragen23
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nur eine nachhaltige Landwirtschaft langfristig die natürlichen Produktionsgrundlagen und damit die Nahrungsmittelerzeugung sichern kann?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Deutschland vorherrschende konventionelle Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit?
Teilt die Bundesregierung das Fazit des UBA, die konventionelle Landwirtschaft in Deutschland werde den Grundanforderungen an eine nachhaltige Entwicklung gemäß der Agenda 21 nicht gerecht?
Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Fall die dem Fazit des UBA zugrundeliegenden Fakten über die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft in Deutschland?
Stimmt die Bundesregierung der Definition der „nachhaltigen Landwirtschaft", wie sie von der Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre " vorgenommen wurde und auch der Studie des UBA zugrunde liegt, zu?
Falls nein, wo liegen die Kritikpunkte der Bundesregierung an dieser Definition, und wie müßte „nachhaltige Landwirtschaft" nach Auffassung der Bundesregierung definiert werden?
Wie verhält sich der von der Bundesregierung häufig verwandte Begriff der „ordnungsgemäßen Landwirtschaft" zum Begriff der „nachhaltigen Landwirtschaft" im Sinne der Definition der Enquete-Kommission?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß die Landwirtschaft in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung als ordnungsgemäß gilt, aber nach den Ergebnissen der UBA-Studie gleichzeitig nicht nachhaltig ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Begriff „ordnungsgemäße Landwirtschaft" um die Kriterien der Nachhaltigkeit erweitert werden muß?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Landwirtschaft zukünftig den Kriterien der Nachhaltigkeit gemäß der Agenda 21 genügen muß?
Wenn ja, muß dann nicht dem ökologischen Landbau als derjenigen Form der Landbewirtschaftung, die diese Kriterien am ehesten erfüllt, ein höherer Stellenwert in der Agrarpolitik der Bundesregierung als bislang eingeräumt werden?
Mißt die Bundesregierung dem ökologischen Landbau eine „Vorbildfunktion" für die gesamte Landwirtschaft zu, wie dies der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, anläßlich des 27. Evangelischen Kirchentages in Leipzig geäußert hat?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der ökologische Landbau das Vorsorgeprinzip in besonderem Maße erfüllt, da er durch seinen Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel und Pestizide Belastungen von Umwelt und Gesundheit ursächlich vermeidet?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre besondere Verantwortung, die Ausweitung des ökologischen Landbaus wesentlich stärker als bisher zu unterstützen, weil sie sich vertraglich auf die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen verpflichtet hat?
Hält die Bundesregierung die im Szenario „Umweltentlastungen durch Struktur- und Bewußtseinswandel" (Kapitel IV 5. der UBA-Studie) beschriebene Entwicklung der Nahrungsmittelproduktion für erstrebenswert, da eine solche Nahrungsmittelproduktion „mit den Zielen der Nachhaltigkeit" in Einklang steht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung des UBA, daß ohne die im o. a. Szenario beschriebenen Veränderungen der ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion nicht zu erreichen sei, und daß ohne diese Änderungen der zunehmende ökologische Anpassungsdruck noch wesentlich radikalere Veränderungen der Nahrungsmittelproduktion erzwingen wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UBA, daß für die Gestaltung einer nachhaltigen Nahrungsmittelproduktion, wie sie im o. a. Szenario beschrieben wird, eine „ökologische und soziale Reform der europäischen und nationalen Agrarpolitik notwendig" ist?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihr abweichendes Urteil?
Wird die Bundesregierung sich für eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) - gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden Osterweiterung - dahin gehend einsetzen, daß dem Kriterium der Nachhaltigkeit Priorität eingeräumt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bei den 1999 anstehenden WTO-Verhandlungen die strikte Beachtung des Nachhaltigkeitskriteriums - insbesondere im Agrarbereich - einfordern?
Sieht die Bundesregierung die ökologischen Vorzüge des ökologischen Landbaus?
Wenn ja, warum unterstützt sie die Möglichkeiten des Artenschutzes, des Gewässerschutzes, des Bodenschutzes und des Klimaschutzes durch ökologischen Landbau nicht in stärkerem Maße?
Sieht die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Vorzüge des ökologischen Landbaus?
Wenn ja, warum nutzt sie nicht die Potentiale des ökologischen Landbaus zur Vermeidung von nachsorgenden Umweltkosten und zum Abbau von Agrarüberschüssen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der ökologische Landbau vom UBA als nachhaltigste Form der Landbewirtschaftung eingeschätzt wird, obwohl (oder weil) die Anwendung gentechnischer Methoden im ökologischen Landbau nicht zulässig ist?
Teilt die Bundesregierung die Prognose des UBA, daß eine Ausdehnung des ökologischen Landbaus auf 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis zum Jahr 2010 erwartet wird, und kann dann noch von einer Nischenproduktion die Rede sein?
Welche Marktentwicklung erwartet die Bundesregierung angesichts der starken Zunahme in den vergangenen 10 Jahren beim ökologischen Landbau in den kommenden 10 Jahren hinsichtlich
Umfang der Anbaufläche
Marktanteilen von ökologisch erzeugten Lebensmitteln
Vermarktungsstruktur?
Hält die Bundesregierung den Förderanteil für den ökologischen Landbau für ausreichend, der nach aktuellen Zahlen der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 1996 ganze 18,4 Mio. DM betrug, das sind 0,46 % der Gesamtfördersumme der GAK, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben der Anbauförderung den Aufbau effektiver Vermarktungsstrukturen für Produkte des ökologischen Landbaus verstärkt zu fördern, und wenn ja, in welcher Form wird sie dieser Notwendigkeit zukünftig Rechnung tragen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der UBA-Studie, daß die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung „dauerhaft nur durch nachhaltige Landbewirtschaftungsformen, und zwar national wie global, sichergestellt werden" kann?
Wenn ja, auf welche Weise gedenkt sie ihrer nationalen Verantwortung auch für die Welternährung gerecht zu werden?
Inwieweit trägt die Bundesregierung der Forderung nach einer weltweit nachhaltigen Landwirtschaft im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit Rechnung?
Sieht sie in diesem Zusammenhang eine wachsende Bedeutung des ökologischen Landbaus, und wenn nein, warum nicht?
Fördert die Bundesregierung Projekte des ökologischen Landbaus in Forschung, Lehre und landwirtschaftlicher Praxis im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit?
Wird sie den Anteil solcher Projekte in Zukunft erhöhen?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage der UBA-Studie zu, daß zur Ernährungssicherung „die Nahrung vorrangig dort produziert werden (muß), wo sie benötigt wird"?
Sind eine Intensivierung und verstärkte Exportorientierung der EU-Agrarpolitik demzufolge nicht kontraproduktiv für die Welternährung?