Mögliche Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an der Unterschlagung von Geldern des Ministeriums für Staatssicherheit
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die ARD berichtete am 2. Dezember 1994 unter dem Titel „Dollars, Schieber und Spione " über die Unterschlagung, den Transfer und die Wäsche von Geldern aus Kassen des Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi), der Kommerziellen Koordinierung (KoKo) sowie der ehemaligen GUS-Staaten. Aus diesem Bericht ergeben sich Fragen nach dem Wissen oder der etwaigen Mitwirkung von öffentlichen Stellen an diesen Vorgängen sowie deren strafrechtlicher Behandlung.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Was ist der Bundesregierung bekannt über
a) die Praxis der DDR-Behörden, Erbschaften von DDR-Bürgern im westlichen Ausland für diese einzuziehen, dabei erhebliche Teilbeträge einzubehalten und nur einen geringeren Teil an die Erben auszuzahlen,
b) die provisionspflichtige Beteiligung der Katholischen Kirche und der Caritas am Transfer solcher Erbschaften in die DDR,
c) an der Rolle des DDR-Rechtsanwalts Manfred Wünsche bei diesen Geschäften,
d) die Umstände von dessen Tod am 8. Juli 1994 sowie des Verschwindens all seiner die KoKo, die Stasi und die fraglichen Geschäfte betreffenden Aufzeichnungen,
e) die Ergebnisse des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen Veruntreuung von 36 Mio. DM aus Stasi-Kassen,
f) Wünsche's Versuch, kurz vor seinem Tod über den Berliner Immobilien- und Finanzmakler mit angeblichen Stasi-Verbindungen, Ellmar T., 2 Mio. DM zu investieren bzw. zu waschen, sowie über die Herkunft dieses Geldes,
g) die mehrfachen Versuche des Stasi-IM und ehemaligen Vorsitzenden des Demokratischen Aufbruchs, Wolfgang Schnur, große Summen Geldes — u. a. über den vorgenannten Ellmar T. und über die Autoren des fraglichen Filmberichts — zu waschen, und über die Herkunft dieses Geldes,
h) den Versuch, 1993 bei der Frankfurter Filiale des Geldtransport-Unternehmens Brinks/Schenker 2 Mrd. US-Dollar aus Regierungskassen der DDR und der GUS zwecks Geldwäsche zunächst einzulagern, welches auf Grundlage eines von Wünsche erarbeiteten Vertrages durch eine baltische Firma in den USA per Containerschiffsfracht via Hamburg geliefert worden sein soll,
i) die Vermittlung dieses Transfers durch den ehemaligen Vizepräsidenten des Berliner Eishockey-Klubs „Eisbären" (vormals Dynamo Berlin), Dieter W.,
j) die Planung, dieses Geld in den Bunkern eines ehemals von der Stasi genutzten und nun vom Bund verwalteten Gelände zwischenzulagern, welches die Polizei am 1. September 1994 auch — vergeblich — nach Goldbarren aus Stasi-Beständen durchsuchte,
k) den Auftrag zur Durchführung jener Zwischenlagerung an die „Gesellschaft für Sicherheitsservice mbH" ESA in Ost-Berlin und Bonn,
l) die angebliche Tätigkeit des ESA-Geschäftsführers Ost-Berlin für die Hauptverwaltung Aufklärung der Stasi sowie des ESA- Geschäftsführers Bonn, Alfred K., für den Bundesnachrichtendienst,
m) die angeblich bis heute bestehende Anlage von Milliardenbeträgen aus KoKo-Kassen in der Schweiz,
n) den Versuch, im Herbst 1994 im Auftrag des ehemaligen Stasi-Obersten B. über einen Münchner Finanzmakler 500 Mio. US-Dollar aus KoKo- und Stasi-Kassen von Schweizer Nummernkonten über diverse Zwischenstationen zu transferieren und zu waschen,
o) die Umstände, unter denen ein Beteiligter dieses Versuchs vor kurzem in Düsseldorf ermordet worden sein soll?
In welcher Weise sind dem Bundesnachrichtendienst oder welchen sonstigen Stellen der Bundesregierung ggf. diese Vorgänge jeweils wann bekannt geworden?
In welcher Weise sind diese Vorgänge ggf. sodann jeweils wann der Spitze des Bundeskanzleramts oder der Fachministerien mitgeteilt (oder aber: warum nicht mitgeteilt) worden?
Welche Maßnahmen wurden daraufhin ggf. durch den Bundesnachrichtendienst oder durch welche sonstigen Stellen ergriffen?
Warum wurden ggf. Maßnahmen unterlassen, um diese Geldverschiebungen rechtzeitig zu stoppen oder verschobenes Geld wieder herbeizuschaffen?
a) Welche Justizbehörden haben ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Geldverschiebungen der fraglichen Art Strafverfahren mit welchen Ergebnissen durchgeführt bzw. eingeleitet?
b) Aus welchen Gründen wurde ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung von der Einleitung derartiger Ermittlungsverfahren jeweils abgesehen?