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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abschiebung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge (G-SIG: 13012279)

Haltung des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und Beschluß der Innenministerkonferenz vom 19.9.1996 zu den bosnischen Kriegsflüchtlingen, Modalitäten der Abschiebung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.02.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/690603. 02. 1997

Abschiebung bosnischer Bürgerkriegsflüchtlinge

der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Beschluß der Innenministerkonferenz können seit 1. Oktober 1996 bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben werden, sofern es sich um alleinstehende Erwachsene, Erwachsene, deren Ehegatte oder minderjährige Kinder in Bosnien und Herzegowina leben oder Ehepaare ohne minderjährige Kinder handelt.

Im Dezember 1996 ist der UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) von seiner Position abgerückt, bosnische Flüchtlinge müßten generell einen temporären Schutzstatus erhalten. Allerdings geht der UNHCR davon aus, daß lediglich Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina zurückkehren können, die aus Gebieten stammen, in denen sie der ethnischen Mehrheit angehören.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele bosnische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung Personengruppen an, die aus Gebieten stammen, in denen sie bei einer Rückkehr der ethnischen Mehrheit angehören würden?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des UNHCR, wonach Flüchtlingen, die aus Gebieten stammen, in denen sie bei einer Rückkehr nicht mehr der Mehrheitsbevölkerung angehören würden, weiterhin Zuflucht gewährt werden muß?

3

Trifft es zu, daß der Beschluß der Innenministerkonferenz vom 19. September 1996 auch Personen einschließt, die derzeit nicht in ihre Herkunftsgebiete in Bosnien und Herzegowina zurückkehren können, und wie bewertet die Bundesregierung diese Beschlußlage ggf. gegenüber der Auffassung des UNHCR?

4

Trifft es zu, daß die deutsche Delegation auf der Konferenz der „Humanitarian Issues Working Group" am 16. Dezember 1996 in Genf zugesagt hat, daß in der ersten Phase der Flüchtlingsrückführung ausschließlich Flüchtlinge zurückkehren müssen, die aus Regionen stammen, in denen die Flüchtlinge zur ethnischen Mehrheit gehören?

5

Wenn ja, in welcher Form wird die Bundesregierung die in Genf vertretene Position in die bundesdeutsche Praxis umsetzen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, wonach Flüchtlingen, die Angehörige gemischt-ethnischer Ehen sind, weiterhin Zuflucht gewährt werden muß?

7

In welcher Form wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß Angehörigen gemischt-ethnischer Ehen, die gegenwärtig laut Beschlußlage der Innenministerkonferenz nicht explizit von Abschiebungen ausgeschlossen sind, weiterhin Schutz in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wird?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des UNHCR, wonach besondere humanitäre Fälle, die sich auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen können, worunter unter anderem Exinhaftierte und Opfer extremer Gewalt zu verstehen sind, nicht nach Bosnien zurückkehren können?

9

Trifft es zu, daß die deutsche Delegation auf der Konferenz der „Humanitarian Issues Working Group" am 16. Dezember 1996 in Genf zugesagt hat, traumatisierte Personen in der ersten Phase generell nicht abzuschieben?

10

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung darüber hinaus aus Artikel 1 C 5 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), wonach Flüchtlinge, die sich auf zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen können, weiterhin unter den Schutz der GFK fallen?

11

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Bundesländern seit 1. Oktober 1996 nach Bosnien abgeschoben worden?

12

Um welche Personengruppen handelt es sich bei den abgeschobenen Personen?

Bonn, den 3. Februar 1997

Kerstin Müller (Köln), Joseph Fischer (Frankfurt) und Fraktion

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